im Fahrradklimatest? ![]()
Beiträge von DMHH
-
-
Ach, es ist ein Elend.

Jena hat 500m neue Fahrradstraße(n)
Sogar "echte" Fahrradstraßen.
Aus
mach ![Zeichen 244 [Zeichen 244]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-244.png)

der Abschnitt befindet sich hier
bislang gab es dort hinten einen Abschnitt, der zwar als Fahrradstraße ausgewiesen war, aber irgendwie eher Lade- und Fahrstraße der anliegenden Gärtnerei ist.
Sieht dann regelmäßig so aus:
Blickrichtung Norden vom Standort hier
wenn man weiter nach Norden fuhr, endete die Fahrradstraße bislang.
an genau dieser Stelle, wo der bahnparallele Geh- und Radweg von rechts ins Bild kommt.
Im Hintergrund sieht man die Straßenbahnhaltestelle.
Also ein paar Meter weiter dann so:
Fahrradstraße.
Vorher: gemeinsamer Geh- und Radweg
Blick zurück nach Süden:
der bahnparallele Weg war vorher auch Geh- und Radweg.
Die Fahrradstraße da rechts ab: der schmuddelige Altbestand, "Anlieger frei"
hm. weiter geht die Reise nach Norden bis zur nächsten Einmündung
ich fahre hier also weiter auf der Fahrradstraße nach Norden, von links mündet ein Weg ein. Diese Stelle
früher: Geh- und Radweg.
Heute:
ah, ja klar...

Der Radfahrer im Bild fährt also auf einer Fahrradstraße, die (siehe vorheriges Foto) in eine Fahrradstraße einmündet.
Hier stehe ich auf einer Straße, die für alle Verkehrsarten zulässig ist. Wenige Autos, die eigentlich nur zu der Gärtnerei oder zum Reitstall wollen. Oder zu einem der 15 Schrebergärten.
Von links mündet jetzt also die Fahrradstraße ein.
Standort: hier
und noch ein Blick auf die Einmündung von der anderen Seite:
geradeaus also in die Fahrradstraße, vorher Geh- und Radweg.
Rechts ab geht es zur Gärtnerei, Reitanlage, Schrebergärten.
---
Eeeeeeigentlich könnt ich ja sagen: hey, super.
Aber irgendwie ist in meinen Augen ausschließlich eine Verbesserung eingetreten.
die Einmündung auf den letzten Beiden Fotos ist bezüglich der Vorfahrtsregelung "besser" geklärt für den Durchschnittsverkehrsteilnehmer.
Wenn ich mit dem Auto/Fahrzeug hier in Blickrichtung ankomme und links abbiegen muss...
und von rechts kommt ein Radfahrer, so hatte dieser Radfahrer bislang nach §10 StVO Wartepflicht. Er kam schließlich von einem Sonderweg (Geh- und Radweg) und fuhr auf die Fahrbahn ein.
Jetzt kommt der Radfahrer von rechts aus eine Fahrradstraße und hat ... nach §8 StVO keine Vorfahrt, Wartepflicht.

Klingt erstmal gleich, aaaaaber: die Rechts-vor-links-Regel ist vielen Radfahrern doch eher geläufig also der §10, vor allem bei dieser Gestaltung der Einmündung. Asphalt an Asphalt in gleicher Breite. Ich mag also nicht ausschließen, dass hier Radfahrer von rechts nach links durchfahren wollten und nach RvL Vorfahrt vor Autos auf der "eigentlichen" Straße annahmen.
Was mich bei dem Re-Branding vom Geh- und Radweg zur Fahrradstraße stört:
Der Fußverkehr darf jetzt an der Stelle im Gänsemarsch gehen? Weil es sich um eine Fahrradstraße handelt, bei der wieder §25 (1) gilt.
rechter oder linker Fahrbahnrand, bei Sicht/Verkehrslage einzeln am Rand.
Vorher: Geh- und Radweg, gemeinsame Nutzung.
Jetzt: Fahrrad bevorrechtigt
Bin auch mal gespannt, ob die Stadt die ausgestellten Ausnahmegenehmigungen, die die Gärtnerei da für das Befahren des Geh- und Radweges bekommen hat, jetzt auf Fahrradstraße umgeschrieben wurden.

