Beiträge von Fahrbahnradler

    Barmbek - immer eine Radreise wert

    So ist es. Ich bin immer wieder gerne von S-Rübenkamp zum Bürgerhaus Hartzloh und zurück zum Ohlsdorfer Bahnhof unterwegs und genieße die neue Fuhle.

    Und ich erinnere mich auch gerne an eine Veranstaltung mit Hans Apel (1932-2011(, der davon erzählte, dass er mal auf die Frage, was ihn eigentlich zum Verteidigungsminister (1978-1982) qualifiziere, geantwortet habe, er komme aus Barmbek: »Da hat man früher die Miete mit dem Revolver kassiert!«

    Interessant dabei ist, dass "Verkehr" - sogar "Straßenverkehr" - ausschließlich mit Autoverkehr assoziert wird...

    Immerhin stellt eine Person mal was klar:

    Und die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, fordert sogar ein komplettes Umdenken: „Wir brauchen dringend eine verkehrspolitische Zäsur“. Dazu gehörten ein besseres Angebot von Bus und Bahn, mehr Elektromobilität für Autos und Fahrräder und eine Förderung von Fuß- und Fahrradverkehr. „Nur so werden wir es schaffen, unsere Klimaziele auch im Verkehr zu erreichen.“

    Rot-Grün: Neue Kampagne soll Radmuffel zum Umsteigen überzeugen (Hamburger Abendblatt)

    PS: Ja, der Fragebogen der TU Dresden gefällt. Hätte ich ja auch mal hier posten können - habe ihn schon gestern ausgefüllt. Danke für die Verbreitung.

    Google ist nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Beim Anklicken des Links fragt er/sie/es nach:

    Meinten Sie: Rot-Grün Neue Kampagne soll Modemuffel zum Umsteigen überzeugen?

    Ich freue mich schon auf den Sommer. Es ist ja eigentlich schön, dass immer Menschen Rad fahren, aber noch schöner wäre es, wenn die Infrastruktur entsprechend mitwüchse. Die allermeisten Wege und Ampelschaltungen sind inwischen einfach komplett untauglich, da für eine Belastung von 10 Radfahrern pro Stunde ausgelegt.

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    Verschwenkungen und Mülleimer sind toll. :whistling:

    Warum tut man sich sowas an? Ich kann mich an Fernsehauftritte von Stuntleuten erinnern, die aus 10 Metern Höhe in eine wassergefüllte Mülltonne gesprungen sind - ungefähr so kommt mir das Eintauchen in die anderthalb Meter zwischen Auto und Betonmauer mit zwei Radlern neben-/hintereinander vor ...

    Diese Fachanweisung stammt von 2002, also aus dem Schill-Senat (für Nicht-Hamburger: damals stellte so etwas Ähnliches wie die AfD in Hamburg die Regierung, und ein Adliger von der CDU machte den Grüßaugust). Die entscheidenden Sätze in dieser Anweisung:

    3.
    Beim Einsatz von Absperrelementen hat sich im Laufe vieler Jahre aus den unterschiedlichsten
    Gründen eine Verwaltungspraxis entwickelt, die neben sinnvollen Maßnahmen
    offenkundig auch Übermaß hervorgebracht hat. Absperrelemente sollen deshalb nach
    dem Willen des Senats ab sofort nur noch sehr sparsam und auch nur noch in den Fällen
    aufgestellt bzw. belassen werden, in denen es aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz
    von Wegeflächen dringend geboten erscheint.

    4.1.1
    Der Aspekt der Sicherheit wie auch andere Begründungen für das Vorhandensein bzw.
    den Wunsch nach neuen Absperrelementen sind in jedem Fall kritisch zu hinterfragen.

    4.2.1
    Wird festgestellt, dass angeordnete Aufstellarten für den ruhenden Verkehr bereits seit
    längerer Zeit ignoriert werden - Schrägaufstellung statt angeordneter Längsaufstellung
    - ist zu prüfen, inwieweit dies legalisiert werden kann. Auf gar keinen Fall sollte
    versucht werden, die ursprünglich angeordnete Aufstellart
    durch nachträglich aufgestellte Poller zu „erzwingen“. Dies
    ist nur dann zulässig, wenn durch die parkenden Fahrzeuge
    die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet wird.

    Fahren auf dem Gehweg: Regierung will Verkehrsregeln für Radfahrer ändern

    ... steht in der Kategorie »Auto« bei Spiegel online.


