das eine fällt eher auf
Beiträge von DMHH
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anfrage zur VAO nach Niedersächsischem Transparenzges... ah, schon gut.

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bei der Arbeitsstelle ist der Apshalt aufgemacht auf gesamter Breite, danach mit Schotter temporär aufgefüllt. (Bild 3)
Das ist zu gefährlich für den Radverkehr. muss du zugeben. Wie kommen Anwohner nach Haus?
achso, Auto oder schieben oder Pferdewagen. -
man kann natürlich stets an das Schlechte und Dumme im Menschen glauben und das auf alle projizieren.

Aber dann kann man sich am ende auch alle Gespräche sparen, weil nichts etwas ändern wird.
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Hoffnung ist: wenn jeder in die ERA reinschauen könnte, würden vielleicht Forderungen nach Radverkehrsmarkierungen über Kreuzungen, an denen RvL gilt, aufhören. Wie in dem von mir verlinkten Beispiel.
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was hab ich stets dabei: U-Lock im Schlossgürtel. Griffbereit
LPI-J: Zeugenaufruf nach Nötigung im StraßenverkehrWeimar (ots) - Am 25.02.2026 gegen 16:30 / 16:40 Uhr befuhr ein Radfahrer die Schwanseestraße in Richtung Innenstadt. Ca. 50m vor dem Bahnübergang wird der…www.presseportal.dedisclaimer: nee, ich wars nicht.
Weder der eine, noch der andere, noch der ganz andere -
und noch was lustiges:
Pedanterie in Baden-Württemberg: Boris Palmer soll seinen »Dienstwagen« stehen lassenTübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ist offenbar wegen eines seit einem Tag ungültigen Fahrradkennzeichens angeschwärzt worden. Die Polizei wurde…www.spiegel.detja, S-Pedelec halt
Zitat[...] Glück hingegen, dass ich in meinem Dienstkalender einen Termin für morgen 9 Uhr nachweisen konnte. Das neue Kennzeichen liegt im Rathaus bereit und wird dann von den Stadtbaubetrieben montiert. Denn es handelt sich um den Dienstwagen des Oberbürgermeisters.
ZitatEs ist eine irre Regelung. Es wäre sinnvoll, eine Übergangsfrist von drei Tagen festzulegen. Es sei nicht möglich, das andere Kennzeichen schon vorher zu montieren.
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stell dir vor, du hast einen ca. 80m langen verkehrsberuhigten Bereich in der Innenstadt ausgewiesen, durch den du bestimmte Buslinien fahren lässt, aber auch MIV. Immerhin hast du es geschafft, den vbB auch wirklich in einen niveaugleichen Ausbauzustand zu überführen. Der tatsächlich intensive Fußverkehr dankt es dir immerhin. Klar könntest du den MIV da rausnehmen, aber das willst du nicht, weil ... (Zufahrt TG zu einem kleinen Hotel-chen). Stattdessen lässt du das Durchfahren zu und legst auch beim tagtäglich praktizierten Falschparken die Hände in den Schoß und guckst zu. Du willst ja nicht unbegründet deinen hinterletzten Platz auf der Liste der abschlepp-durchsetzungs-stärksten Städte aufgeben.
Leider werden die Buslinien regelmäßig durch Falschparker aufgehalten.
Und als Stadtverwaltung kommst du auf welche grandiose Lösung? Na?
Knöllchen-Alarm in Jena: Wo das wilde Parken bald vorbei istEine neue Tempo-20-Zone und ein Halteverbot werden von der Stadt vorbereitet.www.otz.deZitatIn verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, kurzes Halten jedoch sei zulässig. Zusätzlich dürfen Fahrzeugführer mit einem blauen EU-Behindertenparkausweis oder mit einem orangefarbenen Behindertenausweis in einem solchen Bereich parken, solange sie den Verkehrsfluss nicht behindern oder gefährden. Dadurch sei die Ahndung von Verstößen in der Praxis oft schwierig, heißt es von der Stadt.
Richtig! du hebst die Anordnung zum vbB kurzerhand auf und verdammst den Fußverkehr ins Nirvana. Auf Grund der fehlenden Gehwege ist also nach StVO fast immer im Gänsemarsch hintereinander zu gehen. Vorsicht, nicht stolpern (die Blumenkästen stehen auf dem Vorsprung schon nicht mehr). und nicht über die Außengasto steigen!
Und natürlich wird sich das Falschparken und Legalparken jetzt ... äh... sofort ändern.


