Beiträge von DMHH

    dochdoch, Gliedermaßstab wurde mitgebracht. an der Bushaltestelle mit dem ultra-schmal-wegelchen wollte die Radverkehrsbeauftrage gar nicht, dass nachgemessen wird. Da war sie schnell zur Stelle mit den Maßen der Steine.

    Gut, dann zähl ich eben schnell... :S

    An anderer Stelle erübrigte sich das Nachmessen. Denn wenn man [Zeichen 240] an rot|grau gepflasterten Wegen anordnet, dann der Meinung ist, das dann alles ein Radweg sei, nicht nur der rote Teil, dann bringt Nachmessen nix. :rolleyes:


    Zum Ende des linksseitigen Radweges vor der Brücke:

    ich habe gefragt, ob der FD mir zustimmt, dass bei Ende des linksseitigen BPflicht-Radweges hier eine sichere Querungsmöglichkeit vorzusehen ist, damit ich auf der rechten Fahrbahn weiterfahren kann: "ja, da müsste dann eine hin".

    Ich vermute daher, dass man sich einfach auf den Klassiker "Lückenschluss über Gehweg" (also zu Fuß über die Brücke) berufen wird, aber irgendwie dann doch auf die linksseitige B-Pflicht bis zu dieser Stelle verzichten wird.

    Eine Auffahrt zu der Rampe runter zum Saaleradweg möchte man im Prinzip jetzt auch prüfen. Wobei die Radverkehrsbeauftragte klar gemacht hat, dass das keine "bevorzugte" Zufahrt zum Saaleradweg sei, das auch nicht ausgeschildert ist; sie auch hier keine Wegweiser aufstellen würde, da es bessere Zugänge gibt.

    Hab dann gesagt, dass das aber immer noch nichts daran ändert, dass ich von Lobeda-Altstadt über den B88-Arm immer noch am schnellsten auf den Saaleradweg komme, anstatt die Bettelampel beim Gartencenter und durch die Straßenbahnhaltestelle...

    Saalebrücke:

    man bestätigt mir, dass Radverkehr auf der Brücke nicht erlaubt ist.

    Ich: dann würde ich persönlich an Ihrer Stelle hier Z.239 anbringen. Die Situation ist nicht eindeutig. Und wenn eine Situation nicht eindeutig ist, darf das nicht zulasten des Verkehrsteilnehmers gehen.

    Wir kommen überein, dass Radfahren auf der Brücke nur auf der Fahrbahn erlaubt ist.

    Aber man möchte eine Freigabe des Gehweges prüfen.

    Wir gehen zu 2. nebeneinander über die Brücke. Auf der Fahrbahn rauschen Autos im Regen vorbei.

    Ich nehme das als Anlass: wir können hier zu 2. kaum bequem nebeneinander hergehen. Und Sie wollen hier wirklich noch Radverkehr zulassen?

    Man will im ersten Schritt die Breite prüfen. Wenn die das hergibt, würde man wohl das Geländer erhöhen.

    Nungut.


    Wir stehen hier:

    Hier möchte man die fehlende Auffahrt wohl relativ zeitnah herstellen.

    Ich habe das Blauschild zur Diskussion gestellt.

    "ohne Z.240 besteht keine Möglichkeit, den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben"

    Ich bin der Meinung, dass das sehr wohl geht. Das will man nochmal prüfen.

    Außerdem könne man Radfahrern nicht zumuten, auf der Straße zu fahren.

    Ich frage nach. Wieso müssten Radfahrer denn auf der Fahrbahn fahren, wenn das Blauschild weg ist? Es ist dann ein "sonstiger Radweg" in rot neben einem Gehweg in grau.

    Die Radverkehrsbeauftragte verneint das. Das mit der baulichen Gestaltung sei nicht so einfach.

    Ungläubig frage ich nach, was daran nicht so einfach sei? Rot für Radweg und Grau für Gehweg ist dort "standard"

    Man weist wieder darauf hin, dass ohne rechtsseitige B-Pflicht eine Freigabe in Gegenrichtung nicht möglich sei.

    Zwischenlösung: die RWBP soll an die Parkplatzzufahrt verschoben werden.

