Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    munchengladbach: Also, ich habe eigentlich immer noch nicht verstanden, was Du mit diesem Thread willst. Für mich ist das alles nur wirres Gefasel.

    wie ist es möglich, dass nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil noch welche gibt? taugen die Radfahrerorganisationen nichts?

    Es gibt mancherorts schon ein paar linksseitige Radwege weniger. Wer sich dafür interessiert, kann sie selbst versuchen wegzuklagen. Hast Du das schon versucht? Oder gehörst Du zu denen, die meinen das sei anderer Leute Aufgabe (hier die der "Radfahrerorganisationen")?

    Nein. Jedenfalls nicht so einfach. Und bloß weil der Weg mal kurz etwas mehr als 5 m von der Fahrbahn weg ist, verliert er nicht die Eigenschaft, fahrbahnbegleitend zu sein. Die 5 m sind eher im Kreuzungsbereich ein Anhalt dafür, ob der Weg noch zur gleichen Kreuzung gehört.

    Das ist der Grund, warum ich es nicht lassen kann, unsere StVB immer wieder mit verkorksten Verkehrsführungen und widersprüchlicher Beschilderung zu konfrontieren - auch wenn man sich dabei wirklich unbeliebt macht.
    Irgendwann passiert eben doch mal dieser eine Unfall, den man die ganze Zeit hat kommen sehen. Und dann muss es das Ziel sein, die zuständige Behörde dranzukriegen!

    Der Text gibt weitere Rätsel auf:

    aus der neuen Verpflichtung, den Schutz den Radfurten, meines Wissens sind beide Arten genauso stark verpflichtend und verbindlich, benutzen zu müssen (...) verliert man schlicht und ergreifend unterwegs den Schutz einer eigenen Spur, wo man bei Bedarf stürzen kann unter eher vermutlich geringer auffallenden Folgen...

    Welche Verpflichtung ist denn neu? ?( In Zusammenhang mit Radwegen und Radfurten sehe ich keine Neuerungen. Habe ich was verpasst?

    Und wieso verliert man durch Benutzung einer Radfurt unterwegs den Schutz einer eigenen Spur? ?( Gerade die Radfurt hat doch den Vorteil, zwei Radwege über eine eigene Führung miteinander zu verbinden und die Radfahrer bei der Aufteilung der Verkehrsflächen im Kreuzungsbereich immerhin zu berücksichtigen.

    Abgesehen davon, dass der Zweck einer eigenen Spur sicher nicht einmal in der verwegensten Verkehrsplanung darin bestehen wird, dass man "bei Bedarf" folgenlos stürzen kann. ;(

    :/ Helft mir mal, wenn ich etwas überlesen habe. Da fährt einer auf dem Radweg, fällt, stürzt dabei auf die Fahrbahn und wird von einem zufälligerweise gerade vorbeikommenden KFZ erfasst.
    So.

    fuechschen: Was hat das nun damit zu tun, dass es ein linksseitiger Radweg war? Gar nichts. Wäre er von einem rechts verlaufenden Radweg gestürzt, hätte er genauso gut direkt vor ein KFZ fallen können. :|

    munchengladbach: Was hat das nun mit Radfurten zu tun? Oder damit, dass einem eine eigene Spur irgendeinen "Schutz" verleiht? Hier hat der Radfahrer ja eine eigene Spur gehabt. Was hat es ihm genutzt, wenn er aus seiner Spur heraus stürzt? ?(

    Hatte gestern ein unangenehmes Erlebnis mit Feindkontakt. =O
    An einer baustellenbedingt verengten Straße bin ich (in korrekter Fahrtrichtung) durch die nur noch in einer Richtung befahrbare Restgasse gefahren, als ein in verkehrter Richtung entgegen [Zeichen 267] eingefahrener BMW mit hoher Geschwindigkeit auf mich zukam, abbremste und als ich mit einem Bein auf dem Bordstein gehalten hatte zügig weiterfuhr. Dabei berührte sein Fahrzeug wohl mein linkes Pedal, zumindest fühlte sich das Ruckeln am Rad so an und das Geräusch passte auch. Hatte der ein Glück, dass ich nicht mehr die Klickpedale aus Stahl dran hatte sondern nur so weiche Kunststoff-Dinger!
    Ich war völlig schockiert, wie hemmungslos der Fahrer sich da durchboxte.
    Da er unmittelbar danach in ein Parkhaus einfuhr, konnte ich ihm folgen und darauf hinweisen, dass er gerade versucht hatte, mein Rad umzuschubsen. Er stammelte etwas davon, dass er sehr in Eile sei und es ihm leid tue - aber so richtig echt wirkte das nicht.
    Dann telefonierte er kurz, und während er noch das Smartphone in der Hand hielt machte er kehrt und fuhr wieder aus der Parkhauseinfahrt heraus - diesmal in der richtigen Richtung durch die Baustellengasse.

    Da es von dem Vorfall ein Video gibt (weiß im Nachhinein gar nicht mehr, ob ich da wirklich schon geahnt habe, dass es Probleme geben könnte, als ich die Aufnahme startete), hätte ich eine komfortable Beweislage, um dem Fahrer Verstöße gegen mindestens ein Vz 209, ein Vz 250 [Zeichen 250] und ein Vz 267 [Zeichen 267] zusätzlich zu dem Unfall mit versuchter Unfallflucht nachzuweisen - und das Handy am Steuer ist vielleicht auch gerade noch erkennbar.
    Trotzdem hadere ich noch damit, Anzeige zu erstatten.
    An der Unfallstelle war ich auf dem einzigen Fahrstreifen entlang der Baustelle unterwegs. Direkt links davon hätte es einen durch wenige Leitbaken und eine durchgezogene gelbe Linie getrennten untermaßigen beiderseitigen Zweirichtungs-Behelfs- [Zeichen 240] -Geh-und-Radweg gegeben, der aber nur auf den linken Gehweg führt und mir nicht das Überqueren der nachfolgenden Kreuzung (ich wollte geradeaus weiter) ermöglicht hätte. Das gibt bestimmt eine lustige Diskussion darüber, ob ich da hätte fahren sollen/dürfen, vor der ich mich allerdings nicht fürchte.

    Was würdet Ihr tun? Einen Schnaps trinken und die Sache verdrängen? Oder nachhaken und Anzeige mit ein paar einschlägigen Tatbeständen?