Beiträge von DMHH

    Eine verkehrsrechtliche Anordnung ( [Zeichen 244] oder [Zeichen 240]) kann übrigens auch durch eine entsprechende Ausweisung im Bebauungsplan begründet werden. Da braucht es nicht §45 (9) S. 3 StVO...

    Ist das da vielleicht der Fall?

    Neee, ich bin der Meinung, dass verkehrsrechtliche Anordnungen gerade nicht im BPlan stehen können. :/

    Also jetzt habe ich mir den § 8 mehrmals durchgelesen und auch den Wikipedia-Artikel zu Fahrradstraßen ... aber ich komme nicht drauf: Warum soll der Radfahrer an dieser Einmündung von rechts keine Vorfahrt haben? (Und falls das so sein sollte. Woher weiß er das? Und woher soll der Autofahrer aus Blickrichtung wissen, dass der Radfahrer warten muss?)

    Ja, in der Tat hatte der Radfahrer von rechts vor der Änderung Wartepflicht und jetzt mit Fahrradstraße natürlich qua Rechts-vor-Links Vorfahrt. Oh man. :|

    Sonntag Vormittag nix mehr schreiben. X(

    in der Tat sagt natürlich der Widerspruchs-Klassiker-§45 (9):

    Zitat

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

    und der Satz 3, der für die Begründung von Fahrradstraße (u.a.) gerade nicht gilt:

    Zitat

    Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

    da ist in wirklich die Frage, wo die besonderen Umstände nach Satz 1 liegen. hm.

    edit:

    ich glaube aber, dass sich der §45 auf Anordnungen bezieht und nur mittelbar auf Änderung von Anordnungen.

    Wenn man diesen Verbindungsweg in seinem ursprünglichen Zustand sieht:

    = Erschließungsweg, alle Verkehrsarten

    Dann hat man mit damaligen Möglichkeiten ein Aussperren des KFZ-Verkehrs bewirkt, indem Z.240 angeordnet wurde. Das war begründet und notwendig.

    = Fußgänger + Radfahrer, Rest bleibt draußen

    Jetzt ist man der Meinung, mit einer alternativen Beschilderung (Z.244) die gleiche Regelung zu erwirken

    = Fußgänger + Radfahrer, Rest bleibt draußen

    Ist jetzt §45 (9), Satz 1 hinsichtlich der Änderung zu betrachten? Oder hinsichtlich des Zustandes "ohne Schilder"? :/


    Mögliche(!) Erklärung für Einrichtung Fahrradstraße auch:

    die reine Fahrradstraße dort verbietet jetzt auch den kleinen Elektrorollern das Befahren. Ich will da nicht zu sehr ausholen, aber auf Grund der Wegebeziehungen zwischen Jena-Süd (Lobeda) und Jena-Nord (u.a. Zentrum) kann man praktisch nur noch auf großen Umwegen zwischen den "Zentren" die Roller nutzen. :|

    Verkehrsmittelbeschneidung, E-Roller raus. :S

    edit:

    ... was natürlich Unfug ist, da der Passus aus der VwV-StVO lautet:

    Zitat

    anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr).

    Ach, es ist ein Elend. X/

    Jena hat 500m neue Fahrradstraße(n)

    Sogar "echte" Fahrradstraßen.

    Aus [Zeichen 240] mach [Zeichen 244]

    :rolleyes:

    der Abschnitt befindet sich hier

    bislang gab es dort hinten einen Abschnitt, der zwar als Fahrradstraße ausgewiesen war, aber irgendwie eher Lade- und Fahrstraße der anliegenden Gärtnerei ist.

    Sieht dann regelmäßig so aus:

    Blickrichtung Norden vom Standort hier

    wenn man weiter nach Norden fuhr, endete die Fahrradstraße bislang.

    an genau dieser Stelle, wo der bahnparallele Geh- und Radweg von rechts ins Bild kommt.

    Im Hintergrund sieht man die Straßenbahnhaltestelle.

