Abbiegeunfall. Habichtstraße/Bramfelder Straße.
Sattelzug.
Mehr steht nicht drin.
Abbiegeunfall. Habichtstraße/Bramfelder Straße.
Sattelzug.
Mehr steht nicht drin.
immer, wenn ich an meine "Kontakte-Bubble" denke, dann: ja, klar funktioniert friedliche Ko-existenz von Fahrrad + KFZ
aber wie bewertet man den konstanten anteil von 5-25% (regional unterschiedlich verteilt) an Verkehrsidioten?
Bekommt man die irgendwann durch "soziale Kontrolle" eingehegt? Sterben die aus?
Ich für meinen Teil realisiere leider oft zu spät, dass mir ein Vollpfosten den gesamten Tag versaut, also alle "hey, cool. Danke!"-Momente einfach auslöscht wie das Große Nichts in der Unendlichen Geschichte. Weg. Puff. Es zählt nur noch der Idiot, der mit 70cm vorbeidonnert und irgendwas mit "Radweg!" aus dem Blechraum brüllt.
Das kommt darauf an, wie lange die Straße noch halten muss:
https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5456-2021
Das spricht dafür, die Sache bis zur nächsten Erneuerung der Decksicht auszusitzen.
der Link führt zur Wiesenstraße
Der Magdelstieg dürfte noch lange, lange nicht ins Vorrangprogramm Deckensanierung kommen. Dazu ist die Oberfläche noch viel zu gut und es gibt andere Straßen mit ähnlicher Bedeutung, die schlimmer dran sind. Camsdorfer Ufer, die Straße hoch ins Kernbergviertel, Mühlenstraße, Winzerlaer Straße von der Grünen Au über Beutenberg bis Mühlenstraße (wobei das nur subjektiv beschissen ist, dank Ultra-DDR-Beton hält der Abschnitt noch mind. 15 Jahre, bis da nennenswert was wegbröselt)
Ich finds gut, sowas hier wieder zu lesen.
Weil ich meinem alten Job mit meinen alten Kolleg:innen echt nachtrauere. War eine geile Zeit mit toller Bürofamilie.
Und dennoch weiß ich bei sowas da, dass ich - trotz aller Verbesserungen - einfach partout nicht in HH leben will. Und auch nicht im Umland, weil ich keinen Bock auf Pendeln mit s>15km hab.
die Personalkosten für ein VZÄ E8 TVöD hätte ich dir auch geben können. ![]()
zzgl Kosten IT und anteilig verwaltung
... weil man dem Radverkehr bei all den "Servicelösungen" aus ![]()
in der Stadt irgendwie verdeutlichen möchte, dass sie doch hier bitte wirklich auf der Fahrbahn radeln sollen. ![]()
im unteren Bereich des Magdelstieges und insbes. der Westbahnhofstraße hat der Schutzstreifen tageszeitenabhängig den gewissen Vorteil, dass man bei Stau dort rechts an der Blechmasse vorbeikommt. Also zumindest bis zu der Stelle, wo dann ein Bus aufm Schutzstreifen steht. ![]()
wenns nach mir geht, kann der Mist aber weggekratzt werden.
Ich befürchte nur, dass sich der Fachdienst DAS letztendlich auch nicht traut. Denn das würde zu begründen sein. Und da kann dann nur kommen: "weil: Halten muss erlaubt sein in der Straße!"
![]()
Dann kommen wieder die Radverkehrsinfrastruktur-Apologeten aus den Löchern gekrochen und zetern rum, dass "Radwege" zurückgebaut werden. haha, da freu ich mich schon drauf ![]()
ich hab mir das nochmal im sitzungskalender durchgelesen.
mittlerweile würde ich das eher so verstehen, dass sich Zuständigkeiten im Verfahren ändern.
früher: Verwarngeldangebot, zentrale Owi-Stelle in NMS
jetzt: direkt Bußgeldbescheid, Landkreis
durch die Verschiebung ist ein Mehrbedarf an Personal beim Landkreis zu erwarten. Daher die pers. Aufstockung
Welche Art von Ermittlungen sind bei einem falsch geparkten Auto vorstellbar?
