Ein 32-jähriger Radfahrer radelte auf dem Nettelnburger Landweg, neben ihm strampelte ebenfalls eine 60-jährige Radfahrerin. Am Henriette-Herz-Ring bog die Frau ruckartig nach rechts ab und übersah den 32-Jährigen. Durch die Kollision fielen beide zu Boden. Der Mann blieb weitgehend unverletzt, die Frau erlitt schwere Kopfverletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Beiträge von Fahrbahnradler
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Und dann muss das Unfallopfer auch noch im Zivilprozess versuchen, Schadensersatz zu bekommen. Krankenkassen dito.
Es gab mal einen Staat, da lief sowas per Adhäsionsverfahren: da setzte der Richter nicht nur die Gebühr fest, die der Staat für das Übertreten der Regeln kassieren wollte (»Strafe«), sondern da wurde auch gleich zum Thema Schadensersatz (»halber Lohn«) und Schmerzensgeld geurteilt.Und ganz toll wäre es, wenn der Staat dem Opfer das Geld auszahlen und dann seine Ansprüche mit derselben Vehemenz beim Täter vollstrecken würde, wie man hinter Schwarzfahrern im ÖPNV her ist.
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Oberleitungen? Nieeeeemals!!! Die sind des Teufels! - Jedenfalls, wenn Straßenbahnlinien durch Hamburger Stadtteile mit Bauten aus Kaisers Zeiten gelegt werden sollen ...
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So läuft das übrigens im Metronom. Im „Land der Ideen“ hat man anscheinend nicht so eine Scheißangst wie im „echten Norden“ bei schlechtem Wetter einen halbleeren Doppelstockwagen durch die Gegend zu fahren. Und im Winter lässt sich das Ding einfach in ein normales Abteil umbauen. Ich frage mich ja schon, warum der Metronom sowas bestellt und die Regionalbahn Schleswig-Holstein… ach, lassen wir das.
Die Frage, wer sowas bestellt, richtet sich unter Umständen an die jeweilige Landesregierung.
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Er hat bei der Fahrrad-Demo „Critical Mass“ einen Radfahrer angefahren, doch seine Strafe will er nicht akzeptieren: Porschefahrer Danyal K. (29) ist in Berufung gegangen. Reue zeigt er auch in der zweiten Instanz nicht.
Am 26. Juni 2015 stürzte der Radfahrer André K. auf der Fruchtallee, brach sich den Ellenbogen, konnte seine Examensarbeit als Informatiker nicht fertigstellen, musste ein weiteres Semester studieren, statt wie geplant ins Berufsleben einzusteigen.
Verantwortlich für den Sturz soll der Angeklagte sein, der laut Zeugenaussagen mit seinem Porsche Cayenne den Radler von hinten angefahren hat, aus Ärger, dass hunderte Rad-Aktivisten die gesamte Fahrbahn einnahmen.
In erster Instanz war Dynal K. zu 13 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt worden. In der Berufung geht sein Verteidiger aggressiv den Radler an, stellt die Rechtmäßigkeit der „Critical Mass“ (die nächste ist am Freitag) infrage. Fortsetzung 29. Juni. -
Also eigentlich ist die Regel doch ganz einfach:- Schild vorhanden -> Fußweg erlaubt.
- Kein Schild -> Fußweg verboten.Hier mangelt es mMn einfach am nötigen Respekt vor Mitmenschen. Denn zum Respekt vor der Umgebung gehört auch, dass man sich darüber informiert, was man darf und was nicht.
Nee, ist nicht so einfach!
Es gibt noch die Zusatzregel bei "ohne Schild"
Unterschiedliche Bodenbeläge = Radfahren erlaubt
Identischer Bodenbelag = Radfahren verboten
Blöd wird es, wenn verblichene rote Betonpflastersteine zwischen grauen Betonpflastersteinen liegen. Oder die "Stealth"-Radwege am Jungfernstieg. -
Hat jemand 'ne Idee wie ich hier weiter komme - ohne gegen dieses VZ zu klagen?
19er Ringschlüssel?

