Das hört sich einfach nur nach aktuell gültigem Stand der StVO an. Ob das so sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man da anders argumentiert, landet man schnell bei der Frage, ob man denn an roten Ampeln anhalten muss, wenn man offensichtlich allein an der Kreuzung steht.
Die Einschränkung gilt bedingungslos auf freigegebenen Gehwegen. Sollte man also auch seinen Kindern im Zuge der Verkehrserziehung so beibringen.