Es ist wirklich unglaublich, wie der selbst beim Versuch, sich aus dem Desaster herauszuwinden, nochmal Mist baut. Dem kann man doch keinen Fall anvertrauen ...
Beiträge von Fahrbahnradler
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Und bei Schnee gilt was?
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Hamburgs Innenstadt hat gerade mal 15.000 Einwohner.
Und interessanterweise hat ja die Pariser Bürgermeisterin (Paris hat ähnlich viele Einwohner wie Hamburg, allerdings ein paar Touristen mehr) ihr Interesse geäußert, von Pontevedra zu lernen.
Dass niemand von Autoaussperrung von Sülldorf bis Volksdorf redet, ist klar.
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Herr Thering muss jetzt sehr tapfer sein:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/111607…ohne-autos.html
ZitatDoch wie funktioniert es in Pontevedra? Im Zentrum der Stadt am »portugiesischen Jakobsweg« und dem Atlantischen Ozean sieht man heute zwar hier und da noch Autos, aber nur wenige. Es sind Lieferwagen sowie Fahrzeuge von Anwohnern und des öffentlichen Nahverkehrs. Für sie alle gilt seit dem Jahr 2010 Tempo 30. Es gibt kaum Ampeln und Verkehrszeichen und nur selten klar definierte Fahrbahnen und Radwege, denn der Fußgänger hat in der gesamten Altstadt mit den vielen religiösen und Gebäuden aus den Epochen der Gotik, der Renaissance und des Barocks immer Vorrang.
Das System funktioniert unter anderem auch deshalb, weil an den Zufahrtsstraßen zum Zentrum rund 15.000 Parkplätze geschaffen wurden, von denen über die Hälfte gratis sind. In der Innenstadt gibt es nochmal eintausend Parkplätze, die man kostenlos, aber nur für höchstens 15 Minuten benutzen darf, wenn man als Anwohner oder Lieferdienst größere oder schwerere Dinge verladen muss.
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Das habe ich nichts mitbekommen...
An der Ecke Stresemannstraße / Hartkortstraße gab es wohl heute einen klassischen Rechtsbbiegerunfall mit LKW (Mopo, Twitter). Die Fotos im Mopo-Artikel sehen schlimmer aus als es war. Der Fahrradfahrer lag zwar unterm LKW, konnte aber von der Feuerwehr leichtverletzt herausgeholt werden. Wie man der Stelle (Mapillary) "übersehen" werden kann, verstehe ich aber nicht. Es ist zwar separater Radweg auf dem Hochbord, aber seit hunderten Metern direkt neben der Fahrbahn.
Es wird immer wieder behauptet, der Radfahrer sei bei Rot über die Ampel, und der NDR hat dazu auf die Fahrbahnampel gezoomt. Da fragt man sich, bei welcher Farbe der Sattelschlepper abgebogen ist. Die Fußgängerampel war nicht zu sehen - hat die noch ein Rad in der Streuscheibe oder nicht mehr?
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Und weiter geht's:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/f…-a-1261473.html
Und nach dem Motto: Feels for car drivers like shit, but saves cyclists' lives:
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Das wurde inzwischen aufgegeben, man veröffentlicht nun die Kommentare einfach nicht mehr...
Also inzwischen steht da einer unter Deinem Namen ...
aber ein »Fremdling« wurde gelöscht wegen Netiquette - war das etwa einer auf »Gesetze im Internet«, damit man die StVO direkt nachlesen kann?
Und wenn ich mir die MDR-Replik zu meinem Kommentar ansehe:
Zitat»Anmerkung MDR SACHSEN-ANHALT:
Danke für Ihre Einschätzung. Wir geben Ihre erste Frage an den Anwalt Joerg Landmann weiter. Zu Ihrem letzten Aspekt: Radwege sind durch die drei im Artikel genannten Schilder bzw. durch eindeutige bauliche Kennzeichnungen im Ort ausgewiesen. Andernfalls ist es kein Radweg, der dann auch nicht benutzt werden muss.«dann lange ich mir an den Kopf, wie man in dieser Redaktion nur so blöd sein kann. Und vernünftiges Deutsch können die auch nicht. Was sind »eindeutige bauliche Kennzeichnungen«? Und wenn etwa »kein Radweg« ist, dann handelt es sich nicht um einen Straßenteil, der »nicht benutzt werden muss«, sondern der nicht benutzt werden »darf« (Ausnahme das berühmt-berüchtigte
oder auch das hier
- aber das war vom MDR sicher nicht gemeint).
