Radverkehr ist ruhender Verkehr.
So meint es jedenfalls das PK 34: https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015550
Fußverkehr aber auch.
Radverkehr ist ruhender Verkehr.
So meint es jedenfalls das PK 34: https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015550
Fußverkehr aber auch.
Bogotá und Bozen würden zum Thema "Insellösung" auch gerne was sagen (nämlich: "passt scho")
https://www.ritten.com/php/downloads/download.php?id=72
In Medellín und La Paz/El Alto ist das von den Ausmaßen her eine andere Hausnummer
Ein schönes Werbefoto für diese gelben Aufkleber.
Ich kann mich noch gut an die "grenzüberschreitenden Lösungsansätze" des CSU-Freistaatschefs FJS erinnern:
ZitatFranz Josef Strauß, 70, Ministerpräsident von Bayern, der Ende Februar 1984 den protestierenden Lkw-Fahrern auf der von ihnen blockierten Inntal-Autobahn einen Besuch abstattete, hat sich damit nicht der Beihilfe zur Nötigung, der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, des Landfriedensbruchs, der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, der verfassungsfeindlichen Sabotage und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schuldig gemacht. Jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I fünf Strafanzeigen mit diesen Vorwürfen »keine Folge« gegeben. In der jetzt veröffentlichten Begründung des Ablehnungsbescheides heißt es, der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß sei den blockierenden Brummi-Fahrern »weder unmittelbar, eigenhändig« noch »durch Rat oder Tat« behilflich gewesen und könne auch nicht wegen »psychischer Beihilfe« belangt werden. Der bayrische Staatschef sei nicht als »gleichgesinnter Interessenvertreter« oder gar als »Helfershelfer der Blockierer« aufgetreten, sondern lediglich als »Adressat ihrer berufsbezogenen Forderungen«. Alles in allem ist es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft »abwegig, dem bayrischen Ministerpräsidenten zu unterstellen, er habe die Blockade unterstützt«.
ZitatAlles anzeigenDer Täter trug eine Manchesterhose, eine saloppe Steppjacke und einen bayrischen Trachtenhut. Er fuhr mit einem Geländewagen der Marke Mercedes zum Grenzübergang Kiefersfelden auf der Inntal-Autobahn, mischte sich unter eine Ansammlung drohend entschlossener Männer und tat, als wäre er mit von der Partie: »Sie haben«, versicherte er, »meine volle Unterstützung.«
Es war der Auftritt des bayrischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, 68, der an einem Samstag Ende Februar die spektakuläre Lastwagen-Blockade auf der Alpen-Autobahn besichtigte und die streikenden Fernfahrer kumpelhaft ermunterte. Sein Sympathiebesuch galt vor Ort als »ein Knüller« (Horst Dinnebier, Sprecher des bayrischen Transportunternehmerverbandes). Die Blockierer klatschten Beifall für den Beistand.
Die Visite des obersten Bayern erfüllte allerdings auch, so jedenfalls sieht es der Rechtsanwalt Wolfram Leyrer aus Tübingen, einen strafrechtlichen Tatbestand: Beihilfe zur Nötigung, die durch die tagelange Truckersperre ausgeübt wurde und derentwegen die zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein ermittelt, wenn auch bislang nur in einzelnen Fahrer-Fällen.
Anwalt Leyrer erstattete Strafanzeige gegen Strauß nach den Paragraphen 27 (Beihilfe) und 240 (Nötigung) des Strafgesetzbuches. Denn auch, so der Jurist, wenn es das Hauptanliegen des Grenzbesuchers gewesen sein sollte, sich ein Bild von den »untragbaren Zuständen« zu machen, habe er »den erst durch seine Anwesenheit zu erzielenden, die Blockade unterstützenden Effekt mindestens billigend in Kauf« genommen.
Den in der Verteidigung von Friedens-Blockierern erfahrenen Anwalt empörte, daß »ersichtlich gleichliegende Fälle von Nötigung ersichtlich ungleich behandelt« werden. Während die Raketen-Gegner von der Justiz mitunter »wie im Supermarkt abgefertigt« würden, seien die Brummi-Kapitäne »beinahe gar nicht erst in den Verdacht eines Rechtsbruchs geraten«. Und: »Wer denkt da«, fragt sich der Anwalt, »schon an einen mutmaßlichen Tatgehilfen Strauß?«
Eine »doppelte Moral« beklagte im gleichen Zusammenhang der nordrheinwestfälische Innenminister Herbert Schnoor (SPD) letzte Woche: »Junge Leute, die Kasernen blockieren, sind in den Augen der Bundesregierung von Moskau gesteuerte Chaoten. Aber Fahrer von Lastkraftwagen, die aus finanziellem Interesse die Alpenpässe sperren, werden von einem leibhaftigen konservativen Ministerpräsidenten besucht.«
Einfach so.
So einfach.
ZitatZur allgemeinen Überraschung hat Lange den bisherigen bundespolitischen Widerwillen und alle rechtlichen Bedenken beiseite gewischt und die Sperren für zulässig erklärt.
Mich überrascht, dass die SZ und andere überrascht sind, wenn ein CSU-Politiker alle rechtlichen Bedenken beiseite wischt.
... aber das in der Geraden, Du müsstest nur die Ansicht wie empfohlen nach links drehen ...
Also wenn ein Schild "Kfz-Straße Ende" direkt auf einem nach rechts zeigenden Ausfahrtschild platziert wird, bezieht sich das ja wohl auf das, was man vorfindet, wenn man der Ausfahrt folgt ...