Und wie so oft frag ich mich: warum stellt die Stadt dafür eigentliche Ausnahmegenehmigungen aus? Die Gärtnerei kann von "hinten" angefahren werden, wie es auch alle Kunden machen. Aber hey..
-
für zwei Begleitpersonen brauchste in Summe auch wenigstens ein zweites Kind.

-
Die Regelwerke für Einrichtung von Fahrspuren in BAB-Arbeitsstellen schreiben deswegen aus gutem Grunde wohl kein "grundsätzlich" hin, sondern definieren eine absolute Mindestbreite ohne Ausnahmen.
Das hätte man auch in dem Gehweg-Beschluss so schreiben können.
Man hätte im Gehwegbeschluss auch klar benennen können, dass die 2m keine absolute Untergrenze sind, sondern Ausnahmen davon im Einzelfall und abhängig von den örtlichen Gegebenheiten oder Bedarfen möglich sind.
Aber Beschluss/Vorlage haben vermutlich Verwaltungskräfte unter Beteiligung der Rechtsabteilung erstellt. Und die haben aus Gründen den juristischen Wortlaut "grundsätzlich nicht unter" verwendet. Absicht? Mag sein. Welche Absicht? nicht eindeutig bestimmbar. Gleichgültigkeit? nein.
-
Regelmaß = 2,50 = in der Regel
grundsätzliche Mindestbreite = 2m = im Einzelfall auch drunter, wenn begründet.
-
Ich streite nicht ab, dass in StVBen
- Prios nicht so gesetzt werden, wie ich sie gerne hätte
- der Radverkehr nicht in jedem Falle den Raum/Stellenwert bekommt, den er nach Bike-Bubble verdient
- Planungen abgesegnet werden, die nicht tragfähig für zukünftige Entwicklungen der Verkehrsartenmengen sind
Aber auf der anderen Seite ist es nun auch nicht so, dass "die Verwaltung" selbst plant. Das machen überhäufig externe Büros. selbst in Hamburg, wo man auf Grund der Stadtgröße so viele Projekte hat, dass man nicht Gefahr läuft, Mitarbeiter:innen leer laufen zu lassen, übernimmt der LSBG für ganz, ganz viele Planungen nur die Abstimmungsarbeit und überlässt die Detailplanung den Büros.
Und die planen nach Vorgaben und Regelwerk.
Hand aufs Herz: welche nach Regelwerk absolut unzulässige und nicht begründbare Ausführungen wurden denn in Asphalt gegossen?
Mir fällt keine ein.
Schutzstreifen? sind scheiße.
Schutzstreifen in 1,25 Mindestmaß: sind scheißescheiße
Beides grundsätzlich zulässig nach bundesweiten Richtlinien
Dass es besser für den Radverkehr geht: ja, geht es oft. keine Frage.
Absicht, im Sinne von: "hahaha, scheiß radfahrer!" oder "pfft, dann gibt's eben Unfälle..." - nein. Das braucht mir niemand(!) erzählen, dass sich bei allen Personen, die von vorn bis hinten an Planungen beteiligt sind, ein Konsens dazu ergibt.
Auch das Blog-Beispiel mit Stuttgart: die Autos dort parken zu lassen ist zulässig. Das mag man blöd finden und ist in Anbetracht der Situation dort auch überflüssig. Aber es ist nicht schuld der StVB, wenn bei angeordneten T40 dort Verkehrsteilnehmer nicht verordnungsgerecht handeln und agieren.
Natürlich kann man kontrollieren. Natürlich kann man ahnden. Natürlich kann man baulich etwas änd.. moment: wir wollen baulich etwas ändern, 400.000 bis 1.200.000 Mio Euro ausgeben, weil sich einige Verkehrsteilnehmer nicht an Regeln halten?
Passt hervorragend ins "gebt uns protected bike lanes!!!"-Gehampel.
Wer die Parkplätze an der Stelle auf Länge wegnimmt, erntet noch höhere Geschwindigkeiten. Ist dann auch die StVB schuld?
Ich wette(!), dass die StVB an der Stelle schon längst die Anordnung eines FGÜ überlegt hat. Aber aus Gründen (welche?) dann verworfen. Nicht weil: "scheiß Fußverkehr", nicht weil "heiligs Blech'le!", sondern weil argumentativ eher angreifbar.
Klar machen einige StVB das genau andersherum bei B-Pflichtigen Radwegen. Anordnen, obwohl Begründung angreifbar. Aber auch da nicht aus "scheiß Radverkehr! hehehe!", sondern "ohje, die Radfahrer. Die fahren besser da drüben!". Ist das Vorsatz? ja. Weil man etwas bezwecken möchte.
Ist das vorsätzliches Unfall-heraufbeschwören? nein, denn mit dem Ziel geht kein Mensch an solche Planungen.
-
ich bleib mal freundlich: hat Verbesserungspotenzial.
ZitatDas ist in anderen Bereichen völlig normal; nämlich überall dort, wo Menschen dafür verantwortlich sind, dass anderen nichts passieren darf. Leider ist es im öffentlichen Dienst ganz anders. Hier gibt es keine Verantwortlichkeiten – mit der Folge, dass in den (deutschen) Städten jedes Jahr viele, viele Unfälle passieren und dabei viele Menschen verletzt und getötet werden.
Is halt einfach mal falsch.
geht auch fröhlich weiter:
ZitatDas kann sich die Stuttgarter Stadtverwaltung natürlich nur erlauben, weil sie gelernt hat, dass für sie keine Regeln und Gesetze gelten – auch demokratische Beschlüsse können sie ohne jegliche Folgen ignorieren oder sogar aktiv boykottieren.
in dem Beschluss steht, dass Gehwege grundsätzlich nicht schmaler als 2m gebaut werden sollen. Und daraus wird abgeleitet, dass kein Gehweg jemals schmaler als 2m gebaut werden darf.
und es wird nicht nur falsch, sondern die Einleitung mit der fehlenden Verantwortlichkeit wird direkt mal weiter eskaliert zu:
ZitatMan kann vermuten, dass sie absichtlich so handeln und sich bei jedem schweren Unfall einen Sekt aufmachen.
Jaaja, puh, zum Glück hat es ein vermuten in den Satz geschafft. Dann ist die Unterstellung nicht so schlimm oder ist überhaupt keine...
Der ganze Text ist eigentlich eine wilde Unterstellungsorgie.
ZitatAber auch das ist ein Thema, das die Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung entweder nicht verstehen (können) oder absichtlich dagegen arbeiten.
Was ist denn seine Vorstellung von Planung und Umsetzung? Unfall und 2 Wochen später kommen die Bagger an und reißen alles auf, um Bordsteine zu setzen und Winz-Grünflächen zu schaffen, von denen der unbedarfte Bürger dann sogar einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. Hitzindex der Stadt erwartet? Ey, ich hab so die Nase voll von 40 Mio
Bundestrain.. Bundesingenieuren und Hobbyanklägern.Ja, man darf, man muss sogar "Stadtverwaltungen" für Planungen oder Verzögerungen bei Neuplanungen kritisieren. Aber der Stil in dem Blog geht mal so gar-nicht. Haltlose Beschuldigungen und Unterstellungen, die niemandem helfen.
-
wobei ich den Standpunkt von Epaminaidos bzgl. des "nicht gucken = fahrlässig" schon nachvollziehen kann.

