Beiträge von Fahrbahnradler

    Schön auch dieser Satz aus dem Standardbaukasten:

    »Offenbar übersah er dabei die für ihn Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage an der Einmündung Nedderfeld.«

    Die Formulierung »Offenbar missachtete er ...« scheint tabu zu sein.

    Übersehen werden ja auch Gelenkbusse, Straßenbahnen (nicht in Hamburg) und Panzer ...

    Ich habe den im Artikel erwähnten ACE-Pressesprecher angemailt und um Auskunft gebeten, ob die - auch von TSP-Lesern beanstandeten - Sätze von ihm oder vom Journalisten stammen. Außerdem habe ich ihn nach der baulichen Anlage der betroffenen Kreuzungen gefragt, insbesondere wie dort die Beampelung für Radfahrer aussieht - unter Verweis darauf, dass ich als ACE-Mitglied in der Mitgliederzeitschrift mehrfach erschreckende Unkenntnis des ACE über die Verkehrsregeln bezüglich Radfahrern festgestellt habe und mir vorstellen könnte, dass die Ehrenamtlichen die Fußgängerampeln gewertet haben, während der Radfahrer sich mangels Radfahrampel nach der Fahrbahnampel richtete.

    Heute früh (Sonntagmorgen!!!) um 7:41 Uhr war die Antwort da.

    Zitat

    Aus der beigefügten PM des ACE vom 06.07.18 können Sie den Wortlaut meines Zitates entnehmen. Ich habe ausgeführt, daß 27 Prozent der Radfahrer nicht regelkonform gefahren sind, bei den Autofahrern waren es deutlich mehr. Die 10 Prozent "Rotlichtfälle" bei Radfahrern sind eine Teilmenge der Gesamtverstöße ( 27 Prozent ), sodaß die Aussage das Kontrollergebnis richtig wertet. Die verkürzte Aussage im TAGESSPIEGEL kann zu Irritationen führen, da die Aussage zu den Autofahrern nicht auf die Gesamtfehlerquote Bezug nimmt, sondern auf die 10 Prozent Rotlichtverstöße der Radfahrer. Dieses ist aus der beigefügten ACE-Pressemitteilung jedoch nicht zu entnehmen.

    Und hier der Wortlaut der Presseerklärung. Ich hatte es geahnt: Es werden die Verstöße der Radfahrer aufgelistet, mit dem schlimmsten Radfahrerverstoß am Ende. Dann kommt »Und die Autofahrer sind noch schlimmer, denn ...« Und der TSP nimmt die Einladung zur Verkürzung dankend an.

    Krass:

    »Bei den Fahrradfahrern registrierten sie, wie häufig diese beim Queren der Kreuzung den Fußgängerüberweg anstatt der Straße nutzten bzw. ob sie trotz eines vorhandenen Radwegs auf der Straße fuhren.«

    Von benutzungspflichtig steht da nix. Und »Straße« statt »Fahrbahn« ...

    Hier noch mal ein besonders schönes Beispiel des so genannten Framings, was ja als Fachbegriff spätestens seit dem Aufstieg der AfD und der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten die Runde macht: Hälfte der Autofahrer schaut nicht beim Abbiegen

    Ich habe den im Artikel erwähnten ACE-Pressesprecher angemailt und um Auskunft gebeten, ob die - auch von TSP-Lesern beanstandeten - Sätze von ihm oder vom Journalisten stammen. Außerdem habe ich ihn nach der baulichen Anlage der betroffenen Kreuzungen gefragt, insbesondere wie dort die Beampelung für Radfahrer aussieht - unter Verweis darauf, dass ich als ACE-Mitglied in der Mitgliederzeitschrift mehrfach erschreckende Unkenntnis des ACE über die Verkehrsregeln bezüglich Radfahrern festgestellt habe und mir vorstellen könnte, dass die Ehrenamtlichen die Fußgängerampeln gewertet haben, während der Radfahrer sich mangels Radfahrampel nach der Fahrbahnampel richtete.

    Die zugrunde liegende Idee ist in diesem Satz zu finden:

    Muss nicht jeder, der begeistert einem Hobby nachgeht, ob Golfer, Angler oder Radler, sich den Gegebenheiten anpassen, die er vorfindet

    Das Rad wird halt nicht als Verkehrsmittel, sondern als Hobby und Luxus angesehen. Die Kommentare sind allerdings ganz lesenswert.

    So ist es. Wohingegen der Autofahrer sich bei seinem Ho - äh, hochwichtigen Tun - nicht den Gegebenheiten anpassen muss, die er vorfindet (Radweg, Gehweg, Parkverbot, Tempo 30 ...), sondern sich benehmen darf wie es ihm passt.

    Wen oder was soll der Poller auf dem ersten Bild schützen? Da passt ein Auto doch auch bildrechts vorbei.

    Ich vermute, es handelt sich um eine Einbahnstraße (siehe das am rechten Rand des Fotos = in Fahrtrichtung linke Straßenseite geparkte Auto), so dass man nur das Kurvenschneiden der einbiegenden Autos verhindern muss.

