Ich kann mich noch gut an die "grenzüberschreitenden Lösungsansätze" des CSU-Freistaatschefs FJS erinnern:
ZitatFranz Josef Strauß, 70, Ministerpräsident von Bayern, der Ende Februar 1984 den protestierenden Lkw-Fahrern auf der von ihnen blockierten Inntal-Autobahn einen Besuch abstattete, hat sich damit nicht der Beihilfe zur Nötigung, der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, des Landfriedensbruchs, der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, der verfassungsfeindlichen Sabotage und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schuldig gemacht. Jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I fünf Strafanzeigen mit diesen Vorwürfen »keine Folge« gegeben. In der jetzt veröffentlichten Begründung des Ablehnungsbescheides heißt es, der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß sei den blockierenden Brummi-Fahrern »weder unmittelbar, eigenhändig« noch »durch Rat oder Tat« behilflich gewesen und könne auch nicht wegen »psychischer Beihilfe« belangt werden. Der bayrische Staatschef sei nicht als »gleichgesinnter Interessenvertreter« oder gar als »Helfershelfer der Blockierer« aufgetreten, sondern lediglich als »Adressat ihrer berufsbezogenen Forderungen«. Alles in allem ist es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft »abwegig, dem bayrischen Ministerpräsidenten zu unterstellen, er habe die Blockade unterstützt«.
ZitatAlles anzeigenDer Täter trug eine Manchesterhose, eine saloppe Steppjacke und einen bayrischen Trachtenhut. Er fuhr mit einem Geländewagen der Marke Mercedes zum Grenzübergang Kiefersfelden auf der Inntal-Autobahn, mischte sich unter eine Ansammlung drohend entschlossener Männer und tat, als wäre er mit von der Partie: »Sie haben«, versicherte er, »meine volle Unterstützung.«
Es war der Auftritt des bayrischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, 68, der an einem Samstag Ende Februar die spektakuläre Lastwagen-Blockade auf der Alpen-Autobahn besichtigte und die streikenden Fernfahrer kumpelhaft ermunterte. Sein Sympathiebesuch galt vor Ort als »ein Knüller« (Horst Dinnebier, Sprecher des bayrischen Transportunternehmerverbandes). Die Blockierer klatschten Beifall für den Beistand.
Die Visite des obersten Bayern erfüllte allerdings auch, so jedenfalls sieht es der Rechtsanwalt Wolfram Leyrer aus Tübingen, einen strafrechtlichen Tatbestand: Beihilfe zur Nötigung, die durch die tagelange Truckersperre ausgeübt wurde und derentwegen die zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein ermittelt, wenn auch bislang nur in einzelnen Fahrer-Fällen.
Anwalt Leyrer erstattete Strafanzeige gegen Strauß nach den Paragraphen 27 (Beihilfe) und 240 (Nötigung) des Strafgesetzbuches. Denn auch, so der Jurist, wenn es das Hauptanliegen des Grenzbesuchers gewesen sein sollte, sich ein Bild von den »untragbaren Zuständen« zu machen, habe er »den erst durch seine Anwesenheit zu erzielenden, die Blockade unterstützenden Effekt mindestens billigend in Kauf« genommen.
Den in der Verteidigung von Friedens-Blockierern erfahrenen Anwalt empörte, daß »ersichtlich gleichliegende Fälle von Nötigung ersichtlich ungleich behandelt« werden. Während die Raketen-Gegner von der Justiz mitunter »wie im Supermarkt abgefertigt« würden, seien die Brummi-Kapitäne »beinahe gar nicht erst in den Verdacht eines Rechtsbruchs geraten«. Und: »Wer denkt da«, fragt sich der Anwalt, »schon an einen mutmaßlichen Tatgehilfen Strauß?«
Eine »doppelte Moral« beklagte im gleichen Zusammenhang der nordrheinwestfälische Innenminister Herbert Schnoor (SPD) letzte Woche: »Junge Leute, die Kasernen blockieren, sind in den Augen der Bundesregierung von Moskau gesteuerte Chaoten. Aber Fahrer von Lastkraftwagen, die aus finanziellem Interesse die Alpenpässe sperren, werden von einem leibhaftigen konservativen Ministerpräsidenten besucht.«