Wie auf Deinem ersten Bild zu sehen, reicht eine geöffnete Autotür bis an den Breitstrich. Man hat also die Dooringzone wunderbar abmarkiert. Die darf natürlich nicht befahren werden.
Zum Vergleich mal eine schmale Fahrbahnbegrenzung, die in gehörigem Abstand zu schräg parkenden Autos verläuft:
Ähnlich hier: Hochbordparken und eine rechte Fahrbahnbegrenzung in sicherer Entfernung zum Bordstein:
Das Aufmalen der Fahrradsymbole würde ich mal salopp mit dem Ausdruck "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" bezeichnen.
Zum Vergleich:
Da hatten Anwohner mit weißer Farbe einen Zebrastreifen aufgepinselt:
Laut dem Bezirksamt Eimsbüttel wurden Strafanträge gestellt, da Straßenmarkierungen nicht durch Privatpersonen aufgebracht werden dürften. Wenn dies doch erfolge, wie im aktuellen Fall, handele es sich um Sachbeschädigung und bedeute gleichzeitig einen Eingriff in den Straßenverkehr, welcher sogar gefährlich werden könne.
Stehen da eigentlich Blauschilder?