Beiträge von TheK

    Die ganze Diskussion gäbe es nicht, wenn man [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] nicht völlig realitätsfremd ("IMMER Schrittgeschwindigkeit") definierten würde. Absolut niemand fährt so langsam, wenn da kein Fußgänger in der Nähe ist oder irgendwo raus kommen kann.

    "nur" ist aber bei Umfang und Alter des Hamburger Radwegenetzes sicher sehr relativ. Und ob man für irgendwelche 70 Jahre alten Radwege, deren Benutzungspflicht ein absoluter No-Brainer ist (weil die Belastungsniveau 4 "Nachtruhe" nennen) je eine geschrieben hat, wäre dann auch spannend :)

    Wenn dabei kein Match auftritt, werden hinterher alle Verkehrszeichen eingesammelt, für die es keine rechtskräftige Anordnung gibt, oder die Behörde setzt sich hin und schreibt die Anordnungen für alle Verkehrszeichen, die bleiben sollen.

    Und auch andersherum, was irgendwo fehlt. Wenn da ein Zweirichtungs-Radweg läuft, ist ein [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205] nunmal nicht optional.

    Müsste da nicht jetzt sogar [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] stehen, um die Benutzungspflicht zu beenden? Und das hier eben andersrum (und sinniger Weise so, dass man es in südlicher Richtung auch sehen kann).

    Spannend ja auch, wo genau die Leute gerade auf den Aufnahmen da stehen… #142 wäre kein Problem, #146 kein Problem (steht sogar selbst direkt am Haus)… Aber bei #144 biste halt im Weg wenn du deinen scheiß Schottergarten vor der Tür willst.

    #150 das gleiche: Einen Meter weiter vorfahren und es wäre egal – aber nein, man muss so stehen, dass es eng ist.

    Die Aberkennung des Führerscheins (darf er meinetwegen irgendwann nach einem psychologischen Eignungstest neu machen…) würde ich nicht als Teil der Strafe werten, sondern als Schutz der Gesellschaft wegen offenbar geistiger Verwirrtheit: "Er habe die Ampel vor seinem „geistigen Auge auf Grün umschalten sehen“."

    Ob 80 oder 100 auf gut ausgebauten Landstraßen ist noch das kleinere Problem. Die ganzen Nebenstraßen sind oft nichtmal dafür geeignet, trotzdem versucht's aber (bisher völlig legal!) immer mal wieder jemand mit 100. Durch die Art wie "Unfallschwerpunkte" definiert sind, fällt das auch nicht auf: Weil diese rein über die absolute Unfallzahl gehen, misst man damit nicht gefährliche Straßen sondern einfach nur hohes Verkehrsaufkommen.

    Naja, da ist "Radweg Ende" und daneben "Gehweg" (ohne Ende), also eigentlich ist das eindeutig. Es ist völlig bescheuert und zeugt von "wie können wir die Radfahrer behindern", aber mehr auch nicht. Auf Gehwegen darf man nämlich nicht radeln, außer es ist ausdrücklich erlaubt – deswegen gibt es ja die Diskussion, wie man einen [Zeichen 240] ohne Benutzungspflicht machen kann.

    Angebotsradwege (die in der Tat kein Schild brauchen) sind dagegen mehr oder weniger klar erkennbar eine weitere Fläche _neben_ dem Gehweg.

    Ne, das Ding hier hat schon in den 70ern nicht den Normen entsprochen (1m, Engstellen 80 cm für den Radweg; 1.5 m für den Gehweg) und die Radfahrer _rechts_ schon gar nicht… Insofern ist die Aufhebung der Teilung schon richtig – nur warum man hier kein "Gehweg, Radfahrer frei" macht, ist mir ein Rätsel. Das [Zeichen 240] egal ob als Schild (mit Benutzungspflicht) oder Piktogramm (dann ohne) ist da geeignet, wo es de facto "Radweg, Fußgänger frei" bedeutet, sprich Fußgänger die *klare* Minderheit sind (allem voran außerorts).

    Guck mal zweites Bild weiter hinten – die Trennung ist nicht von Dauer. Und das Gesamtkunstwerk dürfte stellenweise nichtmal 2 Meter breit sein, da ist also "nebeneinander" recht theoretisch.

    Die Lösung ist doch ganz einfach: »Radweg Ende« bedeutet, dass ab dieser Stelle wieder mit Fußgängern auf der Piste zu rechnen ist. Aus einem Refugium ("Bikes only") wechselt man dort also in einen "Shared Space".

