Beiträge von Fahrbahnradler

    Da steht Unfug drin.

    Zitat

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

    Das sechste Wort ist eine Beleidigung der Vernunft und der weltanschaulichen Neutralität. Dass eines der vielen Fabelwesen, welches seit Jahrtausenden zur geistigen Beschränkung und zur materiellen Ausbeutung (wodurch sind die Kirchen wohl so reich geworden?) verwendet wird, hier genannt wird - und dann noch zuerst (an erster Stelle kommt also der jähzörnige Sadist aus einer Mischung aus Märchenbuch und Chronik, die Menschen kommen erst an zweiter Stelle) -, ist schon eine Zumutung.

    Dass 1990 die Wessis den von Ossis erarbeiteten Verfassungsentwurf in die Mülltonne traten, war eine Verhöhnung derer, die man doch eigentlich hätte loben und würdigen sollen.

    Dass nicht etwa BRD und DDR sich "in freier Selbstbestimmung" vereinigt haben, sondern die DDR der BRD beigetreten ist (bzw. wurde, Kohl hat ja via Krause mit sich selbst "verhandelt"), wird nicht erwähnt.

    Aber die Konsequenz aus dem Konzept "Anschluss statt Vereinigung" ist dann eben der letzte Satz: Damit gilt "wie im Westen, also auch im Osten". Das ist die einzige wahre Tatsachenbehauptung in dieser Präambel.


    In meinem Regal steht neben dem genannten Verfassungsentwurf und ein paar Dezimetern verwandter Lektüre noch ein schmales Bändchen aus dem Jahre 1979: Das Grundgesetz in der damals geltenden Fassung, das uns zum Abitur überreicht worden war. Wenn ich das, was da zum Thema Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses, der Wohnung oder Recht auf Asyl drinsteht, mit dem vergleiche, was CDSUFDPSPDGrüne draus gemacht haben, dann kommt man zu dem Schluss, dass Artikel 19 Absatz 2 ("In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.") mit Füßen getreten wurde.

    Die "FDGO" der 1970 war also eine andere als das, was jetzt zur "FDGO" stilisiert wird.

    Laut diesem Fantasy-Text aus Pirmasens gibt es da eine Straße mit [Zeichen 306], neben der ein begleitender Radweg verläuft. Wegen der Rechtsabbiegespur für die Kfz schwenkt er an Einmündungen soweit nach rechts, dass er nicht mehr als begleitend angesehen werden kann. Also muss, so die Behörde, die Vorfahrtsituation durch Verkehrszeichen verdeutlicht werden.

    Heißt also: der Radweg bekommt kleine [Zeichen 306] und der Querverkehr von rechts große [Zeichen 205]oder sogar [Zeichen 206] mit dem Zusatz [Zusazzeichen 1000-32], die Abbieger bekommen[Zeichen 138-10] oder Blinklichter zu sehen.

    Und Pirmasens macht genau das Gegenteil - es verdeutlicht die Vorfahrtsituation nicht, sondern kehrt sie um.

    Die Verfassungswidrigkeit der Ampel-Wahlreform war mit Händen zu greifen: Bayern hat 46 Bundestagswahlkreise, das Bundesland soll also im Idealfall 92 Abgeordnete im Bundestag sitzen haben. Mal angenommen, die CSU gewönne alle 46, scheitere aber an der 5-%-Hürde, dann würde Bayern nur noch von 46 Abgeordneten vertreten, plus vielleicht 4, die durch die Verteilung der 46 freigewordenen Plätze auf die Landeslisten der anderen Parteien bei den bayrischen Grünen, Rosaroten und Braunblauen gelandet wären. Also müsste ein bayrischer Abgeordneter etwa doppelt so viele Wähler vertreten wie seine Kollegen aus den anderen Bundesländern - das ist arbeitstechnisch überhaupt nicht darstellbar. Also: Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl. Dass die Partei, die die bayrische Regierung stellt, keinen einzigen Menschen im Bundestag hätte, wäre genauso absurd.

    Mit dem Urteil drängt sich der Verdacht auf, dass eine Lösung gefunden werden sollte, die Söders Partei drin hält - und dabei Gysis Partei rausschmeißt (soweit das die liebe Sahra nicht erledigt).

