Ich darf mich als Radfahrer frei für eine Fahrbahn entscheiden. Ich möchte diese nicht benutzen. Der Stummelradweg führt nicht auf meine Lieblingsfahrbahn. Damit darf ich die RWBP hier ignorieren und auf der normalen Fahrbahn fahren.
Du hast da einen Punkt getroffen! An dieser »Fahrbahn« steht kein blauer Lolli. Sie ist also gar nicht benutzungspflichtig.
Wenn jemand der Meinung ist, der Radfahrer sei am Ende der Rotpflasterung wartepflichtig, weil er von einem Radweg in eine Fahrbahn einfahre, dann heißt das zugleich, dass dort sein Radweg endet. Und kein Blauschild weit und breit.
Okay, das könnte mich tatsächlich dazu motivieren, den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen, und zwar nach links, und mich zur Hauptfahrbahn vorzuwagen. Das wird natürlich kein Autofahrer verstehen, der von dort aus kommt und gerade einen Parkplatz ansteuern will. Aber ich darf das, denn da steht kein Einbahnstraßen-Schild!
Also sind wir wieder bei der unklaren Verkehrssituation.