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Allerdings hieß es beim Vor-Ort-Termin, dass die Polizei es wegen der komplizierten Radwegführung in Trier toleriere, wenn Kinder bis zwölf Jahre den Gehweg benutzen.
Wie hieß es eingangs des Artikels?
Für radelnde Anarchisten, die zum Beispiel auf dem Fußweg unterwegs sind, hat Marko Nenno nichts übrig.
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Herr Kremer sputet sich:
Ich habe den Fehler mit dem Alter, bis zu dem das Fahren auf dem Gehweg erlaubt ist, korrigiert. Allerdings hieß es beim Vor-Ort-Termin, dass die Polizei es wegen der komplizierten Radwegführung in Trier toleriere, wenn Kinder bis zwölf Jahre den Gehweg benutzen.
Ich habe auch die Antwort auf die Frage mit dem Zebrastreifen genauer formuliert.Ah ja:
Haben Radfahrer Vorfahrt am Zebrastreifen, wenn sie eine Straße überqueren?
Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen. Nur Fußgänger haben Vorrang. Erst wenn der Radfahrer absteigt und schiebt, hat er dieselben Rechte. -
Heute ist mein Leserbrief-Tag. Da könnte man glatt einen Vollzeitjob draus machen. Bei dieser Gelegenheit: Was machen denn die Pressesprecher des ADFC so den ganzen Tag?
Es ist haarsträubend, welche Falschinformationen Marko Nenno als Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier in Ihrer Verkehrsserie von sich gibt. Die Bestimmung "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht" ist seit 1997 aufgehoben! Selbst wenn eine Behörde ein Schild aufstellt, um einen benutzungspflichtigen Radweg von einem nicht benutzungspflichtigen zu unterscheiden, dann darf sie das erstens nur bei außergewöhnlich hoher Gefahrenlage auf der Fahrbahn und zweitens, wenn dieser Radweg benutzbar und zumutbar ist. Blaue Schilder an zu schmalen, regelmäßig zugeparkten oder nicht fahrbahnbegleitenden Radwegen werden daher ebenso regelmäßig von Gerichten untersagt wie Schilder, die nur aufgestellt wurden, damit die Autofahrer auf der Fahrbahn nicht von Fahrrädern gestört werden. Zweitens ist die Altersgrenze fürs Radeln auf dem Fußweg der zehnte ("bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr") und nicht der dreizehnte ("älter als zwölf Jahre") Geburtstag. Hier wäre der Zusatz wichtig gewesen, dass an Einmündungen abgestiegen werden muss. Drittens dürfen Radfahrer sehr wohl über Zebrastreifen fahren. Die Antwort hätte nicht "Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten dürfen, sondern hätte "Ja. Allerdings haben sie radelnd keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten müssen. Ferner suggeriert die Formulierung "Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten", dass Radler an Kreuzungen, an denen es neben der Fahrbahnampel eine Fußgängerampel gibt, absteigen müssten. Das ist Quatsch. Fahrräder sind Fahrzeuge, sie haben vorrangig die Fahrbahn zu benutzen, und für sie gilt vorrangig die Fahrbahnampel. Wenn die Behörde etwas anderes will, dann muss sie es unmissverständlich anzeigen.
Das war meine Aktion als Reaktion auf "Blaue Sau" Nummer 18:
Wenn Radler tief in die Taschen greifen dürfen...Heute kommt Antwort:
Hallo Herr ...,
falls sie den Artikel wirklich gelesen haben, hätte ihnen auffallen müssen, dass vieles von dem, was Sie in ihrer Mail schreiben, in meinem Artikel genauso geschrieben habe.
Zum Beispiel die Zebrastreifen- und Ampelthematik habe ich genauso dargestellt wie Sie – nur mit anderen Worten. Oder was bedeutet der fettgedruckte Satz außer, dass Radfahrer Vorfahrt haben wenn sie absteigen und schieben?
Zitat: „Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen. Dieses Privileg genießen nur Fußgänger. Erst wenn der Radfahrer absteigt und schiebt, hat er dieselben Rechte. Dann müssen Autofahrer anhalten, wenn sie zum Fußgängerüberweg kommen. Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten – es sei denn, es gibt eine extra Fahrradampel.“
Wegen des Hinweises auf die Fahrradwegschilder werde ich noch mal nachfragen.
