Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    Malte:
    Den Unterschied zwischen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] rechts und [Zusatzzeichen 1022-10] links kapiert kein normal denkender Mensch. Den wirst Du auch mindestens 50 % der StVBen nicht verklickern können.
    Wie Du richtig bemerkt hast, hinkt da die Rechtslage eigentlich hinterher - bzw. man hat sich etwas verfahren bei den verschiedenen Bedeutungen des kleinen Zz [Zusatzzeichen 1022-10] mit oder ohne Hauptzeichen, links oder rechts...
    Deinen Änderungsvorschlag finde ich prima. So gut, dass ich ihn für völlig chancenlos halte. :S

    Stichwort "seitlich überstehende Ladung" genügt.

    [quote]§22 StVO (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungsoder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.[/qutoe]

    Weshalb direkt dieser Angriff? Tut doch nicht Not.

    Du hattest explizit darum gebeten, geschlagen zu werden. :saint:

    Finde selbst den Widerspruch:

    In diesem Fall ist natürlich klar, daß unmöglich die "normale" Fahrbahn gemeint sein kann.
    ...Ändert aber nichts daran, daß das Schild falsch aufgestellt ist.
    ... Sie müssen eindeutig sein.
    ... solch ein falsch aufgestelltes Schild, wie hier im Video


    Das Schild steht zwar nicht rechts, wo es "in der Regel" sein sollte, Du sagst aber selbst, dass in diesem Fall natürlich klar ist, welche Verkehrsfläche gemeint ist. Also steht es nicht falsch, sondern eindeutig.

    Sorry, aber Du hast mich da vielleicht einfach im falschen Moment erwischt. Ich bin nämlich kollossal angenervt, wenn Foren-User irgendwelche "kann"- oder "soll"-Bestimmungen der StVO breittreten und sich daraus herleiten, an welche Regeln sie sich hier und dort gar niemals nicht zu halten haben, weil ja irgendeine StVB etwas falsch gemacht habe.
    Das führt uns nicht weiter.
    Und bestärkt mich in der Annahme, dass es tatsächlich eine nicht unerhebliche Anzahl Verkehrsteilnehmer gibt, die sich mit profundem Halbwissen aus der StVO ihre Regeln zurechtbiegen, wie es gerade passt.

    Es gibt da draußen wirklich eine Menge Verkehrsführungen und -regelungen, die aus gutem Grund - vor allem aus Gründen der Sicherheit - zu bemängeln sind und dringend korrigiert werden müssten.
    Dieses Vz 240 gehört nicht dazu. Es gehört bestenfalls weg, weil man den "Radweg" nicht braucht. Muss aber sicher nicht an den rechten Rand des Gehwegs umgesetzt werden.

    Schlagt mich, ich kann jetzt aber keinen Paragraphen nennen.

    Das sollte man allerdings, wenn man so schlaumeiernd daherkommt.
    Du meinst § 39 StVO

    Zitat

    Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

    Da das Verkehrszeichen aber falsch aufgestellt ist, fährt man auf der Straße genau richtig. ... Solche Schilder müssen rechts des Verkehrsweges aufgestellt werden,

    Erstens stehen Schilder nur "in der Regel rechts", können also auch mal woanders stehen.
    Zweitens findest Du mit Sicherheit bundesweit keinen Richter, der auf dieser Grundlage in Deinem Sinne urteilen würde.

    zunächst einmal eine allgemeine Anlaufebene vor, auf der sich Interessierte mit handfesten und praktisch gut verwertbaren Informationen versorgen können und wo sie weitere Gelcihgesinnte bei sich vor Ort finden können.Und dann würde ich eine zweite Ebene bauen, auf der sich diese lokal Interessierten/Netzwerke dann untereinander austauschen und sich soweit möglich helfen, damit jeder für sich vor Ort weiter voran kommt.
    ...dann noch die Ebene der allg. Aufklärung,

    All das haben wir doch hier im Forum bereits.
    Man könnte höchstens nochmal die Grundlagen-Threads (z.B. das Kleine 1x1 der OWi-Anzeigen) hervorheben, aktualisieren, zusammenfassen oder was-auch-immer.

    Nürnberg will jetzt alle Radwege rot anmalen.

    Ich finde mich ja wirklich äußerst selten in der Situation wieder, der CSU zustimmen zu wollen, aber irgendwie kann ich mich für diesen Vorstoß auch nicht begeistern. Die versprochende Investition von 2,6 Mio. € entspricht beinahe dem, was bislang insgesamt an Radverkehrsetat zur Verfügung stand (und nur zu einem kleinen Teil ausgeschöpft wurde). Warum meint man nun plötzlich so viel Geld mit einer einzigen Maßnahme verbrennen zu müssen?
    Abgesehen davon, dass ich bei solchem Wetter wie derzeit die roten Radwege meiden werde (die Oberfläche ist deutlich weniger griffig als der schwarze Asphalt), kann ich auch sonst nicht viele Vorteile erkennen.
    Der Zeitungsartikel lässt ja leider offen, ob "alle" Radwege oder nur die Benutzungspflichtigen so markiert werden sollen. Nun erwartet unser Baureferent aber, dass diese Maßnahme "ein großer Schritt sei, um die Radwegtrassen in Nürnberg bekannter zu machen". Und da bin ich über diesen Begriff der "Radwegtrassen" gestolpert. Denn das, was ich hier in Nürnberg unter dem Begriff Radweg subsummiere, sind ganz gewiss keine "Trassen". Sie verdienen meist nicht einmal den Begriff einer Radverkehrsführung, weil es ganz überwiegend nur aneinandergesetzte - oder noch schmlimmer - einzelstehende Streifen und Versatzstücke sind.
    Insgeheim freue ich mich also an den Tag, wo der Baureferent fröhlich verkündet, dass nunmehr alle Radwege rot seien. Ich weiß heute schon mehr als ein gutes Dutzend Stellen, die ich mir dann mal gaaaaaanz genau ansehen werde, weil mir die Führung des Radverkehrs regelmäßig Kopfzerbrechen bereitet. Mit den roten Markierungen müsste ja dann alles plötzlich klar sein. :saint:
    Ernsthaft rechne ich eher damit, dass einem dann das lose Stückwerk erstmal auffallen wird und die fehlenden Beziehungen im roten Flickenteppich unübersehbar sind. Also hoffe ich, die Malerei könnte am Ende tatsächlich etwas Gutes bewirken.
    :D

    Ehem, Deine Kritik in Ehren, ABER:
    Die wohl angeordnete und im Prinzip aufgestellte Radverkehrsführung finde ich unter dem Aspekt, dass es sich um eine temporäre Maßnahme für eine Baustelle handelt, ganz in Ordnung. Klar mögen wir keine Vz 240, aber hier ist das um viele Stufen besser als voneinander getrennte (und umso schmalere) Notwege jeweils für Fußgänger und Radfahrer.
    Die berechtigte Kritik bezieht sich im Wesentlichen auf das, was die Bauarbeiter draus machen. Nämlich: auf dem Radweg/Gehweg parken, ihr Material im öffentlichen Verkehrsraum ablegen, die Baustellenumgrenzung nicht einhalten etc. Dafür kann sie StVB erstmal nichts.