Mir ging es eher um den Punkt, wer da alles im Zuständigkeitsgebiet einer Behörde wildern kann und mit sachfremden Erwägungen irgendwelche Maßnahmen durchsetzt, die nach der Rechtslage einer Notwendigkeit und einer sachlichen Abwägung der Fachbehörde bedürften.
Aber in einem Bundesland, wo die Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei angesiedelt ist, wundert das eher weniger.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Interessant vor allem die Angaben, dass es ein Senator ist, der Busspuren entfernen lässt und ein Senat, der eine Tempo-30-Regelung beibehält. Es handelt sich offenkundig in beiden Richtungen um rein politisch motivierte Maßnahmen, die eine Straßenverkehrsbehörde (das eigentlich zuständige Organ) so einfach nicht hätte an- oder abordnen können.
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Die Begründung ist doch eh schon wieder für die Füße.
Was unser Sehsinn erfasst, sind vor allem Kontraste. Wo alles hell ist und leuchtet, geht die Information unter. Sinnvoll ist ein Helm in Kontrastfarbe zur Kluft oder eine Kluft in Kontrastfarbe zum Bike.
"Tageslichtfarben" sind also bei Tageslicht gar nicht besonders gut sichtbar, in einer sonst recht bunten innerstädtischen Umgebung unter Umständen sogar schlechter als einfaches Schwarz.
In der Dunkelheit nutzt die schönste Farbe nicht, wenn sie wenig reflektiert. Da haben dann also retroreflektierende Elemente einen Sinn. -
Autsch!
als
für Radfahrer? Da muss man auch erstmal drauf kommen.
Aber hier passt ja wirklich so einiges nicht. -
Läuse werden praktisch nie durch Kopfbedeckungen übertragen. Nichtmal durch Wollmützen. In dieser Hinsicht würde mich am Helm höchstens ein gewisser Ekelfaktor stören, falls ihn jemand so wie ich getragen hat (und die Polster nassgeschwitzt).
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Zweites Beispiel mit echt parallel verlaufender, zweiter Fahrbahn (möglicherweise sogar Straße - war grad zu faul zu schauen, ob die unterschiedliche Namen haben).
Hier handelt es sich um zwei eigene Straßen. Die rechte kann mit dem Rad in beiden Richtungen befahren werden. Bei einer reinen (rechten) Nebenfahrbahn wäre dies m.E. nicht möglich.
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In der Regel
Eben.
Und auch ich wurde am Wochenende Opfer einer Regelausnahme und musste da einem Vz 239-Gehweg folgen, um nicht auf die Kraftfahrstraße aufzufahren. An Radverkehr hat man da irgendwie einfach nicht gedacht.
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Mal ehrlich: wenn das Verkehrszeichen an der Bordsteinkante stehen müsste, damit der Radweg legal erreicht werden kann, gäbe es praktisch keinen einzigen befahrbaren Radweg mehr.
Wäre nicht schlimm, aber ganz sicher nicht im Sinne des Erfinders. -
Wann immer mir dieses Problem begegnete, habe ich die Bilder per Mittelklick oder [Strg]+Click in einem separaten Tab problemlos öffnen können.
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Auch meine Aussage, dass er die Kurve bewusst so eng gefahren ist, um mir Platz zu lassen, hat für einen Nachweis von Vorsatz nicht gereicht.
Das halte ich für logisch. Denn wenn er die Kurve absichtlich enger gefahren wäre, hätte er dies getan, um eine Gefährdung des Radfahrers zu vermeiden. Zu der dennoch stattgefundenen Gefährdung kam es also nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig (weil das Kurve-enger-Fahren nicht genügte, um die Gefährdung zu vermeiden).
Hätte er den Radfahrer vorsätzlich gefährden wollen, hätte er die Kurve ja eben nicht enger gefahren, sondern draufgehalten.
Kommt mir irgendwie bekannt vor, zumindest der Vorfall.
Mir auch. Gibt nämlich auch Radfahrer, die sich (in einer glasklaren Rechts-vor-Links-Situation) so sch..... verhalten.
