Beiträge von Fahrbahnradler

    Funkelnagelneu: der Kreisverkehr im Neubergerweg in Hamburg-Langenhorn (jetzt, da Helmut Schmidt nicht mehr lebt, können in der Straße auch wieder Mülleimer aufgehängt, Zebrastreifen aufgemalt und andere Dinge installiert werden, die vorher vor dem kritischen Auge des BKA keinen Bestand hatten).

    Wir fahren von Ost nach West, es gibt einen sonstigen Radweg auf dem Hochbord. Dann groben Kies, dann gar nix (reiner Gehweg?), dann Ableitung auf die Fahrbahn:



    Irgendwann sieht man auch die Verkehrsschilder hinter dem Biotop. Die Mitte des Kreisverkehrs ist gepflastert, weil hier auch mal Lastzüge und Sattelschlepper durchmüssen, sei es geradeaus, sei es mit Abbiegen rechts in Richtung Großwäscherei. Ach ja: der Neubergerweg liegt quasi zwischen zwei Krankenhäusern (von 60 auf 30 und wieder auf 60 oder einfach drüberbrettern?).

    Hinter dem Kreisel eine süße Aufleitung auf den sonstigen Radweg. Auf der anderen Straßenseite sieht man eine Ableitung, an der noch gebaut wird. Was da wohl los ist?


    Ah ja! Hier befinden wir uns auf der Gegenseite, also von der Langenhorner Chaussee in Richtung Tangstedter Landstraße, der Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Er ist vom Gehweg durch einen breiten Grünstreifen getrennt, aber die weißen Legasthenie Legosteine [grandiose Autokorrektur] machen sich immer gut. Und dann kann man plötzlich links weg auf die Fahrbahn! Wenn das kein Angebot ist!

    Und nun erkennt man auch, warum die Weiche zur Aufleitung gebaut wurde: für diejenigen, die links in die Ochsenweberstraße abbiegen wollen. Der Radweg wird nämlich so um den Kreisel herumgeführt, dass man ihn nicht vollständig umfahren kann. Da, wo die beiden Bauarbeiter wursteln, gibt es eine Auffahrt in eine kleine Privatstraße (Sackgasse, Zufahrt zu Parkplätzen). Da ist der Bordstein logischerweise kurz abgesenkt, allerdings empfiehlt es sich wohl kaum die Stelle zum Wechseln auf die Fahrbahn zu nehmen. Was werden aber die Radler machen, die dort erst merken, dass sie irgendwie nach links müssen? Umgekehrt werden vielleicht Radler, die aus der (von links kommenden) Ochsenweberstraße diese Grundstückszufahrt als Einladung sehen, auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg zu wechseln ...

    Ich habe da auch nix gefunden. Selbst wenn ich jedes Bildchen als weitere Sünde zähle, komme ich nicht auf neun.

    Guten Tag,

    hier mein Beitrag zu Ihrem Artikel


    Im Artikel unter der Überschrift »Die neun gefährlichsten Sünden der Radfahrer« ist von genau einer »Sünde« die Rede - aber wo sind die anderen acht? Im Artikel geht es nur um das Fahren auf der »falschen« Fahrbahnseite. Leider erwähnen Sie nicht, dass genau dieses Linksfahren oft von Behörden angeordnet wird, das nennt sich dann benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg. Wenn also die Polizei in Gestalt von Herr Hesse gegen linksseitige Radler wettert, dann möge sie bitte schnellstens dafür sorgen, dass im Kreis Pinneberg alle linksseitigen Verkehrszeichen 237, 240 und 241 abgebaut und alle Zusatzschilder »Radfahrer frei« links abgebaut werden.
    ADFC-Vertreter Cordes gibt die Realität korrekt wieder, wenn er sagt, dass aus Grundstückseinfahrten kommende Autofahrer einfach nicht damit rechnen, dass ein Radfahrer von rechts kommt. Das genau ist der Grund, warum Zweirichtungsradwege in geschlossenen Ortschaften tabu sein sollten. Allerdings erwarte ich auch hier den Hinweis, dass Autofahrer gerade nicht aus ihrem Grundstück bis zur Fahrbahn vorfahren und sich darauf verlassen dürfen, dass von rechts niemand kommt: Sie können nicht wissen, ob linksseitiges Radfahren angeordnet ist - und sie müssen immer damit rechnen, dass ein Kind vor seinem 12. [ich korrigiere: 10.] Geburtstag legal auf dem Gehweg radelt, auch linksrum.

    Übrigens: Fahrräder sind Fahrzeuge. Und die gehören auf die Fahrbahn. So steht es in der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 2 Absatz 1. Radwege sind eine Ausnahme, auf die nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen verwiesen werden darf. Leider verstoßen Verkehrsplaner, Behörden und Baufirmen fast überall gegen diese Regel und die einschlägige Rechtsprechung - und das sind »Sünden«, gegen die die Polizei fast nie vorgeht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Also selbst wenn der/die erste an der Ampel sich umguckt, allen zuruft »Wer will hier noch bis zum Karl-Muck-Platz«, dann 15 die Hand heben, dann der/die erste ruft »Okay, dann sind wir jetzt ein Verband und fahren gemeinsam«, ist das keine »Veranstaltung«.

