Beiträge von DMHH

    also mit Querungsampel? ?(

    Uff. Harter Tobak. Wird man sich mit Händen und Füßen gegen wehren wollen, weils so dicht an diesem hässlichen Knoten Erdkampsweg dran ist und auch direkt an der Einmündung Wellingsbüttler Landstr., die auch signalisiert ist.

    Das ist ein Elend.

    Vllt wird man sich stattdessen direkt überlegen, lieber über die Wellingsb. Landstr. anzuschließen, diese Einmündung umzuplanen und auf der Südseite der Fuhlsbüttler Str. zwischen Alster und Einmündung Wellingsbütteler Landstr. eben einen richtig breiten 2-Richtungs-Radweg anzulegen. Damit's "ordentlich" wird. :)

    ohje. wenn ich sowas alles lese, müsste unser Haushalt ja fast schon darüber nachdenken, direkt bei kleinanzeigen kostenlose Unterrichtseinheiten per Videocall für Klassenstufen 5-12 in den Fächern Erdkunde und Physik anzubieten. Uff.

    ich finde es bedenklich, dass so viel immer noch nicht funktioniert. Andererseits bin ich weiterhin der Meinung, dass ein Jahr "Verlust" oder Verzögerung auch kein Beinbruch ist. Wenn man im Anschluss dann die richtigen Entscheidungen bei der Beschulung.

    ich würde da eher fragen, warum KFZ auf dem Gehweg rumfahren dürfen...

    wenn es sich auf dem Teil geht wie auf einem Gehweg, es klingt wie ein Gehweg und es aussieht wie ein Gehweg - dann ist es ein Gehweg. Auf einem Gehweg darf ich gehen und tanzen und spielen und es ist laut BGH sogar "quasi" nicht möglich, KFZ-Lenker auf dieser Fläche zu nötigen. Weil KFZ da nichts verloren haben. Und wenn die da nichts verloren haben... ;)

    dann reden wir entweder nicht über das selbe Foto oder andere Wegebeziehungen.

    Wenn du im verlinkten Foto von links nach rechts läufst, parallel zum dem Radweg - wo erkennst du, dass du eine Fahrbahn querst und gegenüber den von rechts kommenden Fahrzeugen wartepflichtig sein sollst?

    an dem dunkelgrauen, eingelassenen Bordstein mit 8cm Breite?

    die Fahrbahn steigt zur Furt hin an. von beiden Richtungen. Zumindest sieht das im Foto (speziell für die Ecke im Hintergrund) so aus.

    Wenn also die Furt eine "deutlich andere" Pflasterung als der angrenzende Gehweg hat, dann soll es kein Gehweg sein.

    Wenn die Furt eine "deutlich andere "Pflasterung als die angrenzende Fahrbahn hat, dann .. ist es zumindest auch nicht durchgepflastert und deshalb Fahrbahn.

    Da geh ich nicht mit.

    Möglicherweise hat "deutlich anderes Pflaster" ja auch konstruktive Gründe? Die parallelversetzte Verlegeart ist halt bei Fahrverkehr immer kacke, weil da nach x Überfahrten sofort Bewegung drin ist. Das dann gerade im relativen Kurvenbereich nicht auszuführen, kann nicht automatisch zum Rückschluss auf "andere Pflasterung, ist keine Aufpflasterung" führen.

    Ich sag nicht, dass das die typische Ausführung einer Aufpflasterung ist. Besser wären noch nette Rampensteine. Aber das einfach mit "ist anders, ist keine Aufpflasterung" abzutun? "Nö".

    also so ganz Abwegig find ich das nicht.

    der Gehweg wird ohne Bordstein (da ist in der Eckausrundung nicht mal ein versenkter Bordstein!) in gleicher Pflasterung über die Einmündung geführt.

    Gleichzeitig wechselt der Fahrbahnbelag von rot zu grau zu abgesetztem grau.

    puh, also eindeutig ist das für mich nicht.

    weder ist das eindeutig als Fahrbahn ausgeführt, noch eindeutig als Gehwegaufpflasterung.

