Beiträge von jan pi sike tu

    ...und was ist mit dem "Zusatzzeichen" an Ampeln mit dem grünen Pfeil drin?

    Da muss man doch davon ausgehen, dass hier Rad fahrende auch auf der Fahrbahn keine Rotlichtverstöße begehen können! ;)

    Ist doch schließlich "einfach zu erfassen"!

    Die Idee scheint originell, aber ich fürchte, dass ein Fake-S-Pedelec nicht die Lösung ist.
    Im Verkehrsportal gab es vor nicht so langer Zeit einen eigenen Thread zu dem Thema. Titel: Fast tägliche Nötigung durch Autofahrer. Was tun? ( ). Der Thread-Eröffner fährt ein S-Pedelec!

    Lustig! Der Fahrer hat nur auf einem winzigen 3km -Stück konzentrierte Probleme.

    Ich habe meine konzentriert auf 2km.

    die 15m sind die geschätzte Länge der Baustelle

    schon klar. Nur gilt ein [Zeichen 250][Zeichen 254] oder [Zeichen 259] eben im Normalfall nicht für die nächsten 3m. Sprich ich kann nicht aus dem Auto aussteigen, es am [Zeichen 251] vorbeischieben, und fröhlich weiterfahren!

    Analog der Fußgänger, der sich per Anhalter 10 m mitnehmen lässt, um dann hinter dem so passierten [Zeichen 259] fröhlich über die Bundesstraße zu flanieren.

    Ansonsten hätten Rad fahrende mit [Zeichen 254] quasi nie ein Problem. ;)

    Moin!

    Ich habe mich gefragt welche rechtlichen Konsequenzen es schlimmstenfalls haben könnte, würde man das tun, was die Schwebfliege tut: Einfach mal so tun als wär man eine Wespe, aber in Wirklichkeit gar nicht piksen können! ;)

    Zu Deutsch: Was wäre, wenn man sich ein Mofa-Versicherungskennzeichen ans Fahrrad schraubt?

    Es geht also darum, etwas vorzugaukeln um dadurch ein entspannteres Leben zu haben. Gut, das mit dem entspannteren Leben ist noch unbewiesen, wäre aber den Versuch wert! Schließlich soll der hinterm Lenkrad rotierende HB-Männchen-Kraftfahrer in seinem cholerischen Schnappatmungs-Anfall das Kennzeichen erblicken und daraufhin seine gewaltsam aufkochenden Erziehungs-Versuch-Reflexe wieder unter Kontrolle bringen, weil er sich erinnert, das Mofas und S-Pedelecs ja auf der Straße fahren *müssen*.

    Ob es klappt ist ungewiss. Aber wie sieht es rechtlich aus?

    Klar ist es Vorspiegelung falscher Tatsachen. Aber lügen ist generell nicht verboten, nicht mal gegenüber der Rennleitung.

    Kennzeichenmissbrauch wäre es m.E. nicht, da das ja nur auf "Kraftfahrzeuge" beschränkt ist.

    Urkundenfälschung ist es wohl auch nicht, da es kein Amtliches, sondern nur ein Versicherungskennzeichen wäre.

    Habe ich noch Rechtsaspekte vergessen? :?:

    Die (aus Erfahrung ja eher unwahrscheinliche) Verkehrskontrolle könnte natürlich trotzdem interessant werden...

    Hier braucht man dann sicher "gute" Ausreden, wie "Wieso? Die Politiker fordern doch andauernd eine deutschlandweite Kennzeichenpflicht für Fahrräder, da hab ich nur zuvorkommend mein altes Mofa-Kennzeichen dran gemacht, damit eben jeder weiß wer ich bin!", oder "Das hab ich vergessen abzumachen. Da war letzte Woche noch so ein S-Pedelc Motor im Vorderrad. Die müssen sowas ja haben", oder "Wird in Kürze beim Fahrradhändler in ein 45 km/h S-Pedelec umgebaut. Der Motor hat aber Lieferverzug. Nur das Kennzeichen war schon da. Motor sollte ja schließlich schon letzte Woche eingebaut sein", oder so...