    Während wir zur Zufahrt vorlaufen, weise ich auf den Höhenunterschied Radweg-Fahrbahn hin.

    Als Nutzer der Gegenrichtung blendet mich das asymmetrische Licht der Autos. Direkt.

    unvermittelt kommt: "ja, wie an der Stadtrodaer Straße".

    "Ach, das freut mich ja, dass Sie das Problem bereits kennen!"

    Jedenfalls sei das mit dem Blenden nicht gefährlich und "woanders ja auch" X/


    An der Zufahrt weise ich darauf hin, dass die Verschwenkung und die Eckausrundung eine Gefahr für mich als Radfahrer darstellt. Hohe Abbiegegeschwindigkeiten sind gefährlich.

    "es bestehen beste Sichtverhältnisse"

    Ich: die bestehen woanders auch, dennoch passieren dort Unfälle

    Ich frage nach, wieso die rote Furtmarkierung so schmal ist.

    "wieso sollte sie breiter sein?"

    Ich: nun, wir erinnern uns, per Anordnung ist das ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Ich darf auch auf dem grauen Pflaster fahren.

    "Ja, aber die Furt ist für Radfahrer"

    "etwa die Radfahrer auf dem roten Pflaster, das gar kein Radweg ist?"

    ...

    Schwupps, Themenwechsel, der Radweg in Richtung Brücke sei ab der Einfahrt gar kein Radweg mehr, weil dort das Z.240 nicht wiederholt wird.

    Joa, das hatte ich auch überlegt. Wir einigen uns darauf, dass es eine Zufahrt und keine Einmündung ist. Der Fachdienst rudert fix dazwischen und möchte da nun nicht auch noch ein weiteres Blauschild für den linken Radweg aufstellen.

    Ich frage, warum überhaupt an der B-Pflicht festgehalten werden soll? Wo ist die konkrete Gefahrenlage?

    - viele Autos

    "Die sind auch auf der Brücke. Und in Richtung Winzerla, wo gar kein Radweg existiert"

    - Kreuzung ist Unfallschwerpunkt!

    "die Kreuzung ist vollständig signalisiert! Was für Unfälle passieren da?"

    "Seit wir an der Kreuzung die Furten markiert haben, gibt es deutlich weniger Unfälle mit Radfahrern"

    "Also waren das Abbiegeunfälle?"

    "mit Radfahrerbeteiligung ja."

    "aber es sind doch beste Sichtverhältnisse! und der Knoten ist vollständig signalisiert!

    ...

    außerdem gäbe es noch viele Unfälle auf der Fahrbahn zwischen KFZ. Auffahrunfälle und Spurwechsel. und da könne man den Radfahrern nicht zumuten, dort auch noch zu fahren.

    Wieder mein Einwand: ohne B-Pflicht werden weiterhin die meisten auf dem Hochbord fahren. Aber wer auf der Fahrbahn direkt links abbiegen will oder geradeaus möchte, darf das dann eben legal machen.

    Als wir an besagter Kreuzung stehen, spreche ich noch Abbiegesituationen an, die mit der linksseitigen B-Pflicht nicht vereinbar sind. Man stimmt mir zu.

    Eigentlich möchte man hier so ein wenig das Gespräch mit mir beenden.

    Ich bitte noch kurz zur Bushaltestelle.

    MTL wird wissen, was ich meine und wenn ich mal den 2. Abschnitt hier besprochen hab, wird das auch klar werden.

    ein 1,5m schmaler Radweg direkt hinter dem Wetterschutzhaus.

    "Schmal, oder? Zur Erinnerung: das ist ein 2-Richtungsradweg."

    Man erkennt Handlungsbedarf. Überlegt Alternativrouten.

    Die Radverkehrsbeauftragte spricht von sich aus die unbefriedigende Lösung mit den Drängelgittern an den Straßenbahngleisen an. Ich: "joa. Ist doof. Und auch noch falsch aufgestellt. Nämlich gerade so, wie man es nicht machen soll"

    "ich bin froh, wenn ich nur einmal im Jahr darauf angesprochen werde!"

    "Sagen Sie, sind die Gitter eigentlich fest montiert?"

    "Die sind erst vor ein paar Jahren gemacht worden. Die sind nicht tauschbar."

