Beiträge von DMHH

    Ja, dass man in ein leeres Abteil einsteigt, dann immer mehr Fahrräder dazu kommen kann natürlich sein. Trotzdem kann man das Fahrrad vernünftig abstellen.

    ja, klar. keine Frage. man kann es wie vorgesehen einstellen.

    Wäre ratsam. macht oft weniger Arbeit. manchmal aber auch mehr.

    Wenn ich in einem oft sehr leeren IC das Faltrad mitnehme und das Fahrradabteil total leer ist: ich häng es auch ein, anstatt es Gepäckmäßig zusammenzufalten.

    Warum mach ich das? Unterm Strich weniger Aufwand.

    Einmal alle 20 Fahrten umstellen vs. jedes Mal zusammenfalten.

    Aber: ich sitz dann auch "unten" beim Rad und sobald jemand den Fahrradplatz haben will, den mein Falti unberechtigterweise einnimmt, stell ich es unaufgefordert weg.

    Den Regeln der DB entspricht das zwar auch nicht - aber angesprochen wurde ich da noch nie.

    naja, es ist eben "typisch".

    steigst ein, niemand da: also machst du das, was am bequemsten ist: Fahrrad quer rein.

    wenn jetzt mehr Räder dazu kommen:

    gute Idee: eigenes Fahrrad umstellen

    schlechte Idee: Situation ignorieren

    und wenn zur schlechten Idee, die du eeeeeigentlich selbst siehst, dann noch jemand kommt, der dich drauf aufmerksam macht:

    abwehr, ausweichen, patzig werden

    Die Probleme "draußen" im Straßenverkehr resultieren nicht vom genutzten Fahrzeug sondern von der "Erziehung".

    Ich behaupte, dass es eine große Schnittmenge zwischen Geisterradlern, Kampfparkern usw. gibt.

    öhm - hat er denn Unrecht?

    wenn die Worte so wie im verlinkten Welt-Beitrag gefallen sind: was ist daran falsch?

    "enormer Energieverbrauch"

    natürlich ist nicht definiert, was enorm ist.

    enorm im Vergleich zu Bitcoin-rechnerei? nö.

    enorm im Vergleich zum Nutzen? ja.

    bringt es was, die Essen-Fotografiererei freiwillig einzuschränken?

    ja, natürlich. Jede Einsparung nützt etwas. Oder ist mittlerweile das Credo von "Netztrennung statt Standby" auch falsch?


    :/

    ich war es nicht, habe aber am vergangenen Freitag ordentlich geflucht über diesen Unsinn an der Stadtrodaer Rudolstädter Straße:

    #8201-2022 Straße/Gehweg/Radweg | Jena Mängelmelder

    Meine Meldung kommt ohne Foto aus und steht bestimmt noch in der Warteschlange

    edit:

    und mittlerweile die Folgemeldung freigeschaltet:

    #8210-2022 Straßenschild | Jena Mängelmelder

    Wenn die Baustelle fertig ist, geh ich mal wirklich gegen die zhG60 vor

    Diese Dinger, sofern sie mehr Respekt erfahren als die blauen Schilder mit den lustigen Pfeilen drauf, sind eigentlich eine sinnvolle Sache.

    joa, durchaus.

    erinnert mich an Hamburg...

    hier erkennt man recht gut den Unterschied Einmündungsbereich und nicht-Einmündungsbereich :S

    will sagen: krummgefahren zu nicht krummgefahren

    aber klar, fast jede Reduzierung von Fehlverhalten ist positiv.

    Blöd aber, wenn dafür bauliche Maßnahmen in diesem Umfang nötig sind. Wieder mehr Geraffel auf den Straßen X/

    Und wenn es sich bis heute um eine "allgemeine Freigabe für den Verkehr" handelt, würde ich da zweifelsfrei den Radverkehr mit dazurechnen.

    das ist natürlich ein Argument: Die Aussage von damals ist: "allgemeine Freigabe".

    Und wie CKO schrieb: damals durfte man mit dem Rad da fahren.

    Da es keinen aktuelleren Widmungsbeschluss gibt, müsste das Verbot des Radfahrens dort begründet werden nach anderen Kriterien.

    Wobei natürlich fairerweise gesagt werden muss, dass auf dieser Bundesstraße ein dTV von 42.000 auch bei 2 Fahrstreifen pro Richtung, baulich getrennt nicht ohne ist. Andererseits ist der Fahrbahnverlauf größtenteils geradlinig und mit enorm großen Kurvenradien versehen. Das ist einsehbar.

    dennoch sind es vermutlich 2.500KfZ/h in Spitzenzeiten. Das ist nach FGSV schon im Bereich IV: verpflichtender Radweg.

