Das ist klar, nur hier geht es um ein neues Bauwerk, dass natürlich nach den Regelwerken des Straßenbaus erstellt wird, nur halt - von wem?
Das Bauwerk wird von einem Auftragnehmer nach Zuschlag einer (europaweiten) Ausschreibung errichtet werden. ![]()
Ok, das war nicht deine Frage.
Neubau
Veranlasser des Baus einer gesonderten Fuß- und Radverkehrsüberführung (neben der bestehenden Straßenüberführung) über die BAB ist die Stadt und dürfte damit . Damit vergibt diese (in Abstimmung mit dem Bund (Autobahn GmbH?)) die Planungs- und Bauleistungen, zahlt dafür auch. Hat die Stadt kein Geld, kann sie versuchen, über andere Töpfe die Eigenanteile zu reduzieren/anderweitig zu füllen.
und wie gesagt: Anspruch auf Umsetzung geplanter Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan besteht nicht
Umbau der vorhandenen Straßenüberführung
aus deiner Beschreibung würde ich herauslesen, dass die Straßenüberführung incl. Anschlussstelle also ein "halbes Kleeblatt" ist?
Wiki-Bild, Wiki-Beschreibung
Da ist es müßig, darüber zu diskutieren, ob beim Bau der vorhandenen Straßenüberführung eine "bessere" Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur von der Stadt gefordert hätte werden müssen. Ich gehe fast davon aus, dass es in den Planungsunterlagen irgendwo Abwägungen/Begründungen gibt, die einen einseitigen Geh- und Radweg aus Kosten- und/oder "Verkehrsfluss"-faktoren als "beste" Lösung herausgearbeitet haben.
Der Umbau von Treppen zu (befahrbaren) Rampen dürfte allein im Verlangen der Stadt stehen. Denn aus Sicht des Autobahnverkehrs besteht keine Notwendigkeit.
Daher bleib ich dabei:
in meinen Augen ergibt sich aus den Richtlinien kein Anspruch von Bürgern gegenüber der Stadt oder gegenüber der Autobahn GmbH/Bund.
Aber: das ist meine Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.