Ich ringe noch mit mir, wie ich das ganz allgemein bewerte. Sind wir als Gesellschaft vielleicht mittlerweile generell schon sehr in die Richtung "nicht gucken = tja, passiert halt" konditioniert?
hm.
-
Es gibt bei "Unfallschuld" kein binäres schwarz/weiß
Radfahrer auf Gehweg fahrend umgenietet?
- war Radfahrer als Aufsichtsperson unterwegs und fuhr damit legal auf dem Gehweg?
- war Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit unterwegs?
objektives Fehlverhalten kann festgestellt werden. Der tatsächliche Einfluss auf das Unfallgeschehen und damit die Schuldfrage ist eine Bewertung im Einzelfall. Und aus dem Bauch heraus sind die objektiven Verkehrsverstöße der Radfahrer-Fraktion viel häufiger bestimmbar, wohingegen objektive Verkehrsverstöße beim Autofahren weniger deutlich erkennbar sind bei Unfallaufnahme.
Beispiele:
- Smartphonenutzung = im Auto meist nicht mehr nachträglich feststellbar. Beim Fahrradfahrer schon eher, weil deutlich sichtbarer
- Falsche Straßennutzung = im Auto oft nicht mit letzter Sicherheit vor Ort feststellbar, beim Fahrrad viel eindeutiger, weil straßenseitenabhängig
-
Sollte man künftig aller 5m Pfeile in der erlaubten Fahrtrichtung auf alle Radwege malen?
nein. Es würde reichen, wenn sich Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten.
Das Opfer hätte auch ein legal auf dem Gehweg radelndes Kind sein können.
Oder eine Läuferin
In einer streng logischen und vorurteilsfreien Welt wäre die Benennung von Fehlverhalten bei einem Unfall vielleicht wirklich sinnvoll, evtl sogar wünschenswert. Aber wir leben nicht in einer solchen Welt und: wir kennen alle dem Unfall zu Grunde liegenden Fehlverhalten meist auch gar nicht.
Vielfach tritt der Einfluss des einen Fehlverhaltens (hier: Geisterradeln) gegenüber dem anderen Fehlverhalten (fahren ohne nötige Sorgfalt) völlig zurück.
Allein die Fakten einzuordnen und zu bewerten, fällt den "Profis" (Polizei + Feuerwehr vor Ort, Pressestelle) ja schon schwer. Die Gemengelage aus "möglichem Fehlverhalten" und "tatsächlichem Fehlverhalten" führt - so glaube ich - zu einer Schieflage in der Wahrnehmung von Schuldverteilung.
-
Auf gerader Straße von hinten angefahren:
Zeugen gesucht für Unfall zwischen Weimar und Ulla auf der B7

