Beiträge von Panke

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    Der Wortlaut der Norm ließe diese Interpretation zwar zu, allerdings halte ich sie nicht für sehr erfolgversprechend im Streitfalle. Ich nehme an, dass Gerichte grundsätzlich die Entscheidung zwischen den beiden Arten des Überholens fordern dürften. Selbst wenn man grundsätzlich das Verhalten nicht rechtswidrig sähe, würde aber wohl bei einem Unfall eine erhebliche Mitschuld angenommen werden, da mit einem solchen Verhalten andere Verkehrsteilnehmer wohl kaum rechnen brauchen.

    Sollte ein Seitenwechsel tatsächlich mehrfach nötig sein, würde ich das auch lassen, allein schon aus Bequemlichkeit. Aber gerade bei so Spezies die mich vor der Ampel noch überholen und dann zumachen, komme ich da links gut vorbei. Auch frage ich mich, welche Unfälle du da groß im Sinn hast? Sollte der Verkehr tatsächlich stehen (und sonst würde ich auch nicht fahren), kämen mir nur Dinge wie Türen oder von mir verursachte Schäden in den Sinn. Alles mein Risiko oder ungefährlich bei der Geschwindigkeit.

    Gibt es denn eine Norm, die das überholen von stehendem Verkehr untersagt?

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    (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

    Die wesentlich höhere Geschwindigkeit könnte man anführen. Dann müsste man konsequenterweise aber auch Autos die ich als Radfahrer überhole daran binden, während des Überholvorganges die Geschwindigkeit nicht zu erhöhen. Vor Gericht wahrscheinlich utopisch.

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    (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

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    Was also wollen die Helmpflicht-Befürworter wirklich erreichen? Vielleicht doch nur, dass der Radverkehr nicht noch mehr zunimmt, was bekannlich immer mehr Fläche einfordert, die den Autos genommen werden muss?

    Das ist eine Theorie, vielleicht gibt es sogar einige wenige, die das bewusst machen. Unserem lieben Friedrich traue ich das zum Beispiel nicht zu. Ich denke bei den meisten (die das dann nachplappern) sind es eher niedrigere, emotionale Gründe. Zum Beispiel um Schuld von sich selbst als Kraftfahrer auf den verunglückten Radfahrer abzuwälzen. Schläft sich gleich viel besser.

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    anke wies zu Recht auf gesunde Ernährung und körperliche Bewegung hin! Was wiegt schlimmer: Viele Menschen, die auf's Radfahren verzichten, weil sie keinen Helm tragen wollen oder die Gesundheitsfolgen wegen Bewegungsmangel (und falscher Ernährung)? Es geht dabei um nichts anderes, als die finanziellen Folgen für die Gesellschaft. Wer sich für eine Helmpflicht stark macht aber nicht mindestens ebenso vehement ein generelles Rauchverbot in ganz Deutschland fordert, sollte das begründen können. Ich weiß..., die Tabaksteuer....

    Wobei ich eher allgemein darauf hinauswollte, dass man etwas nicht nur deswegen zur Pflicht erheben (oder verbieten) darf, weil es nach persönlicher Güterabwägung als sinnvoll (sinnlos) erscheint. Insbesondere dann nicht, wenn die Folgen persönlich getragen werden. (Dadurch dass ich keinen Helm trage, gefährde ich niemand anderen)

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    Wir sind für Helmpflicht oder, ohne Helm, für extra-Unfallversicherung.

    Du bringst Argumente für das Tragen eines Helmes und forderst am Schluss eine Helmtragepflicht. Beides (Helm tragen, und Pflicht einen Helm zu tragen) verlangt aber unterschiedliche Argumente. Ich zieh mal einen hinkenden Vergleich:

    Obwohl ich mein Leben lang auf meine Ernährung achtete, riet mir mein Arzt zu ausgedehnten Spaziergängen. Zwar sind meine Blutwerte nicht sooo schlecht, aber einige meiner Geschwister sind in letzter Zeit an Herzinfarkten verstorben. Das mag auch daran liegen, dass ich mich zwar bewusst ernähre, aber auch sehr wenig bewegte all die Zeit. Die heilsame
    Wirkung ausgedehnter Spaziergänge ist jedenfalls ziemlich gesichert.

