Beiträge von Fahrbahnradler

    Um Missverständnisse zu vermeiden: Zwar darf dieser Zug auch von Nicht-Auto/Motorradfahrern benutzt werden (siehe Flixtrain Hamburg-Freiburg/Lörrach), aber die Fahrräder dürfen - wie einst auf den Autozügen der DB - nur von Autofahren mitgebracht werden. Da sie nicht auf dem Dach bleiben können und auch nicht auf irgendwelchen Paulchen-Trägern, müssen sie woanders hin. Wenn sie nicht ins Auto passen (gab's auch schon: alle Insassen raus aus dem Kombi, rein mit dem Rad), dann werden sie verzurrt. Zu DB-Zeiten wurden sie dazu flach auf den Boden gelegt, BTE macht es anders.

    Es ist schon vorgekommen, dass bei einem Stopp des Zuges in einem Bahnhof jemand auf die Ladefläche geklettert ist. Aber erstens betraf das eine Harley, zweitens war es eine Spanierin, drittens war sie danach um 25 Euro ärmer und viertens hatte sie für das Geld auch einen kurzen Vortrag über 15.000 Volt und Faraday'sche Käfige bekommen.

    entsprechend §10 StVO fährt der Radfahrer hier von einem Sonderweg (Radfahrstreifen) auf die Fahrbahn ein. Dabei hat er den Verkehr auf der Fahrbahn zu beachten, nötigenfalls ist anzuhalten.

    Kommt es beim "einfach geradeausfahren" zu einem Unfall, ist der Radfahrer schuld.

    An welcher Stelle fahre ich hier von einem Sonderweg auf die Fahrbahn ein? An welcher Stelle muss ich hier nötigenfalls anhalten?

    (Hamburg, Steinstraße, vor dem Finanzamt)

    § 10 setzt doch aber voraus, dass man nicht geradeaus fährt, sondern von der Seite kommt (aus einem Grundstück, einem verkehrsberuhigten Bereich, von anderen Straßenteilen ... auf die Fahrbahn einfahren) oder aber vorher steht (vom Fahrbahnrand anfahren) ...

    »Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.«

    Wie mache ich das also, wenn ich an dieser Stelle geradeaus weiterfahren will? Soll ich links den Arm raushalten?

    Dein Szenario setzt aber voraus, dass der Radfahrer früher als der Autofahrer am Ende der weißen Linie angekommen ist. Es muss auch nicht einfädeln, er muss einfach nur geradeaus fahren. Eine Haltelinie oder ein Vorfahrt-gewähren-Schild gibt es dort für ihn nicht. Wie käme also ein Auto dazu, 30 oder 50 cm weiter schon so weit rechts zu fahren, dass der Radfahrer plattgemacht wird?

    Ich würde mal sagen: Die DB würde sich und den Kunden einen Gefallen tun, wenn sie diesen Passus ihrer Beförderungsbedingungen

    Zitat

    Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.

    durch eine Nennung der »besonderen Züge«, die Ergänzung von »Lastenräder« und die Angabe in den normalen Zügen geltenden maximalen Abmessungen erweitert. Wenn ich ein 12-Tonner-Wohnmobil fahre, kann ich auch nicht erwarten, im Hof des Supermarkts einen passenden Stellplatz zu finden.

    Was passiert, wenn sich die Anzahl der Unfälle zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden in vier Jahren um 15,3 % erhöht und außerdem in einem anderen Jahr elf Fußgänger bei Unfällen mit Autos getötet werden?

    Die österreichische »Kronenzeitung« macht daraus:

    »Unfallzahl seit 2012 verdoppelt« ... »Besonders auffällig ist die Steigerung bei Unfällen Radfahrer gegen Fußgeher: In nur vier Jahren erhöhte sich die Zahl von 44 auf 74 Menschen. Und ein weiterer Negativrekord: Die Zahl der getöteten Fußgeher stieg 2017 auf elf Menschen.«

    https://www.kobuk.at/2018/07/von-ra…krone-stimmung/

    Das Pendant zum »BildBlog« recherchiert dabei auch noch, dass die von der Polizei herausgegebenen Zahlen drastisch von denen der Statistikbehörde abweichen und die Polizei nicht in der Lage ist, diese Abweichung zu erklären.

    Vorsicht bei selbstgebauten Pedelecs:

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/berline…s/22768626.html

    «„Weder meine Erklärungen von der Funktionsweise noch mein Einwand, dass dies ein Fahrrad und kein Panzer sei, retten das Fahrrad vor der Demontage und den Fahrradakku vor der gewaltsamen Zerstörung mit der Wasserkanone“, sagt S.. Das Rad sei einbehalten worden. Zu diesen Angaben konnte die Polizeipressestelle nichts sagen.«

    Schön auch dieser Satz aus dem Standardbaukasten:

    »Offenbar übersah er dabei die für ihn Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage an der Einmündung Nedderfeld.«

    Die Formulierung »Offenbar missachtete er ...« scheint tabu zu sein.

