Beiträge von Fahrbahnradler

    Hamburgs Innenstadt hat gerade mal 15.000 Einwohner. ;)

    Und interessanterweise hat ja die Pariser Bürgermeisterin (Paris hat ähnlich viele Einwohner wie Hamburg, allerdings ein paar Touristen mehr) ihr Interesse geäußert, von Pontevedra zu lernen.

    Dass niemand von Autoaussperrung von Sülldorf bis Volksdorf redet, ist klar.

    Herr Thering muss jetzt sehr tapfer sein:

    https://www.neues-deutschland.de/artikel/111607…ohne-autos.html

    Zitat

    Doch wie funktioniert es in Pontevedra? Im Zentrum der Stadt am »portugiesischen Jakobsweg« und dem Atlantischen Ozean sieht man heute zwar hier und da noch Autos, aber nur wenige. Es sind Lieferwagen sowie Fahrzeuge von Anwohnern und des öffentlichen Nahverkehrs. Für sie alle gilt seit dem Jahr 2010 Tempo 30. Es gibt kaum Ampeln und Verkehrszeichen und nur selten klar definierte Fahrbahnen und Radwege, denn der Fußgänger hat in der gesamten Altstadt mit den vielen religiösen und Gebäuden aus den Epochen der Gotik, der Renaissance und des Barocks immer Vorrang.

    Das System funktioniert unter anderem auch deshalb, weil an den Zufahrtsstraßen zum Zentrum rund 15.000 Parkplätze geschaffen wurden, von denen über die Hälfte gratis sind. In der Innenstadt gibt es nochmal eintausend Parkplätze, die man kostenlos, aber nur für höchstens 15 Minuten benutzen darf, wenn man als Anwohner oder Lieferdienst größere oder schwerere Dinge verladen muss.

    Das habe ich nichts mitbekommen...

    An der Ecke Stresemannstraße / Hartkortstraße gab es wohl heute einen klassischen Rechtsbbiegerunfall mit LKW (Mopo, Twitter). Die Fotos im Mopo-Artikel sehen schlimmer aus als es war. Der Fahrradfahrer lag zwar unterm LKW, konnte aber von der Feuerwehr leichtverletzt herausgeholt werden. Wie man der Stelle (Mapillary) "übersehen" werden kann, verstehe ich aber nicht. Es ist zwar separater Radweg auf dem Hochbord, aber seit hunderten Metern direkt neben der Fahrbahn.

    Es wird immer wieder behauptet, der Radfahrer sei bei Rot über die Ampel, und der NDR hat dazu auf die Fahrbahnampel gezoomt. Da fragt man sich, bei welcher Farbe der Sattelschlepper abgebogen ist. Die Fußgängerampel war nicht zu sehen - hat die noch ein Rad in der Streuscheibe oder nicht mehr?

    Das wurde inzwischen aufgegeben, man veröffentlicht nun die Kommentare einfach nicht mehr... 8)

    Also inzwischen steht da einer unter Deinem Namen ...

    aber ein »Fremdling« wurde gelöscht wegen Netiquette - war das etwa einer auf »Gesetze im Internet«, damit man die StVO direkt nachlesen kann?

    Und wenn ich mir die MDR-Replik zu meinem Kommentar ansehe:

    Zitat

    »Anmerkung MDR SACHSEN-ANHALT:
    Danke für Ihre Einschätzung. Wir geben Ihre erste Frage an den Anwalt Joerg Landmann weiter. Zu Ihrem letzten Aspekt: Radwege sind durch die drei im Artikel genannten Schilder bzw. durch eindeutige bauliche Kennzeichnungen im Ort ausgewiesen. Andernfalls ist es kein Radweg, der dann auch nicht benutzt werden muss.«

    dann lange ich mir an den Kopf, wie man in dieser Redaktion nur so blöd sein kann. Und vernünftiges Deutsch können die auch nicht. Was sind »eindeutige bauliche Kennzeichnungen«? Und wenn etwa »kein Radweg« ist, dann handelt es sich nicht um einen Straßenteil, der »nicht benutzt werden muss«, sondern der nicht benutzt werden »darf« (Ausnahme das berühmt-berüchtigte [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] oder auch das hier [Zeichen 325.1] - aber das war vom MDR sicher nicht gemeint).

    Die Schlagzeilen sind mal wieder nur Schlagzeilen. Im kompletten Antrag stehen u. a.:

    • 1,5 Meter Überholabstand + Fahrspurwechsel (wenn möglich) in StVO aufnehmen
    • Rechtsfahrgebot ändern/klarstellen (rechter Fahrstreifen, nicht rechts am Rand)
    • Parkverbot an Kreuzungen: 5 m ab Gehwegrundung, nicht Schnittpunkt der Fahrbahnkanten
    • Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkw
    • Einfahrverbote für Lkw, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen (gemeint sind wohl fehlende Abbiegeassistenzsysteme)
    • leichtere Einführung von T30 für alle Straßen innerorts durch Kommunen
    • Bevorzugung umwelt-, klima- und gesundheitsfreundlicher Verkehrsarten
    • grüner Pfeil für Radfahrende generell
    • Einbahnstraßen generell für Radfahrende öffnen
    • Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtern
    • Begegnungszonen
    • Verkehrsversuche erleichtern
    • deutlich höhere Bußgelder für Falschparken, Überholen ohne nötigen Seitenabstand, Behinderung nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer etc.