    Aber wenn keiner da ist, müssen eben andere Maßnahmen ergriffen werden. Meine Meinung.

    Ist aber mal die Widmung geändert, dürfte das auf dem Rechtsweg nur sehr schwer wieder rückgängig zu machen sein. Vor allem muss in dem Fall, dass eine Verkehrsart widmungsrechtlich ausgeschlossen wurde, das entsprechende Verbotsschild auch zwingend aufgestellt werden.

    Wenn die Verwaltung clever ist, dann streben sie einen widmungsbeschluss an.

    Wenn die Verwaltung Verwaltung ist, dann dauert das 3 Jahre. :whistling:

    Korrekt, für einen dauerhaften Ausschluss einer Verkehrsart muss die Widmung der Straße entsprechend angepasst werden. Da sticht das "Straßenrecht" das "Straßenverkehrsrecht", siehe u.a. Beschluss des BayVGH, Randnummer 18. Erfahrungsgemäß haben das aber die wenigsten Straßenverkehrsbehörden auf dem Schirm.

    ich zögere aber noch wegen DDR-Recht.

    Denn wenn es danach geht, gäbe es vermutlich auch für damals gebaute Autobahnabschnitte keinen Widmungsbeschluss bzw. nur eine "allgemeine Freigabe für den Verkehr"

    :/

    ..., dass die südliche Zufahrt zur KGA dank [Zeichen 240] ohne sonstige Freigaben eigentlich gar nicht erreichbar ist.

    wäre ich in der Politik aktiv, würde ich eine Anfrage stellen, wie viele Ausnahmegenehmigungen die Stadtverwaltung ausgestellt hat.

    aufgeschlüsselt nach Begünstigtem (Privat/Gewerblich/Verwaltung), nach Art (parken/halten/befahren) und Verkehrsflächenart.

    Und eingrenzung (gesamtes Stadtgebiet / konkrete Ortsangaben)

    Für eine Transparenzanfrage dazu rechne ich mich Gebühren. Denn ich würde 20EUR darauf wetten, dass die Stadt diese Übersicht nicht ohne manuelles nachprüfen liefern kann.

    Bei der Stadtrodaer Straße handelt es sich um eine Bundesstraße, die auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Jena in Nord-Süd-Richtung verläuft.

    Auf ihren ca. 6km ist die Straße fast durchgängig mit 2 Fahrstreifen pro Richtung ausgestattet, die baulich voneinander getrennt sind.

    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist nicht einheitlich. In einigen Abschnitten beträgt die zHg 70km/h, in anderen 50km/h und ist abschnittsweise auch zeitlich begrenzt (22-6h)

    Charakteristisch für die Stadtrodaer Straße ist neben der baulichen Trennung der Fahrspuren auch das Vorhandensein von 2 kreuzungsfreien Knotenpunkten.

    einmal im Süden in Lobeda

    einmal in der Mitte, Burgau

    Übrige Knoten sind signalisiert, darüber hinaus existiert eine signalisierte Fuß- und Radfahrerquerung, sowie je eine Fuß/Radwegüberführung und -unterführung

    begleitende Radwege gibt es abschnittsweise, sonst in deutlicher Entfernung und ohne vernünftige Beschilderung.

    Darf man auf der Fahrbahn fahren?

    ab Friedrich-Engels-Straße: nein

    ab Jenatal: nein

    ab Stadionzufahrt: nein

    ab Unterdorfstraße: nein

    ab Wöllnitzer Straße: nein

    wobei man ein paar Meter nach der Ampel vermutlich doch auf die Fahrbahn dürfte, nämlich vom Radweg hier nach links rüber und dann auf die Straße

    im übrigen Verlauf weiter nach Süden steht kein einziges [Zeichen 254] mehr herum.

    insbesondere die autobahnähnlichen Zubringer kommen ohne das Verbot aus.

    und weiter im Süden gibt es gar keine Radwege. Nach StVO ist hier das Fahren auf der Fahrbahn verpflichtend. :whistling:

    möglicherweise hat die StVB das nicht auf dem Schirm, aber nach mittlerweile 3 Jahren hätte das Abhandenkommen von Blauschildern irgendwie ja auch mal auffallen können.

    Achja, der Fußverkehr ist auf der gesamten Straße nicht ausgeschlossen. :S


    FunFact: offensichtlich hat jemand via FragdenStaat mal nach der Widmung der Straße gefragt und für ein VZ.254 die Begründung erbeten.