und vor zwei Wochen gab es offenbar einen Unfall mit ähnlich gelagertem Sachverhalt zwischen Nauendorf und Klettbach.
der Radfahrer ist mittlerweile seinen Verletzungen erlegen, man sucht weiterhin Zeugen.

bah. Beide Räder sahen nicht aus, als ob die unbeleuchtet durch die Gegend bzw. auf einer Bundes-/Landstraße unterwegs waren.

-
ach verdammt...

-
Da mangelt es halt bei Autofahrern oft.
und Rad Fahrenden mindestens ebenso oft, wenn nicht sogar häufiger, da Situationen mit Kindern einfach viel häufiger.
Wenn ich sehe, dass auf gemeinsam (legal/nicht legal) genutzten Wegen mit 30cm Abstand überholt/vorbeigefahren wird:

Und da ist 0 (null!) unrechts- oder gefahrenbewusstsein. In der Argumentation ist wahlweise eben Kind oder Elternteil schuld, wenn was passiert.
-
geschrieben hab ich was. Aber noch keine Antwort.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
in der Pressemitteilung der LPI Jena vom 13.01.2022 (https://deref-gmx.net/mail/client/mv…26722%2F5120725) wird ein Vorfall in der Krautgasse geschildert.
Da der Tenor der Mitteilung objektiv und nicht wertend ist, stellt sich mir die Frage, warum die dann Formulierung
"welcher mit seinem Drahtesel unterwegs war"
den Weg in den Text gefunden hat.
Während beim anderen Beteiligten von "Pkw" und "Mercedes"(-Fahrer) die Rede ist, wird das Fahrrad zum "Drahtesel" degradiert und verballhornt.
Ich kann nachvollziehen, dass in der Kürze des Textes auch alternative Umschreibungen/Bezeichnungen für Beteiligte gefunden werden wollen, um den Eindruck einer ständigen Wiederholung zu vermeiden.
Wenn dies allerdings auf Kosten der "Glaubwürdigkeit" geschieht, eine mittelbare Wertung damit verbunden ist (hier: Drahtesel), sollte eine derartige Ersetzung/Thesaurierung unterbleiben.
Um es ganz plakativ darzustellen: Autofahrer werden in keiner Pressemeldung als "Blechdoseninsasse" bezeichnet, Autos nicht als "Proletenkarre", "Stahleimer", "Plastikbomber", "Rollakku" etc. umschrieben.
Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie die verordnungsrechtliche Gleichberechtigung von KFZ- und Radverkehr auch in objektiven Pressemitteilungen leben lassen könnten.