    Das geht doch schon mal in die richtige Richtung. Mal sehen, was daraus wird bzw. wie und mit welchem Argumenten die einzelnen Punkte abgebügelt werden …

    Laut CDU ist das eine »Privilegierung« der in den Startlöchern stehenden »Radrowdys«:

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/f…-a-1261308.html

    Welche Verkehrsflugzeuge hat die CIA abgeschossen? Der Kosovoeinsatz fand 7 Jahre nach der de-facto Auflösung Jugoslawiens mit Suspendierung der UN-Mitgliedschaft statt. In Libyen kam die Nato erst zur Kontrolle der Flugverbotszone im Auftrag der UN dazu. Irak war gerade kein Nato-Einsatz, die hätte sich genau deswegen fast aufgelöst ... Ob die Dinge, wenn sie sich so zugetragen hätten, als Terrorismus gelten würden, ist nochmal ein anderes Problem, die meisten genannten Dinge fallen unter das Kriegsvölkerrecht.

    Dann sind wir uns ja einig, dass Bomben made in und launched by USA/NATO hierzulande nicht als Terrorismus gelten. Das sieht man in den betroffenen Ländern allerdings anders.

    Und zur ersten Frage: 6.10.1976, Cubana Flug 455 von Georgetown/Guyana nach Kingston/Jamaica.

    Radinfrastruktur, wie ich sie brauche, muss auch mal das Befahren mit einem Lastenanhänger und vier Getränkekisten drauf ermöglichen. Damit scheiden aus:

    - typische Hamburger Radwege, wegen schmal, holprig, zu enge Kurvenradien, kopfsteingepflasterte Passagen bei Grundstückseinfahrten; Berg und Tal bei Einmündungen mit Bordsteinkanten

    - Strecken mit Umlaufsperren

    - Strecken mit Sprunginseln, die schmaler als vier Meter sind

    - Strecken, die auf Schotter durch den Wald führen

    - Pisten, die zwar parallel zu Straßen verlaufen, aber Berg- und Talfahrten machen - das sind die Fälle, in denen die Landstraße plan im Einschnitt geführt wird, während der »begleitende« Multifunktionsweg den Hügel hinauf und wieder hinunter führt

    - Streckenführungen mit drei Mal Hakenschlagen und linksrum um Kreuzungen

    Übrig bleiben:

    a) Fahrbahn

    b) breite Radwege mit einem der Fahrbahn vergleichbaren Qualitätsstandard

    c) sichere Radfahrstreifen

    Gute Beispiele fallen mir da nur für a) ein ...

    Malte, Du hast es ja schon selber geschrieben: die DB hatte empfohlen, den ICE nach Lübeck zu nehmen. Basta. Rein und fertig. Egal wie lang die Schlange vor der Tür ist. Bei Ausnahmezustand geht alles.

    Aus Sicht der DB waren doch damit alle Kieler »versorgt«, die sind doch nicht mehr davon ausgegangen, dass Kieler entgegen diesem Ratschlag in Hamburg bleiben und darauf warten, was noch alles passiert.

    Die Schlagzeilen sind mal wieder nur Schlagzeilen. Im kompletten Antrag stehen u. a.:

    • 1,5 Meter Überholabstand + Fahrspurwechsel (wenn möglich) in StVO aufnehmen
    • Rechtsfahrgebot ändern/klarstellen (rechter Fahrstreifen, nicht rechts am Rand)
    • Parkverbot an Kreuzungen: 5 m ab Gehwegrundung, nicht Schnittpunkt der Fahrbahnkanten
    • Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkw
    • Einfahrverbote für Lkw, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen (gemeint sind wohl fehlende Abbiegeassistenzsysteme)
    • leichtere Einführung von T30 für alle Straßen innerorts durch Kommunen
    • Bevorzugung umwelt-, klima- und gesundheitsfreundlicher Verkehrsarten
    • grüner Pfeil für Radfahrende generell
    • Einbahnstraßen generell für Radfahrende öffnen
    • Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtern
    • Begegnungszonen
    • Verkehrsversuche erleichtern
    • deutlich höhere Bußgelder für Falschparken, Überholen ohne nötigen Seitenabstand, Behinderung nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer etc.

    Das geht doch schon mal in die richtige Richtung. Mal sehen, was daraus wird bzw. wie und mit welchem Argumenten die einzelnen Punkte abgebügelt werden …

    Leserbrief an die Berliner ist raus.

    Ich habe eine Antwort bekommen, und sie ist teilweise gleichlautend:

    Zitat von Polizeipräsidium Rheinpfalz
    Sehr geehrter Herr ...,
    die Pressemeldung gibt leidglich den objektiven Unfallhergang neutral wieder. Bei der Unfallaufnahme standen drei Verstöße gegen die StVO im Raum: ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, ein Vorfahrtsverstoß und ein Parkverstoß. Zusätzlich bestand noch der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht. Alle festgestellten Verstöße werden nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeleitet. Die Entscheidung über die weitere Verfolgung erfolgt von dort aus. Die meisten Ihrer Fragen beziehen sich auf verfahrensrelevante Aspekte. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir keine weiteren Angaben zu einem laufenden Verfahren machen können. Zu Ihrer Frage bezüglich der eingehaltenen Abstände kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Fragen nicht pauschal beantwortet werden können. Gemäß der Kommentierung zur StVO kommt es immer auf den Einzelfall und auf die örtlichen Gegebenheiten an. In diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft oder die Zentrale Bußgeldstelle nach Würdigung der Gesamtumstände darüber entscheiden.

    Darauf nun wieder ich: