Beiträge von hugo790

    Im Grunde genommen gefällt mir dein Beitrag, aber siehst du nicht die Gefahr, dass das zur Flächenzersiedlung beiträgt? Wo wäre denn genug Platz vorhanden, um billige Parkplätze oder kostenlose anzubieten?

    In der Fläche. Und dann kommen die Flächenbesiedler und wollen breite und schnelle Straßen am besten direkt und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung bis ins nächste größere Stadtzentrum.

    Und dort sitzen die Einzelhändler und setzen die Politik unter Druck, dass der Autoverkehr nicht ausgesperrt werden dürfe, dass es billige Stellplätze geben müsse usw., usw..
    Wie lässt sich dieser gordische Knoten zerschlagen? Hast du die Axt dafür?

    Ich finde beim Liefern die Zerstückelung grässlich. Hier kommt täglich:

    - Deutsche Post, zweimal

    - div. andere Post-Dienstleister

    - DHL, zweimal

    - Hermes

    - UPS

    - DPD

    - GPS

    - Amazon

    Verpasse ich DHL, muss ich mal zur Post, mal zum Lidl, bei Amazon zum Aldi, bei Hermes zum Shop geradeaus, DPD Shop links, GPS Shop rechts, UPS kommt mehrmals.

    Niemand(!) liefert für zwei Transportunternehmen gleichzeitig aus, obwohl das fast alles Subunternehmer sind, denen doch völlig egal sein dürfte, wessen Pakete im Lieferwagen sind. Niemand(!) hebt im Shop Pakete für zwei Transportunternehmen auf. Warum kann ein Kiosk nicht Pakete für DHL und Hermes entgegennehmen?

    Eigentlich müsste jemand ein Transportunternehmen "letzte Meile" gründen und alle Pakete an der Stadtgrenze entgegennehmen und ausliefern.

    Nachtrag: Diesem Unternehmen können sich dann auch die Einzelhändler anschliessen, die günstig lokal ausliefern. Rewe, Flaschenpost und co. fehlen in der obigen Liste natürlich auch noch.

    Gute Frage, mal ist von einer Person die Rede, mal von zweien, mal von 25, mal von 45 km/h, unterschiedliche Gewichte, unterschiedliche Motoren (1500 vs 2500 Watt). Das ist aber tatsächlich je nach Webseite unterschiedlich. Schon etwas seltsam und auch die Zielgruppe (Otto, Neckermann, Baur, Netto online) ist für ein "Auto" doch eher ungewöhnlich.

    Ich habe den hier gefunden, der sich Econelo nennt. Es scheint der selbe Fahrzeugtyp zu sein.

    https://www.econelo.de/modelle/e-kabi…AiABEgKBe_D_BwE

    Ich hatte doch den richtigen Link darüber geschrieben. Eigentlich dachte ich, es wäre egal, dass hier jetzt noch ein falscher Link steht. Aber in einem anderen Beitrag wird jetzt das Fahrzeug falsch bezeichnet. Bitte vergleichen:

    https://radverkehrsforum.de/attachment/131…uto-belegt-jpg/

    https://i.otto.de/i/otto/32930687?w=2500&h=2223

    https://www.econelo.de/wp-content/upl…00-F1-V1-10.jpg

    - Die Farbe stimmt nicht (rot/schwarz)

    - Die Farbe von dem Motor(?) hinten stimmt nicht: silber/schwarz

    - Der Blinker: einmal in die Rückleuchten integriert, einmal nicht

    - Die Felgen sind anders

    - Die Beschriftung hinten oben, am Deckel (wahrscheinlich zum Laden), an der Seite und im Cockpit ist anders

    Worin besteht denn die Notwendigkeit meinen Link zu ignorieren und einen falschen zu verbreiten?

    Oder ist es von Bedeutung, dass Rot vor dem Manöver am linken Fahrbahnrand stand?

    Sobald jemand nicht verkehrsbedingt hält, gilt erstmal beim Wiederanfahren §10. Wann das Anfahren abgeschlossen ist, ist wohl Auslegungssache.

    Hier ein Beispiel: Nach 1,5-3,8 Sekunden ist das abgeschlossen, aber es gilt wegen §1 noch erhöhte Vorsicht (30% Haftung):

    https://verkehrsrecht.gfu.com/2018/01/lg-saa…m-fahrbahnrand/

    Aus einem anderen Urteil zum Anfahren ansich:

    Zitat

    Entscheidend ist nämlich, ob noch ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Verlassen des Parkstreifens bestanden hat (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 04.02.1986, 22 U 159/85, zitiert nach juris). Ein solcher ist erst dann entfallen, wenn jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (vergleiche OLG Köln, aaO; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 10 StVO Rn. 4a und 11). Der An-/Einfahrvorgang ist erst beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig im fließenden Verkehr eingeordnet hat (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 27.06.2005, 14 U 72/05, zitiert nach juris). Ob dies erst nach einer Strecke von mindestens 30 m auf dem neuen Fahrstreifen (vergleiche AG München, Urteil vom 25.01.2013, 344 C 8222/11, zitiert nach juris) anzunehmen ist oder jedenfalls bei einer Strecke von 10-15 m (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 04.02.1986, 22 U 159/85) zu verneinen ist, kann hier dahinstehen, da es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

    Es sei denn die Gefahr, dass du in einem Luftstrom sitzt der vorher einen Corona-Kranken umstreift hast.

