Beiträge von TheK

    Im Gegenteil geht es auch um Rechtssicherheit. Der Gesetzesgeber hat keine klaren Inizien geliefert, wann ein Radweg ohne Schild als solcher zu erkennen ist.

    Vor allem könnte eine klare Regelung für einen nicht benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg die Unsitte beenden, kilometerlange [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] anzuordnen und sich dann zu wundern, wenn die Radfahrer da mit 25 drüber brettern. Das ganze ist geschaffen worden, um eine konsistente Regelung zu Fußgängerzonen zu bekommen – nur sind die wenigsten Gehwege mit Fußgängerzonen zu vergleichen, sondern sie sind meistens leer und die wenigen Nutzer bewegen sich in überwältigender Mehrheit in eine von zwei klar erkennbaren Richtungen. Insofern wäre es sinnvoller, die Geschwindigkeit im Regelfall freizugeben und nur dort zu beschränken, wo es unübersichtlich und/oder voll ist. Noch grotesker wird das ganze, wenn Benutzungspflichten mit der Formulierung "auf der Straße wäre eine Benutzungspflicht geboten, der vorhandene Radweg ist hierfür jedoch ungeeignet" aufgehoben werden – man hätte also quasi die Wahl, sich zu gefährden oder im Kriechgang weiter zu kommen. Und Fahrbahnradeln ist nunmal nicht für jeden – manchmal möchte man eben gemütlich und vielleicht sogar zu zweit nebeneinander fahren und nicht rasen müssen, als wäre der Teufel persönlich hinter einem her (beim Fahrverhalten mancher Autofahrer ist er das wohl sogar).

    Eine entsprechende Regelung wäre schwerpunktmäßig für Hauptstraßen in kleineren Ortschaften mit geringem bis marginalem Fußverkehr, 50 km/h schnellen Autos und als durchgängige Verbindung zu/zwischen "richtigen" Radwegen (insbesondere dem [Zeichen 240] außerorts). Das ganze ist nur zulässig, wenn eine Anordnung von 30 nicht möglich ist, die Breite 2 Meter + Sicherheitstrennstreifen beträgt und aus Platzgründen auch kein eigenständiger Radweg (Schutzstreifen zählt nicht) möglich ist. An Problemstellen wird es punktuell (!) durch [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] unterbrochen, wobei hierfür auch die "Leichtigkeit des Verkehrs" als Prämisse gelten sollte.

    Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn irgendetwas nicht klar als Radweg zu erkennen ist, fährt man eben nicht drauf. Fertig!

    Warum sorum? Wenn eine Verkehrsfläche eine Fahrbahn für Autos sein *könnte*, darf man sie befahren, oder es ist ausdrücklich verboten. Warum sollte für den Radverkehr nicht das gleiche gelten? :evil:

    Etwas ernsthafter: Wenn man in einem Dorf auf die Hauptstraße kommt und da ist an einer Seite ein >2,5 Meter breiter Bürgersteig, dann kann man weitgehend davon ausgehen, dass der mindestens "Gehweg, Radfahrer frei" ist.

    Wer sagt es der Stader Verkehrsbehörde?

    Das würde die Absurdität dieser Freigabe aber auch nicht verbessern. Ich sehe da eine sehr schmale Fahrbahn (wenn man da 50 erlaubt, läuft was falsch…) und eine Beleidigung von einem Gehweg. Darauf das Radfahren auch mit im Schleichgang zu erlauben, wäre völlig daneben.

    Woher wissen die Autofahrer eigentlich, wo sie fahren müssen?

    Die fahren eh, wo passt – selbst wenn Schilder eindeutig was anderes sagen. :evil:

    Es gibt eben kein Verkehrsschild für Angebotsradwege rechts – bei getrennter Ausführung geht man davon aus, dass das über das Design geht und für die gemischte Form war eigentlich mal [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gedacht. Dann kam aber irgendwer mal auf die Schnappsidee mit der Schrittgeschwindigkeit – weniger wegen böser "Rambo-Radler" als eher weil ignorante Kommunen das reihenweise an viel zu enge Gehwege getackert haben.

    Mal hier den Zählfix für die vier Bahnhöfe im Kreis (ohne die Lachnummer "Wendlandbahn"…); mit dem kleinsten angefangen…

    • In Echem dürften es um die 50 wettergeschützte sein; dafür sehe ich nix mit Diebstahlsschutz. Interessanter Weise ist auch PArkraum für Autos quasi nicht vorhanden.
    • Radbruch hat von allem etwas, darunter 10 abschließbare Boxen für Fahrräder. Die ungesicherten sind so über das Gelände verteilt, dass mir das Zählen jetzt zu doof war.
    • Bardowick kommt sogar auf 24 Boxen (damit zieht das nicht eben fahrradfreundliche Kaff fast mit Berlin gleich…). Dazu kommen wohl dreistellig ungesicherte (überwiegend überdacht) und seit paar Tagen endlich eine Stadtrad-Station. Den meisten Platz verbrät allerdings eine absurde Zahl Parkplätze für Autos.
    • Und dann kommt Lüneburg und jetzt dürfen sich ganze Bundesländer schämen… Das gesicherte Fahrradparkhaus kommt auf 1333 (und man muss sie nichtmal eine Treppe rauf tragen!), dazu nochmal afaik 800 überdacht aber unbewacht am Südende und 100 in offenen Ständern östlich der Gleise. Stadtrad ist eh klar und mit dem, was wild auf dem Bahnhofsvorplatz rumsteht, könnten 3000 zusammenkommen.

    68.761, von denen 41.548 (60%) alleine auf Niedersachsen und NRW entfallen (sind dann auch pro Kopf Platz 2+3). Bremen ist pro Einwohner in einem anderen Universum: Sechsmal so viele gesicherte wie der Bundesdurchschnitt und damit mehr als der Durchschnitt der Gesamtzahl. Und Berlin ist ein Totalausfall – gefolgt von Thüringen, Saarland und Sachsen.

    Gesamtzahl pro Einwohner ragt Brandenburg heraus, wogegen Berlin auch hier nur Durchschnitt ist. Und das Saarland könnte alle vorhandenen sichern und es wäre immer noch unterdurchschnittlich.

    Durchschnittswerte: 5/1000 Einwohner gesamt; 0,8/1000 EW gesichert.

    7 Meter Gesamtbreite bekommt hier "oben" nur eine Bundesstraße, der Rest ist 3,25 m pro Fahrspur mit, 3 m ohne Buslinie (in 30-Zonen letzteres auch weniger) und wird teils dahin angepasst.