erwartbares Urteil vom AG Erfurt zu einem Unfall Radfahrer <> Fußgänger auf Gehweg + "Radfahrer frei"
https://www.nordbayern.de/ratgeber/mobil…fall-1.12323707
Ist doch eine gute Begründung, warum man sich der Nutzung solcher "Radwege" verwehren sollte.
Zwei Dinge irritieren mich bei dem Artikel aber:
1. "[...] In dem Fall ging es um einen Unfall auf einem Gehweg, der mit einem Zusatzschild auch für Radfahrer und Radfahrerinnen freigeben war. Es gab aber weder baulich noch farblich markierte eigene Bereiche."
Wie ist die Lage bei Gehwegen, bei denen es eine farbliche Trennung gibt, die aber dennoch eindeutig als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe gekennzeichnet sind? Z.B. in Jena hier: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.89…From=2022-03-12 oder hier: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.94…From=2022-03-12
Ist die rote Fläche dann plötzlich Lava für Fußgänger und man kommt in Mithaftung, wenn man sorglos darauf läuft?
2. "[...] Mit nach eigenen Angaben 12 bis 14 km/h war der Radfahrer für die Umstände vor Ort zu schnell unterwegs, befand das Gericht, und überdies zu nah an den Ausgängen der Grundstücke gefahren. Dass er über den Lenker gegangen war, sei auch Indiz für ein zu hohes Tempo."
Mal abgesehen davon, dass die Geschwindigkeitsangabe zweifelhaft klingt, denn bei dem Tempo müsste man sicherlich eine äußerst komische Schwerpunktlage haben, um überhaupt über den Lenker fliegen zu können; war nicht ein anderes Gericht zu dem Schluss gekommen, dass Geschwindigkeiten unter 10km/h beim Fahrrad das Risiko des Umkippens bedeuten würden und 15km/h ein angemessen langsames Tempo (in verkehrsberuhigten Bereichen??) ist?