    Antwort Widmung:

    Zitat

    Einen förmlichen Widmungsbeschluss [...] gibt es nicht. Nach dem Straßenrecht der DDR reichte es für eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche aus, wenn eine förmliche Verkehrsfreigabe erfolgte. Diese erfolgte im Fall der o.g. Straße Anfang der 1970er Jahre.

    von alteingesessenen Radfahrern meine ich schon vernommen zu haben, dass man zu DDR-Zeiten dort einfach auf der Straße fuhr mit dem Rad.

    Die erwartungsgemäße Antwort zu Z.254

    Zitat

    [Zum VZ] 254 konnten wir leider keine Unterlagen finden.

    Ich kann Ihnen jedoch folgendes mitteilen: Im unmittelbaren Umfeld der Stadtrodaer Straße sind sowohl in Richtung stadtaus- und stadteinwärts [sind] benutzungspflichtige Radwege vorhanden. Die Schnellstraße mit Ihrem Charakter (viele Fahrzeuge und höheres Unfallgeschehen), sind aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet zusätzliche Fahrradströme aufzunehmen. Die im Umfeld der Stadtroader Straße befindlichen Ziele sind sowohl über Radwege, als auch Wohngebietsstraßen immer zu erreichen.

    Also keine Widmung "nur Auto"

    Umfeld ist "erreichbar" (ich würd aber gern auf direktem Weg nach Lobeda fahren und nicht zickzack durch Verkehrsberuhigte Bereiche, nicht auf Geh- und Radwegen mit Autoverkehr. Ich würde gerne blendungsfrei fahren, was auf dem tiefergelegten Radweg eben nicht der Fall ist.


    Wie sieht das eigentlich aus mit Verbot für den Radverkehr und Alternativrouten? :/

    Kinderverleihstation aufmachen.

    wer geister- und/oder gehwegradeln will, kann sich ein Kind ausleihen.

    Win-win-win :|

    hoffentlich haben die Vertreter vom Barrierefreien Bauen gelernt: lieber noch 3x selbst gucken, als Fotos falsch interpretieren.

    Gerade bei so baulichen Sachen, die ohnehin nicht direkt vor Ort mit Spaten in der Hand behoben werden können. :rolleyes:

    https://www.bild.de/regional/hambu…58974.bild.html

    Was versucht die Hamburger Polizei zu vertuschen? Bleiben Sie dran, Theri^h^h^h Seelmaecker und Bild sind da einer ganz großen Sache auf der Spur! :evil:

    hm. vermutlich die Antwort zur Anfrage?

    Aufschlüsselung der Verkehrsunfallzahlen mit Lastenrädern in Hamburg

    aber schon vom 19.04.2022?

    Zitat

    Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrrädern ist der folgenden Tabelle, gegliedert nach Bezirken, zu entnehmen.

    Bezirk Anzahl Unfälle 2021
    Hamburg Mitte 718
    Altona 583
    Eimsbütttel 670
    Hamburg-Nord 745
    Wandsbek 624
    Bergedorf 181
    Harburg 183
    Gesamt 3.704

    und dann die Frage/Antwort 6:

    Zitat

    Frage 6: Wie viele der Verkehrsunfälle wurden durch Fahrräder verursacht?

    Antwort zu Frage 6:

    Bei 1.963 Verkehrsunfällen wurden die Radfahrenden polizeilich als Hauptverursacher eingestuft. Bei weiteren 421 Verkehrsunfällen wurde Radfahrenden eine Mitverursachung vorgeworfen.


    Da sollte man aber nicht mit dem Lesen aufhören.

    Denn:

    Zitat

    Frage 14:

    Wie viele Verkehrsunfälle zwischen Fahrrädern/Lastenrädern und Autos/Lkws gab es 2021 in Hamburg? Bitte nach Bezirken differenziert angeben.

    Antwort zu Frage 14:

    Hamburg2.326
    Hamburg-Mitte406
    Altona356
    Eimsbüttel421
    Hamburg-Nord487
    Wandsbek410
    Bergedorf125
    Harburg121

    :rolleyes:

    aber es hat geschulte Verantwortliche zu geben.

    Das ist Vorschrift.

    Nicht-Einhaltung kann geahndet werden, wenn denn mal der Wille bestünde.

    Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass gerade bei ausgeschriebenen Bauleistungen da bewusst weggeschaut wird, weil

    - willst den Bauträger nicht vergraulen fürs nächste Mal

    - willst den Bauträger nicht gegen dich aufbringen, weil der seine Mehrkosten dann eben über Nachtragsverhandlungen doppelt wieder reinholt

    - deine StVB irgendwelche Schwertransporte genehmigen muss und für Kontrollen (und Ahndung) eh keine Zeit hat