Beste Grüße aus Trier,
Christian Kremer
[/quote]Und nun ich:Hallo Herr Kremer,
ist es bei Ihrer Zeitung üblich, einem Leser, der sachliche Fehler in einem Artikel anhand von zahlreichen Zitaten nachweist, zu unterstellen, er habe den Artikel nicht »wirklich gelesen«?
Unterstellen Sie das auch ihrem Leser »Marley Dread«, der online vor drei Tagen auch auf diese und andere Fehler hingewiesen hat?Von den vier von mir angeführten Themen erwähnen Sie eines nicht, nämlich die falsch angegebene Altersgrenze für das Gehwegradeln. Es ist befremdlich, dass Sie nicht zumindest diesen Fehler im Online-Artikel durch einen Hinweis korrigiert haben.
Thema Zebrastreifen: Die Frage lautete Darf ich mit meinem Rad über Zebrastreifen fahren?
Die Teilantwort „Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen“ passt nicht zu dieser Frage. Sie beantwortet sie also nicht. Die erste Teilantwort „Nein“ ist definitiv falsch, denn wenn kein Auto kommt, auf das man als Radfahrer achten müsste, ist man nicht verpflichtet abzusteigen.
Übrigens haben Fußgänger keine »Vorfahrt« an Zebrastreifen, sondern »Vorrang«. Denn sie benutzen keine Fahrzeuge. Also kann es keine »Vorfahrt auf Zebrastreifen« als »Privileg« für Fußgänger geben.
Ein Autofahrer hat auch keine Vorfahrt, wenn er aus einer Nebenstraße kommt und das VZ 205 oder 206 vor sich sieht. Er darf trotzdem über die Vorfahrtstraße rüberfahren, wenn er die Vorfahrt beachtet hat. Auch das zeigt, dass die Formulierung »Darf ich mit meinem Rad über Zebrastreifen fahren? Nein.« falsch ist.Auf die Fußgängerampeln will ich jetzt nicht weiter eingehen, da hat Ihr Leser »Marley Dread« schon auf die aktuelle StVO hingewiesen.
Ich hoffe, Sie haben jetzt verstanden, dass Sie keineswegs die Thematik der Zebrastreifen und Ampeln »genauso dargestellt« haben wie ich. Mit Ihren »anderen Worten« haben Sie leider die StVO verfälscht und zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer beigetragen.
[/quote]Es wäre schön, wenn Ihre Zeitung die Fehlinformationen korrigieren würde. -
Der Vollständigkeit halber sollte auch die Checkliste für Autofahrer erwähnt werden:
Ganz am Rand: Ich wundere mich bei solchen Seiten oft, wer diese "AUTOFAHRERLN" oder "RADFAHERERLN" sind. Klingt so, als ob das ein Österreicher geschrieben hätte

Hm. War es zu viel verlangt, statt "ausreichend" "mindestens 1,50 m" reinzuschreiben? Viele Autofahrer halten doch 30 cm für ausreichend.
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Es ist aus meiner Sicht eine der dümmsten Ideen, die je gehört habe. Wie kann man die Radfahrer nur dazu zwingen auf der Straße zu fahren, wo es doch hinter den Bäumen (Goldbek --> Saarlandstraße) viel sicherer ist? Der Mittelstreifen ist so breit, dass man dort die Bäume unberührt lassen kann und dennoch für Parkplätze sorgen könnte somit wäre neben den Fahrbahnen genügend Platz für Radfahrer und Fußgänger. Es wäre für alle Verkehrsteilnehmer sicherer.
Ich habe hier schönes Anschauungsmaterial. Der (nicht benutzungspflichtige) Radweg entfernt sich von der Fahrbahn und führt hinter Bäumen vorbei.
Das hier ist eine Zufahrt zum Grundstück:
Wie fällt wohl die Begegnung zwischen einer Motorhaube und einem Radler aus?Hier mündet eine Straße ein:
Und noch eine schöne Stelle, an der es hinter den Bäumen ... todsicher ist.
