Beiträge von Fahrbahnradler

    Wenn ich aus diesem Geschehen und dem Urteil für mich ein Fazit ziehen kann, dann, dass Hohe Differenzgeschwindigkeiten (Auffahrendes Fzg. geschätzt ca. 100km/h vs. 240 km/h) vermieden werden sollten. Der Verurteilte war bei Dunkelheit mit nahezu der doppelten Richtgeschwindigkeit unterwegs. Sein Anhalteweg bei einer Vollbremsung hätte ca. 360 Meter betragen. Bei 130 km/h wären es nur noch 124 Meter und ein Ausweichen vielleicht noch möglich gewesen.

    Leider, leider fehlen uns ja aber die Schilder für ein Tempolimit auf BAB.

    Der Seat fuhr etwa 125 km/h, steht zu lesen. Bei 130 wäre höchstwahrscheinlich gar nix passiert, weil der Fahrer des Sear die Chance gehabt hätte, sein Gaspedal durchzutreten oder seitlich auszuweichen.

    Laut RP gilt ab der Unfallstelle Tempo 120, auf Google Maps sehe ich keine Schilder. Aber es gilt ja ohnehin Sichtfahrgebot - Dunkelheit, leichte Kuppe, leichte Kurve, Anschlussstelle ... mal sehen, was die nächste Instanz sagt.

    Nein, das heißt "auf hoher See". Hannover liegt 55 m drüber, da muss schon fast die ganze Antarktis eisfrei sein, daher erleben wir wohl nicht mehr, dass der Bezirksrat auf hoher See tagen muss, zumal dann auch die Radwege weggespült wären .. ;)

    ... aber erst etwa drei Jahre später als die Fahrbahn :/

    Trunkenheitsfahrt mit Todesopfer, ohne Führerschein

    Den schon 3 Jahre vorher wegen Trunkenheit "verloren", schon 2 x verurteilt wegen Fahrens ohne FS.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/rh…ericht-100.html

    "Als Auflage muss der Angeklagte der Witwe des Opfers Wiedergutmachung in Höhe von 5.000 Euro leisten."

    Gericht zur Witwe: "Der hat gerade Ihren Mann umgebracht, mit dem Sie noch 60 Jahre hätten zuammenleben können. Er wird Ihnen 23 Cent pro verlorenem Tag zahlen, dann hat er den Schaden wieder gutgemacht."

    Herr Lindner hat mal den sehr wahren Satz gesagt: "Lieber nicht regieren als schlecht regieren". Diese Partei mit ihren Kabinettsmitgliedern ist eine einzige Katastrophe. Also wenn ich Multimilliardär wäre, der in den USA lebt und sich weiter an fossilen Energieträgern dumm und dämlich verdienen will, genau wie mein Bruder, dann wäre das genau meine Partei in Deutschland.

    Koch-Brüder - Milliardäre mit politischem Einfluss und rechtem Erbe
    Jane Mayer beschreibt ihrem Buch "Dunkles Geld - Die verborgene Geschichte hinter dem Aufstieg der radi­kalen Rechten" die Macht der Koch-Brüder. Charles und…
    www.deutschlandfunk.de
    Klimaschutz: Die heimlichen Einflüsterer der FDP – Kolumne
    Die FDP versucht in der Ampel jedes relevante Klimaschutzgesetz zu torpedieren, mit erschreckendem Erfolg. Warum? Eine zentrale Rolle spielen radikale…
    www.spiegel.de

    Einen Philosophen kannst du damit aber nicht hinterm Ofen hervorlocken. Der würde nur sagen:

    "So what, 2000 Jahre lang hatte der Aristoteles recht, aber sowas von... Gratulation, aufgrund einer solch "gut fundierten Basis" hättest du vor 400 Jahren glatt den Giordano anzünden dürfen."

    Die Bibel würde ich eher in die Schublade "Verschwörungserzählung" stecken als in die Kategorie "gut fundierte Basis". :evil:

    Es freut mich sehr, dass ich euch mittels meiner Beiträge dabei behilflich sein kann, euer vor lauter Bescheidenheit kaum erkennbares Ego (bzw. eure Hybris) weiterhin ins unermessliche steigern zu können, ihr großartigen, über jeden moralischen und wissenschaftlichen Zweifel erhabenen Weltenretter! Stets zu euren Diensten.

    Ohne Antagonisten wie mich (und andere, die ihr in einer völlig selbstverständlichen Weise ins Bodenlose abwertet) wärt ihr halt einfach nur: Niemand.

    Im Ernst: Jeder, der selbst 2024 noch völlig ironiefrei das Wort "Verschwörungstheorie" verwendet, um andere Menschen zu diskreditieren, tut mir einfach nur noch leid.