    Und was verbirgt sich hinter der Überschrift? Die von dpa unvollständig aus der »Süddeutschen«

    abgetippte Information, dass das BMVI plant, dass zukünftig »nicht nur Kinder mit dem Fahrrad auf Gehwegen fahren dürfen, sondern auch deren erwachsene Begleiter«.

    Oh, und welch Aufschrei der Autofahrer!!!

    Selbstverständlich werden die Eltern ihren Kindern das beigebracht und sich davon überzeugt haben, dass die Kinder sich auch entsprechend verhalten können. Aber wenn nun doch einmal etwas passiert, wird genau mit diesem Argument die Haftung verneint. Eltern müssen ihre Kinder nicht ständig »überwachen«, sonst dürfte kein Grundschüler alleine oder zusammen mit anderen Kindern zur Schule.

    wobei die letzten beiden Punkte dann auch etwas Überarbeitung benötigten ;)
    die 1,5m sind wie bekannt nun keine Vorschrift, sondern wiederholter Richtwert.

    Und: ein Autofahrer darf leider sehr wohl in einer T30-Zone einen Radfahrer überholen, der selbst 30km/h fährt. Er darf überholen. Ist blöd, aber rein rechtlich betrachtet, darf er es wohl.

    Das Wörtchen »Vorschrift« ist »Richterrecht«, ja. Mal sehen, wie schlau sich die Zeitschrift macht ;)

    Wieso darf jemand überholt werden, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit fährt?

    § 5 Absatz 2 StVO:
    »Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.«

    Ich lese da was von »Ein Drittel mehr«, »20 km/h mehr« ...

    ACE voll daneben.

    Da ahnt man nichts Böses, und dann das:


    Wenn es einen Radweg gibt, müssen Radler diesen benutzen

    Prinzipiell schon. Sollte dieser aber blockiert, zu schmal oder in schlechtem Zustand sein, können Radfahrer auch die Straße benutzen.


    Meine Replik:

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    mit einem der Texte im neuesten »Lenkrad« habt ihr leider Millionen von Radfahrern »zum Abschuss freigegeben«, sprich: zum Angehuptwerden, zum Überholtwerden mit 20 cm Abstand, bei dem manche Autofahrer sogar die Scheibenwaschanlage einschalten, wenn sie damit den Radfahrer treffen können.

    Warum? Weil ihr bei »Wenn es einen Radweg gibt, müssen Radler diesen benutzen« eine seit fast 50 Jahren überholte Rechtslage wiedergebt. Dass »im Prinzip« jeder, auch linksseitige Radweg zu benutzen sei, wurde 1971 abgeschafft! 1997 kam dann die vollständige Abschaffung der allgemeinen Benutzungspflicht. Seitdem gilt:

    * Nur Radwege mit VZ 237, 240 oder 241 sind benutzungspflichtig. Wenn kein solches Schild hängt, ist die Benutzung völlig freiwillig - genauso wie ein Autofahrer sich entscheiden kann, ob er die Autobahn oder die parallele Bundesstraße nimmt, kann der Radfahrer sich entscheiden, ob er auf der Fahrbahn (sic! Warum schreibt ihr hier »Straße«? Zur Straße gehören auch Seitenstreifen, Parkstreifen, Radweg, Gehweg.) oder auf dem Radweg fährt.

    * Wenn VZ 237, 240 oder 241 hängen, gelten neben den von Euch angeführten Bedingungen noch einige weitere: Der Radweg muss fahrbahnbegleitend sein, er muss also erstens dorthin führen, wo ich auf der Fahrbahn auch hinfahren kann (da hapert es oft bei linksseitigen Einmündungen, die vom Radweg aus nicht zu erreichen sind), zweitens muss er dieselben Vorfahrtsrechte genießen wie die Fahrbahn (wenn an der Fahrbahn VZ 301 oder 306 stehen, während der seitlich verlaufende Radweg ein kleines VZ 205 oder gar 206 bekommt, ist er nicht mehr fahrbahnbegleitend und somit nicht benutzungspflichtig) und drittens muss die Verkehrsführung stetig und erkennbar sein (ständiger Wechsel zwischen 237, 240 und 241, zwischen Hochbord und Fahrbahn usw. macht jede Benutzungspflicht hinfällig).

