Radfahren und Recht im MoMa
Danke!
Hmmm, wo fangen wir mal an...
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Der Frühling kündigt sich an.
Scheint so! Die Fahrrad-Journalisten beginnen wieder zu sprießen.
Allerdings muss man ja sagen: Es hätte schlimmer kommen können. Und das meiste war dann ja doch wenigstens halbwegs richtig.
Aber der Reihe nach...
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Fahrradfahrer sind Verkehrsteilnehmer, die sich an Regeln halten müssen. Manchmal hat man aber den Eindruck, dass einige Radfahrer die Verkehrsvorschriften nicht zu ernst nehmen.
Und machmal oft hat man als Verkehrsregeln
kennender und sich an Verkehrsvorschriften haltender Rad fahrender den Eindruck, dass die anordnende Instituion Lack gesoffen, lustige Pilze geraucht, absichtlich Rad fahrende ärgern will die Verkehrsvorschriften ebenfalls nicht zu ernst nehmen, bzw. nicht davon ausgehen das sich auch nur irgend ein Rad fahrender daran hält. Denn die angeordnete Realität da draußen lässt sich oftmals einfach nicht ernst nehmen, so gruselig ist sie.
Und dieses Forum ist ja nur ein winziger Ausschnitt an massenhaften Dokumentation "gehobenen Unsinns" den die deutschen Straßenverkehrsbehörden bundesweit anordnen.
Also müsste man eher fragen: Wie können Rad fahrende Verkehrsregeln ernst nehmen, wenn die die Behörde die Rad fahrenden nicht erst nimmt?
Aber gut, ...
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Doch das kann teuer werden. Welche Verstöße wieviel kosten und ob man als Radfahrer sogar auch Straftaten begehen kann, klären wir im Folgenden.
Ja, steht im Bußgeldkatalog:
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Radwege
Irrtümer über die Pflichten von Radfahrern fangen schon beim Thema „Radweg“ an. Gekennzeichnete Radwege (blaues rundes Verkehrszeichen mit einem Fahrrad) müssen im Straßenverkehr grundsätzlich benutzt werden. Dass gilt auch für Rennradfahrer und sogar für sogenannte Liegeräder. Ausnahme: Die Radwege sind zugeparkt oder mit Schlaglöchern übersät.
Ja, da gibt es tatsächlich viele Irrtümer! Bei ALLEN Verkehrsteilnehmern.
Immerhin: Das mit dem blauen Schild wurde etwas kurz aber korrekt wiedergegeben.
Wenn man "grundsätzlich" hier übersetzt wie "im Allgemenen" oder "im Normalfall" (und nicht wie der Autofahrer und Otto-Normalverbraucher es versteht), dann ist das sogar gar nicht mal so falsch. Das es sogar vom Grundsatz her für Liege- und Rennräder gilt ist ebenfalls korrekt. Aber was will man hier suggeriern?
Sollen sich demnächst die selbsternannten Verkehrserzieher ohne Skrupel Rennradler abschießen?
Immerhin gesteht man ja zu das es Ausnahmen vom Grundsatz gibt, auch wenn die Liste elendig kurz geraten ist. Da sind die nächsten Unverständnis-Situationen schon mal vorprogrammiert!
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Achten Sie dabei auch auf die Fahrtrichtung! Nur wenn Radwege mittels Schilder dafür freigegeben sind, dürfen sie auch in beide Fahrtrichtungen befahren werden.
Immerhin! Ein Versuch das tatsächliche Kampfradeln einzudämmen. Schön!
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Fehlt auf einer Fahrbahnseite der Radweg, muss auf der Straße gefahren werden. Das Fahren gegen die Fahrtrichtung kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden! Ist kein Radweg vorhanden, darf nur auf dem Fußweg gefahren werden, wenn dieser ausdrücklich für Radfahrer freigegeben ist. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Fußweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen es.
Ich bin beeindruckt!
Das mit dem Alter bekommt sonst kaum ein Journalist hin. Respekt!
Der Rad fahrende MUSS tatsächlich manchmal auf die Fahrbahn! (Ja, das er eigentlich immer auf der Straße fährt überlese ich hier einfach mal).
Wow! Ein hoch auf diese Erkenntnis! Das habe ich zwar sogar schon vor über 15 Jahren in der Schule im Verkehrsunterricht gelernt, als die allgemeine Radwegbenutzungspflicht noch galt, aber gut, ...
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Fußgängerzonen dürfen nur mit dem Fahrrad befahren werden, wenn dies ausdrücklich durch Schilder erlaubt ist. Ansonsten droht eine Strafe von 10 Euro.
15€ wären noch richtiger.
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Gleiches gilt für Einbahnstraßen. Nur wenn ein Zusatzschild „Fahrrad frei“ vorhanden ist, darf in beide Richtungen der Straße gefahren werden. Ansonsten drohen 15 Euro Verwarnungsgeld.
Kapp daneben ist auch 20€.
