Verkehrsunfall mit lebensgefährlich verletztem Fahrradfahrer in Hamburg-Volksdorf
Der 74-Jährige blieb offenbar mit dem Rad in der Wasserablaufrinne hängen und stürzte dann auf ein neben ihm fahrendes Auto. Das ist ja echt der Horror.
Beiträge von Fahrbahnradler
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Bekommt man eigentlich Ärger, wenn man Fahrraddieben in Deutschland Fallen stellt?
So in diesem Stil?
Warum sollte es verboten sein, sein Fahrrad mit einem Kabel zu sichern?
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Fahr in Nürnberg mal mit der U2.
Oder in Paris mit M1 oder M14.
Okay, aber: das ist auf einem abgesperrten Stück immer geradeaus bis zur Endstation, wenden und ab in die Gegenrichtung. Alle Fahrzeuge sind gleichartig und gleich schnell. Es gibt keine Bahnübergänge, keine Personen im Gleis, keine Schafe auf der Trasse, keine Bäume und nicht mal eine Oberleitung.
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Verräterische Zitate:
„Wenn Autos immer dazu programmiert sind, enger am Fahrradstreifen zu fahren, können sie damit das Risiko deutlich reduzieren, mit anderen Autos kollidieren. Zugleich erhöht sich die Wahrscheinlichkeit leicht, einen Radfahrer anzufahren.“
Die Autos sind ja in Wirklichkeit nicht »autonom«. Sie folgen einem Programm und entscheiden innerhalb von dessen Rahmen.
Da stellt sich dann die Frage: werden die Autos darauf programmiert, von einem Fahrradstreifen 1,50 Meter Seitenabstand zu halten - oder nur 20 Zentimeter?
Bei diesen Szenarien »Soll das Auto nach links ausweichen und einen Menschen umnieten oder mit Vollbremsung draufhalten und sechs Leute umnieten« wird immer verschwiegen, dass im Grunde ein Programmierfehler vorliegt, wenn das Auto überhaupt in diese Entscheidungssituation gekommen ist. Stichwort »Sichtfahrgebot« und »angepasste Geschwindigkeit«.
Wenn ich diesen Artikel lese, dann haben die Macher der Zukunftsautos feuchte Träume von »Bahn frei«, natürlich zu Lasten aller anderen - und bezahlen soll es der Staat.
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https://www.mopo.de/hamburg/polize…rletzt-31521796
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4102918
Zitat von BlaulichtNach dem bisherigen Stand der Ermittlungen befuhr der 74-Jährige mit seinem Fahrrad den rechten, unbefestigten Gehweg des Waldwegs in Richtung Poppenbüttel.
Kurz vor dem dortigen Recycling-Platz wechselte der Radfahrer nach links auf die Fahrbahn. Dabei kam er mit den Reifen in eine schmale Wasserablaufrinne zwischen dem Kantstein und dem Fahrbahnbelag. Hierdurch stürzte der 74-Jährige nach links gegen den neben ihm fahrenden Busses Mercedes Citaro und erlitt lebensgefährliche Verletzungen.
Das müsste hier gewesen sein:
https://www.google.de/maps/@53.65345…!7i13312!8i6656
Es ist der einzige unbefestigte Gehweg, der NICHT für Radfahrer freigegeben ist. Möglicherweise genau wegen dieser Stelle. Aber wenn man darauf konditioniert ist, möglichst häufig auf dem Hochbord zu fahren ...
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Das heißt, auch Leute, die kein Hirn haben oder es aufgegeben haben, es zu benutzen, sollten Helm tragen?
Oder gerade diese?
Aber der Mensch ohne Handy trug doch einen Helm!
Polizeimeldung: »Der Radfahrer trug einen Helm und übersah daher einen geparkten Pkw« - oder so ähnlich?
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Die Frage könnte man an Herrn Thering richten, den Verkehrssprecher der örtlichen CDU ...
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Der Link zum Solmecke-Video funktioniert nicht mehr. Sollte er tatsächlich ...?
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Ich habe da auch mal hingeschrieben:
Zitat von FahrbahnradlerSehr geehrter Herr Solmecke,
könnten Sie bitte Ihr Video vom 28.10.2018 bei Youtube löschen und neu drehen? Die Frage zur Ampel beim Konflikt Autofahrer und Radfahrer beantworten Sie genau falsch herum, weil Sie beim Vorlesen des § 37 Absatz 2 Ziffer 6 StVO den entscheidenden Passus weglassen (wie kann so etwas passieren???): die Regelung „Fußgängerampel gilt unter bestimmten Bedingungen auch für Radfahrer“ galt nur bis zum 31.12.2016.
Die geschilderte Situation ist eine der gefährlichsten für Radfahrer überhaupt: Der Radfahrer befolgt die für ihn geltende Ampel. Das ist übrigens eine »Fahrbahnampel« und nicht eine »Autoampel«, wie Sie es ausgedrückt haben. Der Autofahrer sieht nur Fußgänger-Rot und denkt, jetzt kann keiner mehr kommen. Folge: Er biegt ohne Rücksicht auf Verluste ab.