    "Wie machen Sie da eigentlich Winterdienst?

    "gar nicht. oder per Hand"

    ...

    Stellt sich raus, dass die Forderung nach Signalisierung wohl nicht durchgesetzt wurde, weil: kostet zu viel.

    Ich wende ein, dass 20m neben den Drängelgittern eine Querung besteht, bei der ich Schussfahrt über die Gleise machen kann und noch weniger sehe.

    Man stimmt mir zu und ist von der Situation alles andere als begeistert.

    Hier möchte man wohl dazu übergehen, den Radweg irgendwie anders zu führen. Nunja. Was ist mit der B-Pflicht?!

    Die wird geprüft. Aber die vielen Autos.

    Das war der Punkt, wo ich dann mal deutlich wurde:

    "ich spiele jetzt mal Richter am Verwaltungsgericht. Und Sie sagen mir, dass das Fahren auf der Fahrbahn gefährlich ist wegen der vielen Autos. Dann wäre das erste, was ich Sie fragen würde: Welche Maßnahmen haben Sie denn ergriffen, um den Radverkehr auf den Abschnitten zu schützen, in denen gar keine Radwege vorhanden sind? Was haben Sie da unternommen?"

    Wenn ich die Blicke, die da zwischen Fachdienst und Radverkehrsbeauftragten ausgetauscht wurden, richtig deute, hat das Argument etwas gebracht. Ich hoffe es zumindest.

    Die Radverkehrsbeauftragte hat nochmal betont, dass man attraktive Alternativrouten anbieten will, mit denen sogar Knotenpunkte umgangen und Wartezeiten wegfallen würden.

    Das begrüße ich und bin da voll auf ihrer seite. Aber ich frage erneut: was ist mit Radfahrern, die nicht auf Ausweich- und Alternativrouten fahren wollen, sondern weiter den direkten Weg nehmen? Sollen die weiterhin auf diese unmöglichen Radwege gezwungen werden?

    ...

    Das Gespräch war konstruktiv und fair auf beiden Seiten.

    Ich kann und konnte vorher auch verstehen, dass der Fachdienst sich schwer damit tut, den Radverkehr dort auf die Fahrbahn zu lassen. Auch verstehe ich, dass bauliche Maßnahmen nicht "mal eben" umgesetzt werden. (Ist ja nicht so, dass ich im Gewerbe "Planung" arbeiten würde...)

    hm.

    So. Heute Ortstermin gehabt.

    Anwesend:

    2x Fachdienst Mobilität

    1x Radverkehrsbeauftragte

    1x ich

    Kurzfassung:

    - man sieht Notwendigkeit, etwas zu tun

    - man möchte etwas tun

    - man wird die Beschilderung prüfen

    - es herrscht eine eigenwillige Auffassung davon, welche Verkehrszeichen man überhaupt in welchen Kombinationen anordnen kann

    uff!

    Ich glaub, KSM zielte auf den Einwand ab:

    ...wohl mit dem Wissen im Hinterkopf, dass man in Hamburg nach inoffizieller Verlautbarung durchaus Schrittgeschwindigkeit haben möchte, aber das [Zeichen 239] sparen wollte?

    Und dass Hamburg seine eigene StVO lebt, ist allseits bekannt.

    Stichwort: Radfahrstreifen und fehlendes [Zeichen 237] , während man über Winkelzüge versucht, implizit eine RWBP zu begründen.

    Das Konstrukt [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gehört meiner Meinung nach komplett abgeschafft. Entweder ist ein Weg für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer, die mit normaler Geschwindigkeit fahren, geeignet, oder eben nicht. Wo es nicht sicher ist, sich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit zu bewegen, müssen Radfahrer schieben. Dann sind sie ja auch nicht langsamer.

    \o/

    DAS wäre mal eine Forderung, bei dem ich einen "Radentscheid" auch unterschreiben würde.

    hoppala.

    Mapillary

    GoogleMaps-LuBi

    ich stimme zu, dass das da einfach eine Frechheit ist. Wenn eine Radverkehrsinfrastuktur beginnt, hat von allen relevanten bzw. legalen Zufahrtmöglichkeiten aus auch eine nutzbare Zufahrt vorhanden zu sein.

