Das Ganze kann man ja noch weitertreiben: eine 26-%-Partei A und eine 25-%-Partei B bilden die Regierung, eine 49-%-Partei C ist in der Opposition. Zu einem bestimmten Thema hat Partei A die Position 1 und B und C haben die Position 2. Eigentlich wäre damit die Position 2 reif für eine (verfassungsändernde) Zweidrittelmehrheit. Aber nein, es gilt die Geschäftsordnung mit Fraktionszwang. A zwingt B, aus Fraktionsdisziplin für Position 1 zu stimmen, und so wird aus 26:74 ein 51:49.
Es gibt eben kein imperatives Mandat und kein Verfahren, jemanden abzusetzen, der das Gegenteil von dem macht, was vereinbart war.
Die Prozentzahlen oben sind ja rein modellhaft. In der Realität reichen ja 7,4 Prozent, um eine Mehrheit zu generieren, weil man nämlich dieser Partei aus Quotengründen zugesichert hat, dass eine ihrer Forderungen von den anderen Koalitionspartnern mitgetragen wird. Leider hat sich dabei die uns allen wohlbekannte Partei nicht die Eintragung des Wolpertingers oder der Weißwurst als Kulturgut vorgenommen, sondern die Ausländermaut ...