    Und wenn nur diese Gefahr besteht, gehört das Thema schon nicht in die Mottenkiste.

    Um mehr ging es mir nicht. Es ging mir nicht darum den ÖPNV schlecht zu machen, Klimaanlagen grundsätzlich zu verbieten o.ä. Wenn du meinen Link gelesen hast, ist dir sicher nicht entgangen, dass einer aus dem Restaurant gestorben ist.

    Selbst wenn eine Einschränkung drin gewesen wäre, wie "gut durchdachte Klimaanlagen sind kein Risiko" hätte ich mich zurück gehalten.

    Mal ganz abgesehen von diesen Widersprüchen (Hervorhebung von mir):

    Auf der Internetseite haustec.de vom 06.05.2020 gibt es einen Artikel, der betont, dass Klimaanlagen ohne Bedenken betrieben werden können.

    Zitat

    Umluftanteile, wenn möglich, zugunsten von Außenluftanteilen reduzieren.

    Gibt es bei Umluft doch Bedenken?

    Zitat

    Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Split-Innenteile, etc) sind nur im jeweiligen Raum (Umluft) wirksam und übertragen die Luft/Viren nicht in andere Räume.

    Wieso die Einschränkungen?

    Zitat

    Für die Wartung und den Austausch beladener Filter ist immer persönliche Schutzausrüstung (Schutzkittel, Mund-/Nasenschutz FFP3 und Schutzbrille) zu tragen.

    Wozu, wenn man doch gar keine Bedenken haben muss?

    Zitat

    Überströmung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten nach Möglichkeit minimieren

    Also besteht doch Handlungsbedarf, um genau das zu verhindern, was in meinem ersten Link beschrieben wird.

    Zitat

    Coronavirus: Präventive Luftbefeuchtung kann die Verbreitung reduzieren

    Ups, das bestätigt auch noch den zweiten Link.

    Mit dem Unterschied, dass ein Mund-Nase-Schutz ein paar Euro kostet, aber ein Smartphone mehrere hundert Euro. Man könnte natürlich eine analoge App für Leute rausbringen, die kein Smartphone haben und sie verpflichten, auf einer Landkarte einzutragen, wo sie wann gewesen sind. :)

    Mit einem alten Diesel-Fahrzeug darf man u.U. auch nicht mehr in die Innenstadt. Obwohl viele kein neues Fahrzeug haben und es auch nicht nur ein paar Euro kostet.

    Für Leute, die kein Handy besitzen gibt es auch Schlüsselanhänger, im niedrigen zweistelligen Bereich.

    (Ich bin auch gegen eine Pflicht, aber aus ganz anderen Gründen.)

    Entschuldige, dass ich das so deutlich sage, aber die Behauptung eine Klimaanlage würde alles nur noch schlimmer machen, ist wirklich Unfug und gehört ganz tief in die Mottenkiste.

    Gegenmeinung 1:

    https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/26/7/20-0764_article

    Klimaanlagen bzw. in dem Fall Lüftungsanlagen erzeugen einen konstanten Luftstrom. Die Viren breiten sich in Richtung des Luftstroms aus. Die Menschen bleiben aber i.d.R. stehen/sitzen und so reicht der Mindestabstand nicht aus.

    Gegenmeinung 2:

    https://academic.oup.com/aje/article/173/2/127/99316

    Es gibt einen Zusammenhang zwischen Luftfeuchtigkeit und Reproduktionszahl. Klimaanlagen reduzieren die Luftfeuchtigkeit.

    Hallo,

    eigentlich ist es egal, aber es gibt sie nunmal, die Punkte. Ullie hat gerade Yeti den Daumen nach unten gegeben, obwohl er den verlinkten(!) Beitrag meinte. Jedenfalls wollte ich wissen, was ein Daumen nach unten macht.

    Yeti hatte 2.117 Erhaltene Reaktionen. Ich geb ihm den Daumen nach unten, lade die Seite neu, da waren es nur noch 2.115 Reaktionen. Also werden für den Daumen nach unten zwei abgezogen, dachte ich. Ich ändere meinen Daumen nach unten in ein Gefällt mir, lade die Seite neu und dann sind es nur noch 2.114 Reaktionen.

    Jetzt gerade hat Ullie den Daumen nach unten ebenfalls in ein Gefällt mir geändert und Yeti hat nur noch 2.113 Reaktionen.

    Ist das so gewollt?

