Weshalb direkt dieser Angriff? Tut doch nicht Not.
Du hattest explizit darum gebeten, geschlagen zu werden. 
Finde selbst den Widerspruch:
In diesem Fall ist natürlich klar, daß unmöglich die "normale" Fahrbahn gemeint sein kann.
...Ändert aber nichts daran, daß das Schild falsch aufgestellt ist.
... Sie müssen eindeutig sein.
... solch ein falsch aufgestelltes Schild, wie hier im Video
Das Schild steht zwar nicht rechts, wo es "in der Regel" sein sollte, Du sagst aber selbst, dass in diesem Fall natürlich klar ist, welche Verkehrsfläche gemeint ist. Also steht es nicht falsch, sondern eindeutig.
Sorry, aber Du hast mich da vielleicht einfach im falschen Moment erwischt. Ich bin nämlich kollossal angenervt, wenn Foren-User irgendwelche "kann"- oder "soll"-Bestimmungen der StVO breittreten und sich daraus herleiten, an welche Regeln sie sich hier und dort gar niemals nicht zu halten haben, weil ja irgendeine StVB etwas falsch gemacht habe.
Das führt uns nicht weiter.
Und bestärkt mich in der Annahme, dass es tatsächlich eine nicht unerhebliche Anzahl Verkehrsteilnehmer gibt, die sich mit profundem Halbwissen aus der StVO ihre Regeln zurechtbiegen, wie es gerade passt.
Es gibt da draußen wirklich eine Menge Verkehrsführungen und -regelungen, die aus gutem Grund - vor allem aus Gründen der Sicherheit - zu bemängeln sind und dringend korrigiert werden müssten.
Dieses Vz 240 gehört nicht dazu. Es gehört bestenfalls weg, weil man den "Radweg" nicht braucht. Muss aber sicher nicht an den rechten Rand des Gehwegs umgesetzt werden.