Beiträge von hugo790

    Wikipedia meint dazu:

    Zitat

    Obwohl die Vorschrift nicht von „Kraftfahrzeugen“, sondern „Fahrzeugen“ spricht und somit de jure auch auf Nicht-Kraftfahrzeuge (wie etwa Fahrräder und Pferdefuhrwerke) anwendbar ist, können laut Peter Hentschel Fahrradfahrer allein aus § 30 Abs. 1 StVO nicht daran gehindert werden, beispielsweise ständig einen Häuserblock zu umkreisen.

    Kurz: Dashcam und in Zukunft gravierende Verstöße anzeigen

    Grundsätzlich, du hast gefragt und eine (wahrscheinlich) ehrliche Antwort bekommen. Die passt dir verständlicherweise nicht. Man könnte nun anfangen mit denen zu diskutieren, Gehweg+Freigabe!=Radweg, Schutzstreifen!=Radweg, ggf. in die Unfallstatistiken schauen, ob die Anzahl der tötlichen Unfälle höher ist als die von privaten KFZ, wie die Umweltbelastung aussieht (hier in Köln sind zwei Personen im PKW umweltfreundlicher unterwegs als im ÖPNV) oder auch schauen, wer die "Macht" über den ÖPNV hat (i.d.R. sind es stättische Unternehmen) und sich dort beschweren. Ob es was bringt ist natürlich fraglich.

    Vor den Bus würde ich mir nur bei eindeutigen Straftaten vom Busfahrer stellen (z.B. wenn er laut "Idiot" ruft), und auch nur wenn die entweder auf Kamera sind oder es Zeugen gibt. Zwecks Personalienfeststellung, wobei mir dann ggf. ein Foto von Fahrer+Kennzeichen ausreicht. Ansonsten kann das in der Tat recht schnell im Vorwurf der Nötigung enden. Ein Radfahrer hier wurde sogar wegen Nötigung verurteilt, weil er sich stehend an der Ampel zu weit nach links gelehnt hat. Der Busfahrer hatte die Tür geöffnet, weil wohl Redebedarf bestand, der Radfahrer lehnt sich nach links in die Lichtschranke und der Bus konnte deswegen die Tür nicht schliessen und nicht weiterfahren. Und ja, verurteilt, nicht nur angezeigt.

    Ansonsten finde ich es erfrischend, dass sie sich scheinbar mit den Vorwürfen jedes Mal auseinander setzen. Hier bekomme ich nur die Info, dass es weitergeleitet wurde und man aus Datenschutzgründen sonst nichts dazu sagen kann.

    Vielleicht interpretieren sie das "stationär" so. Wikipedia ist da uneindeutig. Es gibt mehrere Definitionen von (voll/teil)stationär, u.a. steht dort:

    Zitat

    Dabei umfasst die stationäre Abteilung des Krankenhauses die eigentlichen Bettenstationen in den medizinisch spezialisierten Abteilungen und die Intensivstation.

    Klingt seltsam: stationäre Aufnahme, auch nur „zur Beobachtung“, ist amtlich festgelegt als „schwer verletzt“. Da gibt es keinen Spielraum, und so ein Polizist hat auch nichts davon, wenn er Unfälle leichter macht als sie sind.

    Ich habe von der hiesigen Polizei die Info, dass nur zur Beobachtung über Nacht schwer verletzt bedeutet. Also Unfall früh um 8, bis 20 Uhr in der Klinik -> leicht verletzt. Unfall um 20 Uhr, bis 8 Uhr in der Klinik -> schwer verletzt.

    Somit handelt es sich zusammenfassend eigentlich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ohne [Zeichen 240].

    Nein, oben steht, dass es "eindeutig ein Sonderweg „Gehweg“" ist. EINDEUTIG! Das kannst du doch nicht ins Gegenteil zusammenfassen. :whistling:

    Ansonsten, der Gesetzgeber hält es für erforderlich die Vorschrift zu ändern, dass Radfahrer auf Gehwegen immer Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, auch wenn sie keine Fußgänger sehen. Die Behörde setzt sich darüber Hinweg und sagt das wäre "nicht erforderlich". Regeltreue ist meist nur eine Einbahnstraße.

    Wer genehmigt eigentlich Parkstreifen, bei denen ein mittelprächtiger Pkw mit dem rechten Außenspiegel über den Gehweg und mit dem linken Außenspiegel in die Fahrbahn hineinragt?

    Wenn auf der Fahrbahn kein explizites Halteverbot ist, darf das Fahrzeug doch in die Fahrbahn hineinragen, oder? D.h. das Problem entsteht mitunter erst durch die Entstehung des Schutzstreifens.

    In Brüssel verläuft die Stadtautobahn unter der Fußgängerzone - wollen Sie die Stadtautobahn auf Schrittgeschwindigkeit limitieren oder hinnehmen, dass Fahrzeuge mit Tempo 100 km/h durch die Fußgängerzone brausen.

    Also im Moment ist die Geschwindigkeit weder auf der Stadtautobahn noch in der Fußgängerzone technisch limitiert. Weil per GPS nicht unterschieden werden kann, wo genau sich das Auto befindet, bleibt das so. Die Alternative wäre eine Beschränkung auf 100 km/h für beides. Das würde ich mir wünschen. Dann nimmt man es eben in Kauf, dass jemand mit 100 km/h durch die Fußgängerzone brettert. Im Moment könnte er das mit 250 km/h.

    Ab und an ein zu hohes erkanntes Limit stelle ich mir nicht problematisch vor, da es im Vergleich zu jetzt (gar kein Limit), keine Nachteile hat. Nur zu niedrig, das sollte nicht passieren. Aber für innerorts/ausserorts, ggf. auch 30er Zonen, sollte GPS genau genug sein.

    Wir reden hier über 08/15-Autos mit Fahrer. Der soll technisch nicht in der Lage sein, zu schnell zu fahren. Es geht nicht um autonom fahrende Fahrzeuge, die die erlaubte Geschwindigkeit ermitteln und maximal schnell fahren.

    Oh, gerade in der Familie werden häufig Punkte getauscht! Ich kenne da jedenfalls mehrere Familien, bei denen das so ist. Oft ist das Auto auch auf die Eltern zugelassen und die übernehmen mal den ein oder anderen Punkt, bevor beim Kind entweder das Punktekonto voll ist oder kurz bevor irgendwelche Tilgungsfristen ablaufen.

    Wen würdest du denn bestrafen wollen? Herrn Meyer und/oder den Studenten, der wahrheitswidrig angibt, gefahren zu sein? Ich behaupte einfach, der Student würde das nicht tun (oder zumindest nicht zum gleichen Preis), wenn er dafür eine empfindliche Strafe riskiert.

    Vom echten Fahrer gibt es i.d.R. ein Foto. Der vermeintliche Fahrer gibt freiwillig seine Personalien an. Damit besteht grundsätzlich ein gewisses Risiko aufzufliegen und wenn beim Auffliegen eine ordentliche Strafe droht, werden viele nicht bereit sein das Risiko einzugehen.

    Ein überdachtes E-Tandem (am besten nebeneinander) mit etwas Stauraum fände ich interessanter. Denn der häufigste Grund für die Benutzungs meines Autos ist, dass ich mit jemand anders (Sohn, Frau) irgendwo hin muss und dem anderen das Fahrradfahren (vorallem im Regen) nicht zumuten möchte.