Beiträge von Fahrbahnradler

    Es ist ja kein Linker, der eine Kastanie im Stuttgarter Schlosspark geworfen hat oder mit einer Isomatte aus dem Hamburger Volkspark kam. Da könnte die Justiz ganz anders.

    Aber das Problem fängt doch schon mit den Gesetzen und dem Strafenkatalog an. Man vergleiche »Überholen mit Gefährdung« mit »Zeigen des Mittelfingers« oder »Wischergeste«.

    https://www.neues-deutschland.de/artikel/110120…er-sprache.html


    Zitat

    ... im letzten Jahr wurden mindestens 38 Menschen in der Bundesrepublik von rechts abbiegenden Lastkraftwagen getötet. Wenn Journalisten, Behörden und die Polizei über diese Vorfälle berichten, ist von »Unfällen« die Rede. Alles im Straßenverkehr sind anscheinend »Unfälle«: Wenn zwei Autofahrer in Berlin mit einer Geschwindigkeit von 170 Kilometer pro Stunde mitten in der Stadt ein Wettrennen bestreiten, vorbei an mehreren roten Ampeln, um am Ende einen vollkommen unschuldigen 69-Jährigen zu rammen, ist der Tod des Mannes ein »Unfall«. Es ist anscheinend auch ein »Unfall«, wenn ein betrunkener Autofahrer, der bereits seinen Führerschein abgeben musste, sich trotzdem ans Steuer setzt - und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Selbst wenn ein Geisterfahrer in den entgegenkommenden Verkehr kracht, wird dies als »Unfall« bezeichnet.

    Diese absurde Verwendung des Wortes »Unfall« verschleiert die Todesursache: dass jedes Todesopfer im Verkehr daran stirbt, dass jemand zu schnell oder unter Alkoholeinfluss gefahren ist, während der Fahrt Mitteilungen verschickt oder auf andere Weise die Tragödie verursacht hat. Alles verschwindet im toten Winkel der Sprache, wenn das Wort »Unfall« zur Routine wird. Diese Apathie verwundert: Flugzeuge stürzen ab, Schiffe havarieren. Nur auf unseren Straßen ist alles offenbar Gotteswille, sind alle Gesetze der Physik aufgehoben. Die Bezeichnung »Verkehrsunfall« signalisiert, dass nichts und niemand wirklich Schuld an einem Zusammenstoß hatte.

    Es geht aber auch anders: ...

    In meinem Verständnis wäre es hier richtig, bei roter Fahrbahnampel, dafür aber grüner Rad/Fuß-Ampel über den Ring zu queren, weil es keinen getrennten Fuß-/Radweg über die Kreuzung gibt. Ist meine Interpretation da richtig?

    Hast Du hier rot und grün verwechselt? Du stehst doch auf der Fahrbahn und hast eine Fahrbahnampel vor Dir. Wenn die grün ist, fährst Du. Wenn die rot ist, bleibst Du stehen. Du hast doch mit irgendeinem Fußgängerüberweg 10 Meter seitwärts nix zu tun!

    Das ist richtig, aber in § 9 Absatz 3 StVO ist nicht von links oder rechts die Rede. Also hat - hoffentlich - jeder Autofahrer verinnerlicht: wenn ich über die durchgehende Gegenspur einer Vorfahrtstraße rüberwill, muss ich diejenigen durchlassen, die diese Spur durchgehen nutzen wollen.

    Da halte ich es für systematisch unglücklich, wenn der Fahrlehrer nicht mit § 9 (3) ankommt, sondern mit § 8 (1) StVO, wo RvL sofort durch den Verweis auf die VZ 205, 206, 301 und 306 aufgehoben wird.

    Die Begrifflichkeiten müssen aber auch dann funktionieren, wenn die Kreuzung nicht exakt rechtwinklig ist. Ab welchem Winkel der Vorfahrtstraße redet man von »abknickender Vorfahrt«? Was ist, wenn da noch ein Seitensträßchen wäre?

    Die Regelung »ich bleibe auf der Vorfahrtstraße, und wer über meine Fahrspur hinweg von der Vorfahrtstraße runter will, hat mich durchzulassen, nicht umgekehrt«, ist meines Erachtens systematisch besser herzuleiten als »rechts vor links« - nicht vergessen: da stehen Schilder, die üblicherweise die RvL-Regel aufheben!

    Der Herr Fahrlehrer bewegt sich aber auf dünnem Eis:

    Zitat

    Kommen beide von einer gleichwertigen Straße, gilt zusätzlich nach Art "rechts vor links"!

    Beide Fahrzeuge kommen von der Vorfahrtstraße! Das rote Auto kommt aber für das andere Fahrzeug zusätzlich noch von rechts! Darum hat das rote Fahrzeug Vorfahrt!

    Zitat von https://daubner-verkehrsrecht.info/2014/abknickende-vorfahrt-vorrang-oder-vorfahrt

    Beispiel 2

    Ein Fzg-Führer folgt dem Verlauf der Vorfahrtstraße, der andere verlässt diese.