    Wenn linksseitig nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] und nicht mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ein Benutzungsrecht angeordnet wird, dann handelt es sich offenbar (auch) um einen Radweg ohne Zeichen 237 oder 240. Und rechtsseitige Radwege dürfen benutzt werden.

    ja, wenn in obigem Mapillary-link das [Zeichen 240] weggenommen wird, handelt es sich in Fahrtrichtung (Blickrichtung) um einen rechten "sonstigen" Radweg in rot. Dieser könnte mir [Zusatzzeichen 1022-10] auch im Gegenverkehr freigegeben werden.

    aber den einwand von Mueck hab ich immer noch nicht verstanden. ?(

    habs mir jetzt mehrfach durchgelesen und bin offensichtlich zu blöde...

    Das Teil hier: [link mapillary]

    ist mit [Zeichen 240] auf voller Breite ein Geh- und Radweg

    er ist baulich angelegt. Er ist eine "Nebenfläche" und gedacht und geplant für das Radfahren.

    "auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die B-Pflicht oder ein B-Recht angeordnet werden"

    ich verstehe nicht, wo da ein rechtsseitiges B-Recht abgeleitet wird. :|

    dochdoch, Gliedermaßstab wurde mitgebracht. an der Bushaltestelle mit dem ultra-schmal-wegelchen wollte die Radverkehrsbeauftrage gar nicht, dass nachgemessen wird. Da war sie schnell zur Stelle mit den Maßen der Steine.

    Gut, dann zähl ich eben schnell... :S

    An anderer Stelle erübrigte sich das Nachmessen. Denn wenn man [Zeichen 240] an rot|grau gepflasterten Wegen anordnet, dann der Meinung ist, das dann alles ein Radweg sei, nicht nur der rote Teil, dann bringt Nachmessen nix. :rolleyes:


    Zum Ende des linksseitigen Radweges vor der Brücke:

    ich habe gefragt, ob der FD mir zustimmt, dass bei Ende des linksseitigen BPflicht-Radweges hier eine sichere Querungsmöglichkeit vorzusehen ist, damit ich auf der rechten Fahrbahn weiterfahren kann: "ja, da müsste dann eine hin".

    Ich vermute daher, dass man sich einfach auf den Klassiker "Lückenschluss über Gehweg" (also zu Fuß über die Brücke) berufen wird, aber irgendwie dann doch auf die linksseitige B-Pflicht bis zu dieser Stelle verzichten wird.

    Eine Auffahrt zu der Rampe runter zum Saaleradweg möchte man im Prinzip jetzt auch prüfen. Wobei die Radverkehrsbeauftragte klar gemacht hat, dass das keine "bevorzugte" Zufahrt zum Saaleradweg sei, das auch nicht ausgeschildert ist; sie auch hier keine Wegweiser aufstellen würde, da es bessere Zugänge gibt.

    Hab dann gesagt, dass das aber immer noch nichts daran ändert, dass ich von Lobeda-Altstadt über den B88-Arm immer noch am schnellsten auf den Saaleradweg komme, anstatt die Bettelampel beim Gartencenter und durch die Straßenbahnhaltestelle...

    Saalebrücke:

    man bestätigt mir, dass Radverkehr auf der Brücke nicht erlaubt ist.

    Ich: dann würde ich persönlich an Ihrer Stelle hier Z.239 anbringen. Die Situation ist nicht eindeutig. Und wenn eine Situation nicht eindeutig ist, darf das nicht zulasten des Verkehrsteilnehmers gehen.

    Wir kommen überein, dass Radfahren auf der Brücke nur auf der Fahrbahn erlaubt ist.

    Aber man möchte eine Freigabe des Gehweges prüfen.

    Wir gehen zu 2. nebeneinander über die Brücke. Auf der Fahrbahn rauschen Autos im Regen vorbei.

    Ich nehme das als Anlass: wir können hier zu 2. kaum bequem nebeneinander hergehen. Und Sie wollen hier wirklich noch Radverkehr zulassen?

    Man will im ersten Schritt die Breite prüfen. Wenn die das hergibt, würde man wohl das Geländer erhöhen.

    Nungut.


    Wir stehen hier:

    Hier möchte man die fehlende Auffahrt wohl relativ zeitnah herstellen.

    Ich habe das Blauschild zur Diskussion gestellt.

    "ohne Z.240 besteht keine Möglichkeit, den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben"

    Ich bin der Meinung, dass das sehr wohl geht. Das will man nochmal prüfen.

    Außerdem könne man Radfahrern nicht zumuten, auf der Straße zu fahren.