Es ist zum Mäusemelken mit dieser Stadt...
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Radwegenetz mit OptimierungsbedarfWer sich in #Heidelberg mit dem #Fahrrad bewegt und ein wenig aufmerksam ist, kann schnell bemerken, wo es klemmt. Und es gibt auch gute ...text.tchncs.de
*stöhn*ich verstehe zunehmend die Aversion von Stadtverwaltungen, sich mit dem Radfahrerpöbel auseinanderzusetzen. Da kommen ohne Ende
- Beschwerden rein ("ist gefährlich!!!"),
- garniert mit Behauptungen ("es fehlen Fahrbahnmarkierungen für die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn") und
- Verbesserungsvorschlägen, die zu Kopf->Tisch führen ("Es fehlt eine Fahrbahnmarkierung über die Albert-Fritz-Straße." = an einer Einmündung bei Rechts-vor-Links fehlt als Fahrbahnmarkierung. Über die Fahrbahn. Für Radfahrer....
)
ich wüsste auch gerade nicht, ob eine Veröffentlichung der FGSV-Werke unter einer eingeschränkt-freien Lizenz da helfen könnte - aber vielleicht würde es gegen solche Auswüchse helfen?

Oder alles noch schlimmer machen?

So wie bei den Juristen, die - glaubt man den Wasserstandsmeldungen - zunehmend von KI-generierten Klagen konfrontiert werden incl. erfundener Urteile und herbeifantasierter Fundstellen.
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Im vorliegenden Fall stützt das Gericht das Urteil allerdings zunächst einmal auf den vollständigen Ermessensausfall der Beklagten, welchen sie auch im laufenden Verfahren nicht versucht hat zu heilen, was ihr wegen § 114 (2) VwGO allerdings ohnehin verwehrt war (und was das Gericht auch so festhält).
Zitat von VwGO - §114, Satz 2Die Verwaltungsbehörde kann ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen.
die Ermessenserwägung kann von der Stadt im laufenden Verfahren hier nicht ergänzt werden, weil ein Ergänzen ein Ausüben voraussetzt; hier aber gar nichts ausgeübt (Ermessensausfall), sondern nur angeordnet wurde?
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ist auch so ein Fall von "mitm Hammer mal am Kopf anklopfen". Wenn ein Großteil autonom unterwegs ist mit Autos, die sich an die StVO halten, wird niemand ein Verkehrshindernis sein. Weil alle Autos so schnell fahren, wie es vor Ort angeordnet / angebracht ist...
Das fällt für mich in die gleiche Kategorie wie die Behauptung, dass bei autonom fahrenden Autos plötzlich Fußgänger einfach so über die Fahrbahn laufen würden, in dem Wissen, dass das autonom fahrende Fahrzeug schon bremsen wird. Wer so etwas verbreitet, muss ja daran glauben, dass aktuell menschliche Fahrer entweder nicht rechtzeitig reagieren oder drauf halten, wenn ein Fußgänger jetzt die Fahrbahn quert... Damit hat sich die Frage, welchen "Fahrer" man für geeigneter hält, dann erledigt