    Du vergisst, dass das in Bayern ist – also muss man einen Weg finden, der möglichst umständlich reguliert ist und zum anderen den Radverkehr maximal einbremst… Radweg bis an die Fahrbahn führen und Zebrastreifen drüber wäre doch zu einfach. :/

    🤦

    Vor allem lässt das riesige "Radweg Ende" ahnen, dass die das Problem schon bemerkt haben, es aber offenbar gar nicht im Sinne der Radfahrer abstellen WOLLEN…

    Aber sind da jetzt echt in den drei Wochen 50.000 Leute lang geradelt, oder stellt das Ding irgendwelche Hochrechnungen an?

    Interessante Frage, ob der rote Streifen dazu zählt – von dem Mülleimer her wohl weniger. Aber andererseits wäre der Sicherheitstrennstreifen auch ohne bei weitem erfüllt, immerhin parkt da ja keiner. Der Unterschied ist im Endeffekt, ob man Lastenräder jederzeit überholen kann (punktuell geht das auch auf weitaus engeren Radwegen).

    Bezüglich der Breite ist die Benutzungspflicht ohnehin die einzige Stelle, wo man irgendeine Norm mal erzwingen kann – und wenn das nicht erfüllt ist, lässt man's eben. Insofern geht es wahrscheinlich eher darum, Radfahrer anzulocken. Allerdings scheinen mir an der Stelle eh öfters die Autos auf der Fahrbahn (stauend) im Weg zu stehen, da geht das eh fast von alleine :)

    Ich tippe Mal, man wollte Schutzstreifen machen und hat beim Messen der Breite festgestellt, dass es keinen Grund gibt, das Befahren auch nur ausnahmsweise zu erlauben 😜

    Das man schon Radwege gebaut hat, als in Bayern noch Radfahrer als Hexen verbrannt wurden gilt für viele norddeutsche Städte – die Hamburger "Ost-West-Straße" hatte schon 1956 einen richtigen eigenen und recht breiten (der Sicherheitstrennstreifen wurde ja erst später abgezogen) Radweg – nur leider wurde später teilweise ein Parkstreifen draus und der neue Radweg führt Slalom weiter hinten (besonders grotesk am westlichen Eingang der U-Bahn Station Meßberg).

    Hier ist die ursprüngliche Führung noch erhalten:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Wo das jetzt in Hannover war, bin ich überfragt, aber mir war eben die Kombination aus erkennbar neu gebaut und [Zusatzzeichen 1022-10] aufgefallen. Ist aber rechtlich eben auch nicht sauber: [Zusatzzeichen 1022-10] darf eigentlich nicht rechts stehen (und wäre mit Verweis auf die "bauliche Offensichtlichkeit" wahrscheinlich eine Überbeschilderung) und [Zusatzzeichen 1000-33] gibt es nicht mehr.

    und natürlich spielt die Belastung mit KFZ eine Rolle. Ich bin in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg mit dem Rad unterwegs und es ist geradezu lachhaft, wenn ich mir vorstelle, dass da nun Radwege gebaut werden, weil das eben der kürzeste Weg von A-Dorf nach B-Dorf ist, ich aber auf diesem Abschnitt auf 5km genau von 0 Autos überholt werde. Ok: in 3 von 5 Fällen. in den übrigen Fällen fährt mal eines lang... :/

    Und genauso denkt der eine Autofahrer auch "Da wird schon keiner kommen, also muss ich auch nicht auf die Straße achten." und am Ende passieren die Unfälle genau da – übrigens bei weitem nicht nur diese, sondern auch "Auto trifft Baum, "Auto trifft Wildschwein", "Auto trifft Trecker" oder "Radfahrer trifft Schlagloch"… Und da setzt auch die Beschilderung an: Eine Anliegerstraße bestätigt dieses "du bist hier alleine" ja noch; eine Fahrradstraße dagegen "hier sind Radfahrer und du bist der Sonderfall".

    Was die Netz-Funktion angeht, definiere ich diese an erster Stelle über den Weg zur Grundschule. Zur Erinnerung: Diese Kinder dürfen auch in einer 30-Zone nicht auf der Fahrbahn fahren (auch wenn das de facto trotzdem passiert, da 30-Zonen auf Dörfern in der Regel keine dieser Bezeichnung würdigen Gehwege haben) – und auf dem Abschnitt zwischen den Dörfern willst du sie dazu zwingen? Und in der Regel ist das dann auch der Ort, wo der Supermarkt und ein besserer ÖPNV sind. Der Rest des Netz sind dann die Verbindungen zwischen den größeren Orten, aber da muss man über die nötige Verkehrslast dann in der Regel auch nicht mehr diskutieren (außerorts liegt die Hürde nach ERA bei 2500 Kfz/Tag).