Beiträge von Silence

    Weil er sich ein neueres nicht leisten kann oder will, ist häufig die Antwort. Wobei Fahrzeuge ohne ABS langsam ausgephast sein sollten, wenn man von expliziten Oldtimern absieht.

    Dass Ghostbikes jetzt auch bei Alleinunfällen aufgestellt werden, war mir allerdings auch neu. Weiß auch nicht so recht, wie ich dazu stehen soll.

    Gefühlt wäre mir da eine Unterscheidung zwischen Mahnung ((Rechtsabbiege)unfälle, Sch... Infrastruktur, Gefahrenstelle) = Ghostbike und Trauer/Anteilnahme = Kreuz o.ä., je nach evtl. religiösem Kontext, auch näher.

    Eben drum, da sagt das Straßenpanorama dann, dass kann doch unmöglich eine Einbahnstraße sein.

    Was ist das überhaupt für ein Weg und warum dürfen da nur Fahrräder und Busse rein? Ist das am anderen Ende ein Kreisverkehr oder eine Wendeschlaufe?

    Der Sinn ist, denke ich, dass dann zumindest der Fußgänger sich nähernde Fahrzeuge frühzeitig wahrnehmen und ggfls. reagieren kann indem er sich notfalls nach links in die Büsche schlägt.

    §25, Absatz 2 nennt für Fahrrad Schiebende grundsätzlich den rechten Fahrbahnrand.

    Baustellenbeschilderung:

    Gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen mit zusätzlich Radfahrer frei, beginnt allerdings erst nach der Ampel und nach der Auffahrmöglichkeit auf selbigen.
    (Normalerweise ist dies ein ehemaliger getrennter Geh- und Radweg, also ein Gehweg mit vielleicht diskussionswürdigem anderen, nicht benutzungspflichtigen Radweg.)

    Was soll das?

    Für 25 Meter Baustelle möchte man Radfahrern optional erlauben, auf dem Gehweg zu fahren, auf dem potentiell mit Gegenverkehr zu rechnen ist und sich alle Fußgänger ballen? Aber erst bei grün und nachdem man abgestiegen ist, um sein Fahrrad auf's Hochbord zu wuchten?

    Wer mit so viel Leuten eine gemeinsame Fahrradtour unternimmt, der sollte (muss?) als Verband (§27 StVO) auf der Fahrbahn fahren.

    Das wäre doch mal ein PR-Stunt gewesen: Wir fahren im Großverband auf der Fahrbahn von Bargstedt nach Brest und zurück, um den daneben liegenden neuen Radweg einzuweihen :).

    Letztlich ist das doch alles Wortklauberei.

    Wir alle wissen, dass das reine Schikane gegenüber Radfahrern bzw. eine Gefälligkeit ggü. dem MIV ist und in dem höchst unwahrscheinlichen Fall, dass man sich tatsächlich nicht dran hält und angehalten wird, kann man da trefflich drüber diskutieren und wenn man es auf die Spitze treiben will bis vor Gericht gehen.

    Sicher, aber letztendlich unterlässt man es dann doch durch den Grünstreifen auf die Bundesstraße zu wechseln und hinter der Einmündung zurück.

    Abgesehen vom evtl. nachfolgenden Verkehr, weiß man ja auch nicht, was sich da im Gras an Löchern und Unrat versteckt und ich bin meistens mit dem Rennrad auf 23er Reifen unterwegs.

    Das dürfte aber bei einem fahrbahnbegleitenden Weg ohne signifikanten Versatz an der Kreuzung bzw. Einmündung schlicht rechtswidrig sein.

    Der nötige Versatz wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen "natürlich" jeweils geschaffen. Statt geradeaus über die Einmündung gibt es dann vorher einen Schlenker von der Fahrbahn weg und ein kleines 205.

    Mein Kollege ist gemäß seinen Äußerungen klar der Meinung, dass ein Radweg gefälligst IMMER benutzt werden müsse, wenn es ihn gibt. Dies begründet er kurzsilbig damit, dass Radfahrer auf "Straßen" totgefahren würden.

    Der hätte auch diesen Leserbrief schreiben können:

    Zitat

    Ich bin kein Autofahrer, sondern nur Beifahrer. Immer wieder kommt es vor, dass sich die Fahrradfahrer so positionieren, dass kein Auto vorbeikommt. Erst vor kurzem hat ein Fahrradfahrer gar nicht den Fahrradweg benutzt. Er ist wirklich im Schneckentempo vor uns her gefahren.

    Da frage ich mich, muss das sein? Wenn jeder mehr Rücksicht nehmen würde, würde es vielleicht funktionieren. Aber so klappt das nicht.

    Leserbrief: „Aber so klappt das nicht“
    Betr.: Verhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern
    www.wuppertaler-rundschau.de
    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    maps.app.goo.gl

    Worum handelt es sich hierbei? Durchgezogene schmale Linie, keinerlei Beschilderung, rot angemalt und bestenfalls alle paar hundert Meter mal ein vereinzeltes Fahrradpiktogramm?

    Ein Schutzstreifen kann es nicht sein, ein Radfahrstreifen auch nicht. Ist das dann einfach irgendein ein Seitenstreifen? Darf da geparkt werden?

    Es gibt sicher Geometrien, die das begünstigen. Am Ende hängt es vermutlich größtenteils am Fahrer. Ich habe auf den Rennrad kein Problem, im Bummeltempo unter 5 km/h neben Fußgängern herzufahren, andere schon.

    Bei Kfz in vbB geht die Spanne, dessen was geduldet wird in Gerichtsurteilen, ja auch gerne mal bis 15 km/h und von Geschwindigkeitsmessungen auf Gehwegen hab ich noch nichts gehört.

    Es ist für keinen der Beteiligten ein Sicherheitsgewinn, wenn jemand in der Ebene Serpentinen fahren muss, nur damit er nicht umfällt.

    Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen deute ich als mindestens so schnell, dass der individuelle Fahrer nicht ins Schlingern gerät.