Beiträge von Fahrbahnradler

    Herr Kremer sputet sich:

    Ich habe den Fehler mit dem Alter, bis zu dem das Fahren auf dem Gehweg erlaubt ist, korrigiert. Allerdings hieß es beim Vor-Ort-Termin, dass die Polizei es wegen der komplizierten Radwegführung in Trier toleriere, wenn Kinder bis zwölf Jahre den Gehweg benutzen.

    Ich habe auch die Antwort auf die Frage mit dem Zebrastreifen genauer formuliert.

    Ah ja:
    Haben Radfahrer Vorfahrt am Zebrastreifen, wenn sie eine Straße überqueren?
    Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen. Nur Fußgänger haben Vorrang. Erst wenn der Radfahrer absteigt und schiebt, hat er dieselben Rechte.

    Heute ist mein Leserbrief-Tag. Da könnte man glatt einen Vollzeitjob draus machen. Bei dieser Gelegenheit: Was machen denn die Pressesprecher des ADFC so den ganzen Tag?

    Es ist haarsträubend, welche Falschinformationen Marko Nenno als Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier in Ihrer Verkehrsserie von sich gibt. Die Bestimmung "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht" ist seit 1997 aufgehoben! Selbst wenn eine Behörde ein Schild aufstellt, um einen benutzungspflichtigen Radweg von einem nicht benutzungspflichtigen zu unterscheiden, dann darf sie das erstens nur bei außergewöhnlich hoher Gefahrenlage auf der Fahrbahn und zweitens, wenn dieser Radweg benutzbar und zumutbar ist. Blaue Schilder an zu schmalen, regelmäßig zugeparkten oder nicht fahrbahnbegleitenden Radwegen werden daher ebenso regelmäßig von Gerichten untersagt wie Schilder, die nur aufgestellt wurden, damit die Autofahrer auf der Fahrbahn nicht von Fahrrädern gestört werden. Zweitens ist die Altersgrenze fürs Radeln auf dem Fußweg der zehnte ("bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr") und nicht der dreizehnte ("älter als zwölf Jahre") Geburtstag. Hier wäre der Zusatz wichtig gewesen, dass an Einmündungen abgestiegen werden muss. Drittens dürfen Radfahrer sehr wohl über Zebrastreifen fahren. Die Antwort hätte nicht "Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten dürfen, sondern hätte "Ja. Allerdings haben sie radelnd keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten müssen. Ferner suggeriert die Formulierung "Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten", dass Radler an Kreuzungen, an denen es neben der Fahrbahnampel eine Fußgängerampel gibt, absteigen müssten. Das ist Quatsch. Fahrräder sind Fahrzeuge, sie haben vorrangig die Fahrbahn zu benutzen, und für sie gilt vorrangig die Fahrbahnampel. Wenn die Behörde etwas anderes will, dann muss sie es unmissverständlich anzeigen.

    Das war meine Aktion als Reaktion auf "Blaue Sau" Nummer 18:
    Wenn Radler tief in die Taschen greifen dürfen...

    Heute kommt Antwort:

    Hallo Herr ...,


    falls sie den Artikel wirklich gelesen haben, hätte ihnen auffallen müssen, dass vieles von dem, was Sie in ihrer Mail schreiben, in meinem Artikel genauso geschrieben habe.

    Zum Beispiel die Zebrastreifen- und Ampelthematik habe ich genauso dargestellt wie Sie – nur mit anderen Worten. Oder was bedeutet der fettgedruckte Satz außer, dass Radfahrer Vorfahrt haben wenn sie absteigen und schieben?

    Zitat: „Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen. Dieses Privileg genießen nur Fußgänger. Erst wenn der Radfahrer absteigt und schiebt, hat er dieselben Rechte. Dann müssen Autofahrer anhalten, wenn sie zum Fußgängerüberweg kommen. Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten – es sei denn, es gibt eine extra Fahrradampel.“

    Wegen des Hinweises auf die Fahrradwegschilder werde ich noch mal nachfragen.

    Beste Grüße aus Trier,

    Christian Kremer
    [/quote]Und nun ich:

    Hallo Herr Kremer,

    ist es bei Ihrer Zeitung üblich, einem Leser, der sachliche Fehler in einem Artikel anhand von zahlreichen Zitaten nachweist, zu unterstellen, er habe den Artikel nicht »wirklich gelesen«?
    Unterstellen Sie das auch ihrem Leser »Marley Dread«, der online vor drei Tagen auch auf diese und andere Fehler hingewiesen hat?