Mir fällt absolut nichts ein, was Erfolg versprechen könnte.
den Halter:innen per Polizei nochmal ordentlich ins Gewissen reden?
beim ordnungswidrig geparkten KFZ warten, bis Person zurückkommt, in der Hoffnung, dass es dann auch die Person ist, die die Karre da abgestellt hat?
Oder aber: mit mehr Personal gewährleisten, dass Anhörungsbögen wirklich zeitnah beim Halter eingehen.
Wenn 2 Tage nach dem Falschparken die Ausrede kommt "ach, weiß gar nicht mehr, wer da gefahren ist", dürfte das doch nicht wirklich funktionieren, oder?
vllt. legt die Behörde hier die Ermittlungspflicht zum "Täter" so aus, dass nicht mehr "einfach so" die Einstellung mit Kostentragungspflicht gezogen werden kann.
Je höher das Bußgeld, umso höher der Aufwand, der betrieben werden muss, bevor bei erfolgloser Ermittlung eingestellt werden kann.
Wenn man das 1:1 auf die Parkverstöße überträgt... hm.
Bin gespannt, wann
- auf kommunaler Ebene der Aufschrei gegen die Einstellung gegen Kostentragungspflicht über 23,50EUR losgeht
- auf Falschparkerseite die Einstellung gegen Kostentragungspflicht die ganz große Runde macht
![]()
der Fachdienst antwortet mir.
Zitatwir werden uns diesen Straßenzug (Magdelstieg und Westbahnhofstraße) genauer ansehen und eine Lösung erarbeiten. Es sind einige Parameter zu beachten (z.B. Entladevorgänge von unmittelbar angrenzenden Anwohnern und Lieferanten usw.). Ich teile Ihnen dann zu gegebener Zeit unsere Ergebnisse telefonisch mit.
nochmal zur Einordnung:
so sieht der Magdelstieg oben aus
und so weiter unten, wo der Magdelstieg zur Westbahnhofstraße wird
Bergauf, also in Gegenrichtung, ist absolutes Haltverbot angeordnet.
Ich bin etwas grimmig, wenn mir hier der Fachdienst mitteilt, dass man eine Lösung erarbeiten WIRD.
Dazu hatte man nun fast 20 Monate Zeit: sich eine Lösung zu überlegen.
Und die "einige Parameter" sind de facto genau dieser eine Parameter: aber die Anwohner!
Das im Magdelstieg angebrachte eingeschr. Haltverbot war vor der StVO-Novelle streng genommen schon nicht zulässig, da Doppelbeschilderung.
Denn Parken war auf dem Schutzstreifen auch vor 2020 verboten, Halten (sofern nicht in 2. Reihe) jedoch erlaubt.
Ich muss das mal sacken lassen und schauen, wie ich da am nettesten drauf reagiere.
Der aktuelle Fachdienstleiter hat die ganze Jenaer Sch.... schönwetterbeschilderung vom Vorgänger geerbt; ist für den meisten Unfug nicht verantwortlich.
Auf der anderen Seite: irgendwann ist halt auch mal Schluss mit Verständnis...
Ach guck an, die Verkehrsüberwachung meldet sich auch mal zu Wort im Mängelmelder.
#6898-2021 Straße/Gehweg/Radweg | Jena Mängelmelder
Falschparker in der Tatzendpromenade?
bitte uns direkt informieren, da es sonst "zu Verzögerungen in der Gefahrenabwehr kommt."
warum ich da so drauf anspringe?
Mitte Oktober fuhren Überwachungskräfte vor und haben abgezettelt. Die Gehwegparker. hier auf der Auffahrt, bei der aber der Gehweg baulich gekennzeichnet wurde durch Ausführung in Asphalt.
