Beiträge von Fahrbahnradler

    Das muss dann aber ein selbstbetriebener Klapprollstuhl sein. Wenn ich sehe, wie Leute mit einem Elektrorollstuhl rangieren müssen, wenn ihre Begleitung im selben Aufzug mitmuss, das geht auf keine Kuhhaut. Und dann Familien mit zwei Kinderwagen ...
    Es gibt sicherlich Stellen, an denen es so eng ist, dass es kaum anders geht - aber ich sehe immer wieder Winz-Aufzüge an Stellen, wo man durchaus in der Länge zwei und in der Breite einen Meter hätte zugeben können. Mindestens. Wäre halt nur einen Tick teurer geworden.

    Woran man mal wieder sieht, dass barrierefreies Bauen allen zugute kommt.

    Das war nun ausgerechnet der einzige IC weit und breit, der nicht aus Altona und Dammtor kam, wo das Einsteigen ein Vergnügen gewesen wäre.
    Wie lange dauert denn das Abmontieren des Hängers?

    Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das »Unternehmen Zukunft« die Aufzüge an den Knotenbahnhöfen standardmäßig so kurz und schmal gebaut hat. Sie kann auch anders - am Hamburger Flughafen schwebt ein Aufzug auf den S-Bahnsteig, in dem man Tischtennisplatten aufbauen könnte.

    Selbst Anwälte für Verkehrsrecht sind offenbar nicht in der Lage den §37 Abs. 6 richtig zu verstehen:


    Wo bitte steht da, das eine Benutzungspflicht Auswirkungen darauf hat, welcher Signalgeber zu beachten ist? Oder wo findet man den Unsinn mit den "aus der Drehung der Gläser?"

    Ich verstehe das so, dass mit »Drehung der Gläser« nicht gemeint ist, ob das Ampelmännchen Kopf steht, sondern ob die Ampelkonstruktion horizontal in Richtung Fahrbahn oder in Richtung Gehweg verschwenkt ist. Sowas kommt vor. ;)

    Da sind sehr viele unterwegs, die Straßen sind so weit ich weiß abgesperrt - entsprechend wenige Westen. Aber halt Rucksacküberzieher, Helmmützchen, etc.

    Darf ich eine Lanze für die Rucksacküberzieher brechen? Wie viele dieser Wetterschutzdinger würdest Du kaufen? Zwei - einen schwarzen für abgesperrte Strecken und einen neonfarbenen für offene Straßen? Oder einen für alle Gelegenheiten, der dann praktischerweise neon ist?

    Neulich habe ein Kind mit einem noch dämlicheren Helm gesehen, und zwar so was in blau:


    Ich dachte: Das kann ja wohl nur ein blöder Witz sein! Wenn diese Plastikfinne an einer Kante hängenbleibt oder in einem Gullischlitz, macht es einmal »knacks« und das Genick ist durch. Und dann dieses:

    CE EN1078, TÜV

    Spinne ich oder spinnen die?

    Ich darf mich als Radfahrer frei für eine Fahrbahn entscheiden. Ich möchte diese nicht benutzen. Der Stummelradweg führt nicht auf meine Lieblingsfahrbahn. Damit darf ich die RWBP hier ignorieren und auf der normalen Fahrbahn fahren.

    Du hast da einen Punkt getroffen! An dieser »Fahrbahn« steht kein blauer Lolli. Sie ist also gar nicht benutzungspflichtig.
    Wenn jemand der Meinung ist, der Radfahrer sei am Ende der Rotpflasterung wartepflichtig, weil er von einem Radweg in eine Fahrbahn einfahre, dann heißt das zugleich, dass dort sein Radweg endet. Und kein Blauschild weit und breit.

    Okay, das könnte mich tatsächlich dazu motivieren, den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen, und zwar nach links, und mich zur Hauptfahrbahn vorzuwagen. Das wird natürlich kein Autofahrer verstehen, der von dort aus kommt und gerade einen Parkplatz ansteuern will. Aber ich darf das, denn da steht kein Einbahnstraßen-Schild!

    Also sind wir wieder bei der unklaren Verkehrssituation.

