Beiträge von DMHH

    ob man hierzu mal eine Mängelmeldung aufmachen sollte? :whistling:

    Der Radfahrstreifen im neuen Tunnel sieht ganz schon hubbelig aus. :|

    Vollsperrung der ehemaligen B 88 in Rothenstein
    Umleitungsstrecke für den Tunnelbau in Rothenstein wird ab dem 29. August zurückgebaut.
    www.otz.de

    hier der Tunnel bei OSM

    und hier die Bundesstraße von Süden zulaufend bei OSM und bei GoogleMaps

    keine BAB, Kraftfahrstraße, kein Verbot des Radfahrens :whistling: :whistling: :whistling: :saint:

    Freigabe Tunnel am 25.08. - an dem WE bin ich leider nicht da. Mist. dann eben am ersten Sept-WE mal vorbeischauen :)

    bei den Wochenend-Reisenden stelle ich frecherweise das "wieder" (von "wieder ins Auto") in Frage.

    Bei den Pendlern unterstelle ich, dass keiner dabei ist, der ein Auto zur Verfügung hat. Egal, wie sehr man im Stau steht, Umwege fahren muss oder Geld für den Treibstoff hinblättert: das S-Bahn-Drama tut sich keiner freiwillig an, der nicht muss. Das wird sich ohne Sondermaßnahmen (Bus-Spur für SEV) auch nicht ändern.

    Und mich wundert wirklich, wieso man da nicht dran will. Ob es für Planung & Umsetzung derartiger Szenarien einfach keine personellen Kapazitäten gibt?

    Bei meinem langjährigen AG in Hamburg war die Planung/Vorbereitung bestimmter Szenarien Teil der Aufgabenverteilung,

    Warum gibt es dann rund um dem Hbf nicht Reserveflächen, Verkehrsregelpläne für Fall X oder Fall Y, die einfach aus der Schublade geholt werden? Dann hat eben der MIV 2 Spuren weniger oder kann nicht mehr von A nach B abbiegen. hm.

    Dann könnte der Bus eben im 2-Minuten-Takt abfahren und am Hbf vorfahren. Gäste raus, Gäste rein, Vorrang, Platz da, SEV!

    Aber bei den planenden Behörden wird erfahrungsgemäß gern gespart

    Fußgängerin quert (angeblich) den angeblichen Radweg, Radfahrer stürzt.

    Schwerer Fahrradunfall in Jena: Mann stürzt und wird in Klinikum eingeliefert
    Bei einem Fahrradunfall ist ein Mann in Jena schwer verletzt worden. Er stürzte, weil eine Fußgängerin den Radweg überquerte.
    www.otz.de

    Alles, was in der Umgebung der genannten Straße nach Radweg aussieht, ist das hier

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    huch, ist gar kein reiner Radweg. Ist ein möchtegern-"Radschnellweg" mit Fußverkehrsanteil. ein gemeinsamer Geh- und Radweg :/

    Top-Down:

    Rad fahren = auf Fahrbahn nicht zulässig, auf Radweg bergauf nicht zulässig

    Entscheidung:

    a) hier nicht langfahren

    b) absteigen

    wenn b), dann §25 (1), linker Gehweg.

    da sperrigen Gegenstand: §25(2), Fahrbahn.

    Dort wahlweise links oder rechts

    Nach der Logik würde ich persönlich das in der Tat so handhaben/durchführen.

    Wie sehr bergab-fahrende Verkehrsteilnehmende nun damit rechnen, dass auf "ihrer" rechten Seite jemand steht/geht: hm. da würd ich die wahlfreiheit igO nutzen und bergauf auf der rechten Seite gehen.

    Kernfrage bei Gemäkel und Fragezeichen vor Ort müsste sein: wie verhalten Sie sich, wenn sie einen 1,5m breiten Handkarren ziehen?

    (die Frage nach "was tun mit Zwillingskinderwagen?" darf man bestimmt nicht stellen, weil da sofort die Logik aushakt und direkt in Gedanken 2 Babys sterben, weil sie von einem LKW üebrrollt wurden. Im Kinderwagen sitzend... :rolleyes: )

    ich bin ja bei dir, dass die FReigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung erfolgen sollte.

    Und der 1m-Gehweg ist auch echt schmal.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass das "wenn [...] behindert würden" bei solchen Konstruktionen auch restriktiv ausgelegt wird nach dem Motto:

    "da sind so wenige Fußgänger und die können auch mal kurz auf den Radweg ausweichen, wenn Sie da mit dem Rad schieben..."

    andererseits ist auch klar: Radweg ist Radweg und nicht ausweichbereich. hm.

    Aufgabe: ordne (warum auch immer) eine Radwegebenutzungspflicht mit Z.237 zwischen Hauseingang und Fahrgastunterstand an.

    Frage: wo stellst du das VZ auf?

    A) im Vorgarten auf nicht-öffentlichem Eigentum (VZ stehen ja schließlich rechts)

    B) auf dem Radweg, am rechten Rand, auf Fläche in öffentlichem Eigentum

    C) zwischen Wartebereich (grau) und Radweg (rot)

    D) Sonderkonstruktion mit VZ-Brücke, so dass 237 über Radweg hängt

    :| :whistling:

    Das "lustige" Schild ist das temporäre (seit Wochen) Vz 237, das mittig im Bild zu sehen ist. Dies kann ja eigentlich nur bedeuten, dass ab dem Schild der Radweg jetzt links ist.

    was bringt dich zu der Annahme?

    ... die ich übrigens nicht teile.