    Dabei hätte es viel elegantere und gerechtere Lösungen gegeben:

    a) runter von 299 auf etwa 200 Wahlkreise, also deutlich weniger Risiko von Überhangmandaten und entsprechend weniger Ausgleichsmandate, das wäre von der Größe des Bundestages verkraftbar

    b) Beibehaltung der 299 Wahlkreise, aber: für ein Direktmandat muss man mindestens 40 % der Stimmen oder 10 % Vorsprung auf den/die Zweitplatzierte(n) haben - so eine Regelung gibt es in anderen Ländern für die Präsidentschaftswahl

    c) Stichwahl ums Direktmandat, falls niemand im ersten Wahlgang die 50 % erreicht (dann würden die Blaubraunen aufjaulen, weil sie gesehen haben, wie es ihrer Schwester im Ungeiste westlich des Rheins dadurch ergangen ist)

    Man muss einfach anerkennen, dass das Wahlrecht aus einer Zeit stammt, in der die CDU oder die CSU in manchen Gebieten einen Besenstiel aufstellen konnten, und der wurde gewählt, weil der Pfarrer das von der Kanzel predigte. Man schaue sich Ergebnisse von 1969 in weiten Teilen Bayerns, in Oberschwaben oder im Raum Cloppenburg an. Direktmandat hieß dort: 60 %, 70 %. Umgekehrt gab es das in manchen Industriebezirken mit der SPD.

    Aber jetzt holt Partei A den Wahlkreis mit 24,2 % von B mit 24,1 %, C mit 23,8 % und D mit 22,7 %. So war das nicht gemeint. Jemand, gegen den mehr als drei Viertel aller Wähler gestimmt haben, kann nicht ernsthaft behaupten, der "passende" oder "richtige" Vertreter dieses Wahlkreises zu sein.

    ich glaube, die 50kg-ungebremst hätten doch nur Auswirkungen für Zwillings-Kinderanhänger, oder?

    Weil.. 40kg "lebendgewicht" - das bringen Kinder mit 9-10 Jahren auf die Waage. Wer sitzt in dem Alter noch im Anhänger?

    Bierkisten? 2 Stck = 35kg

    Hund? keine Ahnung... :/

    4 Bierkisten = 70 Kilo.

    Oder 80 bis 100 PET-Flaschen mit Eistee, Wasser, Cola ...

    Was man eben so beim Ausnutzen der Sonderangebote mitnimmt, wenn der Supermarkt etwas höher liegt als die eigene Garage.

    Da das Zugfahrzeug auf 140 Kilo kommt, hat es bisher immer gepasst. :)

    Das erschließt sich mir irgendwie nicht. Da, wo kostenpflichtiges Parken eingeführt wurde, seien die Gehwege plötzlich frei. Wo kann man da denn jetzt auf einmal kostenpflichtig parken, wenn es vorher eh keine legalen Parkplätze gab?

    Ich hoffe, dass folgendes gemeint ist: Das Parken auf der Fahrbahn kostete plötzlich Geld, und die Leute dachten "oh, dann wird jetzt hier kontrolliert, also besser nicht auf dem Gehweg abstellen".

    Herr Wissing sorgt sich um die Sicherheit des Radverkehrs:

    Wissing plant 50-Kilo-Limit für Fahrradanhänger
    Kinder und Lasten per Rad zu transportieren, soll sicherer werden: Das Verkehrsministerium kündigt neue Regeln für Anhänger an. Hersteller warnen, der Verzicht…
    www.spiegel.de


    Und die dort verlinkten Beiträge gleich mit:

    Hinterher Fahrradanhänger
    Informationen zur aktuellen Situation des Gesetzesvorhabens
    www.hinterher.com

    https://static1.squarespace.com/static/6295c162a59934287646c69a/t/66a21dce0bc022041843d437/1721900504311/2024-07-23+Brosch%C3%BCre+STVZO.pdf

    Hinterher Fahrradanhänger
    Das FDP-geführte BMDV in Bestform
    www.hinterher.com

    "50 Kilo ungebremst für alle" ist das Gegenteil dessen, was bei Kfz gilt. Da darf ein Mercedes G 500 wesentlich mehr hinten dran haben als ein Fiat 500. Seit Jahrzehnten bewährt. Folglich schreibt der Hersteller:

    Zitat

    Ebenso wichtig ist das Gewichtsverhältnis zwischen Fahrrad und Anhänger, damit der Anhänger beim Bremsen das Fahrrad nicht zur Seite schiebt. Da Fahrräder und ihre Fahrer sehr unterschiedliche Gewichte haben, ist es völlig unrealistisch, ein pauschales Maximalgewicht vorzuschreiben. Ein 80-kg-Mann auf einem 25-kg- Pedelec kann völlig problemlos auch einen 80 bis 100 kg schweren Fahrradanhänger abbremsen. Gerade schwer beladene Anhänger werden meistens mit schweren Pedelecs gezogen. Auch die boomenden Lastenfahrräder mit Eigengewichten von deutlich über 40 kg ermöglichen problemlos das Abbremsen von schweren Fahrradanhängern durch ihre große Masse.