    Sorry, aber ich ahne, warum Behörden und Medien Deine Wortmeldungen offenbar nach Kenntnisnahme des Absenders oder spätestens der ersten zwei, drei Absätze in der Rundablage abheften.

    Und um noch ein anderes Fass aufzumachen: Man lebt generell in keinem "Rechtsstaat", wenn das juristische Vorgehen gegen irgendeinen Verwaltungsakt (wie ein Verkehrszeichen) einen mindestens 500 Euro "Gerichtsgebühren" kostet.

    Da rennst Du bei mir offene Scheunentore ein. Eigentlich müsste man das melden können und für jede berechtigte Meldung eine Aufwandsentschädigung bekommen. Ähnlich haben das ja mal Supermärkte praktiziert, die Käufern für jeden Artikel mit abgelaufenem MHD, den man in den Regalen gefunden hat, eine Prämie gezahlt hat. (War wohl billiger als das gründliche Checken durch eigenes Personal...)

    Ich habe eine schöne Stadt entdeckt, die es ja wohl tatsächlich gibt. Wir nähern uns aus Gütersloh auf der B 61:

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    Radfahrer also links auf der separaten Piste.

    Wer hier von rechts kommt, kann sie allerdings nicht erreichen:

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    Erst hier bestünde die Möglichkeit, wieder in die Verbannung auf der linken Seite zu wechseln:

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    Der Querverkehr erhält keinen Hinweis, dass hier Radverkehr auch von rechts kreuzen darf.

    Überraschenderweise steht hier kein Blauschild an der linken Piste. Heißt also: ab auf die Fahrbahn:

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    Oh, da kommt plötzlich doch eines! Husch, husch nach links, die Lkw hinter einem werden schon warten, bis mal im Gegenverkehr eine Lücke frei wird:

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    Ab hier wird es richtig gruselig:

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    Man fährt also nur durch zwei Striche getrennt dem Schwerlastverkehr entgegen, während hinter den Bäumen Schrittgeschwindigkeit angesagt ist. Da kein Blauschild mehr steht, darf man also links der Bäume fahren, rechts auf die Fahrbahn wechseln ... oder ...?

    Oder davon ausgehen, dass die unbeschilderte Piste immer noch ein Radweg ist, schau an:

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    Ja, ab hier wieder Benutzungspflicht:

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    Sogar mit Fahrspuren an der Ampel:

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    Jetzt sind wir wieder außerorts:

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    Na dann ist ja alles gut:

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    Ab hier wird's wieder spannend, denn wer von rechts kommt (benutzungspflichtiges Hochbord auf den letzten paar Metern), darf zwar über die Kombi-Ampel, sieht aber auf der linken Piste kein Blauschild - und muss daher auf der Fahrbahn fahren. Wer auf der linksseitigen Piste ankommt, erhält keinen Hinweis, dass hier die Benutzungspflicht in seiner Fahrtrichtung enden würde, radelt also vermutlich munter weiter:

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    ... und dann landet man hier. Die Rotpflasterung suggeriert: linksseitige Radler wechseln hier gefälligst auf die andere Straßenseite, während rechtsseitige Radler um die Ampel (und ihren Geltungsbereich???) herumgeleitet werden. Das VZ 239 hingegen suggeriert, dass einem dort gar keine Radler entgegenkommen dürfen.

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    Die Streuscheibe der rechten Ampel ist eine Kombischeibe. So weit, so konsequent.

    Die Ampel aus der Gegenrichtung: Man sieht was gemeint ist - der Radverkehr soll die Ampel rechts umfahren und sie ignorieren:

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    Und zwar ganz legal, denn die für ihn geltende Ampel hängt hinter der Tankstelleneinfahrt:

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    Man möchte ausrufen "Das gibt's doch nicht!", aber angesichts der Stadt, in der sich das befindet, verkneift man sich diesen Ausruf besser ...

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    Zitat

    Laut Polizei erlitt der Unfallverursacher Schmerzen am Oberkörper und in den Beinen, der Kraillinger auch an den Handgelenken und seine Ehefrau an den Beinen. Dass die drei Radfahrer dabei nicht schwerer verletzt wurden, hätten sie ihren Helmen zu verdanken, teilte die Polizei mit.

    Sonst wären nämlich die Rippen gebrochen, das Handgelenk verstaucht und die Beine aufgeschürft.

    Zitat

    Das angegriffene Urteil enthält keinerlei Ansätze sachgerechter Feststellungen und Erwägungen zur Täterschaft des Beschwerdeführers, auf die bei einer Verurteilung nicht verzichtet werden kann.

    Weder Pozilei noch Gericht haben sich ernsthaft bemüht. In der Presse steht, was man statt 30 Euro Bußgeld sonst machen kann: 23,50 Euro Gebühr für vergebliche Halteranfrage ...