Beiträge von Fahrbahnradler

    Geldstrafen nach Einkommen sind aber grundsätzlich aufwendig und damit auch für den Staat teuer. Einfacher ist es da "Zeitstrafen" zu verhängen, die machen keinen Unterschied zwischen arm und reich.
    Das Problem mit dem "Reiche treffen die Bußgelder nicht" wäre damit, auch kleine Punktwerte vergeben zu können, zumindest deutlich ab gemildert.

    Die statischen Bußgelder grundsätzlich an zu heben ist ja okay, Deutschland ist da ja derzeit ja sehr günstig.

    Das Einkommen dabei zu berücksichtigen bedeutet aber: Der Staat hat höhere Kosten für die Ermittlung der Bußgelder. Da es viel mehr Leute mit geringem Einkommen gibt, kämen dann auch oft geringe Bußgelder dabei raus. Und schon ist der Anreiz für Kontrollen weg.

    Wie machen das bloß die Schweizer und die Finnen mit der Einkommensberücksichtigung, ohne dass der Staat zusammenbricht?
    An anderer Stelle geht es doch in Deutschland auch: da werden Tagessätze verhängt - 90 Tage Knast oder drei Monatseinkommen. Dann kann sich Frau Klatten aussuchen, ob sie drei Monate gesiebte Luft atmet oder 235 Millionen Euro abdrückt.

    Und falls A = Autofahrer und B = Fußgänger siehe eine Meldung tiefer, Nr. 2021:

    »Fußgänger wird von Pkw erfasst«

    »Zur gleichen Zeit stand ein 24-jähriger Student an der Fußgängerfurt und wollte die Seidlstraße überqueren. Der junge Mann war dunkel gekleidet und alkoholisiert.«

    Jetzt kommt eine störende Kleinigkeit:

    »Die Ampelanlagen zeigten sowohl für den Pkw-Fahrer, wie auch für den Fußgänger Rotlicht.«

    Also kommt man nicht umhin festzustellen:

    »Der Fiat-Fahrer missachtete das Rotlicht«

    und lässt noch ein kleines Detail durchrutschen:

    »und bemerkte dann den von rechts kommenden Fußgänger«.

    Aber dann fällt man in die gewohnte Sprache zurück:

    Der Autofahrer »konnte einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden«.

    Oha. Wie das?

    Er »erfasste den 24-Jährigen frontal und ungebremst mit seinem Wagen«.

    Reaktion = Null? Oder Bremsen kaputt?

    Das Opfer »prallte gegen die Windschutzscheibe und wurde anschließend 25 Meter weit nach vorne durch die Luft auf die Fahrbahn geschleudert.«


    An dieser Stelle fragt man sich: Wenn die Münchner Polizei Angaben zum Alkoholpegel und zur Bekleidungsart des Fußgängers macht - warum fehlen dann Angaben zum Alkoholpegel des Autofahrers, zur Geschwindigkeit des Autofahrers (25 Meter durch die Luft! 3:45 morgens! Bäcker! - war der Mann vielleicht auf dem Weg zur Arbeit oder beim Brötchenausliefern)?

    Und was wäre gewesen, wenn von rechts (!) kein alkoholisierter, dunkel gekleideter Fußgänger über die Furt hinter der Kreuzung sich auf den weg gemacht hätte, sondern ein Radfahrer bei Fahrbahn-Grün? Oder ein 20-Tonner?

    Auch in einer Weltstadt (ja, Hamburg ist eine, wer sonst hat eine 789 Millionen Euro teure Hotelanlage mit eingebauter Großraumdisco?) gibt es Heimatvereine. Hier ist das Blättchen dieses Vereins aus meinem Stadtteil, das sich einen Kolumnisten gönnt, der er irgendwie nicht so mit dem Radfahren und der Straßenverkehrsordnung hat. Aber lest selbst:


    Ein Beispiel für ein von „Oben“ (einem Ingenieursbüro im Auftrag der Verwaltung) gefertigtes „Radverkehrskonzept“ sieht für die Langenhorner Straßen mit Radwegen nur stereotyp vor: Radfahrer auf die Straße und Rückbau des vorhandenen Radweges. Es wurden nur Nebenstraßen mit Radwegen in dieses „Konzept“ aufgenommen. Wie die anderen Straßen (z.B. Hauptstraßen) fahrradmäßig zu nutzen wären, davor drückt sich der Konzeptersteller – also auch wieder nur eine Stückbetrachtung.
    Selbst in der Straße ‚Hohe Liedt‘ (nur 5m breit, aber mit LKWVerkehr) sollen die Schulkinder auf der Fahrbahn fahren.
    Dieses „Konzept“ wurde von dem Regionalausschuss nicht im Detail ausdiskutiert, sondern nach der Präsentation „zur Kenntnis genommen“. Damit war dieses mit Fehlern behaftete Konzept beschlossen. Später wurde gesagt: Die Fraktionen können ja Anträge auf Änderungen stellen...
    Der teure Rückbau würde z.B. in der Straße Stockflethweg mit einem funktionierenden, breiten, in beiden Richtungen genutzten Radweg zur Schlechterstellung der Radfahrer führen. Besser wäre es, das Geld in den Ausbau dieses Radweges zu investieren. Schulkinder sind angeblich von Polizeibeamten gehalten, auf der Fahrbahn Rad zu fahren statt den rd. 1km langen Radweg zu benutzen.

    Der Stockflethweg ist diese Straße. Tempo 30, eigentlich nur Anwohner. Wer findet den »Radweg« des Kolumnisten?

    Ja, er meint das Ding hinter fünf Metern dichtem Gebüsch. Alle paar Meter eine Grundstückseinfahrt, alle paar Hundert Meter eine Einmündung. Sichtbeziehung Null. Keine Schilder. Das heißt: Personen in Richtung Osten dürfen auf diesem »sonstigen Radweg« fahren, Personen in Richtung Westen nicht. Und dieser Heimatvereins-Schreiber findet es gut, dass Kinder auf dem »Radweg« als Geisterfahrer unterwegs sind, und findet es doof, dass die Polizei sie gemäß StVO auf die Fahrbahn (nennt er immer »Straße«) schickt.

    »befragt wurden 2.506 Bundesbürger ab 14 Jahre«

    Bei 80 Millionen Einwohnern wurde also jeder Zweiunddreißigtausendste befragt. Also zum Beispiel 10 Personen in Münster, 45 in München und 56 in Hamburg. Aufgeschlüsselt in 6 Tätigkeitsgruppen und 4 Altersklassen wird das ein wenig dünne mit der Aussagekraft.

    Hinzu kommt, dass die 14 % Nutzung des Fahrrades, von denen die Rede ist, nicht erläutert werden.
    Denn manche Prozentzahlen lassen sich ja zu mehr als 100 % aufaddieren: Alle Autofahrer, alle Radfahrer und alle ÖPNV-Nutzer sind auch Fußgänger, viele Autofahrer sind auch Radfahrer, manche auch ÖPNV-Nutzer ...
    Vorstellen könnte ich mir, dass folgendes gemeint ist: 32 % der Männer und 22 % der Frauen benutzen zumindest gelegentlich das Fahrrad. Von der Gesamtlänge aller Wege, die in den Metropolen zurückgelegt werden, entfallen 14 % auf das Fahrrad.

    Aber ich mache hier fast schon den Job des Herrn Güllner, jedenfalls was die saubere Darlegung von Ergebnissen und deren verständliche Erläuterung betrifft ...

    Also bevor wir in die Diskussion abdriften, ob es erlaubt ist »Strich 50« zu fahren, wenn man weiß, dass der Tacho 8 % vorgeht, würde ich gerne den eigentlichen Punkt hervorheben: bei einigermaßen vorschriftsmäßiger Fahrt sind innerörtliche Überholvorgänge bei Kfz erheblich seltener nötig als bei Fahrrädern, weil der Unterschied in der Geschwindigkeit zwischen, sagen wir, 47 km/h und 50 km/h, wesentlich geringer ist als zwischen, sagen wir, 9 km/h und 32 km/h.