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Die Schlagzeilen sind mal wieder nur Schlagzeilen. Im kompletten Antrag stehen u. a.:
- 1,5 Meter Überholabstand + Fahrspurwechsel (wenn möglich) in StVO aufnehmen
- Rechtsfahrgebot ändern/klarstellen (rechter Fahrstreifen, nicht rechts am Rand)
- Parkverbot an Kreuzungen: 5 m ab Gehwegrundung, nicht Schnittpunkt der Fahrbahnkanten
- Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkw
- Einfahrverbote für Lkw, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen (gemeint sind wohl fehlende Abbiegeassistenzsysteme)
- leichtere Einführung von T30 für alle Straßen innerorts durch Kommunen
- Bevorzugung umwelt-, klima- und gesundheitsfreundlicher Verkehrsarten
- grüner Pfeil für Radfahrende generell
- Einbahnstraßen generell für Radfahrende öffnen
- Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtern
- Begegnungszonen
- Verkehrsversuche erleichtern
- deutlich höhere Bußgelder für Falschparken, Überholen ohne nötigen Seitenabstand, Behinderung nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer etc.
Das geht doch schon mal in die richtige Richtung. Mal sehen, was daraus wird bzw. wie und mit welchem Argumenten die einzelnen Punkte abgebügelt werden …
Laut CDU ist das eine »Privilegierung« der in den Startlöchern stehenden »Radrowdys«:
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Welche Verkehrsflugzeuge hat die CIA abgeschossen? Der Kosovoeinsatz fand 7 Jahre nach der de-facto Auflösung Jugoslawiens mit Suspendierung der UN-Mitgliedschaft statt. In Libyen kam die Nato erst zur Kontrolle der Flugverbotszone im Auftrag der UN dazu. Irak war gerade kein Nato-Einsatz, die hätte sich genau deswegen fast aufgelöst ... Ob die Dinge, wenn sie sich so zugetragen hätten, als Terrorismus gelten würden, ist nochmal ein anderes Problem, die meisten genannten Dinge fallen unter das Kriegsvölkerrecht.
Dann sind wir uns ja einig, dass Bomben made in und launched by USA/NATO hierzulande nicht als Terrorismus gelten. Das sieht man in den betroffenen Ländern allerdings anders.
Und zur ersten Frage: 6.10.1976, Cubana Flug 455 von Georgetown/Guyana nach Kingston/Jamaica.
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Müssen Anwälte nicht in der Lage zu sein Gesetze zu lesen?
Auch der MDR ist peinlich - jede Richtigstellung seitens der Leser wird mit falschen und verdrehten Behauptungen angegriffen.
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In einem Rechtsstaat sollte es eigentlich Situationen wie die von Malte geschilderte überhaupt nicht geben.
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Müssen es immer Verschwörungstheorien sein, die nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun haben?
Was ist daran VT? Dass die genannten Dinge stattgefunden haben oder dass sie hierzulande nicht als Terrorismus gelten?
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Und immer dran denken: die Bombenangriffe der NATO-Staaten auf den Irak, Jugoslawien, Libyen ... und früher die Invasionen in Vietnam und Grenada und und und ... oder der Abschuss von Verkehrsflugzeugen durch CIA-Agenten fallen natürlich nicht unter Terrorismus.
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Radinfrastruktur, wie ich sie brauche, muss auch mal das Befahren mit einem Lastenanhänger und vier Getränkekisten drauf ermöglichen. Damit scheiden aus:
- typische Hamburger Radwege, wegen schmal, holprig, zu enge Kurvenradien, kopfsteingepflasterte Passagen bei Grundstückseinfahrten; Berg und Tal bei Einmündungen mit Bordsteinkanten
- Strecken mit Umlaufsperren
- Strecken mit Sprunginseln, die schmaler als vier Meter sind
- Strecken, die auf Schotter durch den Wald führen
- Pisten, die zwar parallel zu Straßen verlaufen, aber Berg- und Talfahrten machen - das sind die Fälle, in denen die Landstraße plan im Einschnitt geführt wird, während der »begleitende« Multifunktionsweg den Hügel hinauf und wieder hinunter führt
- Streckenführungen mit drei Mal Hakenschlagen und linksrum um Kreuzungen
Übrig bleiben:
a) Fahrbahn
b) breite Radwege mit einem der Fahrbahn vergleichbaren Qualitätsstandard
c) sichere Radfahrstreifen
Gute Beispiele fallen mir da nur für a) ein ...
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#framing
Kriegsberichterstattung. Oder Jagdszenen aus Niederdeutschland. Bemerkenswert auch, dass er erst heißt, es habe keinen Gegenverkehr gegeben, dann aber doch ein Radfahrer Opfer der Autofahrer wird.
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Malte, Du hast es ja schon selber geschrieben: die DB hatte empfohlen, den ICE nach Lübeck zu nehmen. Basta. Rein und fertig. Egal wie lang die Schlange vor der Tür ist. Bei Ausnahmezustand geht alles.
