Auf der Possehlbrücke dürfen die Radler jetzt auf dem Gehweg fahren. Bisher mussten sie über den Gehweg schieben, um die Fußgänger nicht zu behindern. Jetzt dürfen sie zwar fahren, müssen aber auf die Fußgänger achten. Das teilt die Stadt mit. Dafür ist das Radfahren auf der Fahrbahn aber ausdrücklich verboten.
Huch? Wie geht das denn? Wenn der Gehweg nur mit
beschildert wird, dann habe ich doch die Wahl, ihn zu benutzen oder auch nicht - oder?
Damit können die Autos möglichst zügig über die Querung rollen – und es bildet sich kein langer Stau.
Wie war das noch? Die Leichtigkeit des Autoverkehrs ist kein Grund, das Radfahren auf der Fahrbahn zu verbieten?
Ab heute sollen neue Schilder an der Possehlbrücke stehen: „Radfahrer absteigen“ wird durch „Radverkehr frei“ ersetzt. Hintergrund dieser Radfahr-Regel: Seit drei Wochen wird die Baustellen-Ampel an der Possehlbrücke getestet. Damit die Autos die Querung in beide Richtungen passieren können – und nicht wie seit März 2015 nur stadteinwärts fahren können. Die Stadt hat in dem Zuge ein Fahrverbot für Radfahrer auf der Straße erteilt. Allerdings: Der ADFC hatte das Fahrverbot scharf kritisiert und sieht es als „rechtlich gar nicht zulässig“ an. Nur wenn Gefahr drohe, dürfe man das Fahren von Radfahrern auf der Straße laut Straßenverkehrsordnung verbieten. Daraufhin hat die Stadt Gefahr festgestellt. Sie hat die Radler kontrolliert und „häufige Missachtungen“ des Fahrverbots festgestellt, „die zu gefährlichen Situationen führten“.
Geht es noch abstruser? Okay, den ersten Teil kapiere ich ja noch. Wenn der ADFC sagt: "Ohne Gefahr kein Verbot", dann erfindet erkennt die Polizei eben eine Gefahr. Und worin besteht die Gefahr nun? Ganz einfach: darin, dass die Radler häufig das Verbot missachten. Ähem, nochmal bitte: Die Gefahr besteht darin, dass sich Radfahrer über ein Verbot hinwegsetzen. Deswegen wird das Verbot angeordnet.
Also ohne Verbot keine Gefahr, denn dann gibt es keine Verstöße von Radfahrern.
Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.