    Also ein paar Meter weiter dann so:

    Fahrradstraße.

    Vorher: gemeinsamer Geh- und Radweg

    Blick zurück nach Süden:

     

    der bahnparallele Weg war vorher auch Geh- und Radweg.

    Die Fahrradstraße da rechts ab: der schmuddelige Altbestand, "Anlieger frei"


    hm. weiter geht die Reise nach Norden bis zur nächsten Einmündung

    ich fahre hier also weiter auf der Fahrradstraße nach Norden, von links mündet ein Weg ein. Diese Stelle

    früher: Geh- und Radweg.

    Heute:

    ah, ja klar... :rolleyes:

    Der Radfahrer im Bild fährt also auf einer Fahrradstraße, die (siehe vorheriges Foto) in eine Fahrradstraße einmündet.

    Aufnahmepunkt


    Hier stehe ich auf einer Straße, die für alle Verkehrsarten zulässig ist. Wenige Autos, die eigentlich nur zu der Gärtnerei oder zum Reitstall wollen. Oder zu einem der 15 Schrebergärten.

    Von links mündet jetzt also die Fahrradstraße ein.

    Standort: hier

    und noch ein Blick auf die Einmündung von der anderen Seite:

    geradeaus also in die Fahrradstraße, vorher Geh- und Radweg.

    Rechts ab geht es zur Gärtnerei, Reitanlage, Schrebergärten.

    ---

    Eeeeeeigentlich könnt ich ja sagen: hey, super.

    Aber irgendwie ist in meinen Augen ausschließlich eine Verbesserung eingetreten.

    die Einmündung auf den letzten Beiden Fotos ist bezüglich der Vorfahrtsregelung "besser" geklärt für den Durchschnittsverkehrsteilnehmer.

    Wenn ich mit dem Auto/Fahrzeug hier in Blickrichtung ankomme und links abbiegen muss...

    und von rechts kommt ein Radfahrer, so hatte dieser Radfahrer bislang nach §10 StVO Wartepflicht. Er kam schließlich von einem Sonderweg (Geh- und Radweg) und fuhr auf die Fahrbahn ein.

    Jetzt kommt der Radfahrer von rechts aus eine Fahrradstraße und hat ... nach §8 StVO keine Vorfahrt, Wartepflicht. :rolleyes:

    Klingt erstmal gleich, aaaaaber: die Rechts-vor-links-Regel ist vielen Radfahrern doch eher geläufig also der §10, vor allem bei dieser Gestaltung der Einmündung. Asphalt an Asphalt in gleicher Breite. Ich mag also nicht ausschließen, dass hier Radfahrer von rechts nach links durchfahren wollten und nach RvL Vorfahrt vor Autos auf der "eigentlichen" Straße annahmen.

    Was mich bei dem Re-Branding vom Geh- und Radweg zur Fahrradstraße stört:

    Der Fußverkehr darf jetzt an der Stelle im Gänsemarsch gehen? Weil es sich um eine Fahrradstraße handelt, bei der wieder §25 (1) gilt.

    rechter oder linker Fahrbahnrand, bei Sicht/Verkehrslage einzeln am Rand.

    Vorher: Geh- und Radweg, gemeinsame Nutzung.

    Jetzt: Fahrrad bevorrechtigt

    Bin auch mal gespannt, ob die Stadt die ausgestellten Ausnahmegenehmigungen, die die Gärtnerei da für das Befahren des Geh- und Radweges bekommen hat, jetzt auf Fahrradstraße umgeschrieben wurden. :rolleyes:

    Und wie so oft frag ich mich: warum stellt die Stadt dafür eigentliche Ausnahmegenehmigungen aus? Die Gärtnerei kann von "hinten" angefahren werden, wie es auch alle Kunden machen. Aber hey..

    Die Regelwerke für Einrichtung von Fahrspuren in BAB-Arbeitsstellen schreiben deswegen aus gutem Grunde wohl kein "grundsätzlich" hin, sondern definieren eine absolute Mindestbreite ohne Ausnahmen.

