Beiträge von jan pi sike tu

    Ja, eben. Korrekt wiedergegeben! :D

    Frag mal ein Kind an dessen 8tem Geburtstag wie alt es ist. Es wird sagen: "Ich bin 8!"

    bis 8 = bis man 8 ist, und ist man 8 hat man das 8te Lebensjahr vollendet und das 9te beginnt! Davor ist man <8, also z.B. 7 und MUSS auf den Gehweg.

    bis 10 = bis man 10 ist, und ist man 10 hat man das 10te Lebensjahr vollendet und das 11te beginnt! Davor ist man <10, also z.B. 9 und DARF auf den Gehweg.

    Das ist doch nicht so kompliziert. ;)


    Edit:
    bis 10 meint hier eben nicht bis einschließlich 10, sondern bis man 10 ist (und sobald man 10 ist nicht mehr).

    Es gibt aber auch linguistische Konstellationen, wo "bis" verwendet wird und dies einschließlich wirkt. Z. B. "Bis 100 zählen, oder im Aufzug: "Bis 5 Personen".

    ...wobei in letzterem Fall "bis zu" deutlicher wäre...

    wenn ich aber sage, "bis 30 muss ich heiraten, oder fegen!", dann gilt die Hochzeit mit 30 1/2 nix mehr.

    so gesehen war die umgangssprachliche
    Übersetzung im Aritkel nicht falsch. Mit gutem Willen und etwas Übung kann man sie natürlich trotzdem falsch verstehen, da "bis" im Deutschen nicht einheitlich, sondern mal so, mal so gebraucht wird. :/

    nur darum hat der Gesetzgeber ja wohl seine moch unverständlichere, aber eindeutigere Wortwahl gewählt.

    Klingt viel, ist's aber nicht, rechnet man es runter auf Pro-Kopf-Investition für Berliner Radler. :/

    Und mindestens die Hälfte der eh geringen Gelder wird dann bestimmt noch für altbekannte "Verschlimmbesserungen" verschleudert. :(

    Und ich dachte immer, dass es sich beim Wort Velophil im gleichnamigen Blog um eine Objektophilie handelt. :D

    Gab es da nicht auch mal so eine velophile Sexszene im Film Mädchen Mädchen? ;)


    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Das 1. wünscht man niemandem, das dichte Überholen erlebt man leider ab und an.

    Und sowas hier ist glücklicherweise eher sehr sehr selten:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Dann lieber die Frage, wie dicht man überholt:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Und das Statement des GDV:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Selbst Schuld, Sie waren in der falschen Spur:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    In Kopenhagen bin ich auch schon geradelt und war schlichtweg begeistert.

    Hatte dort auch einen Platten und "gestaunt" wie genial dort der Service rund ums Rad klappt! Innerhalb weniger Stunden hatte ich einen neuen Schlauch, trotz esoterischer Reifengröße. ;)

    Im Freistaat Christiania (ja, ich hab mir natürlich dort die Lastenrad-Werkstadt angeschaut bin auch immer noch auf der Suche nach einem gebrauchten, günstigen, historischen Long John) gibt es ja gar keinen Auto-Verkehr. Quasi jeder hat dort ein Rad und ein Lastenrad.

    Herrlich! Was bitte bringt eine Online-Anzeige, wenn man dann doch für eine Unterschrift vorbei muss? :(
    Oder geht das nur mit diesem neuen E-Perso? ;)
    Und CD ist ja auch Steinzeit. Das kann man bei der Online Anzeige nicht uploaden? :/
    Moderne Rechner haben doch oft schon gar kein CD-Laufwerk mehr! :D

    Und in der LoLa liegen auch noch rote Pflastersteine rum. Ob das dort nun ein manchmal nur 40 cm breiter "anderer" Zweirichtungs(!)-Radweg ist oder ein rot-grauer Fußweg mit Freigabe für Rad fahrende, darüber kann man sich nun trefflich streiten.

    Nach meiner Ansicht gehen Schilder vor Baumaßnahmen!

    Nicht immer hat man ja Zeit, Muße und Geld um eine ganze Straße Baulich zu verändern. Ein Schild dagegen ist billig, wenn man etwas ändern will.

    Gibt in Bergedorf auch ein Schild [Zeichen 240] und da ist eindeutig ein roter Streifen aus Pflastersteinen in einer Fläche aus grauen Pflastersteinen. Und nun?

    A) nichtig, da gehobener Unsinn.
    B) das Schild gilt.

    Das Foto hatte ich mal bei den lustigen Schildern gepostet.

    Radfahren und Recht im MoMa

    Danke!

    Hmmm, wo fangen wir mal an... :/

    Zitat

    Der Frühling kündigt sich an.

    Scheint so! Die Fahrrad-Journalisten beginnen wieder zu sprießen.

    Allerdings muss man ja sagen: Es hätte schlimmer kommen können. Und das meiste war dann ja doch wenigstens halbwegs richtig.

    Aber der Reihe nach...