    Solange Radfahrer nur in homöopathischen Dosen vorkommen, gucken wahrscheinlich alle Streifenhörnchen weg, wenn jemand zum Überholen auf den freien Gehweg ausschert, aber wenn Radfahrer in Massen auftreten, gibt es Überholsituationen im Sekundentakt.

    »Dabei er­scheint es zwar denk­bar, dass ein Radfahrer even­tu­ell beim Überholen ei­nen ge­rin­ge­ren Seitenabstand ein­hal­ten kann als ein Pkw-Fahrer, weil die Gefahren für den über­hol­ten Radfahrer ge­rin­ger sind als bei ei­nem mit er­heb­li­cher Geschwindigkeit über­ho­len­den Kraftfahrzeug (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 466).«

    Denkbar ... eventuell ...

    Das heißt: Die gehen davon aus, dass im Normalfall zwischen den Schultern/Ellbogen der Radfahrer ein Abstand von 1 Meter bestehen muss, ja? Macht dann 2,30 Meter plus Reserve an den Seiten als Mindestbreite für den Radweg. Schick. Also Blauschild nur ab 3 Meter aufwärts ...

    Und wo, bitte, darf ich nach der Einmündung fahren?
    (Ich muss rechts auf die Fahrbahn, ich weiß, aber bei 12 % Steigung ist das kein Vergnügen, so ganz ohne Querungshilfe und Warnung für die Autofahrer. Der Gegenverkehr hat gerne mal 80 Sachen drauf.)

    Mit dem Unterschied, dass das Taxi nicht 23 Stunden (okay, auf dem Land vielleicht 22 Stunden) am Tag herumsteht. Und vielleicht wirst Du 30 Minuten vor dem gewünschten Abfahrtstermin auf die App drücken oder das Telefon in die Hand nehmen müssen.

    Bearbeitet: Und dass das Fahrbahnradler auch klar ist (weil "heute wieder erlebt") ist mir erst aufgefallen, als ich den Post ein zweites Mal gelesen habe. Weil meine Autokorrektur gleich wieder in den "Schon wieder Propaganda! Muss sofort antworten!"-Modus gesprungen ist. Entschuldigung schon mal

    Scho recht. Ich hab Verwandtschaft in Nernbersch, da kann ich mit diversen Modi prima umgehen ... ;)

    Achtet mal drauf, ob die einen toten Winkel bei leicht abgeknickter Zugmaschine (wenn Sattelschlepper) vorführen wollen.
    Und dann bitte das Stichwort "Radweg/Fahrradstreifen direkt rechts neben der Autospur" oder "Radweg 2-3 Meter weiter rechts" ansprechen. Im ersten Fall MUSS der LKW-Fahrer gucken, BEVOR er rechts einlenkt, und sollte eigentlich freie Sicht bis zu seinem Auflieger haben. Im zweiten lenkt er ein, und dann sieht er kaum noch, was rechts neben ihm ankommt.

    Also immer wieder die Frage: Warum werden solche Fahrzeuge zugelassen? Warum werden Straßen so gebaut?

    Also zum einen kann man vermuten, dass "knapp 40 Prozent", also irgendwas um 37 oder 38 Prozent, wohl zutreffender mit "jedes dritte" statt mit "jedes zweite" charakterisiert worden wäre.

    Zweitens ist von "Radwegen an vielbefahrenen Kreuzungen" die Rede. Da kann man vermuten, dass die Radler ohne Licht bewusst nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem "Gehweg" unterwegs waren. Wie die Prozentzahl ausgesehen hätte, wenn man alle Radler gezählt hätte, weiß man nicht.

    Drittens - heute wieder erlebt: Kein Licht, aber Warnweste. Beziehungsweise andersrum: Wozu braucht man Licht, wenn man eine Warnweste trägt? Die zugelassenen Funzeln reichen eh nicht aus, um den Weg zu erkennen, da ist die Beleuchtung über dem Gehweg heller, und zum Gesehenwerden ist die Weste auffälliger ...