Da habe ich jetzt nur nicht ganz verstanden, wieso Du @Epaminaidos da einen Anhörungsbogen bekommst.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
-
-
Das ist mit 2,1m (inklusive Bordstein) schon für zwei ganz normale Fahrräder nicht üppig.
Hat aber mit dem Thema dieses Threads nichts mehr zu tun. -
So wie hier meinst Du? Das ist derselbe Radweg in der Gegenrichtung.
-
Das sind Feinheiten, mit denen die hier angesprochene StVB überfordert wäre.*
In Nürnberg ist nämlich für Baustellenbeschilderung, Umleitungen, mobile Haltverbote... eine andere StVB zuständig als für die dauerhaften Anordnungen.
Aber genau wegen dieses Zweirichtungsradweges liege ich seit langer Zeit im Clinch mit ebenjener anderen StVB. Er bringt auf gerade mal 250 m Länge eine Vielzahl an Gefahren und Umständen mit sich, ist völlig unzureichend markiert und gesichert, permanent zugeparkt - und dennoch bleibt die RWBP.*Edith ergänzt: Ich halte es für grundsätzlich zulässig, läuft dann in der VwV unter "Freigabe linker Radwege", aber in der Praxis für die mindestens zweitgefährlichste denkbare Radverkehrsanlage.
-
e-Mail an den Leiter der für Baustellenbeschildarung zuständigen Straßenverkehrsbehörde:
Zitat
Sehr geehrter ...,
am Kontumazgarten wurde eine neue mobile Radwegbeschilderung vorgenommen. Leider hat die Firma Sch... beim Aufstellen alle meine Vorurteile befriedigt und wieder mal geschlampt.
So ist ein und dieselbe Verkehrsfläche in einer Richtung als getrennter Geh- und Radweg (Vz 241) und in der Gegenrichtung als gemeinsamer Geh-und-Radweg (Vz 240) ausgewiesen, was ganz sicher nicht der Planung entspricht und faktisch unmöglich ist - die Beschilderung daher nichtig.
In Richtung Deutschherrnstraße dann ein besonderes Schmankerl (siehe Anhang): Geh- und Radweg tauschen die Seiten.Die allermeisten Radfahrer sind zum Glück schon ausreichend negativ konditioniert und ignorieren von vornherein solcherlei Unsinn.
Aber es wäre doch schön, wenn die ausführende Firma mal darauf hingewiesen würde, was in der Verkehrsrechtlichen Anordnung steht (so es eine gibt). Dabei dürfen Sie mich gerne wörtlich zitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Spkr
Antwort 1/2 Stunde später:Zitatwie gewohnt werden wir Ihren Hinweisen nachgehen.
geht doch.
-
Nö. Nicht wirklich gut gemacht.
Wenn ich wissen will, ob die Infrastruktur etwas taugt, schaue ich nicht auf die Strecke (in dem von Dir gewählten Ausschnitt nur parallel verlaufende Fahrspuren), sondern auf die Knoten, z.B.wenige Meter zuvor. Ich finde so etwas unnötig komplex - kann man auch umständlich nennen. Und das ist noch ein günstigerer Fall. -
680 Euro - also weniger als für elf Mal Schwarzfahren verhängt wird
Die Rechnung dürfte allerdings ein Milchmädchen gemacht haben.
-
Ich halte diese gesamten Auswüchse an Radverkehrsinfrastruktur für nichts als einen zum Scheitern verurteilten Feldversuch. Auch weil, wie Du richtig darlegst, es frühestens in mehreren Menschengenerationen eine halbwegs "lückenlose" Infrastruktur in ein paar Großstädten geben könnte.
Die gezeigten Beispiele sind natürlich ganz besonders erbärmlich und nutzlos.
Aber selbst an einer gewöhnlichen X-Kreuzung kann ich an diesen Radaufstellflächen keinen gesteigerten Sinn erkennen - und habe sie auch noch nie genutzt. Abgesehen davon, dass ein Kraftfahrer völlig legal bis zur vorderen Haltlinie vorfahren kann und dabei höchstens gegen § 1 verstößt, zeigst Du auch richtig auf, dass man diesen Aufstellraum nur dann besetzen kann, wenn man quasi als Erster bei Rot an die Ampelanlage kommt und nicht kurz bevor es möglicherweise demnächst nach Grün umschlägt.
Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum sich ein Radfahrer innerhalb der rechten Fahrspur zum Geradeausfahren so weit nach links einordnen sollte und bezweifle, dass er es überhaupt darf.Noch viel grundsätzlicher aber halte ich es für verfehlt, einer speziellen Fahrzeugart großflächig einen eigenen und in ihrer Gestaltung so stark abweichenden Raum zu reservieren. Radfahrstreifen an vielbefahrenen mehrspurigen Straßen lasse ich mir ja noch gefallen (sinngemäß Radspur so ähnlich wie separate Busspuren), wenngleich ich schon da eine unnötige Behinderung schnellerer Radfahrer sehe, die oftmals über viele hundert Meter hinweg nicht legal überholen können.
