Wäre mir neu, dass bspw. die RAL der FGSV nur regionale Bedeutung hätten.
Jedes Bundesland und teilweise sogar einzelne Kommunen haben nochmal ihre eigenen "Gestaltungsnormen", die hier starken Einfluss haben – übrigens nicht nur für Radwege.
Ein Beispiel ist die "Ankündigung" von Kreisverkehren außerorts: In Niedersachsen steht davor eine Batterie von insgesamt 8 Verkehrsschildern, so dass wirklich jeder merkt, dass man hier 50 km/h fahren und nicht überholen soll. In Bayern ist die einzige Ankündigung eine durchgezogene Linie knapp 100 Meter vor Beginn der Mittelinsel. Alle (!) der – zugegeben nicht vielen – Fälle, in denen ein Radfahrer auf so einer Kreisfahrbahn getötet wurde, sind in Bundesländern, wo man mit 100 km/h in den KV einfahren darf.
Ein anderes ist die Geschwindigkeit innerorts: In Bayern gilt immer noch "Regelgeschwindigkeit 50". In vielen anderen Bundesländern gilt das dagegen nur für Hauptstraßen und zwar zunehmend genau in der Lesart ("Kreis-, Landes- und Bundesstraßen"); auf Gemeindestraßen begegnet einem immer öfter direkt hinter dem Ortseingang die 30-Zone.
Was Radwege angeht, ist die zur Hauptstraße gleiche Vorfahrt in allen norddeutschen Ländern (außer MV) der Regelfall mit mehr oder weniger vereinzelten Ausnahmen. Eine Radwegfurt über einmündende Straßen mit ggf. einem ![]()
ist dann (übrigens auch schon bei "Gehweg, Radfahrer frei" innerorts) relativ selbstverständlich (mindestens als zwei weiße Linien; immer öfters vollflächig rot). Das Fehlen davon gilt in den Kommunen als "Fehler" (was leider trotzdem oft nicht zu sonderlich schneller Korrektur führt…). In einigen südlichen Bundesländern dagegen (ganz extrem Saarland) kann man oft nur aus dem
im Augenwinkel erkennen, dass man da einen Radweg kreuzt.
Außerdem werden die 50 cm Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn nachgerüstet, sobald die Steine eh mal hochgenommen werden – dies gilt auch für Angebotsradwege und bei Neuanlagen sogar für reine (!) Gehwege. Aus dem Fehlen davon kann man meist die alten Leichen erkennen. Viele Kommunen haben zudem recht komplexe Farbcodierungen, um Geh- und Radwege unterscheidbar zu machen. In Bayern ist gefühlt die übliche Gestaltung: asphaltierte Fahrbahn, Bordstein, asphaltierter Radweg, weiße Linie, asphaltierter Gehweg.