    Der Hersteller hat auch einen technologieoffenen (sowas mag ja die FDP) Vorschlag für die Bremsen: Vollbremsung aus 25 km/h = Bremsweg 7 m

    Zitat

    Diese Forderung orientiert sich an der bisherigen geforderten Verzögerungsleistung von 3,5 m/s2 und schließt verschiedene Aspekte automatisch mit ein. Sie wäre für Fahrradfahrende und Behörden auch ohne technisches Verständnis leicht nachvollziehbar. Die nötige Verzögerungsleistung, die ein Fahrrad samt Anhänger erbringen muss, wird anhand der Länge des Bremswegs nachvollziehbar gemacht.

    ...

    Orientierung am gewünschten Ergebnis anstatt an theoretischen Berechnungen: Das sichere Abbremsen eines Fahrrads samt Anhängers im Straßenverkehr. Mit welchem Bremssystem die geforderte Verzögerungsleistung erbracht wird, ist dabei unerheblich. So ist die Regelung technisch offen für neue Entwicklungen und berücksichtigt die unterschiedlichen Voraussetzungen von Fahrer, Fahrrad und Anhänger.

    Also wenn der offensichtliche Feldversuch "Wie reagieren Verwaltungsmitarbeiter, wenn ich sie nach Strich und Faden beleidige?" immer zum selben Ergebnis führt, dann kann man diese Strategie eigentlich abhaken. Michael Kohlhaas 2.0 (ohne Gäule, aber mit noch kürzerem Geduldsfaden).

    Hast Du Dir mal überlegt, was passiert, wenn jemand in der Verwaltung Deine Formulierungen - die übrigens Inhalte transportieren - ernst nimmt und die Strafanzeige wegen Beleidigung stellt?

    Und wie würdest Du reagieren, wenn Du eine adäquate Antwort bekommen würdest, also in dem Stil "Sie Granadeseggel hend doch ned alle Tasse im Schrank! Sie Grasdackel hend doch koi Ahnung! Ihne werdet mr zeige, wo dr Barthel de Moschd holt." (Nur eben dialektal auf die andere Rheinseite verfrachtet.)

    Systemfehler im DB Navigator: Bahn informiert über vermeintlichen Fahrtausfall
    Im DB-Kundenkonto kann momentan fälschlicherweise angezeigt werden dass eine gebuchte oder gemerkte Reise ausfällt.
    www.heise.de
    Zitat

    Systemfehler im DB Navigator: Bahn informiert über vermeintlichen Fahrtausfall

    Im DB-Kundenkonto kann momentan fälschlicherweise angezeigt werden dass eine gebuchte oder gemerkte Reise ausfällt.

    Bahn-Kunden kann es passieren, dass die DB ihnen eine falsche Information über eine von ihnen geplante Reise übermittelt. Wenn sich Fahrplaninformationen ändern, kann es durch einen Systemfehler derzeit vorkommen, dass im Kundenkonto unter "Meine Reisen" angezeigt wird, die Fahrt fällt aus. Das betrifft die Funktion "Benachrichtigungen zu Reise", die Kunden zu gebuchten oder gemerkten Reisen aktiviert haben, erläuterte eine Sprecherin der Deutschen Bahn (DB) gegenüber heise online.

    Ein Leser von heise online hatte über den DB Navigator zum 1. August eine Fahrt von Freiburg nach Berlin gebucht. Am 18. Juli habe die Deutsche Bahn ihm in einer E-Mail mitgeteilt, dass diese Fahrt nicht wie geplant möglich sei, schilderte der Leser. Im DB Navigator und auf der Website der Bahn sei die Zugverbindung aber angezeigt worden. Das habe ihn davon abgehalten, die Reise zu stornieren.

    Reisende können Verbindungen alternativ prüfen

    Zu diesem Vorgehen rät die Bahn-Sprecherin, um sich über eine Verbindung rückzuversichern. Reisende sollten den Status ihrer Reise über den DB Navigator oder bahn.de suchen. Die dort angezeigten Information zur Fahrt entsprächen dem aktuellen Stand des Fahrplans.

    Damit könnten die Demokraten entscheidend dazu beitragen, dass die erste amerikanische Präsidentin gewählt wird.

    US-Präsidentin, bitte.

    Es gab bisher rund 15 amerikanische Präsidentinnen (und deren Länder litten alle unter dem Imperialismus der USA).

    Derzeit stehen in Barbados, Trinidad und Tobago, Honduras und Peru Frauen an der Staatsspitze, im Oktober kommt Mexiko hinzu. Brasilien, Argentinien, Chile, Nicaragua, Costa Rica und Panama hatten auch jahrelang eine gewählte Frau an der Staatsspitze