    Wäre es eine Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, wie diese sich das sichere Auffahren auf den Radweg vorstellt und nach welchen Vorgaben/Empfehlungen die Auffahrt angelegt wurde?

    Lösung des Baumkonfliktes:

    - Parken auf Hochbord verbieten

    - Hochbord für Radverkehr (weiterhin) freigeben

    - Bäume dann entnehmen, wenn nicht mehr standsicher (in 10-60 Jahren) und jeweils auf Nachpflanzung verzichten

    Dann kann man in 50, 60, 70 Jahren endlich die Straße planen, ohne Bäume zu fällen. :S

    Wäre ich beim LSBG für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, wäre das eine Lösung, die ich vorstellen würde. :|

    mit am entspanntesten radelt es sich auf der Fahrbahn dann, wenn

    - permanent Gegenverkehr kommt

    - sehr selten Gegenverkehr kommt

    alles dazwischen führt häufig zu irrationalem Verhalten und irren Überholmanövern. Und das relativ unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

    Und die Kernfrage: "welche bauliche Gestaltung" lässt sich nicht zufriedenstellend für alle Rad Fahrenden lösen, wenn der KFZ-Verkehr eine - wenn auch nur in Kernzeiten - weiterhin dominierende Rolle einnehmen muss.

    Wenn ich übrigens nicht "entspannt Fahrbahnradeln" kann, dann kann ich in 99% der Fälle auch nicht entspannt auf dem Schutzstreifen radeln.

    Damit sollte klar sein, welche Lösung hier gar nicht zu realisieren ist: beidseitige Schutzstreifen.

    ---

    hab gerade mal im Straßenbaumkataster der FHH nachgeschaut:

    irre!

    - Linde (sonst ja immer soooo beliebt bei Verkehrsteilnehmern ... *kleb*)

    - Kastanie (warten wir einfach 10 Jahre, dann zeigt die Miniermotte Wirkung)

    - diverse Nachpflanzungen 2014 mit Eiche (Q.robur, als mindestens problematisch in Hinsicht auf Trockenstress eingestuft)

    Das ist irre, an solchen Bäumen einfach deshalb festzuhalten, weil sie nunmal da stehen.

    unmittelbar nördlich ist der Alsterlauf. Wenig südlich der "Parkfriedhof". Dort 50 Bäume umzusägen ist doch ein völlig anderer Schnack, als bspw. in Hoheluft oder auf der Veddel.

    Ja: Baumerhalt, wo möglich.

    Wenn die Alternativen aber sind, dass man am verkehrlichen Status Quo dann nichts ändert, muss man bitte auch den Mut haben, dies transparent zu machen und keine schwurbeligen Dreckskompromisse wie Schutzstreifen hinzumalen.

    Wobei der eigentliche Kuhfuß hier jene Regelwerke sind, die die Schutzstreifen überhaupt noch empfehlen!

    Schutzstreifen sind die Pest. erst recht solche in Mindestmaß.

    Auf Grund der vorhandenen "breite" der Flurstücke wäre es meiner Meinung nach möglich, die Straße so zu "verschwenken", dass man abschnittsweise die rechten Bäume stehen lässt und links fällt, im nächsten abschnitt links stehen lassen, rechts fällen.

    Zusammen mit den privaten Vorgärten auf öffentlichen Flurstücken bekommt man so gute Radfahrstreifen hin, ohne direkt auf voller Länge alle Bäume umhacken zu müssen.

    Man muss da - sollte man tatsächlich an der Schaffung guter Rad-Infrastruktur interessiert sein - eben mit der "richtigen" Kommunikation rangehen.

    Mein erster Lösungsvorschlag an die Öffentlichkeit wäre daher auch gewesen:

    - Schutzstreifen neben Gehweg

    - keine Parkplätze

    Und dann hätte man ja weiter diskutieren können. Darüber, dass man durchaus Parkplätze herstellen kann. Dies dann aber nur geht, wenn die vorhandene Flurstückfläche vollständig genutzt wird. Und ein paar Bäume fallen, man diese aber im Zuge des Alleenerhaltes wieder anpflanzt.