    Das ist dem KSTA bekannt, er hat z.B. 2015 über die Stelle berichtet:

    Zitat

    Das Ziel: Der Radverkehr soll vom schmalen und teilweise gefährlichen Radweg auf die Straße.

    https://www.ksta.de/koeln/sote-rad…haffen-23388712

    An einer anderen Stelle hatte ich mal den KSTA informiert, Zeichen 241, obwohl es keine (schriftliche) Anordnung gibt, obwohl das gerichtlich festgestellt ist, obwohl die Kreuzung als Unfallschwerpunkt in den Polizeiakten steht -> ein tödlicher Unfall und zwei Unfälle mit schwerverletzten in einem halben Jahr. Es kam keine Antwort. Meine Anzeige gegen unbekannt(e Mitarbeiter der Stadt) wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Es ist immer der gleiche Mist: schlechter, schmaler Radweg, fehlende Sichtbeziehung und abbiegende LKWs, Transporter oder SUVs. Nichtmal bei der Unfallaufnahme eines tödlichen Unfalls werden die verbotswidrig parkenden Fahrzeuge, die die Sichtbeziehung stören, abgeschleppt.

    1. 60 Kurbelumdrehungen pro Minute - Absolutes Minimum. Für ganz bewußt leistungsschonende, langsame und extra gemütliche Fahrweise - Holland- und Cityrad

    2. 70 - 90 Kurbelumdrehungen pro Minute - Normalradler ohne Leistungsanspruch (wie ich z.B).

    3. 90 - 110 Kurbelumdrehungen pro Minute - Sportlich, aber meist außerhalb vom Leistungssport.

    4. ab 110 Kurbelumdrehungen pro Minute - Sport, Trainings, Wettbewerbe.

    Das hängt aber stark von der Streckenlänge ab und obiges mag für Sprintdistanzen gelten.

    Bei längeren Strecken haut das aber nicht hin. Sportliches Fahren erfolgt i.d.R. um die 90. Der Gewinner des Giro D'Italia fährt häufig um die 75, der Gewinner der Tour de france um die 100. Beides sind eher die extreme.

    Mit einem Verbrennungsmotor ist der Körper wirklich nicht vergleichbar. Z.B. muss eine höhere Trittfrequenz koordinativ beherrscht und somit geübt werden. Dazu kann man streckenweise deutlich schneller treten. Mehr als 199 zeigt mein Tacho leider nicht an, somit weiss ich gar nicht wie schnell ich treten kann.

    Na wie üblich: ohne Qualifikation "mit Behinderung" (wäre unten anzukreuzen).

    Obwohl es in einer Großstadt praktisch unmöglich ist, ohne Behinderung anderer falsch zu parken.

    Bedeutet "mit Behinderung" nicht, dass jemand konkret behindert worden sein muss? Ich meine mich an ein Urtiel zu erinnern, bei dem der OA-Mitarbeiter sich selbst angegeben hat. Er wurde beim Gehen auf dem Gehweg behindert und der Richter hat das kassiert.

    Ist das in der Theorie eine unendlich lange Straße ohne Kreuzungen? Wenn ja, dann sähe meine Lösung so aus:

    2x3,25m Fahrbahn

    1x0,3m Leitplanke

    1x0,5m begrünte (Schallschutz-)Wand

    1x4,7m Zweirichtungs-Radweg

    Gerne auch die Kölner Lösung aus den 80ern:

    2x5m unten die Autos

    1x11,5m oben Radfahrer+Fußgänger

    Radfahrer legal überholen zu können, sehe ich auch als Pflicht an. Wenn das nicht geht, ist eben kein Platz für gute Radwege (und darum soll es in diesem Thread ja gehen).

    Für mich ist das ganze ein Problem der seltenen Kontrollen: Wir erhöhen die Strafen immer weiter, kontrollieren immer seltener und die, die es erwischt, fühlen sich dann benachteiligt.

    Wenn ich die Wahl hätte, wäre ich für mehr Kontrollen statt höheren Strafen. Stehen mehr Kontrollen nicht zur Debatte, bin ich für höhere Strafen.

    Soll man dafür ein Fahrverbot bekommen, wenn man vorher 51 km/h gefahren ist?

    51 km/h kosten in der Schweiz innerorts 37 Euro. Du wolltest also (in dem Beispiel) nur eine kleine Owi begehen, hast aber versehentlich eine große begangen? Blöd gelaufen. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

    Wie seht ihr das denn generell, wenn man nicht geblitzt wird, sondern ein Unfall passiert und ein Gutachter die Geschwindigkeit feststellt? Ist die Strafe dann ebenfalls ungerechtfertigt?

    Der Verweis auf den tödlichen Unfall vorher, ein Kind wird von einem rechtsabbiegenden Müllfahrzeug vor den Augen des Vaters überfahren, darf natürlich auch nicht fehlen. Dort wurde das Verfahren gegen den Fahrer eingestellt. Es war ein "tragischer Unfall", so die Richterin.