Ich habe nun auch eine Mail an die Polizei geschickt:
ZitatAlles anzeigenGuten Tag,
am 3. September 2018 wird Ihre Sprecherin Diana Mehlberg im »Nordkurier« mit der Behauptung zitiert:
„Sobald ein Radweg vorhanden ist, besteht die Radwegebenutzungspflicht.“
Dies entspricht seit 1997 nicht mehr der Rechtslage, ist also sachlich falsch.
Am 5. September meldet Ihre Stelle, dass ein Mopedfahrer in Neubrandenburg einen Radfahrer, der auf einer von außerhalb kommenden Straße auf der Fahrbahn unterwegs war, mit der Begründung angegriffen und schwer verletzt hat, da sei ein Radweg.
Sehen Sie zwischen der zitierten Falschbehauptung und dem Angriff auf den Radfahrer einen Zusammenhang?
Mit freundlichen Grüßen