WEnn man das nun auf dem Gehweg aufstellt mit der verordnungswidrigen Meinung, dass es dort gelten würde:
betrifft das
- Kinder vor dem vollendeten 8. / 10. Lebensjahr?
- deren StVO-mäßigen Begleitpersonen?
Ich dachte Kinder zählen nicht als Radfahrer. Dürften die dann durch den Tunnel aus dem Beispiel vorher fahren?
Ich habe es jedenfalls schon gebracht bei einem
direkt vor einer Streife vom Rad zu springen, joggend das Rad zu schieben und nach der nächsten Kreuzung wieder aufzuspringen. Hält den Verkehr natürlich viel mehr auf als einfach durchzufahren, dafür ist es legal und zeigte den Polizisten die Unsinnigkeit der Anordnung. Die Polizei macht hier ja "nebenbei" die Verkehrsschauen.