    Zitat

    Fahrradfahrer sind Verkehrsteilnehmer, die sich an Regeln halten müssen. Manchmal hat man aber den Eindruck, dass einige Radfahrer die Verkehrsvorschriften nicht zu ernst nehmen.

    Und machmal oft hat man als Verkehrsregeln
    kennender und sich an Verkehrsvorschriften haltender Rad fahrender den Eindruck, dass die anordnende Instituion Lack gesoffen, lustige Pilze geraucht, absichtlich Rad fahrende ärgern will die Verkehrsvorschriften ebenfalls nicht zu ernst nehmen, bzw. nicht davon ausgehen das sich auch nur irgend ein Rad fahrender daran hält. Denn die angeordnete Realität da draußen lässt sich oftmals einfach nicht ernst nehmen, so gruselig ist sie.
    Und dieses Forum ist ja nur ein winziger Ausschnitt an massenhaften Dokumentation "gehobenen Unsinns" den die deutschen Straßenverkehrsbehörden bundesweit anordnen.

    Also müsste man eher fragen: Wie können Rad fahrende Verkehrsregeln ernst nehmen, wenn die die Behörde die Rad fahrenden nicht erst nimmt?

    Aber gut, ...

    Zitat

    Doch das kann teuer werden. Welche Verstöße wieviel kosten und ob man als Radfahrer sogar auch Straftaten begehen kann, klären wir im Folgenden.


    Ja, steht im Bußgeldkatalog:

    Zitat

    Radwege
    Irrtümer über die Pflichten von Radfahrern fangen schon beim Thema „Radweg“ an. Gekennzeichnete Radwege (blaues rundes Verkehrszeichen mit einem Fahrrad) müssen im Straßenverkehr grundsätzlich benutzt werden. Dass gilt auch für Rennradfahrer und sogar für sogenannte Liegeräder. Ausnahme: Die Radwege sind zugeparkt oder mit Schlaglöchern übersät.

    Ja, da gibt es tatsächlich viele Irrtümer! Bei ALLEN Verkehrsteilnehmern.

    Immerhin: Das mit dem blauen Schild wurde etwas kurz aber korrekt wiedergegeben.

    Wenn man "grundsätzlich" hier übersetzt wie "im Allgemenen" oder "im Normalfall" (und nicht wie der Autofahrer und Otto-Normalverbraucher es versteht), dann ist das sogar gar nicht mal so falsch. Das es sogar vom Grundsatz her für Liege- und Rennräder gilt ist ebenfalls korrekt. Aber was will man hier suggeriern?

    Sollen sich demnächst die selbsternannten Verkehrserzieher ohne Skrupel Rennradler abschießen?

    Immerhin gesteht man ja zu das es Ausnahmen vom Grundsatz gibt, auch wenn die Liste elendig kurz geraten ist. Da sind die nächsten Unverständnis-Situationen schon mal vorprogrammiert! :/

    Zitat

    Achten Sie dabei auch auf die Fahrtrichtung! Nur wenn Radwege mittels Schilder dafür freigegeben sind, dürfen sie auch in beide Fahrtrichtungen befahren werden.

    Immerhin! Ein Versuch das tatsächliche Kampfradeln einzudämmen. Schön! :)

    Zitat

    Fehlt auf einer Fahrbahnseite der Radweg, muss auf der Straße gefahren werden. Das Fahren gegen die Fahrtrichtung kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden! Ist kein Radweg vorhanden, darf nur auf dem Fußweg gefahren werden, wenn dieser ausdrücklich für Radfahrer freigegeben ist. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Fußweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen es.

    Ich bin beeindruckt!

    Das mit dem Alter bekommt sonst kaum ein Journalist hin. Respekt!

    Der Rad fahrende MUSS tatsächlich manchmal auf die Fahrbahn! (Ja, das er eigentlich immer auf der Straße fährt überlese ich hier einfach mal).

    Wow! Ein hoch auf diese Erkenntnis! Das habe ich zwar sogar schon vor über 15 Jahren in der Schule im Verkehrsunterricht gelernt, als die allgemeine Radwegbenutzungspflicht noch galt, aber gut, ...

    Zitat

    Fußgängerzonen dürfen nur mit dem Fahrrad befahren werden, wenn dies ausdrücklich durch Schilder erlaubt ist. Ansonsten droht eine Strafe von 10 Euro.

    15€ wären noch richtiger. ;)

    Zitat

    Gleiches gilt für Einbahnstraßen. Nur wenn ein Zusatzschild „Fahrrad frei“ vorhanden ist, darf in beide Richtungen der Straße gefahren werden. Ansonsten drohen 15 Euro Verwarnungsgeld.

    Kapp daneben ist auch 20€.

    Zitat

    Bußgelder
    Die Verwarnungs- und Bußgelder wurden nicht nur für Autofahrer 2013 in vielen Bereich erhöht, auch Fahrradfahrer werden stärker zur Kasse gebeten.

    Ach!?

