... ich muss bei diesen Berechnungen immer breit grinsen und daran denken, was ich geschrieben habe, als man mich mal als Schöffen verpflichten wollte: ich war damals bei der Deutschen Bahn AG im Fahrdienst.
Sinngemäß: "Sie wollen mich am Montag 28.10. um 9 Uhr im Gericht haben? Laut meinem Dienstplan befinde ich mich zu dieser Zeit im Autoreisezug zwischen Ljubljana und Rijeka. Da müsste die gesamte Tour storniert werden. Verdienstausfall wären für 36 Stunden rund 540 Euro Steuer- und SV-Brutto plus nochmal dreistellig für entgangene Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Nacht- und Sonntagszuschläge ..."
Daraufhin blieb mir das Schöffen-Dasein erspart.
Gerade die wegfallende Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Zuschläge ist ein Nachteil, der auch im BetrVG noch nicht korrekt gelöst ist.