Beiträge von DMHH

    Top-Down:

    Rad fahren = auf Fahrbahn nicht zulässig, auf Radweg bergauf nicht zulässig

    Entscheidung:

    a) hier nicht langfahren

    b) absteigen

    wenn b), dann §25 (1), linker Gehweg.

    da sperrigen Gegenstand: §25(2), Fahrbahn.

    Dort wahlweise links oder rechts

    Nach der Logik würde ich persönlich das in der Tat so handhaben/durchführen.

    Wie sehr bergab-fahrende Verkehrsteilnehmende nun damit rechnen, dass auf "ihrer" rechten Seite jemand steht/geht: hm. da würd ich die wahlfreiheit igO nutzen und bergauf auf der rechten Seite gehen.

    Kernfrage bei Gemäkel und Fragezeichen vor Ort müsste sein: wie verhalten Sie sich, wenn sie einen 1,5m breiten Handkarren ziehen?

    (die Frage nach "was tun mit Zwillingskinderwagen?" darf man bestimmt nicht stellen, weil da sofort die Logik aushakt und direkt in Gedanken 2 Babys sterben, weil sie von einem LKW üebrrollt wurden. Im Kinderwagen sitzend... :rolleyes: )

    ich bin ja bei dir, dass die FReigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung erfolgen sollte.

    Und der 1m-Gehweg ist auch echt schmal.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass das "wenn [...] behindert würden" bei solchen Konstruktionen auch restriktiv ausgelegt wird nach dem Motto:

    "da sind so wenige Fußgänger und die können auch mal kurz auf den Radweg ausweichen, wenn Sie da mit dem Rad schieben..."

    andererseits ist auch klar: Radweg ist Radweg und nicht ausweichbereich. hm.

    Aufgabe: ordne (warum auch immer) eine Radwegebenutzungspflicht mit Z.237 zwischen Hauseingang und Fahrgastunterstand an.

    Frage: wo stellst du das VZ auf?

    A) im Vorgarten auf nicht-öffentlichem Eigentum (VZ stehen ja schließlich rechts)

    B) auf dem Radweg, am rechten Rand, auf Fläche in öffentlichem Eigentum

    C) zwischen Wartebereich (grau) und Radweg (rot)

    D) Sonderkonstruktion mit VZ-Brücke, so dass 237 über Radweg hängt

    :| :whistling:

    Das "lustige" Schild ist das temporäre (seit Wochen) Vz 237, das mittig im Bild zu sehen ist. Dies kann ja eigentlich nur bedeuten, dass ab dem Schild der Radweg jetzt links ist.

    was bringt dich zu der Annahme?

    ... die ich übrigens nicht teile.

    ... und mir eher Gedanken darüber mache, wo Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit hingeleitet werden. :/

    In meinem Lieblingskaff Emmering gibt es eine Tempo-30-Zone [Zeichen 274.1] mit anschließendem [Zeichen 301] . Da ist kein RvL. Ist sowas gar nicht erlaubt?

    je nach örtlicher Gegebenheit ist das in Grenzen erlaubt.

    Ich müsste nachschauen für Vollständigkeit, aber wenn z.B. Buslinie des ÖPNV da durch fährt, dann kann man da durchaus begründet das allgemeine RvL "aufheben" und durch die Einzel-Vorfahrtsgewährung ersetzen. Aber auch da gibt es eine Obergrenze (hurz!), die glaub ich als "soll" (im Sinne von "soll nicht mehr als 3x aufeinanderfolgend angeordnet werden") formuliert ist.

    Ein Problem allerdings - und das ist vermutlich das, was Sie angesprochen haben - ist: In Tempo 30 Zonen gilt in der Regel rechts vor links.

    Das müsste neu bedacht werden, wenn Tempo 30 möglichst flächendeckend innerorts gelten soll, wie es der ADFC und seine Bündnispartner fordern.

    Das würde ich nicht so sehen.

    zwischen "Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30km/h" und "Tempo-30-Zone" bestehen nun gerade relevante Unterschiede.

    Bei T30-Zone regelhaft rechts-vor-links - bei T30 eben was sinnvoll ist

    ähnliches auch bei benutzungspflichtigen Radwegen. In T30-Zone nicht anzuordnen, bei T30 erstmal (mit Verrenkungen ggfs) schon.

    Regelgeschwindigkeit innerorts T30 heisst nicht, dass alles zur T30-Zone mit RvL wird :)

    Bei "Radwegen" wird gern der historische Kontext aus der Pressemeldung zur RStVO (Wikipedia) zitiert.