Abschließend noch zwei Fragen zur Pressemitteilung:
Nimmt die Polizei Jena derartige Vorfälle wie in der Krautgasse, wo das Überholen von Rad Fahrenden durch PKW mit dem mittlerweile festgesetzten Abstand von 1,5m de facto nicht möglich ist, zum Anlass, Überholabstände im Stadtgebiet zu kontrollieren?
Und wenn nein: warum nicht?
Die Meldungen im Portal der Stadt Jena zeigen, dass in dieser Hinsicht offensichtlich Bedarf besteht:
Beispiel 1: https://deref-gmx.net/mail/client/m9…sts%2F7344-2022
Beispiel 2: https://deref-gmx.net/mail/client/A-…sts%2F6496-2021
Beispiel 3: https://deref-gmx.net/mail/client/jU…sts%2F5703-2021
Beispiel 4: https://deref-gmx.net/mail/client/5d…sts%2F4728-2020
.. und aus eigener Erfahrung werde ich in der Kahlaischen Straße, der Winzerlaer Straße, der Westbahnhofstraße, der KaLi, der Wiesenstraße, Camburger Straße usw usf als Radfahrer zu oft mit zu geringem Abstand überholt.
Gerade in der Kahlaischen Straße kann der Überholabstand sogar ohne weitere Hilfsmittel sicher bestimmt werden, da die Spurweite der Straßenbahn 1000mm beträgt. Wer also als Rad Fahrender links der Gleise fährt und von PKW überholt wird, deren rechte Fahrzeugzeite (oder rechte Räder) auf den linken Schienen des Gleises rollen, der unterschreitet eindeutig und ohne Diskussionen den geforderten Abstand von 1,5m igO.
mit freundlichen Grüßen
---
edit: 21.01.22 = noch immer keine Rückmeldung