    Von den vier von mir angeführten Themen erwähnen Sie eines nicht, nämlich die falsch angegebene Altersgrenze für das Gehwegradeln. Es ist befremdlich, dass Sie nicht zumindest diesen Fehler im Online-Artikel durch einen Hinweis korrigiert haben.

    Thema Zebrastreifen: Die Frage lautete Darf ich mit meinem Rad über Zebrastreifen fahren?
    Die Teilantwort „Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen“ passt nicht zu dieser Frage. Sie beantwortet sie also nicht. Die erste Teilantwort „Nein“ ist definitiv falsch, denn wenn kein Auto kommt, auf das man als Radfahrer achten müsste, ist man nicht verpflichtet abzusteigen.
    Übrigens haben Fußgänger keine »Vorfahrt« an Zebrastreifen, sondern »Vorrang«. Denn sie benutzen keine Fahrzeuge. Also kann es keine »Vorfahrt auf Zebrastreifen« als »Privileg« für Fußgänger geben.
    Ein Autofahrer hat auch keine Vorfahrt, wenn er aus einer Nebenstraße kommt und das VZ 205 oder 206 vor sich sieht. Er darf trotzdem über die Vorfahrtstraße rüberfahren, wenn er die Vorfahrt beachtet hat. Auch das zeigt, dass die Formulierung »Darf ich mit meinem Rad über Zebrastreifen fahren? Nein.« falsch ist.

    Auf die Fußgängerampeln will ich jetzt nicht weiter eingehen, da hat Ihr Leser »Marley Dread« schon auf die aktuelle StVO hingewiesen.


    Ich hoffe, Sie haben jetzt verstanden, dass Sie keineswegs die Thematik der Zebrastreifen und Ampeln »genauso dargestellt« haben wie ich. Mit Ihren »anderen Worten« haben Sie leider die StVO verfälscht und zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer beigetragen.
    [/quote]Es wäre schön, wenn Ihre Zeitung die Fehlinformationen korrigieren würde.

    Der Vollständigkeit halber sollte auch die Checkliste für Autofahrer erwähnt werden:

    Ganz am Rand: Ich wundere mich bei solchen Seiten oft, wer diese "AUTOFAHRERLN" oder "RADFAHERERLN" sind. Klingt so, als ob das ein Österreicher geschrieben hätte :)

    Hm. War es zu viel verlangt, statt "ausreichend" "mindestens 1,50 m" reinzuschreiben? Viele Autofahrer halten doch 30 cm für ausreichend.

    Es ist aus meiner Sicht eine der dümmsten Ideen, die je gehört habe. Wie kann man die Radfahrer nur dazu zwingen auf der Straße zu fahren, wo es doch hinter den Bäumen (Goldbek --> Saarlandstraße) viel sicherer ist? Der Mittelstreifen ist so breit, dass man dort die Bäume unberührt lassen kann und dennoch für Parkplätze sorgen könnte somit wäre neben den Fahrbahnen genügend Platz für Radfahrer und Fußgänger. Es wäre für alle Verkehrsteilnehmer sicherer.

    Ich habe hier schönes Anschauungsmaterial. Der (nicht benutzungspflichtige) Radweg entfernt sich von der Fahrbahn und führt hinter Bäumen vorbei.

    Das hier ist eine Zufahrt zum Grundstück:

    Wie fällt wohl die Begegnung zwischen einer Motorhaube und einem Radler aus?

    Hier mündet eine Straße ein:

    Und noch eine schöne Stelle, an der es hinter den Bäumen ... todsicher ist.

    Heute ist mein Leserbrief-Tag. Da könnte man glatt einen Vollzeitjob draus machen. Bei dieser Gelegenheit: Was machen denn die Pressesprecher des ADFC so den ganzen Tag?

    Es ist haarsträubend, welche Falschinformationen Marko Nenno als Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier in Ihrer Verkehrsserie von sich gibt. Die Bestimmung "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht" ist seit 1997 aufgehoben! Selbst wenn eine Behörde ein Schild aufstellt, um einen benutzungspflichtigen Radweg von einem nicht benutzungspflichtigen zu unterscheiden, dann darf sie das erstens nur bei außergewöhnlich hoher Gefahrenlage auf der Fahrbahn und zweitens, wenn dieser Radweg benutzbar und zumutbar ist. Blaue Schilder an zu schmalen, regelmäßig zugeparkten oder nicht fahrbahnbegleitenden Radwegen werden daher ebenso regelmäßig von Gerichten untersagt wie Schilder, die nur aufgestellt wurden, damit die Autofahrer auf der Fahrbahn nicht von Fahrrädern gestört werden. Zweitens ist die Altersgrenze fürs Radeln auf dem Fußweg der zehnte ("bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr") und nicht der dreizehnte ("älter als zwölf Jahre") Geburtstag. Hier wäre der Zusatz wichtig gewesen, dass an Einmündungen abgestiegen werden muss. Drittens dürfen Radfahrer sehr wohl über Zebrastreifen fahren. Die Antwort hätte nicht "Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten dürfen, sondern hätte "Ja. Allerdings haben sie radelnd keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten müssen. Ferner suggeriert die Formulierung "Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten", dass Radler an Kreuzungen, an denen es neben der Fahrbahnampel eine Fußgängerampel gibt, absteigen müssten. Das ist Quatsch. Fahrräder sind Fahrzeuge, sie haben vorrangig die Fahrbahn zu benutzen, und für sie gilt vorrangig die Fahrbahnampel. Wenn die Behörde etwas anderes will, dann muss sie es unmissverständlich anzeigen.