    Das hätte man auch in dem Gehweg-Beschluss so schreiben können.

    Man hätte im Gehwegbeschluss auch klar benennen können, dass die 2m keine absolute Untergrenze sind, sondern Ausnahmen davon im Einzelfall und abhängig von den örtlichen Gegebenheiten oder Bedarfen möglich sind.

    Aber Beschluss/Vorlage haben vermutlich Verwaltungskräfte unter Beteiligung der Rechtsabteilung erstellt. Und die haben aus Gründen den juristischen Wortlaut "grundsätzlich nicht unter" verwendet. Absicht? Mag sein. Welche Absicht? nicht eindeutig bestimmbar. Gleichgültigkeit? nein.

    Ich streite nicht ab, dass in StVBen

    - Prios nicht so gesetzt werden, wie ich sie gerne hätte

    - der Radverkehr nicht in jedem Falle den Raum/Stellenwert bekommt, den er nach Bike-Bubble verdient

    - Planungen abgesegnet werden, die nicht tragfähig für zukünftige Entwicklungen der Verkehrsartenmengen sind

    Aber auf der anderen Seite ist es nun auch nicht so, dass "die Verwaltung" selbst plant. Das machen überhäufig externe Büros. selbst in Hamburg, wo man auf Grund der Stadtgröße so viele Projekte hat, dass man nicht Gefahr läuft, Mitarbeiter:innen leer laufen zu lassen, übernimmt der LSBG für ganz, ganz viele Planungen nur die Abstimmungsarbeit und überlässt die Detailplanung den Büros.

    Und die planen nach Vorgaben und Regelwerk.

    Hand aufs Herz: welche nach Regelwerk absolut unzulässige und nicht begründbare Ausführungen wurden denn in Asphalt gegossen?

    Mir fällt keine ein.

    Schutzstreifen? sind scheiße.

    Schutzstreifen in 1,25 Mindestmaß: sind scheißescheiße

    Beides grundsätzlich zulässig nach bundesweiten Richtlinien

    Dass es besser für den Radverkehr geht: ja, geht es oft. keine Frage.

    Absicht, im Sinne von: "hahaha, scheiß radfahrer!" oder "pfft, dann gibt's eben Unfälle..." - nein. Das braucht mir niemand(!) erzählen, dass sich bei allen Personen, die von vorn bis hinten an Planungen beteiligt sind, ein Konsens dazu ergibt.

    Auch das Blog-Beispiel mit Stuttgart: die Autos dort parken zu lassen ist zulässig. Das mag man blöd finden und ist in Anbetracht der Situation dort auch überflüssig. Aber es ist nicht schuld der StVB, wenn bei angeordneten T40 dort Verkehrsteilnehmer nicht verordnungsgerecht handeln und agieren.

    Natürlich kann man kontrollieren. Natürlich kann man ahnden. Natürlich kann man baulich etwas änd.. moment: wir wollen baulich etwas ändern, 400.000 bis 1.200.000 Mio Euro ausgeben, weil sich einige Verkehrsteilnehmer nicht an Regeln halten?

    Passt hervorragend ins "gebt uns protected bike lanes!!!"-Gehampel.

    Wer die Parkplätze an der Stelle auf Länge wegnimmt, erntet noch höhere Geschwindigkeiten. Ist dann auch die StVB schuld?

    Ich wette(!), dass die StVB an der Stelle schon längst die Anordnung eines FGÜ überlegt hat. Aber aus Gründen (welche?) dann verworfen. Nicht weil: "scheiß Fußverkehr", nicht weil "heiligs Blech'le!", sondern weil argumentativ eher angreifbar.

    Klar machen einige StVB das genau andersherum bei B-Pflichtigen Radwegen. Anordnen, obwohl Begründung angreifbar. Aber auch da nicht aus "scheiß Radverkehr! hehehe!", sondern "ohje, die Radfahrer. Die fahren besser da drüben!". Ist das Vorsatz? ja. Weil man etwas bezwecken möchte.