    Den hat man in Belgien schon mal auf den Arm genommen, als er ein Musikinstrumentenmuseum oder sowas besuchte und dort das nach seinem Erfinder Adolphe Sax benannte Instrument (das Clinton übrigens spielen kann) ihm mit den Worten vorgestellt wurde: »This is an instrument of Sax.«

    Fahrbahnradler: Soll eine Straftat jetzt okay sein, nur weil nichts dabei passiert ist?

    Als Rosa Parks am 1. Dezember 1955 in Montgomery, Alabama ihren Platz im Bus nicht räumte, beging sie damit eine Straftat. Ich nehme an, der Rest der Geschichte ist bekannt.

    Dass wir hier als Bürger einer Republik sitzen und nicht etwa als Leibeigene für Fürsten schuften, verdanken wir vielen Straftaten.

    So, heute nochmal dieselbe Strecke.

    Ich komme aus der Grindelallee und sehe ein Hinweisschild für Radfahrer: Richtung Innenstadt hier und sofort linksherum. Ein kleines Stück dahinter: Fußgänger Richtung Rothenbaumchaussee sofort links ab, Radfahrer noch ein Stück geradeaus und dann linksherum.

    Ob mit dem »ein Stück geradeaus und dann linksherum« der kurze Weg zur rot markierten Furt nach links gemeint ist oder aber das Überqueren der großen Straße An der Verbindungsbahn/Edmund-Siemers-Allee, geht aus dem Schild nicht hervor. Zu erwarten wäre, dass ein einzelnes großes gelbes Umleitungsschild auftaucht, bevor ich mich entscheiden muss. Tut es aber nicht.

    Würdet Ihr eigentlich vor der roten Ampel anhalten? Es ist keine Fahrradampel zu sehen. Nur der Ortskundige weiß, dass sie sich rechts hinter der Hausecke versteckt und er bis ganz nach vorne fahren darf ...

    Wir nähern uns der Ampel zwischen Uni-Hauptgebäude und dem Hinterausgang Dammtorbahnhof, wo tagsüber Massenbetrieb an querenden Studierenden herrscht. Man sieht eine rote Fahrbahnampel und eine grüne Fahrradampel. Und irgendwann merkt man hoffentlich, dass die grüne Fahrradampel nur für sich rechts einsortierende Linksabbieger gilt ...


    Jetzt wird es kniffelig. An dieser Haltelinie des Fahrradstreifens befindet sich keine Fahrradampel. Es gibt drei Fahrbahnampeln. Eine für Rechtsabbieger, eine zwischen den Fahrstreifen stehende zeigt nur geradeaus, und dann die links stehenden und hängenden Ampeln ohne Richtungsangaben. Es kommen folgende Schaltungen vor:

    a) geradeaus rot und Rechtsabteilung rot

    b) geradeaus rot und Rechtsabteilung grün

    c) geradeaus grün und Rechtsabteilung rot

    d) geradeaus grün und Rechtsabteilung grün

    Ich vermute, dass ich bei a) an der Haltelinie stehenbleiben soll (da soll irgendwann mal eine Fußgängerfurt begehbar sein), und ich bin sicher, dass ich bei d) durchfahren darf.

    Aber was mache ich bei b) und c)? Nur durchfahren, wenn ich in die angezeigte Richtung will? Oder in beiden Fällen durchfahren?

    Auf diesem Foto sieht man, dass beide Alpen grün zeigen. Aber der Radfahrer vorne steht. Warum? Neben ihm ist eine Fahrradampel, die rot zeigt. Das bedeutet also: die Fahrbahnampel gelten nicht nur für die Fußgängerfurt, sondern für die gesamte Kreuzung. Aber derselbe Radfahrer, der sie offenbar direkt unterhalb der Ampel beachten soll (Haltelinie!), soll sie im Rest der Kreuzung nicht beachten! Denn er muss zum Halten gezwungen werden, weil ja die Rechtsabbiegerampel grün zeigt.

    Und da steht man nun. Man möchte rechts abbiegen, was man wegen der Ampel (die gleich auf rot umspringt) nicht darf - weil ja links von einem die Autos mit der grünen Fahrbahnampel nach rechts abbiegen dürfen. Und weil Hamburg es nicht fertiggebracht hat, die beiden Richtungen auch für Radfahrer zu separieren.

    Also steht man und wundert sich, dass ein Reisebus nach dem anderen mit seinen Hinterrädern über die linke Ecke der Radspurmarkierung radiert. Da hat offenbar niemand die Schleppkurve berücksichtigt. Was ist, wenn da ein Sattelschlepper abbiegen will?

    Tja, und dann wird es grün. Dann fährt man los. Geradeaus und rechtsrum. Zwei Sekunden später wird die Fußgängerampel grün. Ihr könnt euch vorstellen, was dann zwischen Rechtsabbiegern und Fußgängern abgeht.