Grüße in meine Heimatstadt ![]()
Soweit ich weiß, gilt die StVO auf allen öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen. Der Park würde aus meiner Sicht zweifellos dazugehören. KFZ-Parkplätze als zumeist öffentlich befahrbares Privatgelände sind ein Sonderfall. Wirklich "sicher" vor der Geltung der StVO ist man nur auf umzäuntem Privatgrund, dazu zählt aber sicher kein temporär abgesperrter Bereich der öffentlichen Innenstadt.
Die Aussage, dass niemand gefährdet wurde, halte ich für scheinheilig. Mit der gleichen "Begründung" könnte man ja auch nachts durch die leere Innenstadt mit 100km/h fahren. Falls in dem Moment irgendwas Unvorhersehbares passiert wäre, wärest du in der Reaktionsfähigkeit zumindest eingeschränkt gewesen. Ganz abgesehen von der Vorbildwirkung auf die angesprochenen Schulkinder.
Ich hätte nicht erwartet, dass sowas in Weimar so gründlich sanktioniert wird, finde es grundsätzlich aber ok. Umso unverständlicher finde ich es, dass das als "happig" empfundene Verwarngeld offensichtlich keine Wirkung zeigt und man sich nach dem ersten Bußgeld nicht einfach eine Smartphone-Halterung für den Lenker und ein Headset kauft, sondern lieber einen vielfachen Betrag in weitere Bußgelder investiert. ![]()