Habe gerade die ersten Einträge im Forums-Lexikon entdeckt.
Malte: ist das wirklich so gewünscht, dass ich § 2 StVO "liken" kann? Und wenn ja, kannst Du als Admin gleich mal für mich alle 53 Paragraphen und die vier Anhänge "liken"?
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Eben: wozu? Die Haltlinie zu der LSA befindet sich jenseits der Einmündung.
Das kleine Verkehrszeichen ist nur eine freundliche Aufforderung, den quer Einfahrenden eine Möglichkeit zum Einfädeln zu lassen. -
Die Anwesenheit einer Haltlinie halte ich bei Lichtzeichenanlagen grundsätzlich nicht für erforderlich. Ein rotes Licht gilt auch ohne Haltlinie, dann eben am Standort des Ampelmastes.
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Ich erkläre mich gerne bereit, ihm das Schild in seinen Laden zu befördern. Ohne die Schwelle zu überschreiten.
Da reicht doch, es quer in die Eingangstüre zu stellen. Eben so, dass keiner mehr daran vorbei kommt.
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Es fehlt noch der Fall: Radfahrer fährt auf
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Meiner Meinung nach keine Radverkehrsanlage. Damit kann es dort eigentlich auch keine Radfahrerfurt geben.
Richtig. Und man kann sogar die Ansicht begründen, dass der Radfahrer auf der Fußgängerfurt absteigen muss.
Wurde im Verkehrsportal auch besprochen. Tenor:Wer sich (erlaubterweise) auf dem Sonderweg einer anderen Verkehrsart befindet, muss die Regeln für diesen Sonderweg einhalten. Hier also, dessen LSA beachten.
Ich schließe mich dieser Meinung an.Ich halte dies auch für den einzig sinnvollen Weg.
Im Verkehrsportal wurde darauf abgestellt, dass Anordnungen für Sonderwege den Weg betreffen und nicht die Verkehrsart.
Also egal welcher Verkehrsart man angehört, hat man bei Nutzung von Sonderwegen die Regelungen für diesen Sonderweg zu beachten.
Eigentlich auch logisch, man muss sich ja z.B. bezüglich Geschwindigkeit auch so verhalten wie die Verkehrsart, für die der Sonderweg eigentlich gedacht ist.Klingt nicht unlogisch. Auf einer freigegebenen Busspur wird das mit der angepassten Fahrweise aber schonmal schwierig.
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Das Ergebnis würde mich auf jeden Fall interessieren - und ggf. auch beeinflussen, ob und wie ich die Kamera am Fahrrad weiter nutze.
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Einmal "Glück gehabt" reicht doch.
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Wäre es nicht einfacher und kostengünstiger, die Wutbürger auf den Mond zu verbringen? Teilweise scheinen sie schon hinter selbigem zu leben.
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- Zwischen den Knotenpunkten gibt es eine Abstandsfläche zum Autoverkehr.
- Die Radfahrer sind schon vor dem Ausfahren aus dem Kreisverkehr im Blickfeld der Autos
...Wenn ich nicht in der Nähe bin, können die Autos von mir aus fahren, wie sie wollen. Wenn es sein muss, gerne geradeaus über die Wiese.
1. bringt gerade die schraffierte "Abstandsfläche" den Radler in den toten Winkel des rechten Außenspiegels.
2. woraus nährt sich Deine Hoffnung, dass die Autofahrer nach überqueren der Wiese durch Deine bloße Anwesenheit schlagartig auf StVO-konformes Verhalten umstellen? -
Tunnel hin oder her wurde ja wohl in der Aufbauphase, in der das Gerüst erwiesenermaßen noch alles andere als stabil war, auf eine Absperrung der Baustelle für den Verkehr verzichtet.
Da wurde also eine nach StVO zwingend erforderliche Verkehrsrechtliche Anordnung nicht eingeholt (Baufirma) oder nicht erlassen (Behörde) oder nicht umgesetzt (Baufirma). Der Artikel lässt ja noch ein Fünkchen Hoffnung, dass das Gericht vielleicht wirklich auch die Behörde/Polizei mit ins Boot holen könnte. -
Dann wird es spannend. Das sieht sehr nach einer typischen Berliner Lösung aus. Die müssen da irgendwie eine eigene StVO haben.
Woraus leitet der Verkehr auf der kreisförmigen Fahrbahn sein Vorfahrtsrecht ab?
Ist der der Kreisfahrbahn folgende Verkehr dann am Begegnungspunkt Linksabbieger (die Pfeile auf dem Radstreifen suggerieren das)?
Gibt es eine Radverkehrsbeschilderung (blaue Lollis)?Malte: Ist der Berliner Moritzplatz vielleicht einen eigenen Thread wert, bevor wir hier den Klosterstern-Thread damit füllen?