    Ich frage nach. Wieso müssten Radfahrer denn auf der Fahrbahn fahren, wenn das Blauschild weg ist? Es ist dann ein "sonstiger Radweg" in rot neben einem Gehweg in grau.

    Die Radverkehrsbeauftragte verneint das. Das mit der baulichen Gestaltung sei nicht so einfach.

    Ungläubig frage ich nach, was daran nicht so einfach sei? Rot für Radweg und Grau für Gehweg ist dort "standard"

    Man weist wieder darauf hin, dass ohne rechtsseitige B-Pflicht eine Freigabe in Gegenrichtung nicht möglich sei.

    Zwischenlösung: die RWBP soll an die Parkplatzzufahrt verschoben werden.

    Während wir zur Zufahrt vorlaufen, weise ich auf den Höhenunterschied Radweg-Fahrbahn hin.

    Als Nutzer der Gegenrichtung blendet mich das asymmetrische Licht der Autos. Direkt.

    unvermittelt kommt: "ja, wie an der Stadtrodaer Straße".

    "Ach, das freut mich ja, dass Sie das Problem bereits kennen!"

    Jedenfalls sei das mit dem Blenden nicht gefährlich und "woanders ja auch" X/


    An der Zufahrt weise ich darauf hin, dass die Verschwenkung und die Eckausrundung eine Gefahr für mich als Radfahrer darstellt. Hohe Abbiegegeschwindigkeiten sind gefährlich.

    "es bestehen beste Sichtverhältnisse"

    Ich: die bestehen woanders auch, dennoch passieren dort Unfälle

    Ich frage nach, wieso die rote Furtmarkierung so schmal ist.

    "wieso sollte sie breiter sein?"

    Ich: nun, wir erinnern uns, per Anordnung ist das ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Ich darf auch auf dem grauen Pflaster fahren.

    "Ja, aber die Furt ist für Radfahrer"

    "etwa die Radfahrer auf dem roten Pflaster, das gar kein Radweg ist?"

    ...

    Schwupps, Themenwechsel, der Radweg in Richtung Brücke sei ab der Einfahrt gar kein Radweg mehr, weil dort das Z.240 nicht wiederholt wird.

    Joa, das hatte ich auch überlegt. Wir einigen uns darauf, dass es eine Zufahrt und keine Einmündung ist. Der Fachdienst rudert fix dazwischen und möchte da nun nicht auch noch ein weiteres Blauschild für den linken Radweg aufstellen.

    Ich frage, warum überhaupt an der B-Pflicht festgehalten werden soll? Wo ist die konkrete Gefahrenlage?

    - viele Autos

    "Die sind auch auf der Brücke. Und in Richtung Winzerla, wo gar kein Radweg existiert"

    - Kreuzung ist Unfallschwerpunkt!

    "die Kreuzung ist vollständig signalisiert! Was für Unfälle passieren da?"

    "Seit wir an der Kreuzung die Furten markiert haben, gibt es deutlich weniger Unfälle mit Radfahrern"

    "Also waren das Abbiegeunfälle?"

    "mit Radfahrerbeteiligung ja."

    "aber es sind doch beste Sichtverhältnisse! und der Knoten ist vollständig signalisiert!

    ...

    außerdem gäbe es noch viele Unfälle auf der Fahrbahn zwischen KFZ. Auffahrunfälle und Spurwechsel. und da könne man den Radfahrern nicht zumuten, dort auch noch zu fahren.

    Wieder mein Einwand: ohne B-Pflicht werden weiterhin die meisten auf dem Hochbord fahren. Aber wer auf der Fahrbahn direkt links abbiegen will oder geradeaus möchte, darf das dann eben legal machen.

    Als wir an besagter Kreuzung stehen, spreche ich noch Abbiegesituationen an, die mit der linksseitigen B-Pflicht nicht vereinbar sind. Man stimmt mir zu.

    Eigentlich möchte man hier so ein wenig das Gespräch mit mir beenden.

    Ich bitte noch kurz zur Bushaltestelle.

    MTL wird wissen, was ich meine und wenn ich mal den 2. Abschnitt hier besprochen hab, wird das auch klar werden.

    ein 1,5m schmaler Radweg direkt hinter dem Wetterschutzhaus.

    "Schmal, oder? Zur Erinnerung: das ist ein 2-Richtungsradweg."

    Man erkennt Handlungsbedarf. Überlegt Alternativrouten.

