Wer von euch ist der Meinung, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, in folgenden Situationen in dieser Fahrtrichtung auf dem Sonderweg rechts neben der Fahrbahn zu fahren?
Zu Fall 1: Die oberste Landesbehörde kann gemäß § 46 Absatz 2 StVO auch die Kennzeichnung von rechten Radwegen ohne Benutzungspflicht mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” ohne Hauptzeichen zulassen. (https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/)
Zu prüfen, ob oberste Landesbehörde es zugelassen hat, kann einem Rad fahrenden nicht zugemutet werden. Wenn jemand dort mit dem Rad fährt, kann ihm deswegen niemand einen Vorwurf machen.
Zu Fall 2: Die "Servicelösung" gilt implizit solange nichts anderes beschildert ist und die Beschaffenheit des Weges eine Mitbenutzung durch Radfahrer nicht ausschließt. Würde also hier greifen. hingegen muss nach jeder Einmündung neu angeordnet werden, sonst gilt es nicht mehr. (Entlang seiner neu gebauten Straßenbahngleise legt der Jenaer Nahverkehr z.B. großen Wert darauf, dass wenn nötig alle 20 m aufgestellt wird, damit niemand auf den Gedanken kommt, die Straßenbahn zu behindern. Aber keine Sorge, von der StVB wurde mir heute telefonisch versichert: "Wenn weit und breit keine Bahn zu sehen ist, und Sie dann auf der Straße fahren, wird sich niemand beschweren. Wir werden dort auch keine Polizei hinstellen usw.")
Also der prächtige Weg in Stade ist nicht benutzungspflichtig. Es ist ein sonstiger Weg, wo auf der roten Fläche mit dem Rad gefahren werden darf.
Um die Absicht zu bekunden, dort das Radfahren zu untersagen, hätte die StVB mehr Aufwand treiben müssen (z.B. ).