-
... und darum ist es so unfassbar wichtig, dass ANDERE Rücksicht nehmen.
-
Was meinst du mit allen "guten" Straßen?
Es gibt Straßen, da hat es auf Grund der Oberflächenbeschaffenheit, der geringen Breite, vieler Kurven etc keine zgH von 100km/h. Das sind keine guten (weil eben schmal, klein, kurvig, usw) Straßen. Da könnte man nach der Logik: "nur unter 100km/h!" radfahren. Auf den anderen (also 100km/h-Limit) dann nicht.
Und in der Tat ist es für mich ein Unterschied, ob ein Verband klagt (oder klagebefugt ist wie der BUND, der NABU in bestimmten Planungen) oder nur herumtrötet und sich zum Meinungsverkünder aufschwingt (wie der ADAC(laut) oder der ADFC(leiser))
-
ein erster Schritt wurde doch - wenn ich das richtig entsinne - bereits mit der letzten Novelle der StVO getan, in dem immerhin auch das Befahren von (baulich getrennten) Radwegen erlaubt wurde.
Wir dürfen bei dem Thema nach Jahrzehnten des Stillstandes glaub ich wirklich nicht zu viel erwarten. Was 3 Generationen eingebläut wurde, braucht doch mindestens 2,5 Generationen, um zu verschwinden oder gar eine 180°-Kehre hinzulegen
-
Welche "Regelbrüche" meinst du denn damit?
Auf der Strecke ist kaum Fußverkehr unterwegs, so dass der Fahrradverkehr die allermeiste Zeit nicht mit Schrittgeschwindigkeit, sondern deutlich schneller unterwegs sein wird. Ob das als Regelbruch zu bewerten ist?
ja, genau diese Regelbrüche. Schrittgeschwindigkeit ist dem Wortlaut immer einzuhalten. Auch wenn im Umkreis von 500m kein einziger zu Fuß unterwegs ist.
Ob es vorwerfbar ist, in diesem Falle mit 30km/h da zu fahren: keine Ahnung. Aber die Diskussion ist dann ja ähnlich wie "wenn nachts die Autobahn frei ist, darf ich doch auch schneller als die dort angeordneten max 120!!!!"
Das ist m. E. nicht der Fall. Erst wenn eine konkrete Gefährdung von Fußverkehr dazu kommt.
spätestens dann wäre es unzweifelhaft vorwerfbar.
Aber auch dort können wir wetten, dass diese 3 seltenen Einhornfußgänger von 99% der Radfahrenden eben nicht mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Damit liegt ein Regelverstoß vor. Bei nahezu allen Überholvorgängen. Das wird in Kauf genommen. Sonst würde man so eine Lösung nicht anordnen.
Aber Fußgänger werden dort aus zwei Gründen eher selten anzutreffen sein. Da ist einmal der Autoverkehr mit Tempo 100, der an den Fußgängern ständig vorbeibrettert und dann stört der Radverkehr, der sich voraussichtlich überwiegend auf dem Fußweg abspielen wird, der ja für den Radverkehr freigegeben ist.
Da muss noch nicht mal das erwartbare Gebrülle "Fuuuuußweeeeg" verbunden mit Hupen und Imponiergehabe ertönen, um Fahrradfahrer mit weniger dickem Fell auf die Nebenanlage zusteuern zu lassen. Die Auto-Raserei mit Tempo 70 und oft mehr als Tempo 100 tun ihr übriges.
Es gibt unter anderem eine Gefahrenstelle an einer kurvigen Brückenüberfahrt und an einer Bushaltestelle, wo ein niedrigeres Tempolimit gilt. Die meiste Zeit gilt Tempo 100.
Tempo 100 ist doch erstmal kein alleiniger Grund, nicht auf der Fahrbahn zu radeln.
Wenn das so wäre, hätten wir flächendeckend an allen "guten" Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ein
prangen.Oder überall 50. Oder eine StVO, die das Befahren von Kreis-, Land-, Bundesstraßen per se verbietet.
Ja, supergeil entspanntes Fahren zusammen mit Hans-Guck-in-die-Luft ist es in Deutschland auf Außerortsstraßen nur selten. Aber das liegt nicht an den Straßen, nicht am Tempolimit, nicht an vorhandenen oder fehlenden Radwegen, sondern an den Leuten, die hinterm Steuer sitzen.
Zu oft sind das verzogene, ignorante, egoistische Menschen. Denen auch oft genug gesagt wird: Radfahrer => radweg!
Da fühlt man sich irgendwann so im Recht wie überall aufm Gehweg parken zu dürfen.
-
du hast da eine schöne Zusammenstellung von Beispielen gebracht, die in die Liste passt:
Der ADAC...
- fordert
- wünscht
- möchte
- verlangt
- unterstützt
- ist dagegen
- ...
was in keinem der Beispiele steht:
"Der ADAC hat gegen eine Anordnung von Tempo XY geklagt"
Denn das dürfte auch schwerlich möglich sein, da dem ADAC hierzu - wie auch dem ADFC oder dem "Verein der Renndackelzüchter Nordhagen" - schlicht die rechtliche Grundlage fehlt. Was geht: Klaus Hansen als stellvertretender Landesvorsitzender des ADAC Hessen strengt eine persönliche Klage gegen die Anordnung von Tempo 30 in seiner Gemeinde an und verbreitet das medial als "der ADAC setzt sich ein für ..."
Insofern ist der ADAC wie auch der ADFC ein Pöb... Sprachrohr für Meinungen seiner Mitglieder. Mehrheit der Mitglieder? keine Ahnung.
Kein Planer, kein Angestellter einer Behörde, kein Beamter wird eine Anordnung kippen/umsetzen, weil der ADAC irgendwelche Forderungen in der Presse formuliert. Wenn es fachlich sinnvoll oder gar notwendig erscheint, erfolgt eine Abwägung auch ohne ADAC geblöke.

-
der ADAC klagt Tempolimits weg? Der ADAC verhindert Tempolimits auf ODs?
Hab ich was verpasst?

Richtig ist: wer eine Nebenfläche mit 2,0m Breite auf so einer Länge schafft und dann "Servicelösung" dranklebt, der akzeptiert Regelbrüche durch Rad Fahrende. Alles andere wäre Augen vor der Realität verschließen.
So eine Lösung ist von der Sorte: dämlich
Dass es da draußen jede Menge Leute gibt, die der Meinung sind, Fahrbahnradeln wäre "selbstgefährdend": ja, das ist so. Aber die sind einfach: dumm.
Ich würde mich durchaus auf Diskussionen dazu einlassen, ob und in wie weit Radfahren auf der Fahrbahn "gefährlich" ist. Aber "selbstgefährdend" ist einfach so weit weg von "logisch". Wer so argumentiert, der hat grundlegende Verantwortungen nicht begriffen und wird sie auch nicht verstehen.
Wir brauchen bessere Verkehrserziehung in allen Abschnitten der Teilnahme am öffentlichen Leben.
Immer und immer wieder. Intrinsische Motivation steigern durch zielgruppenorientierte Ansprache und Lernmodule, extrinsische Motivation steigern durch Kontrollen und angemessene Ahndung von Verstößen.