    Ist das vorsätzliches Unfall-heraufbeschwören? nein, denn mit dem Ziel geht kein Mensch an solche Planungen.

    ich bleib mal freundlich: hat Verbesserungspotenzial.

    Zitat

    Das ist in anderen Bereichen völlig normal; nämlich überall dort, wo Menschen dafür verantwortlich sind, dass anderen nichts passieren darf. Leider ist es im öffentlichen Dienst ganz anders. Hier gibt es keine Verantwortlichkeiten – mit der Folge, dass in den (deutschen) Städten jedes Jahr viele, viele Unfälle passieren und dabei viele Menschen verletzt und getötet werden.

    Is halt einfach mal falsch.

    geht auch fröhlich weiter:

    Zitat

    Das kann sich die Stuttgarter Stadtverwaltung natürlich nur erlauben, weil sie gelernt hat, dass für sie keine Regeln und Gesetze gelten – auch demokratische Beschlüsse können sie ohne jegliche Folgen ignorieren oder sogar aktiv boykottieren.

    in dem Beschluss steht, dass Gehwege grundsätzlich nicht schmaler als 2m gebaut werden sollen. Und daraus wird abgeleitet, dass kein Gehweg jemals schmaler als 2m gebaut werden darf.

    und es wird nicht nur falsch, sondern die Einleitung mit der fehlenden Verantwortlichkeit wird direkt mal weiter eskaliert zu:

    Zitat

    Man kann vermuten, dass sie absichtlich so handeln und sich bei jedem schweren Unfall einen Sekt aufmachen.

    Jaaja, puh, zum Glück hat es ein vermuten in den Satz geschafft. Dann ist die Unterstellung nicht so schlimm oder ist überhaupt keine...

    Der ganze Text ist eigentlich eine wilde Unterstellungsorgie.

    Zitat

    Aber auch das ist ein Thema, das die Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung entweder nicht verstehen (können) oder absichtlich dagegen arbeiten.

    Was ist denn seine Vorstellung von Planung und Umsetzung? Unfall und 2 Wochen später kommen die Bagger an und reißen alles auf, um Bordsteine zu setzen und Winz-Grünflächen zu schaffen, von denen der unbedarfte Bürger dann sogar einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. Hitzindex der Stadt erwartet? Ey, ich hab so die Nase voll von 40 Mio Bundestrain.. Bundesingenieuren und Hobbyanklägern.

    Ja, man darf, man muss sogar "Stadtverwaltungen" für Planungen oder Verzögerungen bei Neuplanungen kritisieren. Aber der Stil in dem Blog geht mal so gar-nicht. Haltlose Beschuldigungen und Unterstellungen, die niemandem helfen.

    wobei ich den Standpunkt von Epaminaidos bzgl. des "nicht gucken = fahrlässig" schon nachvollziehen kann. :/

    Ich ringe noch mit mir, wie ich das ganz allgemein bewerte. Sind wir als Gesellschaft vielleicht mittlerweile generell schon sehr in die Richtung "nicht gucken = tja, passiert halt" konditioniert?

    hm.

    Es gibt bei "Unfallschuld" kein binäres schwarz/weiß

    Radfahrer auf Gehweg fahrend umgenietet?

    - war Radfahrer als Aufsichtsperson unterwegs und fuhr damit legal auf dem Gehweg?

    - war Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit unterwegs?

    objektives Fehlverhalten kann festgestellt werden. Der tatsächliche Einfluss auf das Unfallgeschehen und damit die Schuldfrage ist eine Bewertung im Einzelfall. Und aus dem Bauch heraus sind die objektiven Verkehrsverstöße der Radfahrer-Fraktion viel häufiger bestimmbar, wohingegen objektive Verkehrsverstöße beim Autofahren weniger deutlich erkennbar sind bei Unfallaufnahme.