Für *eindeutig* geradeaus hätten die das an eine Schilderbrücke kleben oder links an die Leitplanke klemmen sollen.
Stadtradeln? Critical Mass? Fahrrad-Sternfahrt?
Nee, eine andere Dimension - auf 2.640 Metern über dem Meeresspiegel.
1.894.682 Menschen nahmen an der 17-stündigen "Ciclovía" in Bogotá teil:
Eine Station mit der S-Bahn. 5 Minuten. Alternativ 6 km auf dem Elberadweg.
Wenn ich das mit dem Schulweg mancher Hamburger Kinder vergleiche ...
Größte Gefahr in der S-Bahn dürfte sein:
https://www.ndr.de/nachrichten/sc…ention-100.html
Ich hätte jetzt irgendwie noch ein Rechtsabbiege-Plakat erwartet (womöglich mit Toter-Winkel-Hinweis).
Fußgänger mit Kopfhörer war nicht auf meinem Bingo-Zettel.
Ich wohne ja nicht in dem Bundesland, das meinen Namen trägt, aber wenn - dann würde ich wegen "sowie einen Radfahrer, der auf dem Radweg in die falsche Richtung fährt." die Fritzen anschreiben und fragen, bis wann SH die blauen Zweirichtungsradwege abschafft.
... und wenn ich so überlege ... ich wohne ja fast in Norderstedt, da hängt die Pest ja überall. Vielleicht schreibe ich als Besucher ...
Wenn er von Alt-Moabit kommt und Richtung Potsdamer Platz will, fährt er weiter über die Paul-Löbe-Allee oder weiter nördlich über die Otto-von-Bismarck-Allee, dann via Friedrich-Ebert-Platz auf die B2 und weiter Richtung Süden. Die Alternativen sind länger und/oder verkehrsreicher und/oder bescheidener im Untergrund.
Aber der FE-Platz ist doch eine Fußgängerzone, schon neben dem Reichstag. Kleinpflaster. Touri-Massen. Wer legt denn bloß Wert darauf, das als Schnellweg und Abkürzung auf dem Rad zu nehmen?
Und am Südende des FE-Platzes muss er zwischen Betonquadern durch ...
Das habe ich auch schriftlich von der Stadt Stade bekommen: Wenn man an einer unübersichtlichen Einmündung auf dem "Radweg" umgenietet wird, ist man selbst schuld.
Die Ausführungen beweisen - für jemanden, der logisch denken kann - dass Gefahrenstellen bestehen, denn sonst würde man ja nicht empfehlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Aber Logik und deutsche Behörden, na ja, schwieriges Thema.
Der fragliche Platz:
Ich begreife nicht, was der da will. Das ist keine Abkürzung und auch kein Sportgelände.
Artikel zu MILES und deren "Sondergebühren".
geht auch um verbaute Sensoren, die Bewegungsdaten erkennen. Eigentlich ganz intessanter Artikel, bei dem ich mich dann natürlich wieder frage, wieso das eigentlich nur in Mietwagen verbaut wird, und nicht serienmäßig ..
.. ach, schon gut.
Ich habe beim Spiegel ein Feedback hinterlassen. Ich habe in Carsharing-Autos mehrfach erlebt, dass das Navi spinnt und die zeitlichen Einschränkungen der 30er Schilder nicht erkennt. Da ist nachts wegen Lärmschutz 30, ich fahre tagsüber 50 und das Navi gellt "30! 30!! 30!!!"
Oder die "werktags"-Nummer und man fährt an einem Wochenfeiertag ...
ZitatDort ist ja weder die Rede davon
,
,
gelten nur für einen bestimmten Straßenteil, noch ist die Rede davon, die Verbotsschilder verbieten die Verkehrsteilnahme auf der gesamten Straße.
Pssst, Ullie, Du musst jetzt ganz tapfer sein: Sie verbieten die betreffende Verkehrsart im gesamten Staatsgebiet, nein sogar auf dem gesamten Planeten!
Die Mühlstraße hat mal wieder eine honorable mention im Gemeindeblatt: https://donotlink.me/https://www.st…4270?download=1
Die Art und Weise, wie im Gemeindeblatt über die Judikative hergezogen wird, ist schon etwas bedenklich.
??
Bei mir geht er nach einem weißen Feld weiter und die Stadt bestätigt die Vermutung.
Ja eben. Der Artikel zitiert die Verlautbarung der Stadt, dass das Geländer zu niedrig ist - aber die Frage bzw. den Vorwurf des Lesers, dass die Stadt die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, lässt der Artikel einfach stehen, anstatt dass die Zeitung ihren Job als journalistisches Medium macht.
In Hannover, aber auch andernorts gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass ein so angebrachtes Verkehrszeichen Zeichen 254, Verbot für Radverkehr, nicht für die ganze Straße von Hauswand zu Hauswand gilt, sondern lediglich für einen Teil der Straße,
Nicht "gilt", sondern "gelten soll". Das begreifen die aber nicht.
Zitat„Kann es sein, dass das Geländer zum Bahnkörper nicht die nötige Höhe hat (ich habe es nicht ausgemessen) und der Verkehrsträger nicht seiner Sicherungspflicht nachkommt?“
Der Leser trifft ins Schwarze. Die Stadt räumt die niedrige Geländerhöhe ein. Das Qualitätsmedium beendet an dieser Stelle seinen Artikel. Macht Euren Job, verd....t nochmal! Hakt nach, recherchiert, schreibt!