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Damit wird es nur Durcheinander und Verwirrung stiften - das kapiert ja kein Mensch, dass Pedelecs und S-Pedelecs damit gerade nicht gemeint sind.
Das wird ein tolles Betätigungsfeld für die Kölner
KopfRadfahrerjäger aus dem Fernsehen. Leichtes Geld für die »Fahrradstaffeln«. Ich sehe schon die Schlagzeilen: »E-Biker halten sich nie an die Verkehrsregeln«. -
Aber vielleicht passen die beim nächsten Mal besser auf. Geduldiges Bohren dicker Bretter ...
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Heute ist mein Leserbrief-Tag. Da könnte man glatt einen Vollzeitjob draus machen. Bei dieser Gelegenheit: Was machen denn die Pressesprecher des ADFC so den ganzen Tag?
Es ist haarsträubend, welche Falschinformationen Marko Nenno als Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier in Ihrer Verkehrsserie von sich gibt. Die Bestimmung "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht" ist seit 1997 aufgehoben! Selbst wenn eine Behörde ein Schild aufstellt, um einen benutzungspflichtigen Radweg von einem nicht benutzungspflichtigen zu unterscheiden, dann darf sie das erstens nur bei außergewöhnlich hoher Gefahrenlage auf der Fahrbahn und zweitens, wenn dieser Radweg benutzbar und zumutbar ist. Blaue Schilder an zu schmalen, regelmäßig zugeparkten oder nicht fahrbahnbegleitenden Radwegen werden daher ebenso regelmäßig von Gerichten untersagt wie Schilder, die nur aufgestellt wurden, damit die Autofahrer auf der Fahrbahn nicht von Fahrrädern gestört werden. Zweitens ist die Altersgrenze fürs Radeln auf dem Fußweg der zehnte ("bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr") und nicht der dreizehnte ("älter als zwölf Jahre") Geburtstag. Hier wäre der Zusatz wichtig gewesen, dass an Einmündungen abgestiegen werden muss. Drittens dürfen Radfahrer sehr wohl über Zebrastreifen fahren. Die Antwort hätte nicht "Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten dürfen, sondern hätte "Ja. Allerdings haben sie radelnd keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten müssen. Ferner suggeriert die Formulierung "Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten", dass Radler an Kreuzungen, an denen es neben der Fahrbahnampel eine Fußgängerampel gibt, absteigen müssten. Das ist Quatsch. Fahrräder sind Fahrzeuge, sie haben vorrangig die Fahrbahn zu benutzen, und für sie gilt vorrangig die Fahrbahnampel. Wenn die Behörde etwas anderes will, dann muss sie es unmissverständlich anzeigen.
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Geantwortet hat man auf meine Mail natürlich nicht...
Fehler zugeben? Als deutsche Verwaltung?
»Sorry seems to be the hardest word«
Elton John»Hard to say I'm sorry«
Chicago -
gefährliche Schutzstreifen in Schwerin
ein Einwohner Schwerins äußert sich:
achja, das ist die Begründung der Ansicht "Schutzstreifen sind doof". Weil man die Radfahrer beim Rechtsabbiegen einfach nicht sieht.
Ja, während man sie auf dem Bürgersteig selbstverständlich sieht.

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Das kann Dir Hamburg sagen:
Zwei Mal wurde Radfahrer Wouassin A. am frühen Morgen des 26. September 2015 am Sievekingplatz von einem VW-Bus überrollt,
In dem Moment soll Thomas B. den Rückwärtsgang eingelegt und Vollgas gegeben haben. Mit „quietschenden Reifen“ sei er auf den Radfahrer zugefahren, „um ihn zu töten“.
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Das ist schon echt heftig der Artikel. Da haben Eltern also Angst um ihr Kind? Verständlich, aber seltsam dass es nur Radfahrer sind, die gefährlich sein sollen. Autos in der 30 Zone werden da nicht erwähnt. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass diese dort langsamer unterwegs sind.
Die Autos? Das sind doch die Nachbarn vom Hof nebenan! Da geht das in Ordnung ...