    Mir fiel am letzten Wochenende ein Übungsheft zur Stenographie aus dem Jahre 1932(?) in die Hände.

    Eine der Übungen behandelt einen Auszug aus dem "Kurzberichterstatter" zu Fernradwegen.

    Könnte mit etwas anderer Wortwahl aber auch als aktuell durchgehen :rolleyes:

    Fürs schnellere Lesen:

    :whistling:

    Ich stehe nicht gerne mit dem Autoverkehr im Ampelstau.

    [...]

    Aber wenn es für den Fahrzeugverkehr eine schnellere Umfahrung gibt, dann sollte diese auch für den Radverkehr ermöglicht werden, anstatt den Radverkehr mit Radwegschildern auf Umwege zu zwingen.

    Ich hoffe mal, ich hab das nicht sinnentstellend verkürzt. Aber ich lese es genau so.

    Du willst auf direktem Weg oder zumindest mit sehr geringem Umweg wie der "Fahrzeugverkehr" durch die Baustelle kommen. Aber auf diesem direktem Weg selbst willst du nicht fahren.

    Sondern quasi eigene Wege neben dem "Fahrzeugverkehr" haben.

    Den Anspruch kann man haben. Und wenn der Platz ausreicht: bitte, klar, gerne.

    Nur: manchmal reicht der Platz nicht aus.

    Und so lange der Radverkehr (in Menge und Geschwindigkeit) eben eher nicht fußgängerverträglich ist, sollten gerade bei eingeschränkter Flächenverfügbarkeit keine Gehwege fürs Radfahren freigegeben/angeordnet werden.

    Wenn man als Radfahrer dann auf der Fahrbahn "im Stau" steckt: pech. Ist halt so.

    Man kann ja gerne "Autofreie" Umwege ausschildern. Zum Beispiel über die Ihme-Passage, in der eh gebaut wird und kein Fußgänger herumwuselt. Darüber kann man den "südlichen Quellverkehr" abwickeln. Der nördliche Quellverkehr könnte über Stärkestraße - Justus-Garten-Brücke am Straßenbahndepot geführt werden. Alles sehr ruhig gelegen und ideal für diejenigen, die gerne Umwege fahren.

    Wenn die Radwegisierung weiter zunimmt, werden wir vielleicht irgendwann noch zu seinem Duo-Standard kommen:

    "rote Umleitung" = Schnell, Mischverkehr

    "grüne Umleitung" = autoarm, Radwegradwegradweg

    können wir meinetwegen gerne so handhaben.

    Der Fußverkehr sollte aber zukünftig nicht mehr unter dieser Zwangsvergemeinschaftung wie heute üblich leiden...

    also ja, das ist noch nicht der "endgültige" Bescheid. Hier gibt nur die untere StVB ihre mutmaßlich politisch angewiesene Meinung zum Besten.

    Man möchte als Stadtverwaltung hier partout an den Parkplätzen auf dem nigel-nagel-neuen Gehweg festhalten.

    Initiiert wurde das während der Baumaßnahme von Linke, FDP, CDU (und AfD irgendwie auch, mit denen wollte aber keiner spielen).

    GRüne und SPD haben sich nicht getraut, in den öffentlichen Verhandlungen klare Kante zu zeigen, sondern rumgewurtschelt, dass die Interessen der Anwohnenden blablabla.

    Am Ende wurde der Fachdienst angewiesen, Möglichkeiten zu prüfen, Parkplätze zu schaffen.

    Wie genau sich der Fachdienst (StVB) inhaltlich gegenüber den politischen GRemien bzw. dem Dezernatsleiter (Baubürgermeister, SPD) positioniert hat und wie argumentiert wurde: keine Ahnung.

    Im Ergebnis steht:

    - Gehwegparken angeordnet

    - vor dem Gehwegparken Weigerung der Abzettelung/Umsetzung von Falschparkern

    so, Bescheid ausm Briefkasten gepult.

    Und... ja, was soll man da sagen: 4 Monate Zeit gehabt und dann ein Satz. Durch wie viele Hände ist der gegangen? Ich finde "RZ 351-51" nicht. Gemeint sein dürfte 315-51 = Parken auf Gehweg halbachsig links Ende

    Dann hab ich jetzt also bis 01.09. Zeit, freundlich mitzuteilen, dass die oberste StVB auch noch prüfen darf. Diesmal hoffentlich fakten- und nicht wunschbasiert. :|

    so, das Telefongespräch mit dem "Baubürgermeister"(SPD) bzw. Dezernenten war dann in 25min durch.