    Außerdem könnte es sein, dass man sich allmählich an andere Zahlenverhältnisse beim Stichwort »verkehrsüblich« gewöhnen muss. Wo früher vielleicht ein Radler pro Minute vorbeikam, sind es jetzt 5, 10, 20, 40, ...

    Halb zehn Uhr am Morgen: Beim Umschalten auf grünes Licht warten insgesamt 19 Radfahrer (nach der Aufnahme sind noch einige dazugekommen), von denen schaffen es acht nicht über die Kreuzung, bevor es wieder rotes Licht gibt.

    Tja, das ist etwas, was bisher nur Autofahrer erleben: dass man mehrere Phasen braucht, bevor man über die Ampel kommt ... ;-))

    Der Bus der Linie 251 fuhr auf dem Süderelbebogen in Richtung Cuxhavener Straße. Als dieser an der Einmündung der Straße Am Neugrabener Bahnhof nach rechts abbhog, kam es zu dem schrecklichen Unfall.
    Der Fahrradfahrer (79) befuhr den Radweg entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und wurde von dem 49-jährigen Busfahrer anscheinend nicht wahrgenommen. Im Einmündungsbereich kam es dann zum Zusammenprall.

    Fazit des Urteils: Da man beim Zusammenprall mit einem 50 km/h schnellen Auto mit großer Wahrscheinlichkeit tot ist, begeht ein Autofahrer, der mit 75 km/h (hier könnte auch 100 km/h, 120 km/h oder 200 km/h stehen) einen Fußgänger umfährt und tötet, keine Straftat namens »fahrlässige Tötung«.

    Im Hamburger Stadtteil Bergedorf kam es in der Nähe eines Badesees zu einer Schießerei. Ein Radfahrer wurde tödlich verletzt. Der Täter habe mehrere Schüsse auf sein Opfer abgegeben, teilte ein Sprecher der Polizei mit.
    Der Radfahrer sei ins Krankenhaus gebracht worden, starb dort aber an seinen Verletzungen. Die Mordkommission ermittelt. Bisher konnten die Beamten die Identität des Opfer noch nicht zweifelsfrei feststellen, hieß es.
    Auch der flüchtige Täter wurde noch nicht identifiziert. Zeugenaussagen zufolge soll der Mann etwa 20 bis 25 Jahre alt sein. Er habe Shorts, ein weißes T-Shirt und ein dunkles Basecap getragen. Eine Fahndung der Polizei blieb zunächst erfolglos.

    Ein Auto hat am Sonnabend an der Straße Plaggenkamp zwei Fahrräder gerammt.


    ... und nahm ihnen die Vorfahrt.

    Zwei Möglichkeiten gibt's, um in den Plaggenkamp einzubiegen. Erstens hier:


    Grandiose Radwegführung, an der Einmündung extra weit weg von der Bordsteinkante. Trotzdem: wie kann man da Radfahrer »wohl übersehen«?

    Zweitens da:


    Die Sträßchen sind so eng, dass man nicht schwungvoll abbiegen, sondern nur sich vortasten kann. Wenn man sich an die Regeln hält.

    Und dann steht da noch:

    Der Vorfall ereignete sich am Dienstag während einer größeren Verkehrskontrolle. Von 11 bis 18 Uhr überprüften die Beamten der Fahrradstaffel Radfahrer an den drei Kontrollstellen Bergstraße/Plan, Mundsburger Damm/Armgartstraße sowie Schulterblatt/Amandastraße.
    Die Polizisten stellten dabei 261 Verkehrsverstöße fest: 92 Radfahrer missachteten das Rotlicht, 89 fuhren auf der falschen Radwegseite und zwei telefonierten während der Fahrt mit ihrem Handy.

    Also: sieben Stunden, drei Kontrollstellen, macht 21 Kontrollstunden. 261 Verstöße sind 12,4 pro Stunde bzw. alle fünf Minuten einer.
    Alle 13,7 Minuten wurde eine rote Ampel überfahren; alle 14,2 Minuten fuhr einer dort links, wo links verboten ist (und nicht nur dort, wo links vorgeschrieben ist), und sage und schreibe alle 10,5 Stunden wurde ein Radfahrer mit Handy bemerkt.

    Ich bin beeindruckt. Für so diszipliniert hätte ich Hamburgs Radfahrer gar nicht gehalten.

    Die Berliner Polizei greift jetzt durch:

    Gemeinsame Verkehrsaktion

    Erstaunlich, was der Volksentscheid für einen Druck aufbaut.....

    Das verkehrswidrige Halten und Parken auf Radwegen und Busspuren bildet den Schwerpunkt einer gemeinsamen Verkehrsaktion der Polizei Berlin in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, den Ordnungsämtern sowie der BVG, die vom 30. Mai 2016 bis zum 3. Juni 2016 in Berlin durchgeführt wird.


    Noch schöner wäre es, wenn da stünde: »... die jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember in Berlin durchgeführt wird.«


    ^^