Es kommt noch etwas hinzu: Möglicherweise hängt am letzten Lichtmast vor einer Kreuzung eine kleine Fahrradampel, die grün zeigt. Sie dürfen getrost davon ausgehen, dass 99 % aller Autofahrer eine solche Ampel nicht wahrnehmen - weil sie sie (hinter dem Radfahrer oder auch hinter Fußgängern oder parkenden Autos) gar nicht sehen können, aber auch weil sie gar nicht darauf achten können, da sie sich ja auf den Verkehr vor sich und neben sich konzentrieren müssen. Ein Autofahrer kann also fast nie wissen, welche Ampelfarbe der Radfahrer hat, der neben ihm geradeaus fahren möchte. Da er abbiegt, muss er den Geradeausverkehr durchlassen - § 9 Absatz 3 Satz 1 StVO.
Also wäre es geboten, dass Sie als Anwalt auf diese Rechtslage aufmerksam machen und den Autofahrern Rücksicht predigen. Was stattdessen bei Ihnen rüberkommt ist: »Mit dem Pkw draufhalten und Radfahrer weghupen ist okay«.
Man schrieb zurück:
Zitat von KanzleiSehr geehrter Fahrbahnradler,
wir werden dies kontrollieren und sodann selbstverständlich reagieren. Sollte uns hier tatsächlich ein solcher Fehler unterlaufen sein, so ist mir derzeit nicht klar, wie dieser bei der Vorbereitung des Themas passieren konnte. Hier werden wir ebenfalls nochmals recherchieren. In jedem Falle danken wir Ihnen für die Info.
Mit freundlichen Grüßen
X. Y.
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X. Y.
Pressereferent
WILDE BEUGER SOLMECKE
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Ich wünsche erfolgreiche Recherche ...
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Elle est folle, cette française.
Die kann froh sein, dass man sie nicht festgenommen und eine MPU angeordnet hat.
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wobei man ehrlicherweise zugeben muss, dass es uns deshalb so gut geht, weil es zeitgleich einigen Millionen Menschen total schlecht geht. Und das zeitgleich ist nicht "zufällig zur gleichen Zeit" und "ohne Zusammenhang mit unserem Wohlstand".
Das Buch zum Thema (nämlich auch zum Bewusstsein derer, die als »normale Bürger« von globaler Ausbeutung profitieren):
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wir waren letztens im Kaufland. Der Pfandautomat befindet sich in der Tiefgarage!
Wer zu Fuß oder mit dem Rad kommt, darf einmal runter in die TG, Pfand abgeben und dann wieder hoch zum Einkaufen.
Natürlich gibt es in der TG keine Fahrradbügel. Wohl aber massig Stellplätze.
2 Fahrräder mittig auf einen Stellplatz platziert, zusammengeschlossen und fertig.
ungünstig ist nur, dass der Stellplatz aus der Entfernung aussieht, als wäre er frei. Mindestens 3 Autofahrer steuerten zielstrebig auf die vermeintliche Lücke zu.
Diese Probleme habe ich nicht, da ich aus Prinzip nicht beim »Paten« meiner Heimatstadt einkaufe. Gestern wieder in der Zeitung ein schönes Beispiel: Die Schwarz-Stiftung erstellt einen »Master-Plan« zur Stadtentwicklung. Nicht etwa die Stadt.
Waren wir nicht gerade auch beim Thema Marktwirtschaft und Demokratie? Der reichste Deutsche (40 Milliarden Euro) scheint sich nicht auf die »unsichtbare Hand« oder gar gewählte Gremien zu verlassen ...
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Diese "Fahrradampeln" sind doch ein netter Service für Radfahrer, so muss man sich nicht den Hals verrenken um nach oben zu sehen, wenn man ganz vorne steht. Der rechtliche Rahmen ist doch gewahrt, wenn diese genau parallel zu anderen Signalgeber arbeiten.
Ich habe eine Vermutung: unterschiedliche Räumzeiten. Wenn die Fahrbahnampel auf der einen Seite auf rot schaltet, muss es eine gewisse Zeit dauern, bis die Gegenseite grün bekommt. Kann es sein, dass diese Zeitspanne verlängert wird, falls jemand die Fahrradampel drückt?
Mir ist klar, dass das immer noch Unfug wäre, weil bei der angegebenen Automatik-Parallelschaltung Radfahrer ja einfahren können, ohne zu drücken, aber wir haben ja schon viel installierten Unfug erlebt ...
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Zitat
An der Unfallstelle darf der Radweg in beide Richtungen benutzt werden.
