Beiträge von DMHH

    es bedarf für ein Begehren auf Zugang zu Informationen keiner Betroffenheit, auch muss kein "berechtigtes Interesse" dargelegt werden. Thüringen hat in der Hinsicht und auch mit der de-jure-Schaffung eines Transparenz-Portals (das nicht gefüttert wird) ein recht gutes TG verabschiedet.

    das finde ich über einen Antrag auf Akteneinsicht heraus, bei dem die geforderten Unterlagen eingesehen werden können. Einen Widerspruch gegen die Baustellen-Beschilderung kann ich mir klemmen. 3 Monate untere StVB, 23 Monate Landesverwaltungsamt (Obere StVB). bis dahin ist schon die nächste Brückensanierung dort fällig ;)

    Und so lange wir hier ein Transparenzgesetz haben, nehm ich das.

    a) Die Anordnung kann geprüft und für richtig befunden worden sein - aber die Aufstellung ist Grütze.

    b) Die VAO wurde nicht / oberflächlich geprüft, die enthaltenen groben Fehler sind nicht aufgefallen - auf die nach Plan korrekte Umsetzung vor Ort kommt es hier nicht mehr an, weil auch eine 100%ige Orientierung am Plan ... fehlerhaft bleibt.

    für mich wiegt b) schwerer als a), obwohl es da draußen keinen Unterschied macht.

    Denn es ist - und so ehrlich muss man sich machen - eben eine hehre Erwartung, dass jede Arbeitsstelle hinsichtlich der korrekten Umsetzung des Regelplans kontrolliert werden kann. Ja, sie sollte kontrolliert werden. Ohne jede Frage. Aber das ist dann ein Vorwurf an den Landrat bzw. die Fachabteilung bzgl. Ressourcenplanung.

    "VAO nicht geprüft" ist aber direkt der Fachabteilung anzulasten ohne jegliche Frage nach Personalausstattung, Geld, Zeit.

    Es geht auch gar nicht um die Pläne des Verkehrssicherers, sondern um das bestehende Verkehrsverbot, das die Behörde durch Genehmigung dieses Verkehrszeichenplans erlassen hat, oder das sie duldet [...]

    öhm - nein.

    Es geht hier tatsächlich um den Inhalt der VAO. Denn die will ich komplett sehen.

    Die Regelung selbst vor Ort ist mir streng genommen egal. Die Verbotsstrecke ist temporär, ich fahr den Weg eh nicht. Und für andere Radfahrer mach ichs auch nicht, weil die eh auf allem herumgurken, was die Bedingung [befestigt, nicht Fahrbahn] erfüllt.

    ich will wissen, wer da wiederholt Mist baut bei der Anordnung bei Arbeitsstellen 🙂

    Beim letzten Mal hatten Sie Radfahren auf der Kraftfahrstrasse ab Anschlussstelle-A erlaubt (Kraftfahrstrasse aufgehoben) aber all jenen, die vor der AS schon drauf waren, nichts von der Aufhebung mitgeteilt :sleeping:

    die StVB spielt dort meiner Meinung nach nicht auf Zeit. Sie vertritt einfach die Auffassung, dass die Pläne des Verkehrssicherers niemandem zugänglich gemacht werden dürfen/können.

    Und ja, jetzt werd ich vor dem Urlaub wohl noch einen Widerspruch einwerfen.

    das ist deine Meinung, bestimmt auch die vieler anderer, das ist auch meine Meinung - aber es ist gerade nicht die Meinung derjenigen, die aktuell über die Freigabe/Einsichtnahme der Dokumente entscheiden :whistling:

    Und ganz grundsätzlich sind die Personen erst einmal berechtigt, Urheberrechte geltend zu machen. Weil es ihr Werk ist bzw. sie an der Schnittstelle zur Freigabe stehen.

    Aber ja, im Widerspruch werde ich auf den Punkt eingehen, dass die Voraussetzungen nach UrhG fehlen, keine Betriebsgeheimnisse offen gelegt werden, die Unterlagen vorhanden sind, die Unterlagen bearbeitet wurden, die Unterlagen teil des Verwaltungsaktes sind und damit dem ThürTG unterliegen. In Gänze.

    Mögliche Nebenabreden zwischen AN-Baustelle und AN-Verkehrssicherer oder aber StVB und AN-Verkehrssicherer dürften unzulässig sein, weil somit der Sinn und Zweck des ThürTG in Gänze unterlaufen werden könnte.

    ... weil der Verkehrssicherer diese Ansprüche anmeldet :whistling:

    will sagen:

    1. Antrag nach ThürTG auf Akteneinsicht geht ein
    2. StVB prüft Akte, stellt Unterlagen zusammen, ermittelt Kosten für Arbeitsstunden
    3. StVB fragt den Verkehrssicherer an, ob Unterlagen eingesehen werden können
    4. Verkehrssicherer sagt "nein" wegen Betriebsgeheimnisse und Urheberrecht
    5. StVB sagt mir: Plan können Sie nicht einsehen, weil Urheberrecht und Betriebsgeheimnisse geltend gemacht werden

    Das dem mich simon auf den §11 hingewiesen hatte:

    Ich würde ja § 11 II ThürTG lesen, dass selbst wenn Urheberrechte betroffen wären (sind sie nicht) eine Akteneinsicht ohne Kopien möglich ist.

