Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    Wird festgestellt, dass angeordnete Aufstellarten für den ruhenden Verkehr bereits seit
    längerer Zeit ignoriert werden ... ist zu prüfen, inwieweit dies legalisiert werden kann.

    Prust! Das ist ja echt ein Knaller! X(
    Entspricht aber exakt meiner Argumentation, warum mein "Lieblings"-Radweg gefälligst in einen Parkstreifen umgewandelt werden soll. Leider hat diese Fachanweisung für Nürnberg keinerlei Relevanz. ^^

    Der freundliche Beamte beim PK 31 hat sich die Fotos auf meinem Smartphone angeschaut und wollte keine Ausdrucke haben - hat die Anzeige auf diese Weise eine Chance? Habt Ihr da Erfahrungen?

    Ich kann nun nicht für Hamburg sprechen, aber die Fotos, die ich bei OWi-Anzeigen immer bereits als Anlage mit aufdrucke, sind tatsächlich rein optional. Ein Sachbearbeiter hat mir schonmal explizit gesagt: "die Fotos müssen Sie übrigens nicht jedesmal machen." Sie sind wichtig für einen selbst als Gedächtnisstütze (Ort, Uhrzeit, Kennzeichen, Tatbestand... ist ja alles prima abzulesen), werden aber höchstens nochmal interessant, wenn es zu einem Gerichtstermin kommt.

    Ich habe mir in NL angewöhnt, die Radwege als eigenes Straßensystem zu begreifen,

    So sieht's wohl aus. Und genau darin besteht IMHO das entscheidende und große Problem.
    Längs einer Strecke kann ich Verkehrsströme beliebig separieren und ihnen das gewünschte Maß an Raum zur Verfügung stellen. Ich kann theoretisch ein ganz eigenes Kraftverkehrsnetz und ein ganz eigenes Radverkehrsnetz errichten. Aber solange sich der gesamte Verkehr am Ende innerhalb der gleichen Ebene abspielt - sich die Verkehrsströme also nicht wie U-Bahn, LKW und Flugzeug auf mehrere "Etagen" verteilen -, werde ich unweigerlich Schnittpunkte (Kreuzungen) zwischen den verschiedenen Netzen haben. Und jede weitere Maßnahme zur Separierung der Verkehrsströme steigert die Zahl der Schnittpunkte um ein Vielfaches! Das Kraftverkehrsnetz und das Radverkehrsnetz und das Fußgängernetz etc. überlagern sich also mit einem Gewirr aus unzähligen Interaktionen, die jeweils durch Regeln (allgemeine Regeln, Verkehrszeichen, Lichtzeichen) gesichert werden müssen.
    Nun genügt ein einziger flüchtiger Blick in eine beliebig ausgewählte Unfallstatistik um zu erkennen, dass die Gefahr im Straßenverkehr genau dort lauert: an den Schnittpunkten.
    Wie man es nun schaffen könnte, durch massive Steigerung der Zahl der Schnittpunkte (und ein dann zwingend komplexes Regelwerk zur Sicherung derselben) die Gefahren zu reduzieren, bleibt mir rätselhaft.

    Dass Radfahrer in den NL "sicherer" unterwegs sind, liegt daran, dass sie dort überall völlig alltäglich und aus dem Straßenbild nicht wegzudenken sind. An irgendeiner Kreuzung "nicht mit einem Radfahrer gerechnet" zu haben, das dürfte einem Kraftfahrer in den NL kaum passieren.

    teilweise ja gigantischer Flächenverbrauch für bestimmte Kreuzungen.

    Ja. Hier sieht man das mal wirklich gut.
    Trotzdem wird uns von einzelnen Radfahr-Aktivistinnen immer wieder das positive Beispiel der NL vorgehalten, um die Probleme mit dem Radverkehr zu lösen. Dabei wird immer wieder negiert, dass es das fast vollständig separate, dicht verknüpfte und breit ausgebaute Radwegnetz eben nicht als einfache Nachrüst-Lösung zum Umbauen gibt.

    @BlaueSau: Diese Verhältnismäßigkeit bist Du Dir schon selbst schuldig, wenn Du nicht jeden Abend mit dem Verfassen von Anzeigen verbringen willst. Im ersten Beispiel würde ich auch noch keine Behinderung erkennen wollen. Doof geparkt ja, aber eine Anzeige wäre mir das selbstredend auch nicht wert. Im zweiten Beispiel hingegen gar keine Frage. Da warte ich auch gerne mal - falls meine Zeit noch reicht -, bis die Uhr drei weitere Minuten vorgerückt ist. :whistling:

    Das Parken vor einer Einfahrt ist nicht erlaubt.
    Das Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
    Ob eine solche Zufahrt wie von Dir gezeigt, noch Teil des Gehwegs ist - oder als Zufahrt ein eigener Straßenteil - ist auch unter den Experten im Verkehrsportal heiß umstritten.

    Solange jemand dort vor der eigenen Einfahrt parkt und lediglich der Zugang zu dieser eigenen Einfahrt blockiert ist, würde das wohl nicht als Falschparken geahndet.
    Anders sähe es aus, wenn die sichtbare Pflasterung und Bordsteinabsenkung auch anderen Verkehrsteilnehmern dient (z.B. als zum Queren der Straße) oder das abgestellte Fahrzeug beim Parken über andere Straßenteile (z.B. Radweg) ragt und dort behindert.

    Wenn ich sehe, was der örtliche "Bürger- und Geschichtsverein" für einen Aufstand anzettelt, weil eine Verbindungsstraße im Nachbarortsteil ein (aus Sicherheitsgründen völlig gerechtfertigtes!) 30er Tempolimit bekommen hat... möchte ich nicht wissen, was für eine Hetze das gäbe, wenn man hier konsequent gegen das überall geduldete Gehwegparken vorginge.