    Die Radverkehrsbeauftragte spricht von sich aus die unbefriedigende Lösung mit den Drängelgittern an den Straßenbahngleisen an. Ich: "joa. Ist doof. Und auch noch falsch aufgestellt. Nämlich gerade so, wie man es nicht machen soll"

    "ich bin froh, wenn ich nur einmal im Jahr darauf angesprochen werde!"

    "Sagen Sie, sind die Gitter eigentlich fest montiert?"

    "Die sind erst vor ein paar Jahren gemacht worden. Die sind nicht tauschbar."

    "Wie machen Sie da eigentlich Winterdienst?

    "gar nicht. oder per Hand"

    ...

    Stellt sich raus, dass die Forderung nach Signalisierung wohl nicht durchgesetzt wurde, weil: kostet zu viel.

    Ich wende ein, dass 20m neben den Drängelgittern eine Querung besteht, bei der ich Schussfahrt über die Gleise machen kann und noch weniger sehe.

    Man stimmt mir zu und ist von der Situation alles andere als begeistert.

    Hier möchte man wohl dazu übergehen, den Radweg irgendwie anders zu führen. Nunja. Was ist mit der B-Pflicht?!

    Die wird geprüft. Aber die vielen Autos.

    Das war der Punkt, wo ich dann mal deutlich wurde:

    "ich spiele jetzt mal Richter am Verwaltungsgericht. Und Sie sagen mir, dass das Fahren auf der Fahrbahn gefährlich ist wegen der vielen Autos. Dann wäre das erste, was ich Sie fragen würde: Welche Maßnahmen haben Sie denn ergriffen, um den Radverkehr auf den Abschnitten zu schützen, in denen gar keine Radwege vorhanden sind? Was haben Sie da unternommen?"

    Wenn ich die Blicke, die da zwischen Fachdienst und Radverkehrsbeauftragten ausgetauscht wurden, richtig deute, hat das Argument etwas gebracht. Ich hoffe es zumindest.

    Die Radverkehrsbeauftragte hat nochmal betont, dass man attraktive Alternativrouten anbieten will, mit denen sogar Knotenpunkte umgangen und Wartezeiten wegfallen würden.

    Das begrüße ich und bin da voll auf ihrer seite. Aber ich frage erneut: was ist mit Radfahrern, die nicht auf Ausweich- und Alternativrouten fahren wollen, sondern weiter den direkten Weg nehmen? Sollen die weiterhin auf diese unmöglichen Radwege gezwungen werden?

    ...

    Das Gespräch war konstruktiv und fair auf beiden Seiten.

    Ich kann und konnte vorher auch verstehen, dass der Fachdienst sich schwer damit tut, den Radverkehr dort auf die Fahrbahn zu lassen. Auch verstehe ich, dass bauliche Maßnahmen nicht "mal eben" umgesetzt werden. (Ist ja nicht so, dass ich im Gewerbe "Planung" arbeiten würde...)

    hm.

    So. Heute Ortstermin gehabt.

    Anwesend:

    2x Fachdienst Mobilität

    1x Radverkehrsbeauftragte

    1x ich

    Kurzfassung:

    - man sieht Notwendigkeit, etwas zu tun

    - man möchte etwas tun

    - man wird die Beschilderung prüfen

    - es herrscht eine eigenwillige Auffassung davon, welche Verkehrszeichen man überhaupt in welchen Kombinationen anordnen kann

    uff!

    Ich glaub, KSM zielte auf den Einwand ab:

    ...wohl mit dem Wissen im Hinterkopf, dass man in Hamburg nach inoffizieller Verlautbarung durchaus Schrittgeschwindigkeit haben möchte, aber das [Zeichen 239] sparen wollte?

    Und dass Hamburg seine eigene StVO lebt, ist allseits bekannt.

    Stichwort: Radfahrstreifen und fehlendes [Zeichen 237] , während man über Winkelzüge versucht, implizit eine RWBP zu begründen.

    Das Konstrukt [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gehört meiner Meinung nach komplett abgeschafft. Entweder ist ein Weg für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer, die mit normaler Geschwindigkeit fahren, geeignet, oder eben nicht. Wo es nicht sicher ist, sich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit zu bewegen, müssen Radfahrer schieben. Dann sind sie ja auch nicht langsamer.

    \o/

    DAS wäre mal eine Forderung, bei dem ich einen "Radentscheid" auch unterschreiben würde.