Beiträge von Panke

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    Diesen Leuten ist der Umweltaspekt egal weniger wichtig


    So wie mir. Ich halte das ja jedes Mal für einen strategischen Fehler, wenn auf Umwelt abgestellt wird, um den Radverkehr zu propagieren.


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    Den ich mal als urbane obere Mittelschicht, also als typischen Grünenwähler beschreiben würde


    Die haben doch alle ein Auto.

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    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
    (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

    Ich muss die Fahrbahn nutzen und dabei nur möglichst weit rechts fahren. Eine Interpretation, bei der in diesem Kontext das Rechtsfahrgebot das Gebot die Fahrbahn zu benutzen aufhebt, halte ich für keine Interpretation die ein Gericht bestätigen wird.

    Das Rechtsfahrgebot ist keine drakonische Norm, die jeden Verkehrsteilnehmer dazu zwingt am rechten Fahrbahrrand entlang zu schrammen. Insbesondere geht sie späteren Paragraphen und der Einteilung der Fahrbahn in verschiedene Spuren nicht vor. Wenn es eine Spur gerade aus gibt und eine Spur zum rechts abbiegen, dann fahre ich möglichst weit rechts, wenn ich die Geradeausspur nehme.

    Das sehen Gerichte auch so. Hier wird sogar der blaue Lolly zum Einordnen aufgehoben (Quelle: )

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    Ein Radfahrer handelt nicht verkehrswidrig, wenn er zum Linksabbiegen den Radweg verlässt und sich auf der Straße einordnet (OLG Hamm, Az. 27 U 2/89, Urteil vom 08.06.1989, NZV 1990, 26; VersR 1991, 935; VRS 46, 217).Das Urteil soll vom ILG Brandenburg bestätitigt worden sein (VR 96, 517). Das Urteil oder der Leitsatz ist mir aber nicht bekannt. Ein weiteres, neueres Urteil stammt vom AG Oldenburg, Urteil vom 20.02.2003. Aktenzeichen und Fundstelle sind mir unbekannt, der ADFC Oldenburg berichtete darüber.

    Auch würde deine Interpretation des Rechtsfahrgebots die generelle Radwegbenutzungspflicht wieder einführen, was vom Gesetzgeber ja explizit nicht gewünscht ist §2 (4) StVO.

    Es gibt keine konsistente Auslegung der StVO, bei der §2(2) nur in Kreuzungsbereichen eine Benutzung des Radweges verlangen würde.

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    Dann dürfte aber auch keine RWBP angeordnet werden...

    Ich habe im Hinterkopf, dass [Zeichen 237] in erster Linie einen Radweg kennzeichnet und in zweiter Linie ein Verbot für eine begleitende Fahrbahn ausspricht. Wo keine begleitende Fahrbahn ist, dort auch kein Verbot. Man könnte also ruhig den Radweg durch Oben Borgfelde mit [Zeichen 237] beschildern und trotzdem darf man unten auf der Straße radeln.

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    Fußgänger sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer, auf die muss man eh Rücksicht nehmen. Und an so einer Querung muss man damit rechnen, dass der Fußgänger auch über den Radweg läuft ohne zu gucken. Das ist sogar der Regelfall.Ergo hat der Radfahrer imho beim Unfall zumindest eine Teil-Schuld. Interessant ist nur die Höhe des Bußgeldes.

    Natürlich, Ampeln entbinden ja explizit nicht von der Sorgfaltspflicht. Mich würde eine Alleinschuld + Rotlichtverstoß aber auch nicht wundern. Einerseits weil der Gesetzestext das IMO hergibt, andererseits weil Richter rel. viel Spielraum haben. Dass Ampel umfahren über eine Tankstelle als Rotlichtverstoß gewertet werden kann, halte ich z.B. für Rechtsbeugung.

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    Hier ein Bsp. aus HH zur Lage der Ampel, der sich daraus ergebenden Haltepflicht und dem Vorrang gegenüber dem Fußgänger oder kreuzendem Radverkehr (rechts vor links). Ich gehe dort nicht davon aus, dass ich bei ROT als Radler halten muss. Außerdem hat der Radler Vorrang gegenüber Fußgängern, weil der Radweg weit abgesetzt, der Fußgänger eine extra aufgeweitete Wartefläche zwischen Radweg und Fahrbahn hat, wo ja auch die Ampel steht.