Ich hab gefragt, ob der jetzt umgesetzt wird.
"Nein, da kommt man noch vorbei"
Ich hab darauf hingewiesen, dass ich da mitm Kinderwagen oder Rad an der Hand bestimmt nicht vorbeikomme
"Da kommt man noch vorbei"
Habe die Kollegen gebeten, mein Rad zu nehmen und dran vorbeizuschieben.
Sind wortlos eingestiegen und weggefahren.
Aber wenn hier konkret von Gefahrenabwehr die Rede ist ![]()
Da frag ich doch direkt mal nach.
Tjanun
In Hamburg stehen seit 20 Jahren hinweistafeln zu "Vorfahrt geändert!" oder Sonderschilder für "Jetzt mal bitte alle Linksabbieger den Gegenverkehr beachten! der hat Vorfahrt!"
Und wie oft hört man das Geheule, weil irgendwer mit dem Auto in eine GEschwindigkeitskontrolle geraten ist und nicht mitbekommen hat, dass das "70" nunmal vor 4 Wochen einem "50" gewichen ist. ![]()
Lieber 5 Schilder dazu als 2 zu wenig.
So, mal schauen, ob was kommt:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrt [_______]
über den Mängelmelder der Stadt wurde der Fachdienst Mobilität
- am 29.01.2021 über fehlerhafte Beschilderung in der Westbahnhofstraße (https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5105-2021)
- am 24.02.2021 über fehlerhafte Beschilderung im Magdelstieg (https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5330-2021)
- am 24.02.2021 über fehlerhafte Beschilderung im Magdelstieg (https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5331-2021)
- am 24.02.2021 über fehlerhafte Beschilderung im Magdelstieg (https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5332-2021)
- am 24.02.2021 über fehlerhafte Beschilderung im Magdelstieg (https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5333-2021)
- am 24.02.2021 über fehlerhafte Beschilderung im Magdelstieg (https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5334-2021)
- am 24.02.2021 über fehlerhafte Beschilderung im Löbdergraben (https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5335-2021)
aufmerksam gemacht.
Bei jedem dieser Fälle wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandene Anordnung zu Halten/Parken im Widerspruch zur Änderung der letzten Novelle der StVO von April 2020 stehen.
In der Westbahnhofstraße wird vor dem Hotel Thüringer Hof bis Einmündung Rathenaustraße/Querungshilfe mittels Zusatzzeichen ein Haltverbot mit Ausnahmen versehen.
Im Magdelstieg und Löbdergraben sind eingeschränkte Haltverbote angeordnet.
In allen genannten Abschnitten sind Schutzstreifen vorhanden, die eindeutig und unzweifelhaft als solche zu erkennen sind.
Der aufgezeigte Widerspruch der bestehenden Anordnung zur StVO besteht darin, dass mit der Novelle von April 2020 u.A. ein absolutes Haltverbot auf Schutzstreifen besteht.
Dies ergibt sich aus Anlage 3 zur StVO, dort zu Z.240, Absatz 3:
"Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. [...]"
Mithin kann diese Regelung in keinem Falle durch anderslautende Anordnungen (hier: eingeschränktes Haltverbot, Be- und Entladen incl. aller Nebentätigkeiten erlaubt, Halten bis 3min erlaubt, usw.) "aufgeweicht" oder gar ins Gegenteil verkehrt werden.
Es besteht ein absolutes Haltverbot.
Dies ergibt sich auch aus dem Begründungstext zur Änderung der StVO, wonach das Haltverbot der Sicherheit des Radverkehrs dient. Eine Rückführung auf den "alten Stand" durch Anordnung eines eingeschr. Haltverbotes konterkariert diese Bemühungen, verkehrt sie gar ins Gegenteil.
Die Reaktion des Fachdienstes erfolgt im März 2021.
Antworten:
- "[...] die letzte Novelle zur StVO von vor knapp einem Jahr ist nicht in Kraft getreten."
