82-Jährige fährt Radfahrer mit Auto an und schleift ihn mit
Die Autofahrerin verwechselte bei dem Unfall am Montag in Zeven (Landkreis Rotenburg) offenbar das Gas- mit dem Bremspedal.
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Sollte der den Fahrbahnverkehr vor dem Schild schützen oder was?
Besser noch den Mast mit Reflektoren bepflastern.
Die nächsten Straßenlaternen sind auch jeweils 30 m weit weg.
Weil er sich ein neueres nicht leisten kann oder will, ist häufig die Antwort. Wobei Fahrzeuge ohne ABS langsam ausgephast sein sollten, wenn man von expliziten Oldtimern absieht.
Dass Ghostbikes jetzt auch bei Alleinunfällen aufgestellt werden, war mir allerdings auch neu. Weiß auch nicht so recht, wie ich dazu stehen soll.
Gefühlt wäre mir da eine Unterscheidung zwischen Mahnung ((Rechtsabbiege)unfälle, Sch... Infrastruktur, Gefahrenstelle) = Ghostbike und Trauer/Anteilnahme = Kreuz o.ä., je nach evtl. religiösem Kontext, auch näher.
Eben drum, da sagt das Straßenpanorama dann, dass kann doch unmöglich eine Einbahnstraße sein.
Was ist das überhaupt für ein Weg und warum dürfen da nur Fahrräder und Busse rein? Ist das am anderen Ende ein Kreisverkehr oder eine Wendeschlaufe?
Wer kommt bei diesem Straßenpanorama schon auf die Idee, dass man da nicht reinfahren soll?
Normalerweise jeder, der die Schilder sieht
.
Ich fand die erste Variante ja abschreckender.
Der Sinn ist, denke ich, dass dann zumindest der Fußgänger sich nähernde Fahrzeuge frühzeitig wahrnehmen und ggfls. reagieren kann indem er sich notfalls nach links in die Büsche schlägt.
§25, Absatz 2 nennt für Fahrrad Schiebende grundsätzlich den rechten Fahrbahnrand.
Und am Ende der Unterführung müssen Fußgänger übrigens umkehren, weil da dürfen sie ja nicht weiter.
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Baustellenbeschilderung:
Gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen mit zusätzlich Radfahrer frei, beginnt allerdings erst nach der Ampel und nach der Auffahrmöglichkeit auf selbigen.
(Normalerweise ist dies ein ehemaliger getrennter Geh- und Radweg, also ein Gehweg mit vielleicht diskussionswürdigem anderen, nicht benutzungspflichtigen Radweg.)
Was soll das?
Für 25 Meter Baustelle möchte man Radfahrern optional erlauben, auf dem Gehweg zu fahren, auf dem potentiell mit Gegenverkehr zu rechnen ist und sich alle Fußgänger ballen? Aber erst bei grün und nachdem man abgestiegen ist, um sein Fahrrad auf's Hochbord zu wuchten?
Wer mit so viel Leuten eine gemeinsame Fahrradtour unternimmt, der sollte (muss?) als Verband (§27 StVO) auf der Fahrbahn fahren.
Das wäre doch mal ein PR-Stunt gewesen: Wir fahren im Großverband auf der Fahrbahn von Bargstedt nach Brest und zurück, um den daneben liegenden neuen Radweg einzuweihen
.
Das von Seiten des ADFC.
Naja, ist ein Rennradfahrer.
Letztlich ist das doch alles Wortklauberei.
Wir alle wissen, dass das reine Schikane gegenüber Radfahrern bzw. eine Gefälligkeit ggü. dem MIV ist und in dem höchst unwahrscheinlichen Fall, dass man sich tatsächlich nicht dran hält und angehalten wird, kann man da trefflich drüber diskutieren und wenn man es auf die Spitze treiben will bis vor Gericht gehen.
Bis zur Einmündung ist er ja fahrbahnbegleitend und danach auch wieder und in Gänze auch. Wird schwer da für die gesamte Strecke zu argumentieren.
Sicher, aber letztendlich unterlässt man es dann doch durch den Grünstreifen auf die Bundesstraße zu wechseln und hinter der Einmündung zurück.
Abgesehen vom evtl. nachfolgenden Verkehr, weiß man ja auch nicht, was sich da im Gras an Löchern und Unrat versteckt und ich bin meistens mit dem Rennrad auf 23er Reifen unterwegs.
Das dürfte aber bei einem fahrbahnbegleitenden Weg ohne signifikanten Versatz an der Kreuzung bzw. Einmündung schlicht rechtswidrig sein.
Der nötige Versatz wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen "natürlich" jeweils geschaffen. Statt geradeaus über die Einmündung gibt es dann vorher einen Schlenker von der Fahrbahn weg und ein kleines 205.
Habe in Niedersachsen schon anderes erlebt, zumindest an der B6.
Ich weiß nicht, ob höhere Strafen irgendetwas bewirken, aber das fühlt sich zu "billig" an für die Umstände.
Oder dürfen dort Fußgänger gar nicht unterwegs sein? Auch dann nicht, wenn kein parallel geführter Fußweg existiert.
Nein, dürfen sie nicht. Genauso wenig wie Radfahrer auf reinen Gehwegen.
Und wie sieht das in diesem Fall aus?
Das ist eigentlich auch nichts anderes als ![]()
, aber rechtlich vermutlich eher wie
auszulegen.
Meine Uralt-Forderung, dass zur Vereinfachung des Überholvorgangs LKWs, Transporter, Wohnmobile, etc., durchsichtig sein müssen und nur durchsichtige Ladung transportieren dürfen, wurde leider auch nie erhört.
Dabei ist sie nicht mal so unrealistisch wie die Forderung nach einem Beifahrer für LkWs...