Ich verstehe nicht, warum § 10 gelten soll. Dort heißt es ausdrücklich:
»Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.«
Dort steht nicht die Einschränkung »gegebenenfalls«. Das heißt: ich muss sie immer benutzen!
Wohin soll ich meinen Arm (»Fahrtrichtungsanzeiger«) ausstrecken? Ich will weder links abbiegen, noch vom rechten Rand aus anfahren (dazu müsste ich links »blinken«), und ich will auch nicht nach rechts abbiegen. Sondern ich will weiter über den Radweg fahren, der sich hier plötzlich in die Mittelgasse eines Parkplatzes verwandelt.