- "[...] auf Grund eines juristischen Formfehlers wurde die Novelle zur StVO im Jahr 2020 nicht in Kraft gesetzt."
Daraufhin wurder der Fachdienst in Kommentaren zu Meldung 5330-2021 sowie 5334-2021 darauf hingewiesen, dass dies eine eher exklusive Minderheitenmeinung darstellt.
Dazu ist festzuhalten:
- die StVO mit der Novelle vom 20. April 2021 ist gültig
- eine Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 27.04.2020, Seite 814
- weitere Änderungen der StVO erfolgten und wurden natürlich ebenfalls im BGBl (hier: Jahrgang 2020, Teil I, Nr. 64, ausgegeben am 23.12.2020, Seite 3047) bekanntgegeben (hier: "Autobahn-GmbH")
Es erfolgte zu keinem(!) Zeitpunkt eine "Rücknahme" der StVO-Novelle, keine Rückversetzung in alten Stand, keine Aussetzung der StVO. Es gilt die StVO in ihrer letzten Fassung vom 21.07.2021. In dieser StVO besteht ein Haltverbot auf Schutzstreifen.
Was innerhalb des Fachdienstes vermutlich gemeint war und noch immer ist:
Der Vollzug(!), also die Anwendung des zusammen mit der StVO geänderten BKAT-OWi wurde sukzessive von einzelnen Ländern, zuletzt auch Thüringen ausgesetzt.
Wie medial ausführlich begleitet, wurde in den vergangenen Tagen ein neuer "Bußgeldkatalog" beschlossen, im Bundesrat verabschiedet und tritt zum 9.11.2021 in Kraft.
Davon unberührt bleibt die StVO und deren Gültigkeit.
Ich möchte dies daher zum Anlass nehmen und freundlich um die kurze Beantwortung der folgenden Fragen bitten:
- Bleibt der Fachdienst Mobilität weiterhin bei der vertretenen und nach außen kommunizierten Auffassung, dass die StVO mit Novelle von April 2020 und nachfolgender Änderungen noch immer nicht gilt?
- Wann werden die widersprüchlichen Verkehrszeichen in den o.g. Abschnitten abgeordnet?
Bei Rückfragen stehe ich natürlich zur Verfügung
mit freundlichen Grüßen
ich vertrete die Auffassung, dass der Geh- und Radweg durch die Haltestelle nicht B-Pflichtig im Sinne eines Fahrbahnverbotes ist.
Denn der Weg ist nicht fahrbahnbegleitend, er ist deutlich abgesetzt.
Kommt man vom Rautal und möchte rechts abbiegen, ist das Z.240 auch gar nicht erkennbar.
Das Ding da ist verloren. Vertan. Vergeigt.
Das wird in den kommenden 20 Jahren nicht umgebaut werden.
Aber da hatte man bereits in der Planungsphase nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Klassischer Zielkonflikt mit 4 Faktoren:
A) ÖPNV zügig fahren lassen
B) MIV durchleiten
C) Radverkehr sicher führen
D) Fußverkehr sicher führen
man hat sich hier für A-B zulasten von C-D entschieden.
Ein "gut für alle" ist da nur mit Flächenerwerb möglich. Wobei festzustellen ist, dass die aktuelle situation den MIV über Gebühr bevorteilt. Gerade auch vor dem hintergrund, dass die Mittelfristplanung ja die B88 auf der Wiesenstraße vorsieht mit Verlängerung und Anschluss nördlich der Stadt.
Feigenblatt
Die Verwaltung mag wollen - es scheitert am Willen derjenigen, die das umsetzen/absegnen.
Denn sobald auch nur eines der folgenden Bullshit-Bingo-Argumente eingeworfen werden kann, ist Schicht im Schacht:
- die Leistungsfähigkeit der Kreuzung
- die Leistungsfähigkeit der Straße
- Schulweg
- Umbau mit enormen Kosten verbunden
- Querschnitt erlaubt kein XY
Du wirst dann als Argumenteinwerfer missbraucht.