    Das ist schon echt heftig der Artikel. Da haben Eltern also Angst um ihr Kind? Verständlich, aber seltsam dass es nur Radfahrer sind, die gefährlich sein sollen. Autos in der 30 Zone werden da nicht erwähnt. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass diese dort langsamer unterwegs sind.

    Die Autos? Das sind doch die Nachbarn vom Hof nebenan! Da geht das in Ordnung ...

    Gestern hätte es in meiner Ecke beinahe einen Crash gegeben, bei dem man sich auch fragte: »Was zum Teufel fährt dieser Idiot da zusammen?«.
    Diese Einmündung hier:
    Auto kommt aus Kamerarichtung und will rechts einbiegen. Rechts neben ihm fährt ein Junge auf dem Fahrrad auf dem sonstigen Radweg geradeaus. Auto ist auf gleicher Höhe, blinkt, hält an, denn der Junge hat Vorrang. Alles prima.
    Leider kommt aus der Gegenrichtung ein *****, der links einbiegen will. Der sieht den haltenden abbiegewilligen Rechtsabbieger, sieht den Jungen, der inzwischen mit seinem Rad die Fahrbahn der Fibigerstraße überquert - und hält voll drauf. Biegt vor der Schnauze des Haltenden ab und verfehlt das Hinterrad des Jungen vielleicht um 10 Zentimeter. Der Rechtsabbieger hupt, aber der Linksabbieger gibt Gas und haut durch die 30er Zone ab.

    Das Glück des Jungen war, dass er keinen nicht vor Schreck über den Idioten das Treten vergessen hat.

    Und als Fußgänger stehst Du ohnmächtig auf der anderen Straßenseite, kannst das Kennzeichen nicht genau erkennen und dich auch nicht als Zeuge anbieten, denn alle anderen sind längst weg, wenn Du da ankommst.

    „Das Problem haben wir schon ewig“, sagt der stellvertretende Haselauer Bürgermeister Gunter Küchler bestätigend. Anwohner seien genervt. Für den Verkehr seien die Radler gefährlich. „Bei meinem nächsten Auto lasse ich mir zwei Behälter fürs Scheibenwischen einbauen. Einen auf der rechten Seite, mit Jauche fürs Überholen“, scherzt Küchler und offenbart damit wie aufgeheizt die Stimmung ist.

    Jetzt wäre ein guter Moment für eine Amtsenthebung und eine MPU.

    Funkelnagelneu: der Kreisverkehr im Neubergerweg in Hamburg-Langenhorn (jetzt, da Helmut Schmidt nicht mehr lebt, können in der Straße auch wieder Mülleimer aufgehängt, Zebrastreifen aufgemalt und andere Dinge installiert werden, die vorher vor dem kritischen Auge des BKA keinen Bestand hatten).

    Wir fahren von Ost nach West, es gibt einen sonstigen Radweg auf dem Hochbord. Dann groben Kies, dann gar nix (reiner Gehweg?), dann Ableitung auf die Fahrbahn:



    Irgendwann sieht man auch die Verkehrsschilder hinter dem Biotop. Die Mitte des Kreisverkehrs ist gepflastert, weil hier auch mal Lastzüge und Sattelschlepper durchmüssen, sei es geradeaus, sei es mit Abbiegen rechts in Richtung Großwäscherei. Ach ja: der Neubergerweg liegt quasi zwischen zwei Krankenhäusern (von 60 auf 30 und wieder auf 60 oder einfach drüberbrettern?).

    Hinter dem Kreisel eine süße Aufleitung auf den sonstigen Radweg. Auf der anderen Straßenseite sieht man eine Ableitung, an der noch gebaut wird. Was da wohl los ist?


