Beiträge von Fahrbahnradler

    Ich finde es jedenfalls eine Überraschung, dass ein Sparkassenmensch keine Ahnung hat, wie die Pendlerpauschale funktioniert. ;)
    (Ja, er kann alles absetzen, sie ist vom Verkehrsmittel unabhängig.)

    Und einmal pro Woche nimmt er die Sporttasche, um fünf Trainingsanzüge nach Misburg und fünf Anzüge wieder zurückzubringen? Und wie bringt er das Fahrrad nach Misburg?

    Dass für bestimmte Spuren unterschiedliche Vorfahrtsregeln gelten ist durchaus nicht unüblich, z.B. wenn es eine Linksabbieger- eine Geradeaus- und eine Rechtsabbiegerspur gibt, oder auch bei Busspuren.
    Sei es ohne Verkehrszeichen, ampelgeregelt, oder + [1000-10 oder 1000-20].


    Könntest Du erklären, was Du damit meinst? Es geht hier nicht darum, dass man auf bestimmten Spuren den Gegenverkehr oder den gleichgerichteten Geradeausverkehr per StVO (ohne separate Beschilderung) durchlassen muss, sondern um die Beschilderung.

    Gibt es zum Beispiel irgendwo eine Stelle, an der eine Schilderbrücke über der Fahrbahn hängt und die mittlere Spur mit [Zeichen 301] , die linke mit [Zeichen 206] und die rechte mit [Zeichen 205] kennzeichnet? So dass der Querverkehr angezeigt bekommt: »Wenn von rechts ein Links- oder Rechtsabbieger kommt, dann darfst Du durchfahren. Kommt von rechts hingegen einer, der Deine Straße überqueren will, dann musst Du anhalten.«?


    Das ganze ist vom hiesigen Verkehrsverbund VRN gesponsert, der übrigens eine ziemlich großzügige Regelung zur Fahrradmitnahme hat: Bis auf die Zeiten im Berufsverkehr (6 bis 9 Uhr) ist die Fahrradmitnahme in allen Zügen und vielen Bussen kostenlos, im Berufsverkehr muss eine Fahrradkarte gekauft werden.

    Wieder was gelernt: in der Kurpfalz ist der Samstag kein Werktag:

    an Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig

    [Zeichen 205] ist immer ein Hinweis darauf, dass Radwege nicht straßenbegleitend sind. Ergo gilt für Radfahrer auf diesen Wegen, dass sie dem Fahrbahnverkehr immer Vorrang gewähren müssen. Sie dürften aber auch überall auf der Straße/Fahrbahn fahren.

    Richtig. Das ist die Regel und die logische Schlussfolgerung daraus. Aber wir wissen, dass Schilderaufsteller (=Behörden), Polizei und Autofahrer diese Regeln entweder nicht kennen oder aber sie ignorieren.
    Wenn ich Maltes drittes Bild aus der ersten Strecke nehme: da hat der Autofahrer zwei [Zeichen 205] vor sich - eins links und eins rechts. Der Radfahrer hat ein [Zeichen 205] vor sich. Welches ist jetzt die korrekte Verhaltensweise an dieser Stelle? Verständigen per Handzeichen? Oder gilt rechts vor links? Ich hoffe, irgendwann nimmt jemand die Behörden mit solchen Fragen in die Mangel.

    (Und um so mehr kann ich mich darüber aufregen, dass die Provinzpresse einfach schreibt, der Radfahrer habe die Vorfahrt missachtet. Und was hat der LKW-Fahrer gemacht?)

    Sowas macht mir Sorge in Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten aber nicht bei Falschparkern.

    Es gibt allerdings Falschparker, bei denen ich mir schon Sorgen wegen möglicher Körperverletzungsdelikte mache. Da ist der Hummer mit der Werbung für den Riesenpuff, da ist der aufgemotzte BMW mit ganzkörpertätowiertem Fahrer, an den sich das örtliche Revier nicht rantraut ...
    Wir reden hier nicht (nur) von Opa Huber und Oma Krause.

    Wegen der Stelle habe ich vor Jahren mal die Behörde angeschrieben. Die Reaktion war irgendwie "ggrhmmmpfff".

    Das hier sieht der Autofahrer:

    Manche Kommunen machen aus so etwas eine eigenständige "Straße", die der Radfahrer überquert, und nicht etwa eine Abbiegespur, im Verhältnis zu welcher der Radfahrer geradeaus weiterfahren will.

    Irre. Da nähern sich dann Fußgänger und Radfahrer gleichzeitig der einmündenden Fahrbahn. Autofahrer hält wegen Zebrastreifen an. Fußgänger geht rüber. Radfahrer sieht das stehende Auto, denkt "prima" und fährt rüber. Laut Schilderaufsteller-Behörde soll jetzt aber der Autofahrer losfahren, weil er Vorfahrt vor dem Radfahrer hat, und bis zu seinem 205er fahren. Wenn er dort hält, blockiert er den Radweg.

    Warum nochmal nimmt der Radfahrer nicht am Kreisverkehr teil?

    Und warum verdonnert man nicht die Behördenfuzzis zum Selbstversuch?

    Und hat dabei keinen Helm auf!

    Ich hab auch noch eine uralte Geschichte, über 35 Jahre her. Führerscheinprüfung, die Fahrt führt durchs Bremer Hafengebiet. Kandidat nähert sich einer Einmündung, an der die Ampel dauernd gelb blinkt. Also: Achtung, gut gucken, Vorfahrt beachten und losfahren zum abbiegen. Peng - durchgefallen. Beim "Vorfahrt beachten" hat der Prüfling nicht bemerkt, dass die gelb blinkende Ampel über ihm auf konstant gelb und dann rot umgesprungen ist.
    Gibt's da so was immer noch?

    Die Diskussion unter dem Artikel ist vom Feinsten. Gut, man muss manchmal Südtirolerisch verstehen (die schreiben so, wie sie reden), aber Stichworte wie "A. H. aus Braunau" und "Nero" sind wohl auch so verständlich.
    Natürlich ist auch da unten klar: Radfahrer zahlen keine Steuern; wenn 10 Meter daneben ein Radweg verläuft, dann ...

    Die Verstöße zusammen zu bekommen wäre doch ganz einfach. Einfach eine Ampel nehmen, wo es einen Radweg, aber keinen Rad-Signalgeber gibt. Dort beachten 99% der Radfahrer noch den Signalgeber für Fußgänger und fahren damit bei Rot am eigentlichen Signalgeber vorbei. Genau genommen sind das alles Rotlichtverstöße.

    Dafür, dass sich diese Zielvorgaben erfüllen lassen, wurde ja wohl gesorgt. :rolleyes: Achtung, dieser Beitrag enthält Sarkasmus.

    Ja, heute ein Musterexemplar gesehen. Die Fahrbahnampel steht 20 Meter vor der Kreuzung. Der Hochbordradweg führt rechts am Ampelmasten vorbei. Vorne an der Kreuzung steht die Fahrradampel. Dort ist die einzige Haltelinie für den Radweg. Da würde jede/r an der Fahrbahnampel vorbeibrettern. Leider wollen Fußgänger über die dort befindliche Furt ...