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Bußgelder
Die Verwarnungs- und Bußgelder wurden nicht nur für Autofahrer 2013 in vielen Bereich erhöht, auch Fahrradfahrer werden stärker zur Kasse gebeten.
Ach!?
Eben hatte ich noch gedacht die falschen Zahlen oben kämen daher das die Aktualisierung noch nicht angekommen wäre. Na um so peinlichter!
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Kommt es zu einer Gefährdung anderer, kann es teurer werden. Hier einige Beispiele:
• Radweg nicht benutzt: 20 Euro
• Radweg in falsche Richtung benutzt: 20 Euro
Wow! Beides korrekt!!!
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• Fahren auf dem Gehweg: 10 Euro – mit Behinderung: 15 Euro
Beides ist 5€ teuer geworden!
Mal ehrlich, wie qualitätsjournalistisch muss man bitte drauf sein, um in einer Tabelle gleichzeitig die richtigen neuen und die alten obsoleten Bußgelder abzuschreiben??
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• Fahren in der Fußgängerzone: 15 Euro
Fällt nur mir auf, das zwei Absätze weiter oben noch ein gänzlich anderer Betrag für diese OWI behauptet wurde.
Ich brauch grad mal eine Katze zum reinbeißen!
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• Fahren in der Einbahnstraße in die falsche Richtung: 20 Euro
...und was stand oben?
Ok, nun ist's korrekt. Manchmal hat man aber den Eindruck, dass einige Radfahrer Journalisten das mit dem Qualitätsjournalismus die Verkehrsvorschriften nicht zu ernst nehmen.
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• Beim Linksabbiegen nach einer Kreuzung falsch verhalten: 15 Euro – mit Behinderung: 20 Euro
Korrekt! Aber dabei ist es völlig egal, ob direkt oder indirekt...
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• Bei Dunkelheit Beleuchtung nicht benutzt: 20 Euro
• Telefonieren auf dem Rad: 25 Euro
• Fahrrad ohne Klingel: 15 Euro
• Defekte Bremsen: 15 Euro
Hier hat der Praktikant dann durch Zufall mal wieder die richtige Tabelle aus dem Archiv gekramt.
Na, immerhin wurde nicht auch noch auf die 10€ für zu lautes Musik hören angeführt und daraus geschlossen. Kopfhörer wären verboten.
Na? Wie es wohl weiter geht?
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Bußgeld und Punkte
Fahrradfahrer können auch Punkte in Flensburg bekommen – einige Beispiele:
• Missachtung einer roten Ampel weniger als eine Sekunde rot: 45 Euro und 3 Punkte mehr als eine Sekunde rot: 100 Euro und 4 Punkte
Na, wenigstens die Geldbeträge stimmen. Auch wenn wohl eigentlich immer nur die 100€ verhängt werden. Denn wenn ein Rad fahrender eindeutig über eine Ampel fährt, z.B. weil die Kontaktschleife nicht auf Räder reagiert, dann ist's immer schon mehr als 1s. Naja nun.
Ansonsten ist es aber in beiden Fällen nur 1 Punkt! (...oder meine oben verlinkte Quelle des ADFC ist falsch. Würde mich aber stark wundern!)
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• Geschlossene Schranke umfahren: 350 Euro und 4 Punkte
• Fußgänger am Zebrastreifen nicht beachtet: 40 Euro und 4 Punkte
Richtig!
Die müssen da echt lustige Listen rumfliegen haben, so wie sich hier die leicht ergoogelbaren korrekten mit den inkorrekten Fakten abwechseln.
Na und als kleine Klugscheißerei: Das queren nicht ermöglichen und "nicht beachten" ist dann vielleicht manchmal doch noch ein kleiner Unterschied.
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Straftaten
Bei einem Fehlverhalten auf dem Rad können auch Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt werden und eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen. Bei einem Unfall kann es zu einer strafbaren Körperverletzung oder auch Tötung kommen. Ebenso sind unterlassene Hilfeleistung, Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder Gefährdung des Straßenverkehrs Straftaten. Auch Radeln im alkoholisierten Zustand kann teuer werden: Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor.
Stimmt!
Bis auf die 1,6 gilt das aber wieder für ALLE!
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Versicherung
Als Fahrradfahrer sollte man unbedingt eine private Haftpflichtversicherung haben. Die deckt die Kosten ab, wenn anderen beim Fahrradfahren ein Schaden zugefügt wird. Bei Unfällen mit Personenschaden können die Schadenshöhen schnell in zigtausende Euro gehen.
Korrekt!
Ein ausführliches Fazit spare ich mir einfach mal. Immerhin als öffentlich-rechtlicher Beitrag nicht so reißerisch wie ein MoPo oder BILD -Artikel, aber was die Fehlerquote angeht, hätte ich da mehr erwartet. Die Tendenzen des Subtextes waren auch eher das Gegenteil von Radfahrerfreundlich, oder Pro-Radfahren.
Hmmmm, ...