    Ich finde es perfide, dass Bäume immer für alles mögliche herhalten müssen. Wenn man ehrlich wäre, würde man bei jeder notwendigen Fällung wegen Krankheit/Sicherheit einfach sagen: "joa, wir könnten hier an der selben Stelle nachpflanzen. Aber das lassen wir lieber, falls wir die Straße nochmal umbauen müssen."

    Es ist einfach irre, hinzugehen und zu sagen, dass man nach Anpflanzung von Straßenbäumen erstmal 90 Jahre nichts mehr machen könne, weil: "Die Bäume!"

    Tja. Hier in Thüringen kommt man dafür aus einigen Gemeinden mit ÖPNV nicht weg. Oder zumindest nicht zeitgünstig in größere Orte. Auf der anderen Seite gibt's dann aber wieder Verbindungen, die sind mit SNV unschlagbar schnell. Weimar-Jena. Weil beide Orte nicht direkt mit der BAB verbunden sind und die Bundesstraße auch für die wenigen Kilometer ein ewiges Auf- und Ab ist mit begründeten Tempolimits.

    Nur: es verlangt letztendlich auch niemand, dass alle Menschen jeden Weg mit dem ÖPNV (oder dem Fahrrad) zurücklegen.

    Mich persönlich treibt diese relative Planungsunsicherheit aber zunehmend in den Wahnsinn.

    Würde ich gerne eine eigene Immobilie besitzen? Ja.

    Kann das auf dem Land sein? Ja.

    Und jetzt fängts eben an mit dem Rechnen. Ich kann kaum noch begründete Annahmen zur Kostenentwicklung treffen.

    - was kostet mich Mobilität?

    - habe ich ÖPNV-Alternativen? Und wie lange noch?

    - was mache ich im Alter? Muss ich raus aus der Immobilie, weil ich mich nicht mehr selbst versorgen kann?

    - bekomme ich das Objekt überhaupt noch verkauft, wenn dann die Anbindung mies ist und MIV richtig Geld kostet?

    und das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Gemengelage der Faktoren!

    Gleichzeitig bin ich aber zunehmend nicht mehr bereit, auf "Annehmlichkeiten" wie Ruhe und saubere Luft zu verzichten, während gleichzeitig jene, die dagegen arbeiten (also.. dagegen fahren) schulterzuckend herumstehen und sagen: "ich muss halt mit dem Auto fahren".

    Ist das so festgeschrieben dass Kinder auf dem Gehweg max. Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen? Ich meine mein Sohn fährt auf (leeren) Gehwegen auch gerne mal mit 15km/h. In 30km/h Wohnstraßen übrigens eine total blöde Regelung diese Gehwegpflicht, erst recht an Tagen wo die Müllabfuhr kommt...

    Nunja, explizit vorgeschrieben ist die Maximalgeschwindigkeit nicht.

    die StVO beschränkt sich da auf

    - Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen.

    - Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

    - Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.

    - Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

    und da wären wir wieder bei dem Phänomen des "eigentlich" und "unter idealen Bedingungen"

    Wenn der Gehweg 5m breit ist und am einsehbaren Gartenzaun entlang führt, kein Fußgänger in Sicht ist: klar, hier darf man zügig fahren.

    Aber sobald es nur 2m sind und Hauseingänge oder Grundstückszugänge mit Hecken etc. vorhanden sind: uff, da wirds wieder brenzlig. Wenn da jemand auf den Gehweg tritt, weiß ich halt nicht so wirklich, wie das ausgeht. Gehwege sind Gehwege sind Gehwege. Und der Radverkehr ist auf diesen nur Gast.

    Es ist eben "kompliziert". Dann wirft man noch die Fähigkeiten des Kindes in den Suppentopf, rührt um und am Ende weiß keiner, wie schnell eigentlich gefahren werden darf/sollte. :|

    so, wie T30 in Wohngebieten für den KFZ-Verkehr? :S

    Ja, okeee, schon klar: Befürchtung ist dann, dass dann aufs Fahrradfahren verzichtet wird und man sich ins Auto setzt.

    Aber vielleicht wäre es fair, das mal so zu kommunizieren: auch jetzt ist auf "herkömmlichen" Wegen aus rechtlicher Sicht schon nicht mehr drin.

    Hast du einen Unfall, wird durchaus hinterfragt, wie schnell du warst.