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"Es brauche mehr Kontrollen..."
Schön. Und wer soll das machen?
ich wohne in Jena. Jena hat einen Profi-Fußballverein, der seit langem in der Regionalliga-Nordost spielt. Zum Stadion, das seit Jahren mit Millionen-Kosten neu gebaut wird, kann ich fast hingucken. Was an einem Freitag/Samstag/Sonntag großflächig rund um das Stadion an "Dunkelblau" aufgeboten wird, wenn Fußballclubs aus dem benachbarten Erfurt, aus Leipzig, Halle, Chemnitz etc zu Gast sind, ist grotesk.
Da macht man "Prävention" und traut sich gleichzeitig nicht, sogenannte "Hochrisiko-Spiele" unter Ausschluss von Fans durchzuführen.
Ich wüsste, wo ich Personal herbekäme, wenn ich wollte.

aber hey, nicht einmal dem von Bremen erstrittenen Grundsatzurteil (Kostenübernahme Polizeieinsatz durch Profi-Fußball) möchte man sich hier anschließen...
Gleichzeitig kommt von der lokalen Polizei die Ausrede, dass so viele Überstunden angefallen sind etc., so dass man unmöglich gezielt Kontrollen machen könne, sondern nur "während Einsatzfahrten" das "Geschehen im Auge behält". Wem der Duktus bekannt vorkommt: hat die Polizei in Hamburg als StVB ja stets auch angegeben bei der Frage nach Verkehrsschauen: "während der Einsatzfahrten bzw. der Rückkehr"


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Wegen der fehlenden Radstreuscheibe und zugleich fehlenden Sonstigerfahrverkehrsampel?
nein, wegen fehlender Radverkehrsfreigabe auf der anderen Seite.
Wenn etwas nicht aussieht wie Radweg, nicht beschildert ist wie ein Radweg oder nicht baulich hergestellt ist wie ein Radweg, dann ist es auch kein Radweg.
aber gibt auch noch die Unterführung:
kommt auch ohne explizite Rad-Beschilderung aus, geht aber von einem gem. Geh- und Radweg mit Blauschild ab.
Öffnet der Diskussion "durfte dort fahren! nein! doch! Schrittgeschwindigkeit! gar nicht! wohl!" dann Tür und Tor