    Hier würde ich dir vorbehaltlos zustimmen, weil der Radweg nicht fahrbahnbegleitend ist. Dann kann die Ampel natürlich nicht gelten. Auf der anderen Seite der Straße bei der Dreistrichfuhrt gilt die Fahrbahnampel (falls da keine Fußgängerampel/Radlerampel steht). Und die würde IMO auch ohne kreuzende Straße gelten (reine Fußgängerampel z.B.).

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    danke euch beiden.Verstehe ich es richtig, dass die Position des Ampelmastes entscheidend ist, ob ich fahren darf oder nicht? Oder gilt nur die eventuell vorhandene Haltelinie? Oder darf ich raten, wie sich die Planer das vorgestellt haben?

    Das halte ich für falsch. Auch Haltelinien mögen zwar die Intention der Planer verdeutlichen, klären aber nur wo man halten muss, nicht ob. Zu Bild 21. steht in der Broschüre aus Münster, dass die Radfahrer dort frei weiterfahren können und sich mit den Fußgängern "arrangieren" müssen. Spätestens wenn man einen Fußgänger an so einer Stelle umkachelt, wird der vor Gericht erklären, dass der Schutzraum der Ampel den Fußgängern die sichere Querung ermöglichen soll, und sich damit natürlich auch auf den Radweg erstreckt. Dann ist man als Radfahrer vor Gericht auf hoher See.

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    Dort gilt rechst vor links, was die meisten Radler allerdings nicht wissen, vor allem die, die die Fahrbahn gequert hatten und dann Vorrang geben müssten. Genauso wenig wissen Fußgänger an der Stelle, dass Radler Vorrang haben.

    Warum? Weil die Ampel links vom Radweg steht? IMO ist das völlig unerheblich, wo der Pfahl den Boden trifft. Oder beziehst du dich darauf, dass -- da keine Dreistrichfuhrt -- für Radler gar keine Ampel gelte?

    Du musst den Radweg nutzen, weil er benutzungspflichtig ist. Soweit so gut. Daraus ergibt sich aber nicht, dass man an allen Kreuzungen bei Vorhandensein einer Radführung von der Fahrbahn auf den Radweg wechseln muss. Was deine ursprüngliche Aussage war. Sollte die Polizei das so gesagt haben, war sie fehlinformiert.

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    Hinweis: auf der rechten Spur der Fahrbahn darfst Du nicht stehen, auch wenn Du auf der Fahrbahn fährst: Ist eindeutig Abbiegespur, sieht man klar auf dem Foto. Und als Radfahrer darfst Du nur auf der rechten Spur stehen;


    Das ist auch nicht wahr.

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    Die Gründe, weshalb Menschen "ins Grüne" ziehen/gezogen sind, sind sicher verschieden. Ihnen deshalb das Recht zuzugestehen, die Menschen, die in der Stadt leben, täglich mit Lärm, Feinstaub und giftigen Abgasen zu "versorgen" haben sie deshalb noch lange nicht! Es wäre vergleichbar damit, dass durch das "Dorf der Ruhe" dieser Pendler von nun an täglich Blechlawinen fahren sollen. Die Wutbürger würden sofort eine Bürgerinitiative gründen und alle Hebel in Bewegung setzen, wieder ruhig zu wohnen.

    Man selbst beansprucht also Rechte, die man anderen nicht zugesteht. Natürlich hat auch die Politik versagt. Schon lange hätte man vor den Toren der Stadt Parkmöglichkeiten mit guter ÖPNV-Anbindung anlegen müssen.

    Interessant ist es doch, dass zum Beispiel im Falle Hamburgs, viele dieser grünen Oasen außerhalb der Stadtgrenzen liegen. Die (von Lärm) Betroffenen stellen sicherlich (ich habe keine Zahlen) den Großteil der Wähler. Trotzdem hat man sich das gefallen lassen. Wer kann, zog in Vororte / aus dem Zentrum und pendelt jetzt zurück. Warum eigentlich Pinnebergern den Gefallen tun. Die Zahlen nicht mal steuern hier ;-)?