    Beispiele:

    - Smartphonenutzung = im Auto meist nicht mehr nachträglich feststellbar. Beim Fahrradfahrer schon eher, weil deutlich sichtbarer

    - Falsche Straßennutzung = im Auto oft nicht mit letzter Sicherheit vor Ort feststellbar, beim Fahrrad viel eindeutiger, weil straßenseitenabhängig

    Sollte man künftig aller 5m Pfeile in der erlaubten Fahrtrichtung auf alle Radwege malen?

    nein. Es würde reichen, wenn sich Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten.

    Das Opfer hätte auch ein legal auf dem Gehweg radelndes Kind sein können.

    Oder eine Läuferin

    In einer streng logischen und vorurteilsfreien Welt wäre die Benennung von Fehlverhalten bei einem Unfall vielleicht wirklich sinnvoll, evtl sogar wünschenswert. Aber wir leben nicht in einer solchen Welt und: wir kennen alle dem Unfall zu Grunde liegenden Fehlverhalten meist auch gar nicht.

    Vielfach tritt der Einfluss des einen Fehlverhaltens (hier: Geisterradeln) gegenüber dem anderen Fehlverhalten (fahren ohne nötige Sorgfalt) völlig zurück.

    Allein die Fakten einzuordnen und zu bewerten, fällt den "Profis" (Polizei + Feuerwehr vor Ort, Pressestelle) ja schon schwer. Die Gemengelage aus "möglichem Fehlverhalten" und "tatsächlichem Fehlverhalten" führt - so glaube ich - zu einer Schieflage in der Wahrnehmung von Schuldverteilung.

    Auf gerader Straße von hinten angefahren:

    Zeugen gesucht für Unfall zwischen Weimar und Ulla auf der B7

    =O

    und vor zwei Wochen gab es offenbar einen Unfall mit ähnlich gelagertem Sachverhalt zwischen Nauendorf und Klettbach.

    der Radfahrer ist mittlerweile seinen Verletzungen erlegen, man sucht weiterhin Zeugen.

    ||

    bah. Beide Räder sahen nicht aus, als ob die unbeleuchtet durch die Gegend bzw. auf einer Bundes-/Landstraße unterwegs waren. ?(

    Da mangelt es halt bei Autofahrern oft.

    und Rad Fahrenden mindestens ebenso oft, wenn nicht sogar häufiger, da Situationen mit Kindern einfach viel häufiger.

    Wenn ich sehe, dass auf gemeinsam (legal/nicht legal) genutzten Wegen mit 30cm Abstand überholt/vorbeigefahren wird: ||

    Und da ist 0 (null!) unrechts- oder gefahrenbewusstsein. In der Argumentation ist wahlweise eben Kind oder Elternteil schuld, wenn was passiert.

    geschrieben hab ich was. Aber noch keine Antwort.

    ---

    edit: 21.01.22 = noch immer keine Rückmeldung :/

    Was meinst du mit allen "guten" Straßen?

    Es gibt Straßen, da hat es auf Grund der Oberflächenbeschaffenheit, der geringen Breite, vieler Kurven etc keine zgH von 100km/h. Das sind keine guten (weil eben schmal, klein, kurvig, usw) Straßen. Da könnte man nach der Logik: "nur unter 100km/h!" radfahren. Auf den anderen (also 100km/h-Limit) dann nicht.

    Und in der Tat ist es für mich ein Unterschied, ob ein Verband klagt (oder klagebefugt ist wie der BUND, der NABU in bestimmten Planungen) oder nur herumtrötet und sich zum Meinungsverkünder aufschwingt (wie der ADAC(laut) oder der ADFC(leiser))

    ein erster Schritt wurde doch - wenn ich das richtig entsinne - bereits mit der letzten Novelle der StVO getan, in dem immerhin auch das Befahren von (baulich getrennten) Radwegen erlaubt wurde.

    Wir dürfen bei dem Thema nach Jahrzehnten des Stillstandes glaub ich wirklich nicht zu viel erwarten. Was 3 Generationen eingebläut wurde, braucht doch mindestens 2,5 Generationen, um zu verschwinden oder gar eine 180°-Kehre hinzulegen