    Ich bin für eine Spaziergangspflicht.

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    Das halte ich für eine Überinterpretation des §5 (8) StVO ("Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.") Die Regelung erlaubt nämlich keinesfalls ein "durchfädeln"

    Ich sehe das ja so, dass man generell links zu überholen hat und hier eine Ausnahme für das überholen auf der rechten Seite geschaffen wurde. Wenn jetzt einer "rechts zumacht" fahre ich an dem links vorbei und am nächsten wieder rechts. "Durchfädeln". Zwischen zwei Autos ist eigentlich immer Platz für ein Fahrrad, da keiner so eng auffährt. Kommt man bis nach vorne, stellt man sich einfach hinter die Haltelinie, da ist immer Platz. Mache ich aber grundsätzlich auch nur, wenn die Ampel gerade auf Rot umgesprungen ist und man schon sieht, dass man gut durchkommt.

    Ich besitze keinen Helm und halte auch keinen für nötig. Ich wollte mir diesen Winter allerdings dennoch einen kaufen, einerseits um Kamera und Spiegel zu befestigen, andererseits weil im Winter bei Glätte die Gefahr eines Alleinunfalls nun mal höher ist. Daraus ist mangels Winter aber noch nichts geworden, auch weil ich mir nicht ganz schlüssig bin, welcher Helm es nun werden soll. Viel Geld ist mir die Sache auch nicht wert.

    Tragen würde ich ihn eh nur beim Pendeln zur Arbeit.

    Beim stöbern in Pressemitteilungen zum Thema Unfälle mit Radfahrerbeiteiligung bin ich das Symposium Abbiegeunfälle bei der BG Hamburg gestoßen. Die gesamte Pressemitteilung findet ihr hier. Laut dieser Pressemitteilung fahren Vertreter vom ADFC auch vor Ort? Weiß jemand wer das war bzw. war dabei und kann aus dem Nähkästchen plaudern?

    Beim aufmerksamen Studium dieser Pressemitteilung, fiel mir einerseits auf, dass LKW-Abbiegeunfälle von den beteiligten Gruppen (Lobby, Verkehr, Versicherung) als großes Problem wahrgenommen werden. Leider gefällt mir die Stoßrichtung überhaupt nicht:

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    Diese Unfälle sind dadurch charakterisiert, dass der Lkw-Fahrer in der Regel selbst körperlich nicht verletzt wird, er aber mit den vielfältigen Folgen dieses traumatisierenden Ereignisses fertig werden muss.

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    ies wirkt sich negativ auf die weitere Ausübung des Berufes aus. "Hier wollen wir ansetzen.", betonte Dr. Jörg Hedtmann. "Für uns ist der Fahrer - unabhängig von seiner juristischen Schuld - bei einem Abbiegeunfall immer auch Opfer. Ihn wollen wir deshalb durch geeignete Maßnahmen entlasten."

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    Bei den Symposiumsteilnehmern bestand Einigkeit darüber, dass die gesamte Verantwortung nicht nur auf den Fahrer gelenkt werden kann, denn der Tote Winkel kann zwar minimiert, jedoch nicht ganz beseitigt werden

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    Trotz unterschiedlicher technischer Systeme und bestehender Lösungen gibt es weiterhin Situationen, in denen ein Fahrer den Fahrradfahrer neben sich nicht sehen kann. Das müssen auch die Fahrradfahrer wissen und sich darauf einstellen.Damit dieser Perspektivenwechsel gelingt, wurde eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer gefordert,

    Sieht für mich danach aus als sollten Lastkampfwagen-Fahrer dadurch entlastet werden, dass man die Schuld den (wirklichen) Opfern in die Schuhe schiebt.