„Der 56-jährige Autofahrer hatte zunächst am Stopschild gewartet, um Radfahrer passieren zu lassen“, sagt Polizeisprecherin Martina Stern. Beim anschließenden Anfahren erfasste er dann aber die für ihn von rechts kommende 58-Jährige mit seinem VW Caddy.
Zweirichtungsradweg innerorts. Ohne Schild würde man auf einer »leichtsinnigen Geisterradlerin« herumhacken. Zwar erwähnt die HAZ erfreulicherweise, dass sie legal radelte, packt aber ersatzweise eine andere Keule aus: Sie trug keinen Helm.
Apropos Zweirichtungsradweg: über dem Stop-Schild hängt
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https://www.google.de/maps/@52.37583…!7i13312!8i6656
Vielleicht sollte man noch ein solches Symbol auf den Asphalt pinseln - aber andererseits ist ja immer das Problem: Wenn man nicht alle Einmündungen mit Zweirichtungsradwegen mit sowas ausstattet, denkt der gemeine Autofahrer, dass dort, wo so etwas nicht aufgepinselt ist, dass von rechts keiner kommen darf.
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Ja is denn heut schon der 1. April - oder tut die Polizei mal was FÜR Radfahrer? An sage und schreibe einem Tag im Jahr?
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In dem Fall mal eindeutig: Der Radweg führt rechts um die Ecke. Wenn Du also nach links möchtest, gilt die B-Pflicht für Dich nicht, da der Radweg nicht zu Deinem Ziel führt. Du kannst Dich also wahlweise links einordnen oder an der Ampel rechts nach vorne fahren.
Spannender wäre es, wenn vorne eine Radwegführung nach geradeaus/links vorhanden wäre. Ich bin mir nicht so sicher, ob ein ortskundiger (!) Radfahrer dann auf die Linksabbiegerspur darf.
Das erste würde ich juristisch genauso sehen. Praktisch war es heute aber so, dass auf der Essener Straße Megastau war und ich gemütlich auf dem Radweg bis vorne gefahren bin und dann unter Beachtung der grünen Fahrbahnampel nach links abgebogen bin, immer am Stau vorbei ...
Der spannende Fall wäre wirklich spannend.
Ich habe aber wegen dieser Einmündung eine andere Überlegung: gilt für einen rechts abbiegenden Radfahrer auf dem Radweg die Fahrbahnampel oder darf er auch dann fahren, wenn die rot zeigt?
Grund: das Blauschild ist ja aufgestellt worden, um die Radfahrer aus dem »geschützten Kreuzungsbereich« herauszuhalten. Und das Hochbord nach Süden ist so breit, dass mit
auch ein Abbiegen und ein Geradeausfahren gleichzeitig fahren können.
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Alternativ würde der IRE auch perfekt angezeigt, wenn man "Direktverbindung" und "nur Nahverkehr" auswählt. In den Tiefen des Menüs. Einmal täglich, Hamburg ab 6:55, brrr ...
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Ich glaube, ich muss mal die Behörde fragen, wie ich als Radfahrer hier links abbiegen soll:
https://www.google.de/maps/@53.67573…!7i13312!8i6656
Der Radweg bekommt wenige Dutzend Meter vor der Einmündung in die Langenhorner ein Blauschild, also just in dem Moment, in dem man die Linksabbiegespur in Erwägung ziehen darf ...
Und dann hat man hier nach links einen Durchbruch zum Sträßchen mit dem schönen Namen Tückobsmoor eingerichtet, damit man als Autofahrer über eine Ampel zu Aldi kommt.
https://www.google.de/maps/@53.67185…!7i13312!8i6656
Leider ist keine Radverkehrsführung vorgesehen: Das östlich verlaufende Hochbord ist
, aber die nach links führende Ampel ist nur für Fußgänger; die für Autos kann ich nicht einsehen. Was macht man also? Man stellt sich vor die Autos fast an die Fahrlinie der Langenhorner Chaussee, und sobald man hinter sich Motoren aufheulen hört, tritt man in die Pedale. Als ob das im Sinne des Erfinders wäre.
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Blöd ist nur, wenn ich indirekt über sechs bis acht Fahrspuren rüber muss und eine Kreuzung erwische, bei der ich zwar sehe, dass aus meiner Richtung keiner mehr kommt, aber nach dem Losfahren merke, dass die bis dato brav an der Ampel aus der Gegenrichtung wartenden Autos genau dann grün bekommen, wenn ich die Kreuzung queren will. Vielleicht als Geradeausfahrer, vielleicht bekommen die Linksabbieger grün ...
Da war doch mal was am Maienweg/Ratsmühlendamm bei:
https://hamburgize.blogspot.com/2014/01/radfah…teilnehmer.html
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Zur Polizei in Passau:
http://www.spiegel.de/politik/deutsc…-a-1234366.html
Die Einsätze der bayerischen Polizei an der deutsch-österreichischen Grenze verstoßen laut einem Rechtsgutachten gegen das Grundgesetz.