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    Dieser Beschluss hat mich auch massiv geärgert. Es geht nicht darum, dass über-Rot-Fahren zu verharmlosen, aber vor 2 Jahren gabs keinen Punkt, letztes Jahr einen von 17, und dieses Jahr jetzt 1 Punkt von 8.


    Für mich noch ein Grund mehr die Fahrbahn zu nutzen, da gibt es immerhin eine Gelbphase.

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    Schönes Propagandabild aus der Kellinghusenstraße. Glaubt auch
    nur irgendjemand, das hätte man so durchgesetzt bekommen?

    Ich lass mich gern überzeugen, aber meine Erfahrungen mit Stadtbahnen aus Köln sind eindeutig negativ.


    Ja, klar. Wenn die Menschen das nicht gut fänden, wäre das kein "schönes Propagandabild" :)

    Ich glaube nicht, dass wir irgendwas anderes als solche Niederflurgleisanlagen bekämen.

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    Erste Variante ist die langwierige (und damit mit fortlaufender Dauer immer unwahrscheinlichere), die zweite Variante wird so schnell kein Politiker in D in Regierungsverantwortung, der wiedergewählt werden will, nach Stuttgart21 mehr anpacken wollen.

    Nach Stuttgart 21, der Elbphilharmonie und BER würde ich eher ne Straßenbahn als eine U-Bahn bauen wollen als Entscheider. Wenn ich mir das recht überlege, will ich auf keinen Fall, dass die Banausen ein 3-Mrd.-Europrojekt anpacken.

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    Fazit: Bestimmte Stadtteile (z.B. Steilshoop) sollten eine Schienenanbindung bekommen. Ob die nun unter- oder oberirdisch verläuft sollten die Anwohner entscheiden (anders als in Karlsruhe wirklich nur die betroffenen Anwohner, nicht die ganze Stadt).

    Die ganze Stadt zahlt's, also soll auch die ganze Stadt entscheiden. Unabhängig davon wäre die Entscheidung auch richtungsweisend. Wird erstmal die erste gebaut, kommen weitere.

    Straßenbahn hat mehr Kapazität, fährt ruhiger, braucht etwas weniger Platz weil spurgeführt. Macht zumindest in der Stadt keine Abgase.

    Überall wo Straßenbahnen Busverkehre ersetzen nimmt die Beförderungszahl deutlich zu. Fahrgäste empfinden Straßenbahen in aller Regel als komfortabler als den Busverkehr.

    Genau. Straßenbahn ist sehr entspanntes Fahren. Man kann problemlos lesen, es gibt keine großen Geschwindigkeitswechsel. Es ruckelt viel weniger. Moderne Bahnen sind gut klimatisiert. Man hat (jedenfalls in Bremen) mehr Platz. Ich meide Busse, fahre aber gern Straßenbahn.

    Hinzu kommen die Infrastrukturvorteile höherer Kapazität etc, bei gleicher Kapazität sicherlich günstiger zu betreiben. (Kennt da jemand Zahlen?)

    Ich habe in Bremen an dieser Straße gewohnt. Dort fährt im Grunde alle fünf Minuten eine Straßenbahn vorbei. Der Autolärm hat mich aber mehr gestört. Insbesondere Busse und Motorräder, die aufheulen lassen. Aber auch das Grundrauschen des Autoverkehrs nervte deutlich schlimmer als alle fünf Minuten einmal kurz ne Bahn. Leise sind die aber auch nicht.

    Als ehemaliger Bremer mag ich einwerfen, dass Straßenbahnen aber immer noch deutlich leistungsfähiger und deutlich bequemer als Busse sind und ein dichteres Netz als U-Bahnen ermöglichen. Dort wo in Bremen die Straßenbahn eigene Schienen hat, werden die auch ganz schön schnell. Ich würde hier kein entweder oder sehen. Ein effektiver Nahverkehr in Hamburg braucht beides (und weniger Busse).