    Ich verstehe nicht, warum § 10 gelten soll. Dort heißt es ausdrücklich:

    »Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.«

    Dort steht nicht die Einschränkung »gegebenenfalls«. Das heißt: ich muss sie immer benutzen!

    Wohin soll ich meinen Arm (»Fahrtrichtungsanzeiger«) ausstrecken? Ich will weder links abbiegen, noch vom rechten Rand aus anfahren (dazu müsste ich links »blinken«), und ich will auch nicht nach rechts abbiegen. Sondern ich will weiter über den Radweg fahren, der sich hier plötzlich in die Mittelgasse eines Parkplatzes verwandelt.

    Crash am Eimsbüttler Marktplatz - ist das nicht die derzeit umgestaltete Kreuzung?


    Eimsbüttel -
    Am Mittwoch kam es am Eimsbütteler Markplatz zu einem schlimmen Unfall: Ein Motorradfahrer versuchte einem Fahrradfahrer, der unvermittelt auf die Fahrbahn geradelt ist auszuweichen und verletzte sich bei dem Mannöver lebensgefährlich, während der Radler seine Fahrt einfach fortsetzte. Nun sucht die Polizei nach Zeugen.
    Der 51-jähriger Motorradfahrer kam aus Richtung Innenstadt und war auf seiner Aprilia 1100 RR unterwegs in Richtung Kieler Straße.
    Neben ihm fuhr in weiterer Biker. Ein Kurierfahrer mit überlangem Transportfahrrad war auf dem Radweg ebenfalls in die Richtung unterwegs und fuhr am Eimsbütteler Marktplatz an einem Fußgängerübergang plötzlich auf die Fahrbahn.
    Anschließend wechselte der Kurier vom rechten Fahrstreifen zwei Fahrspuren nach links auf den Fahrstreifen in Richtung Holstenkamp.

    Ich nörgel mal, weil ich mich hier im Dunkeln beinahe verfahren hätte: Wo geht es hier auf dem Fahrrad zur Langenhorner Chaussee Richtung Norderstedt?

    Geradeaus? Weil da "Norderstedt" steht und ein Hinweis auf eine Bundesstraße? Denn man tau!
    Hier gabelt sich die Strecke.

    Fällt nix auf? Nee? Dann weiter geradeaus, ja?
    Uups! Und nun?

    Tja, Linksabbieger ist nicht mehr, und eine Vollbremsung bei grüner Ampel, um auf den Radweg nach rechts zu kommen, ist wahrscheinlich auch ungesund.

    Hätte man also das VZ "Kraftfahrstraße" nicht ein paar Hundert Meter vorher aufhängen können, an die große Schilderbrücke?

    Verlängerung der Fahrradstraße am westlichen Alsterufer: Vorstellung der Pläne am 19. Juli:

    Das Hamburger Abendblatt meldet:

    Premium-Fahrradstraße an der Alster kostet zwei Millionen
    Im Artikel wird dann aufgeklärt:

    60 Prozent der Kosten entfallen auf die reine Straßensanierung, 40 Prozent auf die Ausgestaltung des etwa einen Kilometer langen Streckenabschnitts zur "Premium"-Fahrradstraße, wie Staatsrat Andreas Rieckhof sagte.
    Also kostet die »Premium«-Fahrradstraße 800.000 Euro. Klingt leider nicht so spektakulär und provoziert bestimmt nicht so viele Hass-Postings von Autofahrern.

    Ja, das gibt es. Neulich in einer 30-er Zone.

    Aber dieses hier:
    »Der Rasanteste unter den Temposündern auf der A7 war nach Polizeiangaben vom Donnerstag ein 50 Jahre alter Mann. Sein Tempo: 179 Kilometer pro Stunde. Zudem war er nicht angeschnallt und hatte das Handy am Ohr. Er wird sich drei Monate lang chauffieren lassen müssen – Fahrverbot. Zusätzlich muss er 1200 Euro berappen.«
    sollte doch eher mit Einzug der beiden Tatwerkzeuge und MPU geahndet werden. An die Euros kann gerne auch noch eine Null.