    Ah ja! Hier befinden wir uns auf der Gegenseite, also von der Langenhorner Chaussee in Richtung Tangstedter Landstraße, der Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Er ist vom Gehweg durch einen breiten Grünstreifen getrennt, aber die weißen Legasthenie Legosteine [grandiose Autokorrektur] machen sich immer gut. Und dann kann man plötzlich links weg auf die Fahrbahn! Wenn das kein Angebot ist!

    Und nun erkennt man auch, warum die Weiche zur Aufleitung gebaut wurde: für diejenigen, die links in die Ochsenweberstraße abbiegen wollen. Der Radweg wird nämlich so um den Kreisel herumgeführt, dass man ihn nicht vollständig umfahren kann. Da, wo die beiden Bauarbeiter wursteln, gibt es eine Auffahrt in eine kleine Privatstraße (Sackgasse, Zufahrt zu Parkplätzen). Da ist der Bordstein logischerweise kurz abgesenkt, allerdings empfiehlt es sich wohl kaum die Stelle zum Wechseln auf die Fahrbahn zu nehmen. Was werden aber die Radler machen, die dort erst merken, dass sie irgendwie nach links müssen? Umgekehrt werden vielleicht Radler, die aus der (von links kommenden) Ochsenweberstraße diese Grundstückszufahrt als Einladung sehen, auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg zu wechseln ...

    Ich habe da auch nix gefunden. Selbst wenn ich jedes Bildchen als weitere Sünde zähle, komme ich nicht auf neun.

    Guten Tag,

    hier mein Beitrag zu Ihrem Artikel


    Im Artikel unter der Überschrift »Die neun gefährlichsten Sünden der Radfahrer« ist von genau einer »Sünde« die Rede - aber wo sind die anderen acht? Im Artikel geht es nur um das Fahren auf der »falschen« Fahrbahnseite. Leider erwähnen Sie nicht, dass genau dieses Linksfahren oft von Behörden angeordnet wird, das nennt sich dann benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg. Wenn also die Polizei in Gestalt von Herr Hesse gegen linksseitige Radler wettert, dann möge sie bitte schnellstens dafür sorgen, dass im Kreis Pinneberg alle linksseitigen Verkehrszeichen 237, 240 und 241 abgebaut und alle Zusatzschilder »Radfahrer frei« links abgebaut werden.
    ADFC-Vertreter Cordes gibt die Realität korrekt wieder, wenn er sagt, dass aus Grundstückseinfahrten kommende Autofahrer einfach nicht damit rechnen, dass ein Radfahrer von rechts kommt. Das genau ist der Grund, warum Zweirichtungsradwege in geschlossenen Ortschaften tabu sein sollten. Allerdings erwarte ich auch hier den Hinweis, dass Autofahrer gerade nicht aus ihrem Grundstück bis zur Fahrbahn vorfahren und sich darauf verlassen dürfen, dass von rechts niemand kommt: Sie können nicht wissen, ob linksseitiges Radfahren angeordnet ist - und sie müssen immer damit rechnen, dass ein Kind vor seinem 12. [ich korrigiere: 10.] Geburtstag legal auf dem Gehweg radelt, auch linksrum.

    Übrigens: Fahrräder sind Fahrzeuge. Und die gehören auf die Fahrbahn. So steht es in der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 2 Absatz 1. Radwege sind eine Ausnahme, auf die nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen verwiesen werden darf. Leider verstoßen Verkehrsplaner, Behörden und Baufirmen fast überall gegen diese Regel und die einschlägige Rechtsprechung - und das sind »Sünden«, gegen die die Polizei fast nie vorgeht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Also selbst wenn der/die erste an der Ampel sich umguckt, allen zuruft »Wer will hier noch bis zum Karl-Muck-Platz«, dann 15 die Hand heben, dann der/die erste ruft »Okay, dann sind wir jetzt ein Verband und fahren gemeinsam«, ist das keine »Veranstaltung«.

    Außerdem könnte es sein, dass man sich allmählich an andere Zahlenverhältnisse beim Stichwort »verkehrsüblich« gewöhnen muss. Wo früher vielleicht ein Radler pro Minute vorbeikam, sind es jetzt 5, 10, 20, 40, ...

    Halb zehn Uhr am Morgen: Beim Umschalten auf grünes Licht warten insgesamt 19 Radfahrer (nach der Aufnahme sind noch einige dazugekommen), von denen schaffen es acht nicht über die Kreuzung, bevor es wieder rotes Licht gibt.

    Tja, das ist etwas, was bisher nur Autofahrer erleben: dass man mehrere Phasen braucht, bevor man über die Ampel kommt ... ;-))