    Trotzdem dürfte so ein Kontroll-Fall um Dekaden unwahrscheinlicher sein, als das man ohne Kennzeichen von selbsternannten Verkehrserziehern mit Kindergartenwissen mittels deren 2t-Spielzeug sanktioniert wird.

    Besonders effektiv dürfte das Versicherungskennzeichen am Liegerad wirken. Da ist ja eh schon mal der "Häh? Was is'n das'n?" -Effekt da. Und wenn man dann noch das Fake-Kennzeichen erblickt wird hoffentlich schnell ein "Ach, das is ja nur 'n komisches KFZ. Na, dann lass ich das mal in Ruhe" draus.

    Da wird man sich möglicherweise auch "behindert" fühlen und irgendwann überholen. Aber eben halt nicht absichtlich dicht um dabei "Fahrradweg!!!" zu schreien während man epileptisch auf den Gehweg zeigt.

    Schließlich sind diese geistig Längsverkehr-Behinderten die tatsächlich einzig verbleibende Restgefahr beim Fahrbahnradeln! Wenn man sie also durch geschickte Täuschung davon abhält angezeigt zu werden, tut man ihnen doch eigentlich sogar einen Gefallen, oder nicht? :saint:

    Die einzig schwierige Frage dürfte sein, woher man eins in der richtigen Farbe bekommt und wie man es anbringt, ohne dass es stört. :D

    Darfst aber reiten. Ein Pferd, ein Königreich für ein Pferd!

    ...aber wie kommst du da drauf das ist nur für 15 m gilt?

    Und möglicherweise steht das Verbotschild ja nur "über" dem Fahrbahnabschnitt für den es gilt, also für den Gehweg. Dann dürfte der Fußgänger durch den Verkehr auf die Fahrbahn ausweichen. ;)

    Hat die Polizei wirklich geantwortet, dass da eine 15m Sperre für die gesamte Straße gilt?

    (...mehrere Fotos...) ;)

    Das fällt mir ja erst jetzt auf! Ich bin 2x illegal überholt worden!

    Der Abstand war Ok, daher ist es mir nicht aufgefallen, aber nach §26 III StVO ist Überholen am Fußgängerüberweg verboten. Und durchgezogene weiße Linien gibts da an beiden FÜ sogar noch zusätzlich für die, die sich Gesetze schlecht merken können! - Und an beiden wurde ich innerhalb einer einzelnen 2km Strecke überholt!!!

    Also, wenn sich das mal nicht lohnt dort mal eine zivile Schwerpunktkontrolle der Fahrradstaffel durchzuführen weiß ich auch nicht...

    radverkehrsforum.de/attachment/301/

    mit doppelsitzer anhängern ist es nicht sinnvoll möglich durch zufahren. ich habs ausprobiert. und der behörde geschrieben, aber noch keine antwort...

    Oha! Na dann komm ich mit dem Rollstuhl-Transport-Fahrrad plus Anhänger wohl erst recht nicht durch...

    Ich hab mir jetzt erstmal die Freiheit genommen und das PK21 mit Fragen zum VZ254 in der Elbchaussee getrollt. :thumbup:
    Mal gucken, was die morgen antworten :D

    Du Schlingel du! :thumbup::P

    Der Kommentar war von mir, und ich stehe da weiterhin zu.

    Ok. Damit kann ich leben, aber es führt zu einer drastischen rechtlichen Unsicherheit, denn diese Schilder werden ja typischerweise nicht mehr nachträglich angeordnet.

    Das erzieht Rad fahrende zu Schilder ignorierenden Kampfradlern! Oder wie willst du dem Otto-Normalverbraucher erklären, das der verbotene Loop erlaubt, aber der verbotene Gehweg verboten ist?