Aus Sicht der DB waren doch damit alle Kieler »versorgt«, die sind doch nicht mehr davon ausgegangen, dass Kieler entgegen diesem Ratschlag in Hamburg bleiben und darauf warten, was noch alles passiert.
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Die Schlagzeilen sind mal wieder nur Schlagzeilen. Im kompletten Antrag stehen u. a.:
- 1,5 Meter Überholabstand + Fahrspurwechsel (wenn möglich) in StVO aufnehmen
- Rechtsfahrgebot ändern/klarstellen (rechter Fahrstreifen, nicht rechts am Rand)
- Parkverbot an Kreuzungen: 5 m ab Gehwegrundung, nicht Schnittpunkt der Fahrbahnkanten
- Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkw
- Einfahrverbote für Lkw, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen (gemeint sind wohl fehlende Abbiegeassistenzsysteme)
- leichtere Einführung von T30 für alle Straßen innerorts durch Kommunen
- Bevorzugung umwelt-, klima- und gesundheitsfreundlicher Verkehrsarten
- grüner Pfeil für Radfahrende generell
- Einbahnstraßen generell für Radfahrende öffnen
- Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtern
- Begegnungszonen
- Verkehrsversuche erleichtern
- deutlich höhere Bußgelder für Falschparken, Überholen ohne nötigen Seitenabstand, Behinderung nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer etc.
Das geht doch schon mal in die richtige Richtung. Mal sehen, was daraus wird bzw. wie und mit welchem Argumenten die einzelnen Punkte abgebügelt werden …
Leserbrief an die Berliner ist raus.
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Ich habe eine Antwort bekommen, und sie ist teilweise gleichlautend:
Zitat von Polizeipräsidium RheinpfalzSehr geehrter Herr ...,
die Pressemeldung gibt leidglich den objektiven Unfallhergang neutral wieder. Bei der Unfallaufnahme standen drei Verstöße gegen die StVO im Raum: ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, ein Vorfahrtsverstoß und ein Parkverstoß. Zusätzlich bestand noch der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht. Alle festgestellten Verstöße werden nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeleitet. Die Entscheidung über die weitere Verfolgung erfolgt von dort aus. Die meisten Ihrer Fragen beziehen sich auf verfahrensrelevante Aspekte. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir keine weiteren Angaben zu einem laufenden Verfahren machen können. Zu Ihrer Frage bezüglich der eingehaltenen Abstände kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Fragen nicht pauschal beantwortet werden können. Gemäß der Kommentierung zur StVO kommt es immer auf den Einzelfall und auf die örtlichen Gegebenheiten an. In diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft oder die Zentrale Bußgeldstelle nach Würdigung der Gesamtumstände darüber entscheiden.
Darauf nun wieder ich:
Zitat von FahrbahnradlerSehr geehrter Herr Klenk,
danke für Ihre Antwort. Allerdings ergibt sich ein Widerspruch zwischen dem Anspruch, »lediglich den objektiven Unfallhergang neutral« wiederzugeben, und dem Text der Meldung.
1. Sie schreiben, meine Frage »bezüglich der eingehaltenen Abstände« könne »nicht pauschal beantwortet werden«, da es »immer auf den Einzelfall und die örtliche Gegebenheiten« ankomme. Wie kann es dann aber sein, dass in der Pressemeldung »ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot« als Tatsache (»Da die Radfahrerin zu weit in der Straßenmitte fuhr«) und nicht als Verdacht (etwa: »nach Angaben der Pkw-Fahrerin …« oder »möglicherweise …« oder »die Staatsanwaltschaft prüft, ob …«) dargestellt wird? Die Pressemeldung besagt: »Die Radfahrerin hätte nicht dort fahren dürfen, wo sie fuhr.« Das kann aber frühestens als Ergebnis einer Beweisaufnahme oder gar eines Gerichtsverfahrens festgestellt werden, nachdem die Angaben der Radfahrerin geprüft und bewertet worden sind.
2. Sie schreiben, bei der Unfallaufnahme habe auch ein Vorfahrtsverstoß im Raum gestanden. Dieser ist offensichtlich von der Autofahrerin begangen worden, die in die Bismarckstraße einbog, obwohl die angestrebte Fahrlinie wegen der Radfahrerin nicht frei war. In der Pressemeldung steht davon nichts.
Beides sind Verstöße gegen den Anspruch, »den objektiven Unfallhergang neutral« wiederzugeben; beide Verstöße entlasten die Autofahrerin und belasten die Radfahrerin.
3. In der Pressemeldung stellen Sie Punkt 1 als Ursache (»Da die Radfahrerin …«) eines als zwangsläufig bezeichneten (» … musste ...«) Verhaltens der Autofahrerin dar. Da nach Ihren Worten aber auch ein Vorfahrtsverstoß der Autofahrerin im Raum stand, stellt sich um so mehr die Frage, warum es in der Pressemeldung nicht hieß »Da die Autofahrerin die Vorfahrt der Radfahrerin missachtete, musste sie nach rechts ausweichen …«.