StVB/Radverkehrsbeauftragte können unterstreichen, dass sie sich das nicht alles ausdenken
Politik kann sagen, dass "den Dialog" gesucht haben. Yeti hat das in Stade durch. Für Jena wird es nicht anders sein.
Denn nochmal: wenn die Verwaltung/Fachdienst wollte, könnten sie.
Es traut sich aber niemand, die harten Bandagen auszupacken. Nämlich ein klares "nein, geht nicht". Am Ende kommt so Unfug raus wie der Umbau der Naumburger Straße, der weder Hand noch Fuß hat. "Aber die Gleise!".
Ja bullshit, die Gleise. Die Gleise liegen auch überall anders und sind kein Grund, die RWBP anzuordnen. Das wissen alle Beteiligten. Aber am Ende wird's eben doch gemacht.
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nachtrag: Die Verwaltung hat vermutlich auch nur Schiss, dass diese bekloppten Forderungen des Radentscheids in Jena auch nur irgendwie eine Art von Verbindlichkeit erreichen. Wie nennt man das dann: Appeasement-Politik?
Um kurz auf die hier gestellten Fragen "Wann gilt etwas als Behinderung/Gefährdung" einzugehen:
Sollte man bitte mal den ganzen Empörungs-Junkies der Fahrradbubble ins Auge drücken, die shitstörmchen gegen Polizei&Co lostreten, wenn diese Radwegparker "nur" als "Behinderung" deklarieren und nicht der bauchgefühlslinie von "dadurch sterben Menschen!!!!!!!" folgen wollen. ![]()
weniger Velo, mehr "oh man, Bahn!"
ich pendle ja regelmäßig zw. Erlangen und Jena.
Es fährt ein RE, mit dem ich ohne Umstieg durchfahren kann.
Kostenpunkt: 22,- mit dem Franken-Thüringen-Ticket.
Bahncard-Ermäßigung: keine
Weil ich aber für einige Fernfahrten im Jahr doch eine BC25 hab, die aber auf der Relation nicht nutzen kann, ärgere ich mich ein wenig.
Ergebnis:
Ich buche eine Fahrt in die Pampa mit einem ICE-Anteil zu einer Tagesrandzeit. da zahl ich dann mit 7 Tagen Vorlauf 17,90 EUR.
Die ICE-Fahrt trete ich nicht an. Für den RE-Teil gilt keine Zugbindung.
4 EUR gespart.
ja, wenn ich krank werde oder die Welt untergeht, ist das Ticket weg... ![]()
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um mal exemplarisch eine der Meldungen rauszugreifen:
https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/5334-2021
kann man direkt wieder Schreikrämpfe bekommen.
"StVO wurde nicht in Kraft gesetzt".
Vllt. formulier ich am Wochenende mal eine launige E-Mail zu dem Thema und frag nach. Ich mein: jetzt, wo neuer BKatOWi draußen ist, muss doch absehbar sein, wann die StVO dann wieder in Kraft gesetzt wird. ![]()
aber hey, die Kolleg:innen vom Gründflächenamt habens auch einfacher als die von der StVB:
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Ja, diese Radverkehrtpolitik ist so gut, dass ich nicht mehr mit dem Rad in die Innerstadt fahren mag.
Steintorbrücke: besser
Steintorwall: besser
Adenauerallee vor der E-Bus-Wartedingsda: besser
Adenauerallee/Kurt-Schumacher, da beim MArrriott: besser, jetzt aufgepflastert
besser heißt halt nicht "autofrei und Spaß dabei". Besser heißt: besser als vorher.
So, wie eben jemand mit 5,10EUR mehr Geld in der Tasche hat als jemand mit 5,- EUR. Ob sich ersterer nun wie gewünscht 2 Käffchen mehr als zweiterer kaufen kann, sei dahingestellt. Aber er hat mehr Geld.