    ... schrieb ich direkt mal eine E-Mail und habe Terminvorschläge gemacht, bei denen ich vorbeikommen könnte, um das urheberrechtlich geschützte Werk einzusehen.

    In der direkten Anwort sagte man die Terminvorschläge ab und vertröstete mich auf die Rückkehr der Sachgebietsleitung. Diese teilt mir nun mit:

    Zitat

    Der Urheber dieser Pläne hat uns diese für eine gewisse Nutzung überlassen (Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung) und mitgeteilt, dass diese nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Aus diesem Grund können wir Ihnen die urheberrechtlich geschützte Dokumente nicht bereitstellen.

    Jetzt hat der Verkehrssicherer seine Unterlagen also gnädigerweise der Behörde für eine gewisse Nutzung überlassen. :rolleyes:

    Aber reingucken darf nur die Behörde. :whistling:

    hm. Ich bin der Meinung, dass der Sicherungsplan Teil einer behördlichen Genehmigung ist und daher dem ThürTG unterliegt. Gleichwohl überlege ich mir auch Konstellationen, unter denen das nicht der Fall sein könnte. Der "umständlichste Fall", den ich mir ausmalen kann:

    1. Landkreis schreibt Brückensanierung aus über Vergabeportal. Teil der Ausschreibung ist, dass AN sich um Sicherung kümmert.
    2. AN(Tiefbauer) beauftragt dafür in Folge einen Sub-AN: Verkehrssicherer. Der arbeitet Unterlagen aus und ...
    3. schickt die natürlich an die StVB, um seinen Vorschlag genehmigt zu bekommen. Damit sind diese Unterlagen Teil behördlichen Handelns geworden, weil über sie entschieden wurde. :/

    Also fakt ist, dass die Unterlagen der Behörde vorliegen (sonst wäre die Antwort: "haben wir nicht mehr" gekommen). hm.

    https://archive.ph/7Q58K

    an dieser Stelle: https://www.google.de/maps/@53.58262…SoASAFQAw%3D%3D

    der Parkstreifen wurde überasphaltiert.

    ich bin zwiegespalten, was die Problematik an der Stelle betrifft. Ja, Sichtbehinderungen unzweifelhaft gegeben. Aber der Umkehrschluss "ohne Bretterzaun/Planen finden keine Unfälle mehr durch Fehlverhalten statt" ist auch nicht zulässig. Und das Unfallopfer ist auch mit einer Radfahrerin zusammengestoßen? Die wohl auch keine "Geisterfahrerin" war, sondern einfach nur das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten hat?

    Genau das habe ich neulich bei der Radfahrerin gemacht und wurde dafür auch angeblafft.

    und das eine ist nach StVO immer ok - das andere halt nur agO "richtig"

    Nochmal: macht es doch, klingelt die Leute an und rechtfertig/begründet es für euch. Aber beschwert euch dann nicht bei der nächsten Gelegenheit, dass es im Straßenverkehr zunehmend egoistisch zur Sache geht, wie es im Zeit-Artikel der Fall ist und was ich für Doppelmoral halte.

    In Stade gibt es einige unabhängig geführte Wege, meistens als gemeinsamer Geh- und Radweg. Gestern liefen fünf Fußgänger nebeneinander auf dem 4m breiten Weg. Da habe ich auch geklingelt, damit sie mich vorbeilassen. Natürlich habe ich gewartet und nicht gedrängelt und ich habe mich auch beim Vorbeifahren bedankt. Was denn noch?

    für den im Zeit-Artikel geschilderten Sachverhalt des "ich klingele Leute zur Seite" und meine Kritik, dass dann 3 Zeilen später über Egoismus im Straßenverkehr beschwert wird, ist das nicht relevant. Es ist dein Verhalten und wenn du damit fein bist: ok. Und wenn die Fußgänger damit fein sind: ok.

    lies den Artikel. Da geht also eine Person auf der Fahrbahn, statt auf dem der "Fußweg" im alten Elbtunnel, der die Bezeichnung nicht verdient. Und es wird geklingelt. 3 Absätze weiter wird sich dann aber beschwert, dass Egoismus einzug hält. Für mich ist das Klingeln in so einer Situation nichts anderes als "ich will da vorbei". Ich. Will.

    ist hupen im alten Elbtunnel auch ok? Oder Radfahrer auf Fahrbahn anhupen, obwohl BPflichtiger Radweg daneben? :/

    Zitat

    Ein Miteinander im Verkehr – ganz ehrlich: Das gibt es nicht. Der Ton wird vielmehr rauer, der Egoismus größer

    aber im Alten Elbtunnel erstmal den Weg freiklingeln. hm. nunja. :rolleyes:

    Zitat

    Denn natürlich gibt es sie, diese rücksichtslosen Radler, [...] die ohne Not über Gehwege rasen, [...]

    ach, aber mit Not ist ok? wie ist die Not definiert?

    Zitat

    Oft würde es schon helfen, Radwege konsequent einzufärben, Lücken zu schließen oder sie klar zu beschildern. Sichere Fahrradwege, die niemandes Leben gefährden, sind kein Nice-to-have für Freizeitsportler, sondern das bare minimum in einer modernen Stadt.

    ;(


    puh, es werden Erfahrungen und Tatsachen angesprochen. Es wird "die Infrastruktur fürs Auto" angeprangert, um 2 Sätze später eine Zementierung eben jenes unsinns zu fordern. Schade, zeilenweise liest sich das gut, im gesamtbild leider nicht mehr