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Ich kann nur berichten, dass ich die Situation in diesem Kreisverkehr als sehr angenehm empfinde.
Ehem.
Gibt es denn da auch die Kreisverkehrsbeschilderung mitund
? Auf dem winzigen Foto kann ich das an keiner Einmündung erkennen. Die rote Radfurt erfordert aber eine entsprechende Vorfahrtsregelung.
EDIT: Hab's gefunden. Bei Google StreetView ist zwar noch die alte Situation, aber da war schon die entsprechende Beschilderung vorhanden. -
Die Radverkehrsführung an sich finde ich auch nicht schlecht.
Wenn aber regelmäßig Begrenzungslinien oder Sperrflächen überfahren werden, liegt es sehr nahe, dass wohl die Kurvenradien beim Ein- und Ausfahren in der Realität eine starke Abweichung gegenüber der Planung zeigen. Dann ist das Ergebnis im Ganzen nicht so gelungen.Ob man das dann noch Schutzstreifen nennt oder schon auf Neudeutsch Protected bike lane, ist ja ziemlich egal.
Für eine Protected bike lane besteht ja sicherlich auch keine Benutzungspflicht. -
Könnte sein. Im Standbild wohl nicht zu entscheiden.
Ich hätte gedacht, er zieht beim Einfahren etwas mehr nach rechts (über die Sperrfläche), um dem ankommenden Radler mehr Platz zu lassen. -
So gelungen, dass schon auf diesem einzigen Bild zwei PKW über die Sperrflächen fahren.
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Man muss diesem LSBG ja lassen, dass sie sich echt Mühe geben, über den geplanten Umbau zu informieren. Leider enthalten aber alle Planungsvarianten eine mehr oder weniger strikte Separierung des Radverkehrs. Und das wundert dann auch nicht, wenn man dem "Informationen"-Link zu Radfahrstreifen und Schutzstreifen folgt. Da folgen nämlich ein paar echt steile Thesen:
Zitat
Radfahrstreifen und Schutzstreifen
…bieten Komfort:
Radfahrstreifen wie auch Schutzstreifen bieten hohen Fahrkomfort und die Möglichkeit, schnell voranzukommen.
…bieten Sicherheit:
Auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind Fahrradfahrer für Autofahrer besser zu sehen, besonders an Kreuzungen und Zufahrten. Diese sind bei Radwegen der häufigste Unfallort. Gegenüber dem Mitfahren auf der Fahrbahn haben Radfahrstreifen und Schutzstreifen den Vorteil, dass Radfahrer an wartenden Autos (z. B. an Ampeln) bequem vorbei fahren können. Dies ist für die Verkehrssicherheit von Bedeutung, da sie so aus dem „Toten Winkel" der Autofahrer heraus in deren Blickfeld vorfahren können.
…verhindern Konflikte:
Radfahrstreifen und Schutzstreifen helfen, Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden, wie sie auf Radwegen oder bei erlaubter Nutzung des Gehweges vorkommen können.
…sorgen für Ordnung:
Radfahrstreifen und Schutzstreifen führen dazu, dass Radfahrer weniger häufig in der falschen Richtung, d. h. links der Fahrbahn fahren. Linksfahrende Radfahrer (Falschfahrer oder Geisterradler) sind überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt, weil Autofahrer an Einmündungen nicht mit ihnen rechnen.Na gut. Der letzte Halbsatz enthält dann doch noch eine Menge Wahrheit darüber, wo das Problem in Wirklichkeit sitzt.
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Zustimmung!
"Blickkontakt" finde ich im fließenden Verkehr eh eine haarsträubende Idee.
Und wenn z.B. an einer Kreuzung mal ein KFZ schräg steht und der Fahrer meint, mich erst durchwinken zu müssen, bin ich auch regelmäßig nicht in der Lage, durch die getönten Autoscheiben irgendein Handzeichen zu erkennen. Ich sehe den Fahrer dann einfach nicht und warte. Das führt regelmäßig dazu, dass erst das Kraftfahrzeug die Verkehrslage "bereinigt" und ich dann ganz normal regelgemäß weiterfahren kann. -
Die POL gehen auch zu zweit auf's Klo?
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Beeindruckend, wie frech man lügen kann ohne aufzufallen:
man beachte
„Es muss lediglich eine Reihe Gehwegplatten gegen die Stadtrad-Verankerungsplatten ausgetauscht zu werden. Es entsteht kein Aufwand für die Rodung von Vegetation, für die Flächenbefestigung"
im Kontext mit
"möglicher statischer Beeinträchtigungen der Tunneldecke durch das Fundament des Stationsterminals"