Beiträge von Fahrbahnradler
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Außerdem kann man gesperrt werden, wenn man das V-Wort sagt.
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Letzten Freitag, Kreuzung Tangstedter Landstraße / Hohe Liedt: am Südwesteck der Kreuzung wird auf dem Gehweg gebaut. Nur der - nicht benutzungspflichtige - Radweg ist frei. Baufirma stellt VZ 240 auf, einmal aus Westen direkt vor der Baustelle, einmal aus Norden vor der Kreuzung (!).
Freitag, 21:05 Uhr: Ich rufe PK 34 an. »Hm, die StVB ist am Montag wieder da, ich leite das weiter.«
Heute, sechs Tage später, komme ich wieder an der Kreuzung vorbei. Baustelle noch da, Schilder noch da. Ich rufe PK 34 an. »Hm, wir haben das weitergeleitet ... Ich frag' nochmal nach.«
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https://www.mopo.de/hamburg/truemm…rkehr--31186958
7 Monate auf Bewährung ...
Ich dachte bei der Mopo-Lektüre auch, mich tritt ein Pferd. Aber jemand, der die 60 Euro wegen Schwarzfahren nicht zahlt, landet im Knast.
Die nächste Frage ist: was ist mit Zivilrecht? Schadensersatz, Schmerzensgeld? Zahlt die Versicherung?
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Nur zur Info wegen dem Grün: Bei mir wurde das Grün vor Gericht komplett zur baulichen Breite gerechnet. Denn im Winter (und im Sommer wenn es geschnitten wurde) ist da ja kein Grün. Ggf. sollte also noch dokumentiert werden, wie breit der Radweg ist, wenn das Grün geschnitten wurde bzw. wie breit er dann wäre.
Was schlägt das Gericht vor, wenn das Zeugs wuchert?
Ach, und gibt es irgendwo Fahrbahnen, die auf 50 % ihrer Breite zugewuchert sind?
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Dass ich mal einem Juristen zustimmen würde, ....Ich würde auch gerne die Frankfurter Verkehrsbetriebe auf der Anklagebank sehen, wenn ich das hier lese:
„Was lernen Sie denn in den Schulungen?“, will die Richterin wissen. „Vor allem, wie man aggressive Fahrgästen…“ Nein, fällt die Richterin Y. ins Wort, sie meine bezüglich des Überholens von Fahrradfahrern. „Mindestabstand 1,50 Meter“, antwortet Y. Es sei denn, ergänzt sein Verteidiger, der Radfahrer befinde sich auf einem Fahrradstreifen. Dann sei der Mindestabstand obsolet. So sei es, pflichtet Y. bei.
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Da wo ich herkomme, zeigt dieses Schild an: rechts von den Bäumen ist für Radfahrer, links von den Bäumen ist für Fußgänger ... die haben sogar den besseren Belag!
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Leute, da hat ein Besoffener ein Kind umgeheizt. Ob der 5-Jährige (!) fahren durfte, wo er fuhr, und dass hier die Erwähnung der Nationalität wieder einmal einen rassistischen Ruch hat, ist bei weitem NICHT die wichtigste Kritik! ?
Da hast Du Recht, und nachdem durch Fotos und Beschreibung aufgeklärt wurde, dass es dort außer Fahrbahn nix gibt und das Auto dort nicht hätte fahren dürfen, ist der Sachverhalt klar. Aber mir ging es um die Wortwahl der polizeilichen Pressemeldung. Denn dort steht davon nix, sondern es klingt so, als sei es für die Polizei völlig normal, dass Fünfjährige mit einem Fahrrad auf einer Straße (wir wissen, dass die damit »Fahrbahn« meinen) unterwegs sind.