    Fazit:

    Er hat den Bescheid auf meinen Widerspruch unterschrieben und möchte da gerne noch etwas erläutern.

    soso. :rolleyes:

    Auf Nachfrage: in der Tat, negativer Bescheid, am Gehwegparken wird festgehalten. Nachdem mir etwas Honig in/um den Bart geschmiert wurde, wie gut doch der Widerspruch begründet und formuliert... blabla...

    An der Anordnung des Parkens werde aber festgehalten, es sei nur eben kein Gehweg.

    Die Antwort auf meinen Widerspruch wäre auch nicht "einfach so" erfolgt, sondern man hätte sich da intensiv mit auseinandergesetzt.

    Mein Hinweis, dass da aber Z.315 "Parken auf dem Gehweg" angeordnet ist und sich da ja die Katze in den Schwanz beißt, wenns kein Gehweg ist: :rolleyes:

    Dann setzte er an, mir zu erklären, dass gegen den Beschluss, die Parkplätze der Schule zum Parken freizugeben, sogar das Landesverwaltungsamt angerufen wurde, und am Ende dieser Beschluss auch zurückgenommen wurde, weil das außerhalb der Zuständigkeit des Stadtrates läge.

    Ich hatte dann recht deutlich formuliert, dass das überhaupt nichts mit der Anordnung des Parkens auf dem Gehweg zu tun hätte. Mir sei egal, wer auf irgendwelchen schulparkplätzen stünde...

    Die Stadt und damit der Stadtrat könne eigenständig über verkehrliche Anordnungen entscheiden...

    Und hier sei trotz rechnerischer rot-grün-Mehrheit der Beschluss gefaßt worden, Parkplätze anzuordnen.

    Ich setzte dann an, zu erklären, dass der Stadtrat sich nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen könne und er als Dezernent dann offensichtlich keinen versierten Fachdienst (Verkehr) hätte, der ihm die rechtliche Situation erläutern würde, nämlich dass Parken auf dem Gehweg nicht anzuordnen ist, wenn niemand mehr durchkäme.

    Und dann kam die Quintessenz:

    Auch wenn - was nicht so sei - das ein Gehweg ist und dort kein Parken erlaubt werden kann, wird es dann einen Stadtratsbeschluss geben, der dazu führt, dass die Strassenseite da für mehre zigtausend Euro aufgerissen und dann baulich Parkplätze hergestellt werden. Am Ende wäre es wie jetzt, nur mit mehr Kosten.

    Ich hatte daraufhin gefragt, ob ich das richtig verstehe, dass mir gerade versucht wird, die Kosten für Umbau bzw den Grund dafür in die Schuhe zu schieben...

    Wenn nämlich der Stadtrat den Umbau beschließt, mögen DIESE Personen bitte auch begründen, warum für 6 Parkplätze so viel Geld aufgewendet wird. Zumal das Parkhaus unten an der Uni nun auch wegen der Kosten nicht gebaut wird...

    Ja-Nein, wenn der Stadtrat das beschließt, dann werden da Parkplätze gebaut. Der Gehweg verschwindet dann (genau, der, der gar nicht da ist ;) ), weil er nicht notwendig sei.

    Ich meinte darauf lapidar, dass das im Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung ganz anders gesehen wird.

    Er fände die ursprüngliche Planung auch sehr modern und fortschrittlich-aber wenn alles seinen "richtigen" Ablauf gehabt hätte, wäre die Planung in den pol. Gremien so nie beschlossen worden. Nur wegen corona hatte der OBM das "eigenmächtig" durchgewinkt.

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    Ich schau mir Gehweg und Nicht-Gehweg mal an und werd dann mal hier und da fragen, ob das wirklich so einfach zum Seitenstreifen erklärt werden kann.

    Die Tatsache, dass hier der neg. Bescheid mit besonderer Erklärung und Hinweis auf die "Brisanz" (nach dem Motto: also woanders hätten wir..., aber Hier in der Strasse auf keinen Fall...) erläutert wird mit leichtem Appell an "die Kosten", hinterlässt bei mir den Eindruck, dass das mit der Anordnung keine sichere Bank ist. :/

    hm. Ich muss mir mal den Bedcheid durchlesen, wenn ich wieder daheim bin. Vermutlich hab ich dann 4 Wochen Zeit für Klageschrift.

    aber müsste da nicht eigtl noch die obere StVB...? oder hat Jena als kreisfreie Stadt da selbst das letzte Wort? :/