    ... und mir eher Gedanken darüber mache, wo Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit hingeleitet werden. :/

    In meinem Lieblingskaff Emmering gibt es eine Tempo-30-Zone [Zeichen 274.1] mit anschließendem [Zeichen 301] . Da ist kein RvL. Ist sowas gar nicht erlaubt?

    je nach örtlicher Gegebenheit ist das in Grenzen erlaubt.

    Ich müsste nachschauen für Vollständigkeit, aber wenn z.B. Buslinie des ÖPNV da durch fährt, dann kann man da durchaus begründet das allgemeine RvL "aufheben" und durch die Einzel-Vorfahrtsgewährung ersetzen. Aber auch da gibt es eine Obergrenze (hurz!), die glaub ich als "soll" (im Sinne von "soll nicht mehr als 3x aufeinanderfolgend angeordnet werden") formuliert ist.

    Ein Problem allerdings - und das ist vermutlich das, was Sie angesprochen haben - ist: In Tempo 30 Zonen gilt in der Regel rechts vor links.

    Das müsste neu bedacht werden, wenn Tempo 30 möglichst flächendeckend innerorts gelten soll, wie es der ADFC und seine Bündnispartner fordern.

    Das würde ich nicht so sehen.

    zwischen "Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30km/h" und "Tempo-30-Zone" bestehen nun gerade relevante Unterschiede.

    Bei T30-Zone regelhaft rechts-vor-links - bei T30 eben was sinnvoll ist

    ähnliches auch bei benutzungspflichtigen Radwegen. In T30-Zone nicht anzuordnen, bei T30 erstmal (mit Verrenkungen ggfs) schon.

    Regelgeschwindigkeit innerorts T30 heisst nicht, dass alles zur T30-Zone mit RvL wird :)

    Bei "Radwegen" wird gern der historische Kontext aus der Pressemeldung zur RStVO (Wikipedia) zitiert.

    Mir fiel am letzten Wochenende ein Übungsheft zur Stenographie aus dem Jahre 1932(?) in die Hände.

    Eine der Übungen behandelt einen Auszug aus dem "Kurzberichterstatter" zu Fernradwegen.

    Könnte mit etwas anderer Wortwahl aber auch als aktuell durchgehen :rolleyes:

    Fürs schnellere Lesen:

    :whistling:

    Ich stehe nicht gerne mit dem Autoverkehr im Ampelstau.

    [...]

    Aber wenn es für den Fahrzeugverkehr eine schnellere Umfahrung gibt, dann sollte diese auch für den Radverkehr ermöglicht werden, anstatt den Radverkehr mit Radwegschildern auf Umwege zu zwingen.

    Ich hoffe mal, ich hab das nicht sinnentstellend verkürzt. Aber ich lese es genau so.

    Du willst auf direktem Weg oder zumindest mit sehr geringem Umweg wie der "Fahrzeugverkehr" durch die Baustelle kommen. Aber auf diesem direktem Weg selbst willst du nicht fahren.

    Sondern quasi eigene Wege neben dem "Fahrzeugverkehr" haben.

    Den Anspruch kann man haben. Und wenn der Platz ausreicht: bitte, klar, gerne.

    Nur: manchmal reicht der Platz nicht aus.

    Und so lange der Radverkehr (in Menge und Geschwindigkeit) eben eher nicht fußgängerverträglich ist, sollten gerade bei eingeschränkter Flächenverfügbarkeit keine Gehwege fürs Radfahren freigegeben/angeordnet werden.

    Wenn man als Radfahrer dann auf der Fahrbahn "im Stau" steckt: pech. Ist halt so.

    Man kann ja gerne "Autofreie" Umwege ausschildern. Zum Beispiel über die Ihme-Passage, in der eh gebaut wird und kein Fußgänger herumwuselt. Darüber kann man den "südlichen Quellverkehr" abwickeln. Der nördliche Quellverkehr könnte über Stärkestraße - Justus-Garten-Brücke am Straßenbahndepot geführt werden. Alles sehr ruhig gelegen und ideal für diejenigen, die gerne Umwege fahren.

    Wenn die Radwegisierung weiter zunimmt, werden wir vielleicht irgendwann noch zu seinem Duo-Standard kommen:

    "rote Umleitung" = Schnell, Mischverkehr

    "grüne Umleitung" = autoarm, Radwegradwegradweg

    können wir meinetwegen gerne so handhaben.

    Der Fußverkehr sollte aber zukünftig nicht mehr unter dieser Zwangsvergemeinschaftung wie heute üblich leiden...

    also ja, das ist noch nicht der "endgültige" Bescheid. Hier gibt nur die untere StVB ihre mutmaßlich politisch angewiesene Meinung zum Besten.

    Man möchte als Stadtverwaltung hier partout an den Parkplätzen auf dem nigel-nagel-neuen Gehweg festhalten.

    Initiiert wurde das während der Baumaßnahme von Linke, FDP, CDU (und AfD irgendwie auch, mit denen wollte aber keiner spielen).

    GRüne und SPD haben sich nicht getraut, in den öffentlichen Verhandlungen klare Kante zu zeigen, sondern rumgewurtschelt, dass die Interessen der Anwohnenden blablabla.

    Am Ende wurde der Fachdienst angewiesen, Möglichkeiten zu prüfen, Parkplätze zu schaffen.

    Wie genau sich der Fachdienst (StVB) inhaltlich gegenüber den politischen GRemien bzw. dem Dezernatsleiter (Baubürgermeister, SPD) positioniert hat und wie argumentiert wurde: keine Ahnung.

    Im Ergebnis steht:

    - Gehwegparken angeordnet

    - vor dem Gehwegparken Weigerung der Abzettelung/Umsetzung von Falschparkern