    Pkw-Fahrer 1 ist “unechter” Linksabbieger, da er eine nach rechts abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt.

    Pkw-Fahrer 2 ist rechtlich gesehen ein Geradeausfahrer, da er dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgt. Gem. § 9 (3) StVO müssen Linksabbieger entgegenkommende Geradeausfahrer durchfahren lassen.

    Daubner 1 entspricht Fahrlehrer blau

    Daubner 2 entspricht Fahrlehrer rot

    Und Daubner entspricht dem, was ich 1984 gelernt habe: der rote Wagen folgt dem Verlauf der Vorfahrtstraße; der blaue will die Vorfahrtstraße verlassen und dazu über die Fahrbahn des roten Wagens rüberfahren. Er hat dabei Nachrang gegenüber dem roten.

    Warum nicht? Für den Radfahrer gilt doch ebenfalls die abknickende Vorfahrt, oder übersehe ich was? :/

    Ich will noch zwei Gedanken ergänzen.

    1.

    Ein Autofahrer, der in Blickrichtung des Fotos geradeaus von der abknickenden Vorfahrt runterfährt, rechnet doch vermutlich überhaupt nicht damit, dass von links (!) auf der falschen Seite (!) ein Radfahrer rüberbrettert und sich auf diese putzige rote Furt beruft. Der Autofahrer ist doch da gar nicht bremsbereit, so lange kein Fußgänger herumsteht (und der Fußgänger hätte Nachrang!).

    2.

    Wenn es kracht, dann haben sich zwei getroffen, die beide die Vorfahrtstraße verlassen haben. In meinen Augen ist dieses Verlassen an sich erstmal gleichrangig zu werten (niemand folgt dem Verlauf der Vorfahrtstraße). Ampeln stehen nicht herum. Damit gilt rechts vor links. Pech für den Radfahrer.

    Der Verband »Pro Bahn« prangert so etwas seit Jahrzehnten an. Es gibt eine Powerpoint-Präsentation, mit denen der Verband die irrwitzige Kompliziertheit vorführt und sagt: »ÖPNV sollte so einfach sein wie Auto fahren. Da muss man ja auch nicht im Nachbarort andere Verkehrsregeln lernen oder an der Grenze das Lenkrad umbauen und neues Benzin tanken.«

    Sie geben es offen zu:

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/a…-a-1225779.html

    Zitat

    Auch in der Stadt erzielen furchteinflößende Autos die gewünschte Wirkung. Nähert sich ein solches Fahrzeug, weichen Fußgänger schneller zurück, hat Psychologe Schlag beobachtet. "Der Fahrer fordert offensiv Rücksichtnahme ein. Schon Kinder verstehen das." Radfahrer fahren demnach oft vorsichtiger, wenn ein Wagen mit Fratze herankommt - und fühlen sich womöglich provoziert.

    ...

    "Ein BMW sollte immer so aussehen, als wolle er die Straße vor sich auffressen", sagte Chefdesigner Adrian van Hooydonk im vergangenen Jahr.

    Anfang der 1980er, Veranstaltung der Schüler-Union mit Volker Rühe (damals galt er als Bildungspolitiker, später bekanntgeworden als CDU-General, Hetzer gegen Flüchtlinge [»Ab jetzt ist jeder Asylant ein SPD-Asylant.«] und Verteidigungsminister). Einer der anwesenden Jusos bezeichnete die CDU als »Club der Unternehmer«. Rühe empört: »Wir haben bei der letzten Wahl 45 % geholt, das sind doch nicht alles Unternehmer - oder halten Sie die Leute für doof?«

    Juso, ganz laut: »Ja.«

    Kommt drauf an. Verschnitt aus Flensburg kann man da ruhig nehmen. Es muss ja nicht "Dictador" sein!

    (Kein Witz, es gibt tatsächlich einen Rum dieses Namens. Bei mir im Keller liegt auch eine Kalaschnikow. Also eine Flasche des gleichnamigen Wodkas.)

    Beispiel aus der Praxis. Eine französische Bürgerinitiative würde gerne regionalen Politikern und der Staatsbahn SNCF einen Artikel aus einer gutbürgerlichen deutschen Zeitung mitsamt selbstgefertigter Übersetzung unter die Nase halten, um auf die Machbarkeit ihrer Forderung hinzuweisen.

    Antwort der Zeitung: Das kostet, wenn wir Ihnen sehr entgegenkommen, 150 Euro plus Umsatzsteuer und Wahnsinnsaufwand für Frankreich, um nachzuweisen, dass wir dort keine Dependance haben.

    Ich: Huch? In analogen Zeiten hätte man den Artikel auf den Kopierer gelegt und bei der Sitzung verteilt!

    Zeitung: Tja, aber jetzt sind es Newsletter fürs Intranet. Und die sind ja beliebig weiter verbreitbar. sobald wir das wissen, müssen wir ...

    Ergebnis: Die Franzosen werden Links verschicken und Obelix zitieren: »Ils sont fous, ces éditeurs!«