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... hatte ich mich nicht dahin durchgeklickt, wollte da am Freitag mal längs.
aber fängt halt auch schon direkt damit an, dass man an der Fußgängerampel der "Hauptstraße" eigentlich nicht rüber darf zum Rewe, zum Platz
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und noch ein schwer verletzter Radfahrer wegen ... äh ... *raschel* ... ah, hier: tiefstehender Sonne.
Radfahrer wird bei Verkehrsunfall im Saale-Orla-Kreis schwer verletztEine Autofahrerin hatte die Silhouette aufgrund der tief stehenden Sonne offenbar nicht erkannt.www.otz.dehier der Abschnitt in StreeView: https://www.google.de/maps/@50.49619…SoASAFQAw%3D%3D
ZitatDer Straßenabschnitt gilt schon immer als besonders gefährlich für Radfahrer. Im vorigen Jahr war daher das lange Bemühen der Stadt Saalburg-Ebersdorf umgesetzt worden, eine vom Kraftfahrzeugverkehr getrennte Radwegverbindung zwischen Pöritzsch und Zoppoten herzustellen. Warum der Radfahrer nicht den neu gebauten Radweg nutzte, ist bislang nicht bekannt.
schon immer!
und klar, wenn man über die schwurbel-Formulierung "eine vom Kraftfahrzeugverkehr getrennte Radwegverbindung" stolpert:
genau, das ist ein asphaltierter Feldweg irgendwo über den Acker. Beschluss Stadtrat: klick.
so ist die Führung:
Landstraße in grün, Radwegführung orange
Weil die Stadt 100.000 EUR locker gemacht hat, darf jetzt implizit dem Radfahrer ein "selbst schuld" zugerufen werden. Hurra.
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tödlicher Unfall Radfahrer in Jena:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126722/6222512 (ohne Aktualisierung zum Tod)
Radfahrer nach Straßenbahn-Unfall in Jena gestorbenDer 90-Jährige war am Montag in Winzerla mit einer Bahn zusammengestoßen. Die Polizei ermittelt, der Unfall wird aufgearbeitet.www.otz.dedas ist die Stelle: https://www.google.com/maps/place/Jen…SoASAFQAw%3D%3D
Die Straßenbahn fuhr in Blickrichtung (nach Süden) und dem Radfahrer entgegen. Dieser kam den geneigten Gehweg herunter gefahren. ADFC wird direkt wieder "fehlende Sichtbeziehungen" in den Raum. "nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren, wie nach StVO auf freigegebenen Gehwegen gefordert" kam aber nicht.
Wobei ich mir gerade nicht sicher bin, ob da wirklich noch "Gehweg frei" hängt. der "Hang" hat eher platzcharakter und nur an einer stelle ein "Gehweg, Radfahrer frei"... in jedem Falle kein Radweg
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wollen wir uns jetzt hier echt in Einzelfall-Bingo ergehen?
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lies erneut:
-> nein. nein, Falschparken stellt nicht per se ein Verkehrsrisiko dar. Es ist lästig, es ist behindernd - aber nicht direkt ein Verkehrsrisiko...
Da steht nicht, dass Falschparken niemals ein "Risiko" darstellt. Deswegen gibt es im BKAT-Owi ja die Verschärfung "mit Gefährdung". Wenn z.B. hinter einer nicht einsehbaren Kurve bergab ein LKW auf dem Radfahrstreifen steht.
Das ist Gefährdungsmeierei. Immer schön weitermachen. In 20 Jahren haben dann alle Gehwege Zäune als Abtrennung zur Fahrbahn und man kommt nur noch an Ampeln über die Straße, weil alles andere einfach zu gefährlich ist.
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oh man sind das seltsame Fragen. Haben Warnwesten-Dieter und Gehweg-Gabi das abends beim Stammtisch in 30min zusammengestellt?
Frage 7 zu Vision Zero. Man stellt also fest, dass Vision Zero bereits Handlungsleitfaden ist. Fordert aber für Fuß- und Radverkehr besondere Maßnahmen, weil ...
Frage 8 zu falsch parkenden Autos(!) (also nicht e-Scooter?) stellen ein Verkehrsrisiko für Menschen zu Fuß oder auf dem Rad dar, deshalb
-> nein. nein, Falschparken stellt nicht per se ein Verkehrsrisiko dar. Es ist lästig, es ist behindernd - aber nicht direkt ein Verkehrsrisiko...
ach, ich hör auf, da weiter zu klicken
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Woher soll das ISA wissen, dass hier die Kartendaten richtig sind und nicht das Schild? Klar kann ein verbesserter Algorithmus das irgendwie erkennen. Aber eine durchschnittliche Schildererkennung derzeit halt noch nicht zuverlässig.
sorry, das ist Rückzug auf einen rein technischen Ansatz mit der Vorgabe, dass nur implementiert werden darf, was 99,995%-ig zuverlässig ist. Das mag unter der Vorgabe "voll-autonomes Fahren" sinnvoll sein. Bei der technischen Beschränkung einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist er es nicht. Ein Fahrzeug beschleunigt nicht autonom in einer T30-Zone auf 60kmh, nur weil am Fahrbahnrand ein LKW-Trailer mit
-Aufkleber am Heck rumsteht.Und wenn fälschlich 10km/h erkannt werden: so what?! Dafür gibt es die Straßenverkehrsbehörde. Da schreibt man hin, da ruft man an. Da meldet man den Fehler. So, wie man dort auch jetzt schon anrufen kann und fehlerhafte Beschilderung wie z.B. fehlende Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder umgefahrenes VZ. melden kann.
Und gerade mit dem letzten Punkt dürfte man gar keine Assistenten einführen: schließlich kann jederzeit ein VZ. falschrum gedreht, an- und umgefahren werden, nachts von Vandalen überklebt werden oder oder oder.