    Bitte korrigiert Eure für Radfahrer gesundheits- und lebensgefährliche Falschinformation!

    Und bei dieser Gelegenheit könntet Ihr vielleicht auch erwähnen, dass die Benutzungspflicht laut Bundesverwaltungsgericht nur angeordnet werden darf, wenn auf der Fahrbahn eine erhöhte Gefährdung besteht. Die »Leichtigkeit des Autoverkehrs«, die bei der Einführung von Radwegen 1934 alleinige Begründung war, ist kein Kriterium!


    Ich hätte übrigens noch ein paar Vorschläge für populäre Irrtümer rund ums Autofahren:

    * Wenn ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt, darf ich ihn anhupen, um ihm zu zeigen, dass er mich stört. - NEIN!

    * Wenn ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt, darf ich ihn mit der Scheibenwaschanlage nassspritzen, um ihm zu zeigen, dass er mich stört. - NEIN!

    * Wenn ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt, darf ich ihn anbrüllen, um ihm zu zeigen, dass er mich stört. - NEIN!

    * Wenn die Straße einen Gehweg hat, muss der Radfahrer ihn benutzen. - NEIN!

    * Wenn ich einen Radfahrer überholen will, reichen 20 cm Abstand. - NEIN! (1,50 bzw. 2,00 Meter sind Vorschrift)

    * Wenn ein Radfahrer in einer Tempo-30-Zone 30 km/h fährt, darf ich ihn überholen. - NEIN!


    Was macht man, wenn man die Stadt endgültig im Verkehrschaos versinken lassen will?
    Man setzt einfach einen G-20-Gipfel in der Hansestadt an.
    Ich freue mich schon auf Gefahrengebiete, Straßensperren, Auto-Kolonnen von den wirklich wichtigen Menschen.
    Das wird toll!

    Hamburg ist groß.
    Mein erster Vorschlag für den Veranstaltungsort: Neuwerk (für Auswärtige: Insel in der Elbmündung).
    Zweitens: Hahnöfersand (Insel in der Elbe, Jugendknast).
    Drittens: Santa Fu (Knast für Erwachsene).
    Viertens: Vierlande, irgendwo an der Dove Elbe (Gegend, Gegend, nichts als Gegend).
    Fünftens: Georgswerder (Mülldeponie).

    Bad Lippspringe: 5000 Autofahrer vor Schule zu schnell

    "Da allerdings keine Bilder geschossen wurden, drohen den fast 5000 Fahrern keine Konsequenzen." Aha. man wusste wohl, dass dort regelmäßig zu schnell gefahren wird, macht deshalb eine "Kontrolle" ohne Bestrafung, nur damit man Gelegenheit hat, die echte Kontrolle anzukündigen, "In der nächsten Woche starten wir dort Überprüfungen, quasi einen Blitzmarathon light."

    Ich hätte ja gerne gewusst, um wie viele km/h die Leute zu schnell waren. Ich lese da etwas von "Spielstraße" vor "Schulzentrum". Das halte ich schon mal für einen Fehler an sich.
    Tempolimit ist da 7 km/h, wie es heißt. Das zeigt kein Tacho an. Waren die 5.000 Leute mit 8, 9, 10 km/h unterwegs - oder mit 25 und noch schneller? Das wüsste man vielleicht schon gerne.


    Aber da steht dann noch etwas, was typisch für Deutschland ist:

    Mit fast 200 Stundenkilometern wurde ein Autofahrer auf einer Bundesstraße im Münsterland erwischt. Erlaubt waren an der Stelle nur 100 Stundenkilometer. Der 25-Jährige war so schnell unterwegs, dass ihn die Polizei nicht sofort stoppen konnte.
    Erst nach einer Fahndung erwischte sie ihn am Donnerstag im rund 30 Kilometer entfernten Wesel. Der Mann hatte seinen Wagen bis auf 196 Stundenkilometer beschleunigt. Er müsse nun mit einer Geldbuße von etwa 1300 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen, teilte die Polizei am Freitag mit.

    Er bekommt also seinen Lappen nach drei Monaten wieder. Ob er in der Zwischenzeit trotzdem Auto fährt, kontrolliert keiner. Und das Auto darf er auch behalten. Kavaliersdelikt eben. Und die Hälfte von der Geldbuße hat er wahrscheinlich wieder drin, wenn er in der Zeit tatsächlich nicht fährt und folglich nicht tankt.