Da steht Unfug drin.
ZitatIm Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Das sechste Wort ist eine Beleidigung der Vernunft und der weltanschaulichen Neutralität. Dass eines der vielen Fabelwesen, welches seit Jahrtausenden zur geistigen Beschränkung und zur materiellen Ausbeutung (wodurch sind die Kirchen wohl so reich geworden?) verwendet wird, hier genannt wird - und dann noch zuerst (an erster Stelle kommt also der jähzörnige Sadist aus einer Mischung aus Märchenbuch und Chronik, die Menschen kommen erst an zweiter Stelle) -, ist schon eine Zumutung.
Dass 1990 die Wessis den von Ossis erarbeiteten Verfassungsentwurf in die Mülltonne traten, war eine Verhöhnung derer, die man doch eigentlich hätte loben und würdigen sollen.
Dass nicht etwa BRD und DDR sich "in freier Selbstbestimmung" vereinigt haben, sondern die DDR der BRD beigetreten ist (bzw. wurde, Kohl hat ja via Krause mit sich selbst "verhandelt"), wird nicht erwähnt.
Aber die Konsequenz aus dem Konzept "Anschluss statt Vereinigung" ist dann eben der letzte Satz: Damit gilt "wie im Westen, also auch im Osten". Das ist die einzige wahre Tatsachenbehauptung in dieser Präambel.
In meinem Regal steht neben dem genannten Verfassungsentwurf und ein paar Dezimetern verwandter Lektüre noch ein schmales Bändchen aus dem Jahre 1979: Das Grundgesetz in der damals geltenden Fassung, das uns zum Abitur überreicht worden war. Wenn ich das, was da zum Thema Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses, der Wohnung oder Recht auf Asyl drinsteht, mit dem vergleiche, was CDSUFDPSPDGrüne draus gemacht haben, dann kommt man zu dem Schluss, dass Artikel 19 Absatz 2 ("In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.") mit Füßen getreten wurde.
Die "FDGO" der 1970 war also eine andere als das, was jetzt zur "FDGO" stilisiert wird.