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Die wenigsten Radfahrer haben kapiert, dass man sich zum Linksabbiegen rechts einordnen muss.
Das kann man ihnen kaum verübeln. Ich hätte mit solchen Verkehrsführungen "über Kreuz" auch Schwierigkeiten und bin sehr froh, dass ich so etwas nicht regelmäßig begegne.
Richter sollen den tatsächlichen Willen des Gesetzgebers erforschen.
Sind dabei aber an den Wortlaut des Gesetzes gebunden.
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- 224 mal Rotlichtmissachtung durch PKW-Fahrer
- 19 mal durch RadfahrerWeiß ja jeder, dass sich vor allem Radfahrer nie an die Regeln halten.
Ich bin dafür, dass für Verkehrsteilnehmer die derart regelmäßig wichtige und sicherheitsrelevante Verkehrsregeln missachten, eine Prüfung eingeführt wird - und Kennzeichen! -
Gut, wenn Du es so genau nehmen willst:
Die Anzeige ist die Mitteilung, dass eine bestimmte Ordnungswidrigkeit begangen wurde (der Verstoß). Wenn diese geahndet werden soll, braucht es dazu aber einen Schuldigen. Das ist der Fahrer. Kannst Du ihn nicht benennen, beschreiben oder anderweitig seine Identifizierung ermöglichen, muss er sich schon ungeschickterweise selbst belasten, damit ein Bußgeld fällig wird.
Anderenfalls trifft den Halter nur die Übernahme der Verfahrenskosten, wenn wegen fehlender Fahrer-Identifizierung eingestellt werden muss. -
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Das kommt mir alles so bekannt vor.
Ist Rendsburg eine Partnerstadt von Nürnberg? -
Anzeigen muss man den Fahrer. Der Halter zahlt nur die Gebühren, falls der Fahrer nicht binnen drei Monaten ermittelt werden konnte.
Wenn noch jemand am Wagen ist, ist es meist gar nicht schwer, den Fahrer zu identifizieren. Die meisten antworten auf eine direkte Frage erstmal ehrlich. -
ups, na dann erstmal Gute Besserung, Malte!
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Und der dort verlinkte Artikel riecht verdächtig nach Rechtsabbieger-Unfall.
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Hausnummer 92 ist der Puff. Gleich doppelt unangenehm dort (beim losfahren?) einen Unfall zu haben, zumal wenn's ein Handwerkerauto während der bezahlten Anfahrt ist.
Und ich frage mich immer, warum das noch so lange dauert, wenn der Installateur am Telefon geschworen hat, dass er sofort kommt.
SCNRIch schaffe es auf jeden Fall, regelkonform im Berufsverkehr zur Arbeit zu fahren.
Ich auch. Allerdings nur, nachdem ich mehrmals die Route "optimiert" habe und lieber einen kleinen Umweg in Kauf nehme, als den behördlich geschaffenen Hindernissen und Gefahren auf dem direkten Weg zu begegnen.
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Die Regeln gibt es.
Sie sind klar genug.Das Problem, dass eine leider nicht ausreichend kleine Minderheit der Verkehrsteilnehmer diese Regeln nicht kennt oder trotz Kenntnis nicht beachtet, versucht man hie und da mit mehr oder weniger aufwändigen Maßnahmen in den Griff zu bekommen. Mal sind es ein paar Verkehrszeichen, mal eine Markierung.
Wenn diese Maßnahme dann so wie hier in Soest zu einer bizarr anmutenden Markierung führt, die von einer weiteren relevanten Minderheit nicht verstanden wird, steigt zu dem unsicheren Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer außerdem noch die allgemeine Unsicherheit über die Regelungsabsicht.Fazit: das Ding gehört weg, wie alle alternativen Markierungen auch. Eine Fahrradstraße braucht es nicht. Wenn es zu Gefährdungen kommt, muss durch engmaschige Kontrollen und konsequente Ahndung die Anwendung der StVO durchgesetzt werden.