Das immer wiederkehrende Problem bei gleich welcher Radverkehrsanlage sind doch die unzähligen Kreuzungs- und Konfliktpunkte mit dem übrigen Verkehr.
Für das Zusammentreffen von Fußgängern und Fahrzeugen ist das Ganze ja noch erträglich gelöst. Schon weil es weitgehend einheitliche Strukturen und Gestaltungen, sowie (besonders wichtig) einfache und hinreichend eindeutige Regeln gibt. Aber für Radfahrer, die mal auf einer separaten Anlage geführt bevorrechtigt sind, mal (meistens) nachrangig sind, mal am normalen Fahrbahnverkehr mit dessen Rechten teilnehmen sollen, ist es unnötig kompliziert. Besonders schlimm wird es immer da, wo sich im Kreuzungsbereich die Radverkehrsführung ändert z.B. von Fahrbahn auf linken Radweg, von Hochbord-Radweg auf Schutzstreifen, von Hochbord-Rad-und-Gehweg auf Fahrbahn...Ich bin mathematisch nicht so bewandert, mir aber völlig sicher, dass es geeignete Modelle oder Theorien gibt, die das Problem einer exponentiell steigenden Anzahl an Kreuzungs- und Konfliktpunkten bei Überlagerung zweier "Netze" treffend aufzeigen können.
Wie wäre es, wir würden morgen damit aufhören, immer neue Ideen zu produzieren oder zu importieren, wie man Radfahrer weg von Fahrbahnen auf irgendwelche rot geplasterten oder meinetwegen lila gestreiften Sonderwege zu drängen?
Wir könnten 1/10 des Etats für den Radwegebau in Informations- und Aufklärungskampagnen über die StVO investieren, mit dem Rest der Kohle den "Siebten Sinn" in jeder 20. Werbepause auf den Privatkanälen wiederholen und vieles mehr. -
Parkplatz für Kinderklauer?
-
Jo, schon gut.
Ich finde, es gibt lohnendere Ansatzpunkte als einen etwas ungeschickt gestalteten VBB. Aber das musst Du selber wissen.
So ist es für meinen Geschmack tatsächlich etwas zu viel Troll. -
Interessanter wäre die Frage gewesen, ob an dieser Radfurt die Fußgängerampel gilt, da die Radfurt unmittelbar an die Fußgängerfurt grenzt (wenn auch nur auf einem halben Meter Länge).
-
Meine Antwort setzt voraus, dass auf dem Hochbord geradeaus problemlos ein "sonstiger Radweg" (nicht benutzungspflichtig) erkannt werden kann. Wenn dies nicht der Fall wäre, würde die Radfurt auf einen nicht freigegebenen Gehweg führen. Das sollte bei einem Foto für Verkehrsregel-Quiz nicht vorkommen, obwohl ich hier in Nürnberg mehrere genau solcher Furten kenne.
-
Ehm. Alle drei?
-
Siehste mal, wie effektiv das Belehren durch Lastkraftfahrer ist.
Das machen die Radler bestimmt nicht wieder falsch. -
Prima.
Na, man sieht ja, wohin das führt. -
Gutes Beispiel für die Sicherheit von Schutzstreifen.
Meines Wissens verlangt die ERA zu Längsparkern einen seitlichen Sicherheitstrennstreifen von 75 cm Breite, hier im Bild höchstens 45 bis 50 cm (alle Kantsteine mit berücksichtigt), sinnvoller Abstand wäre 100 cm aufwärts.
Der rote Streifen verleitet/ drängt Radfahrer geradezu in die Dooring Zone. -
Die Schlagzeile passt verdammt gut zur aktuellen Unfallstatistik.
Deckt sich auch mit meinen persönlichen Erfahrungen, dass die Handynutzung während der Fahrt massiv zugenommen hat. Übrigens auch bei Radfahrern. -
Kann ja auch keiner verstehen, dass das Ding Trage heißt, obwohl es niemand trägt.
Aber "Schiebe" gibt's ja auch wieder nicht. -
Ich kenne in meinem Umfeld keine Stelle, an der sich bei vorhandener Fahrrad-Infrastruktur ein Vz 267 überhaupt an den Radfahrer richten soll.
Normale Einbahnstraße ist klar. Aber schon bei einem aufgemalten Radstreifen ist nicht nur nach StVO klar, dass der Radfahrer nicht gemeint sein kann. So wie schon bei Vz 250 viele davon ausgehen, dass es sich nur an Kraftfahrzeuge richtet (was definitiv nicht stimmt), scheint selbst die Straßenverkehrsbehörde das Vz 267 für ein Auto-Vz zu halten. -
0:57: Hmm, Zeichen 267 verbietet das Auffahren auf den benutzungspflichtigen Radweg. Dann bleibe ich eben auf der Fahrbahn.
Sicher?
ZitatStVO
Zeichen 267
Verbot der Einfahrt
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.