Auch hier: eine Belastung der Radfahrerin, eine Entlastung der Autofahrerin - gerade so, als ob sie einem Geisterfahrer oder einem herabfallenden Dachziegel ausgewichen sei.
4. Ich hatte bereits die Frage gestellt, warum die Autofahrerin nicht angehalten hat, als sie die Radfahrerin erkannte, sondern versucht hat, sich zwischen der Radfahrerin und dem parkenden Auto hindurchzuquetschen. Ich nehme an, dass die Frage der Geschwindigkeit in solchen Fällen bereits im Rahmen des Vorfahrtsverstoßes geprüft wird (§ 8 Absatz 2 - mäßige Geschwindigkeit; ggf. Hineintasten). Damit kann aber das Ausweichens nach rechts beim Verfassen der Pressemeldung nicht als zwangsläufige Handlung dargestellt werden, sondern als eine von mehreren zu untersuchenden Handlungsoptionen; eine andere wäre die Vollbremsung gewesen.
5. Sie schreiben, es »bestand noch der Verdacht der Verkehrsunfallflucht«. Da Sie im vorhergehenden Satz bereits das Imperfekt verwenden, geht aus »bestand noch« nicht eindeutig hervor, ob es sich um einen bei Unfallaufnahme und Verfassen der Pressemeldung noch bestehenden, aber inzwischen ausgeräumten Verdacht handelt oder um den vierten Verstoß (drei gegen die StVO und einen gegen § 142 StGB), zu dem die StA noch Ermittlungen führt. Diese Ermittlungen müssen sich aber auch mit Absatz 5 des § 142 StGB befassen, konkret: ob die Radfahrerin überhaupt mitbekommen hat, dass es einen Unfall gab, an dem sie eine Beteiligte sein soll.
Lassen Sie mich noch erstens ergänzen, dass ich großes Verständnis dafür habe, dass Sie sich nicht konkret zu einem laufenden Verfahren äußern.
Zweitens: Ich bin kein Jurist, sondern Sprachwissenschaftler - mir fallen in Pressemeldungen wie dieser häufig Ungereimtheiten auf, die mit englischen Fachbegriffen wie »victim blaming« oder »framing« bezeichnet werden. Oftmals werden bei Zusammenstößen zwischen links abbiegenden Autofahrern und geradeaus fahrenden Radfahrern (Schutz-?)Behauptungen des Autofahrers als objektive Tatsachen hingestellt, geradezu typisch ist hier die »Blendung durch die tief stehende Sonne«, die als Entschuldigung für das Fehlverhalten des Autofahrers durchgeht, obwohl er sich mit der Angabe, er sei trotz fehlender Sicht (Blendung!) einfach weitergefahren und ohne Rücksicht auf den Gegenverkehr abgebogen, im Grunde um Kopf und Kragen redet. In vielen Fällen wird keine Unfallschilderung des verunfallten Radfahrers wiedergegeben - meist aus dem bedauerlichen Grund, dass das Opfer schwer verletzt abtransportiert wurde oder noch an der Unfallstelle verstarb. In solchen Fällen wäre es ein Gebot der Neutralität und Professionalität, Aussagen von Beteiligten als Aussagen zu bezeichnen, anstatt sie als objektive Wahrheit zu formulieren. Im Falle der von mir angesprochenen Pressemeldung ergibt sich ohne Aussagen der Radfahrerin das Bild »die Radfahrerin fuhr mitten auf der Straße, wo sie nicht hingehört, die Autofahrerin konnte gar nicht anders als das rechts geparkte Auto zu touchieren - und die Radfahrerin ist einfach abgehauen«. Was aber, wenn die Radfahrerin sagen würde: »die Autofahrerin kam um die Ecke gefegt, ohne zu gucken, und hätte mich beinahe erwischt; ich bin nicht in der Gosse gefahren, nicht mitten durch die Schlaglöcher und nicht mit dem Lenker auf Handbreitabstand von geparkten Autos, sondern auf der Fahrbahn mit dem gebotenen Sicherheitsabstand nach rechts; ich musste ihr ausweichen, weil sie nicht gebremst hat, und bin ziemlich erschrocken weitergefahren; dass sie anschließend einen Unfall gebaut hat, indem sie hinter mir ein Auto touchiert hat, habe ich nicht bemerkt«? -
Ich kenn das auch von den Beschriftungen der Boxen an Lastenrädern.
Das könnte man auch an die Fernzüge der DB und die Nachtzüge der ÖBB malen: »Acht Flugzeuge weniger.«