Wie kommen da denn 150€ Bußgeld zusammen?
Vielleicht gilt das "Befahren" der Fußgängerampel als Gehwegradeln (55 €), ergibt mit Nichtbenutzung benutzungspflichtiger Radweg (20 €) insgesamt 75 €. Dann vlt. verdoppelt wegen "Vorsatz". Aber reiner Spekulatius.
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Die Polizistin aber habe ihr Verantwortungslosigkeit vorgeworfen, gesagt, die Radwege seien gut gestreut – und wenn sie langsam fahren müsse, müsse sie eben früher aufstehen.