    Übersehen werden ja auch Gelenkbusse, Straßenbahnen (nicht in Hamburg) und Panzer ...

    Ich habe den im Artikel erwähnten ACE-Pressesprecher angemailt und um Auskunft gebeten, ob die - auch von TSP-Lesern beanstandeten - Sätze von ihm oder vom Journalisten stammen. Außerdem habe ich ihn nach der baulichen Anlage der betroffenen Kreuzungen gefragt, insbesondere wie dort die Beampelung für Radfahrer aussieht - unter Verweis darauf, dass ich als ACE-Mitglied in der Mitgliederzeitschrift mehrfach erschreckende Unkenntnis des ACE über die Verkehrsregeln bezüglich Radfahrern festgestellt habe und mir vorstellen könnte, dass die Ehrenamtlichen die Fußgängerampeln gewertet haben, während der Radfahrer sich mangels Radfahrampel nach der Fahrbahnampel richtete.

    Heute früh (Sonntagmorgen!!!) um 7:41 Uhr war die Antwort da.

    Zitat

    Aus der beigefügten PM des ACE vom 06.07.18 können Sie den Wortlaut meines Zitates entnehmen. Ich habe ausgeführt, daß 27 Prozent der Radfahrer nicht regelkonform gefahren sind, bei den Autofahrern waren es deutlich mehr. Die 10 Prozent "Rotlichtfälle" bei Radfahrern sind eine Teilmenge der Gesamtverstöße ( 27 Prozent ), sodaß die Aussage das Kontrollergebnis richtig wertet. Die verkürzte Aussage im TAGESSPIEGEL kann zu Irritationen führen, da die Aussage zu den Autofahrern nicht auf die Gesamtfehlerquote Bezug nimmt, sondern auf die 10 Prozent Rotlichtverstöße der Radfahrer. Dieses ist aus der beigefügten ACE-Pressemitteilung jedoch nicht zu entnehmen.

    Und hier der Wortlaut der Presseerklärung. Ich hatte es geahnt: Es werden die Verstöße der Radfahrer aufgelistet, mit dem schlimmsten Radfahrerverstoß am Ende. Dann kommt »Und die Autofahrer sind noch schlimmer, denn ...« Und der TSP nimmt die Einladung zur Verkürzung dankend an.

    Krass:

    »Bei den Fahrradfahrern registrierten sie, wie häufig diese beim Queren der Kreuzung den Fußgängerüberweg anstatt der Straße nutzten bzw. ob sie trotz eines vorhandenen Radwegs auf der Straße fuhren.«

    Von benutzungspflichtig steht da nix. Und »Straße« statt »Fahrbahn« ...

    Hier noch mal ein besonders schönes Beispiel des so genannten Framings, was ja als Fachbegriff spätestens seit dem Aufstieg der AfD und der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten die Runde macht: Hälfte der Autofahrer schaut nicht beim Abbiegen

    Ich habe den im Artikel erwähnten ACE-Pressesprecher angemailt und um Auskunft gebeten, ob die - auch von TSP-Lesern beanstandeten - Sätze von ihm oder vom Journalisten stammen. Außerdem habe ich ihn nach der baulichen Anlage der betroffenen Kreuzungen gefragt, insbesondere wie dort die Beampelung für Radfahrer aussieht - unter Verweis darauf, dass ich als ACE-Mitglied in der Mitgliederzeitschrift mehrfach erschreckende Unkenntnis des ACE über die Verkehrsregeln bezüglich Radfahrern festgestellt habe und mir vorstellen könnte, dass die Ehrenamtlichen die Fußgängerampeln gewertet haben, während der Radfahrer sich mangels Radfahrampel nach der Fahrbahnampel richtete.

    Die zugrunde liegende Idee ist in diesem Satz zu finden:

    Muss nicht jeder, der begeistert einem Hobby nachgeht, ob Golfer, Angler oder Radler, sich den Gegebenheiten anpassen, die er vorfindet

    Das Rad wird halt nicht als Verkehrsmittel, sondern als Hobby und Luxus angesehen. Die Kommentare sind allerdings ganz lesenswert.

    So ist es. Wohingegen der Autofahrer sich bei seinem Ho - äh, hochwichtigen Tun - nicht den Gegebenheiten anpassen muss, die er vorfindet (Radweg, Gehweg, Parkverbot, Tempo 30 ...), sondern sich benehmen darf wie es ihm passt.