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Wir lernen:
»Eine der häufigsten Unfallursachen: das Befahren von Radwegen auf der falschen Straßenseite. „Grundsätzlich gilt: Linksradeln ist verboten, außer es ist durch Verkehrsschilder ausdrücklich erlaubt“; so ein Polizeisprecher.«
https://www.mopo.de/hamburg/polize…hr-auf-31162090
Abgesehen davon, dass es in diesen Fällen meist nicht »erlaubt«, sondern »angeordnet« ist, stellt sich einem die uns altbekannte Frage, ob das Unfallrisiko mit Blauschild geringer wird.
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Ah, das sind dann die Fälle, in denen an eine 1928 oder 1937 gebaute Stichstraße (Fahrbahn, links ein Graben, rechts ein Graben) im Jahre 2015 ein ein Meter breiter Plattenweg drangeklatscht wird und dann den Anwohnern die gesamten Kosten von anno dunnemals als »Erschließungskosten« aufgebrummt werden, weil die Straße ja erst 2015 fertiggestellt worden sei? Lief wohl mal irgendwann auf Extra3.
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Warum sollen die Radfahrer dort überhaupt auf das Hochbord?
(Aber die Notmaßnahme finde ich gut: Eine Spur für die Autos, eine für Radfahrer und Fußgänger ...)
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Also in Wilhelmsburg nagelt einer über den Weg im Grünstreifen, in Neugraben durch die Flüchtlingsunterkunft ...
Und wie stellt sich die Behörde den Verkehr dort vor, wenn das Gelände erstmal »offiziell für den [Kfz-]Verkehr freigegeben« ist? Spielstraße? T30?
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Abendblatt (Paywall): Alter Elbtunnel nicht mehr für KFZ.
Es fahren nur noch 115 Autos pro Tag durch den Tunnel aber 1000 Radfahrer und 3000 Fußgänger. Rot-Grün will den Tunnel deshalb ab 2019 für KFZ sperren.

Ausführlicher und ohne Umgehung der lächerlichen Abendblatt-Maßnahme erreichbar:
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und dann das: »... den von rechts kommenden und vorfahrtsberechtigten 5-Jährigen, der auf seinem Fahrrad unterwegs war. «
5 Jahre? Vorfahrtberechtigt? Also auf der Fahrbahn?
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Die Rampen in Kassel-Wilhelmshöhe und Göttingen sind abschreckende Beispiele. Beide wegen der Länge und in Göttingen zusätzlich wegen der Enge.
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Ein paar Hintergrundinfos gibt es hier:
https://www.nachtzug-bleibt.eu/zukunft/
Ich mag eh keine Kopfbahnhöfe.
Nanu? Magst Du nicht ebenerdig mit dem Fahrrad auf den Bahnsteig (schieben)?

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Wo ist das?
Stefan
https://www.google.de/maps/@53.55782…!7i13312!8i6656
Allerdings ist Google Maps 9 Jahre alt.
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Eifelwasser kennt man hier nur in Form von Bitburger.
Ansonsten gilt insbesondere für Behörden:
An de Alster, an de Elbe, an de Bill,
dor kann jeder eener moken, wat he will.
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Besser reine Fußgängerampel beachten als Radfahrerampel mißachten.
Es gibt ja immer noch Streuscheiben, in denen das Fahrradsymbol fehlt, obwohl es dort eigentlich hinmüsste. Da ist es nicht falsch, sich an der Fußgängerampel zu orientieren.
Dazu die Vorbildfunktion für Kinder. Hier als Radfahrer einfach bei Rot rüberfahren (den Alsterwanderweg folgend) macht nicht den besten Eindruck, besonders wenn Kinder zusehen.
Ich vermute, man geht davon aus, dass niemand die Straße (inclusive Hochbord) radelnd queren will/soll/darf, sondern dass alle Radfahrer brav absteigen und sich beim Queren in Fußgänger verwandeln.
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Der Grund für die Misere wurde doch genannt:
»Ich bin bekennender Autofahrer. Ich bin der Letzte, der gegen das Autofahren vorgeht.«
Verkehrsstaatsrat Andreas Rieckhof