    Eben hatte ich noch gedacht die falschen Zahlen oben kämen daher das die Aktualisierung noch nicht angekommen wäre. Na um so peinlichter!

    Zitat

    Kommt es zu einer Gefährdung anderer, kann es teurer werden. Hier einige Beispiele:
    • Radweg nicht benutzt: 20 Euro
    • Radweg in falsche Richtung benutzt: 20 Euro

    Wow! Beides korrekt!!! :D :D :D

    Zitat


    • Fahren auf dem Gehweg: 10 Euro – mit Behinderung: 15 Euro

    Beides ist 5€ teuer geworden! :/

    Mal ehrlich, wie qualitätsjournalistisch muss man bitte drauf sein, um in einer Tabelle gleichzeitig die richtigen neuen und die alten obsoleten Bußgelder abzuschreiben??

    Zitat


    • Fahren in der Fußgängerzone: 15 Euro

    :D :D :D

    Fällt nur mir auf, das zwei Absätze weiter oben noch ein gänzlich anderer Betrag für diese OWI behauptet wurde.

    Ich brauch grad mal eine Katze zum reinbeißen!

    Zitat


    • Fahren in der Einbahnstraße in die falsche Richtung: 20 Euro

    ...und was stand oben?

    Ok, nun ist's korrekt. Manchmal hat man aber den Eindruck, dass einige Radfahrer Journalisten das mit dem Qualitätsjournalismus die Verkehrsvorschriften nicht zu ernst nehmen.

    Zitat


    • Beim Linksabbiegen nach einer Kreuzung falsch verhalten: 15 Euro – mit Behinderung: 20 Euro

    Korrekt! Aber dabei ist es völlig egal, ob direkt oder indirekt...

    Zitat


    • Bei Dunkelheit Beleuchtung nicht benutzt: 20 Euro
    • Telefonieren auf dem Rad: 25 Euro
    • Fahrrad ohne Klingel: 15 Euro
    • Defekte Bremsen: 15 Euro

    Hier hat der Praktikant dann durch Zufall mal wieder die richtige Tabelle aus dem Archiv gekramt.

    Na, immerhin wurde nicht auch noch auf die 10€ für zu lautes Musik hören angeführt und daraus geschlossen. Kopfhörer wären verboten.

    Na? Wie es wohl weiter geht?

    Zitat

    Bußgeld und Punkte
    Fahrradfahrer können auch Punkte in Flensburg bekommen – einige Beispiele:
    • Missachtung einer roten Ampel weniger als eine Sekunde rot: 45 Euro und 3 Punkte mehr als eine Sekunde rot: 100 Euro und 4 Punkte

    Na, wenigstens die Geldbeträge stimmen. Auch wenn wohl eigentlich immer nur die 100€ verhängt werden. Denn wenn ein Rad fahrender eindeutig über eine Ampel fährt, z.B. weil die Kontaktschleife nicht auf Räder reagiert, dann ist's immer schon mehr als 1s. Naja nun.

    Ansonsten ist es aber in beiden Fällen nur 1 Punkt! (...oder meine oben verlinkte Quelle des ADFC ist falsch. Würde mich aber stark wundern!)

    Zitat


    • Geschlossene Schranke umfahren: 350 Euro und 4 Punkte
    • Fußgänger am Zebrastreifen nicht beachtet: 40 Euro und 4 Punkte

    Richtig!

    Die müssen da echt lustige Listen rumfliegen haben, so wie sich hier die leicht ergoogelbaren korrekten mit den inkorrekten Fakten abwechseln.

    Na und als kleine Klugscheißerei: Das queren nicht ermöglichen und "nicht beachten" ist dann vielleicht manchmal doch noch ein kleiner Unterschied. ;)

    Zitat

    Straftaten
    Bei einem Fehlverhalten auf dem Rad können auch Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt werden und eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen. Bei einem Unfall kann es zu einer strafbaren Körperverletzung oder auch Tötung kommen. Ebenso sind unterlassene Hilfeleistung, Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder Gefährdung des Straßenverkehrs Straftaten. Auch Radeln im alkoholisierten Zustand kann teuer werden: Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor.

    Stimmt!

    Bis auf die 1,6 gilt das aber wieder für ALLE!

    Zitat

    Versicherung
    Als Fahrradfahrer sollte man unbedingt eine private Haftpflichtversicherung haben. Die deckt die Kosten ab, wenn anderen beim Fahrradfahren ein Schaden zugefügt wird. Bei Unfällen mit Personenschaden können die Schadenshöhen schnell in zigtausende Euro gehen.

    Korrekt!

    Ein ausführliches Fazit spare ich mir einfach mal. Immerhin als öffentlich-rechtlicher Beitrag nicht so reißerisch wie ein MoPo oder BILD -Artikel, aber was die Fehlerquote angeht, hätte ich da mehr erwartet. Die Tendenzen des Subtextes waren auch eher das Gegenteil von Radfahrerfreundlich, oder Pro-Radfahren.

    Hmmmm, ...