    Hat außer mir noch einer das Problem, dass das Vorderrad nicht die Spur hält, sobald es über festgefahrenen aber unebenen Schnee geht? Gerutscht oder so bin ich nicht einmal, nicht umzufallen war aber trotzdem rel. schwierig heute morgen.

    Notwehr? ?(

    Mein Fehler. Ich habe die StVO gemeint und StGB geschrieben, aber immerhin richtig verlinkt :) . §32 StVO:


    Ich wollte darauf hinweisen, dass das Gebarden am Jungfernstieg unter diesen Punkt fallen könnte und dann zumindestens zivilrechtlich Konsequenzen haben dürfte.

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    I.Ü. halte ich die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Angabe der Personalien (auch ohne mitgeführten Personalausweis) für nicht angemessen im Zusammenhang mit einer so leichten Owi. Falls sich die Polizisten in irgendeiner Weise provoziert gefühlt haben, darf das solange keine Rolle spielen, wie a) die Identitätsfeststellung möglich ist und b) keine weiteren Delikte (z.B. Beleidigung o.ä.) begangen werden.

    Mich stört z.B. das Sachwerte über mehrere 1000€ einfach so rumliegen gelassen werden um 15€ zu kassieren, insbesondere da ja mit "Meine Anwältin kommt gleich rum und indentifiziert mich" durchaus Bereitschaft da war, die Sache aufzuklären. Auf der Wache hat man ja immer noch keinen Ausweis dabei.

    Bis auf das Blauschild find ich das in Ordnung, sofern der Hochbordradweg weiterführt. So wird man leider in drei unnötige, potenzielle Konfliktsituationen gezwungen: Auffahrt auf den Radweg, Haltestelle, erneute Einfahrt in die Straße. Letztere scheint mir für den R.adverkehr zwar unpraktisch, aber wen. ungefährlich zu sein.

    Bonuspunkte gäbs, wenn das Blauschild wegkommt und eine alternative Führung über die Straße dort auch hingepinselt wird. Damit kein Radler in die Irre geführt wird.

    Also mit Blauschild: WTF
    Ohne Blauschild: Typischer Fall von vermurkster Führung.

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    Der zweite Grund ist, dass die Polizei gern darüber hinwegsieht, wenn jemand Geh-/Radweg zuparkt, aber sanktioniert, wenn ein Fahrbahnparker den fließenden Verkehr aufhält.

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    Du hast mich schon richtig verstanden?! Fahrbahnparker (im Halteverbot) = Chance auf Bußgeld, Radwegparker = Chance auf Nicht-Verfolgung.

    Ich ging davon aus, es ginge um Radwegparker die sich auf den Radweg anstatt an den Fahrbahnrand stellen, obwohl das Parken dort erlaubt ist. Schließlich ging es ja im ersnicht um ein Halteverbot. Vielleicht habe ich das aber auch nur geistig ergänzt, weil ich solch einen Fall von »Pizzalieferant steht auf Radweg, obwohl er auf der Fahrbahn parken darf« neulich noch hatte.

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    auch ohne explizite Anordnung eines Halteverbotes oder eingeschränkten Halteverbotes darf nicht an jeder Stelle auf der Fahrbahn geparkt werden.

    Aber wenn dort geparkt werden darf (und das ist ja die Regel, nicht die Ausnahme), dann darf die Polizei mit der Begründung »sie halten den Verkehr auf« ein Bußgeld verhängen?

    Ist die Liste bei Wikipedia unvollständig?

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    Der zweite Grund ist, dass die Polizei gern darüber hinwegsieht, wenn jemand Geh-/Radweg zuparkt, aber sanktioniert, wenn ein Fahrbahnparker den fließenden Verkehr aufhält.

    Nach welcher Norm soll denn diese Sanktion erfolgen? Zu mir hat jedenfalls noch nie jemand gesagt: Du ich parke immer im Parkverbot, weil im erlaubten Parkraum sanktioniert die Polizei immer.