Beiträge von DMHH

    :/

    seltsam - aber vermutlich zulässig.

    das in der Mitte: Fahrbahn für Fz und Fußverkehr

    und an der Seite hat man den Fußweg für den Radverkehr auch freigegeben.

    damit:

    Rad + Fuß dürfen sich überall bewegen

    andere Fz nur in der Mitte.

    aber puh - intention des vbb is das ja nun auch nich gerade

    Aber immerhin keine parkenden Autos und das ist ja erst mal gut so.

    im Prinzip schon - aber wenn die Gestaltung so bleibt (du hast es angesprochen), dann regiert das Recht des Stärkeren.

    Der Fußverkehr wird sich brav auf dem Gehweg herumdrücken. Und wer es wagt, auf der Fahrbahn zu gehen, wird niedergehupt

    Diese Schilderkombi ist hanebüchener Unsinn.

    in der Konsequenz ja.

    aber ist sie unter bestimmten Randbedingungen nicht auch zulässig?

    Straße: Widmung für Schienen- und KFZ-Verkehr - eigenständig, darum: Straße

    räumlich getrennt durch: Grünstreifen

    kommt: Nebenfläche/weitere "Straße" mit Widmung Rad- und Fußverkehr

    Grünstreifen kommt im Laufe der Zeit weg, wird dem Rad- und Fußverkehr zugeschlagen.

    Ergebnis: Gleiskörper + Fahrbahn neben Gehweg, der für Radverkehr freigegeben.

    nein, es gelten analoge Voraussetzungen wie beim "für-alle-Grünpfeil"

    Denn die Probleme sind bekannt: Sichtbeziehungen zum Querverkehr (weil man dann eben "bei rot" fährt) und der Klassiker: Fußverkehr. Den man zwar dankbarerweise beim Abbiegen selbst in der Regel dann nicht mehr beachten muss - aber beim Anfahren am Grünpfeil.

    in der VwV-StVO ist der Grünpfeil für Radfahrer größeren Einschränkungen als der normale Grünpfeil unterworfen.

    Aber von "nur bei Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen" steht nicht drin. auch nicht implizit.

    btw: von dem Blechteil bitte nicht zu viel verspechen...

    ist nur ein weiteres Feigenblatt für die Behauptung, doch etwas für den Radverkehr zu tun.

    ich schiebe gedanklich schon seit sehr langer Zeit die Möglichkeiten zu einem Widerspruch gegen derartige Anordnungen hin und her.

    VwV-StVO ist da schon relativ deutlich:

    Zitat
    • I. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.
    • II. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.
    • III. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.
    • IV. Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.
    • V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

    geringer Verkehr, aufenthaltsfunktion, fahrzeugverkehr untergeordnete Bedeutung

    sind wir ehrlich: vermutlich 97% der vbb in Deutschland erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie dienen einzig und allein der Anordnung einer zHg "durch die Hintertür".

    Woraus könnte sich für mich als Fußgänger die Betroffenheit ergeben?

    a) zu viel Fahrzeugverkehr?

    b) zu wenig Aufenthaltsfunktion?

    oder als FzFührer?

    a) vermittelt mir nicht den Eindruck, dass...--> "jetzt sind Sie ja durchgefahren und wissen, dass da ein vbb ist"

    tja. interessante Frage.

    Aus dem Bauch heraus - immer die besteste Lösung für formaljuristische Fragestellungen ;) - würd ich das verneinen.

    hm. Linienbus. Was ist denn ein Linienbus, welche Eigenschaft hat der denn?

    - Nahverkehrslinienbus <> Fernverkehrslinienbus

    - fester Fahrplan?

    - feste Route?

    dann würde moia nicht dunterfallen.

    Aber wie verhält es sich dann mit sog. Rufbussen? Haben auch keinen festen Fahrplan, haben keine feste Route/Streckenführung.

    Allerdings: sowohl Rufbus als auch klassischer Linienbus werden als Leistung ausgeschrieben und vergeben. moia afaik nicht, die haben nur eine erlaubnis, im stadtgebiet Personenbeförderung zu machen. So, wie auch Taxis. :/

    2019 hatte sich ja ein Taxifahrer gegen die Zulassung von moia (Genehmigung als Ausnahme, Erprobunsgverkehr) gewehrt.

    Und (in Folge?) wurde das doch auf 200 Fz begrenzt?

    Das wäre doch bei Linienbusverkehr nicht gekommen?

    na doch, deutsche Innenstädte sind durchaus autofeindlich.

    Man findet nicht alle 10m einen freien, kostenlosen Parkplatz

    es gibt Ampeln, enge Straßen, Einbahnstraßen usw

    also auf einer Skala von 1 (maximal autofreundlich) bis 10 (maximal autofeindlich) sind wir aus meiner Sicht kaum mal bei 7 angekommen. Aber 7 ist eben immer noch schlimmer als 6. und 4 weniger als 10. 8)

    und damit: ja, deutsche Städte sind nicht autofeindlich (genug*)

    *abhängig vom Ziel der Verkehrsplanung

    Wobei es Lichtblicke gibt:

    wie man das...

    Neuer Spielplatz, Ladestation fürs E-Bike incl. überdachter Tisch-Bank-Garnitur.

    Aber das ist ein Platz, ein Punkt auf der ganzen Strecke, bei dem ich sage: ach, ganz nett.

    aber es bleibt in Summe das Gefühl von "man ist bemüht"

    Und klar wird man nicht auf 100km den Radweg breiter machen und in Asphalt gießen.

    Aber ich wünschte mir bei überregionalen Radwegen Alternativrouten.

    Sowas wie "Unstrut-Radweg (blau)" für die Flussradweggenießerrunde, die permanent aufs Wasser gucken wollen

    und eine "Unstrut-Radweg (grün)"-Beschilderung. Der führt dort direkt am Fluß entlang, wo eine Funktion aus "Oberflächenbeschaffenheit" und "Wegebreite" einen definierten Wert erreicht. Wo das nicht gegeben ist: woanders entlang.

    Und klar kann ich - wenn ich das will - die Radroute im Vorfeld durchklicken mit OSM-Daten und Mapillary und GoogleMaps.

    Nur: ich will das nicht immer. Ich will auch einfach mal nur nach Routenbeschilderung fahren.

    Mach ich das jetzt: führt's zu obigem Ergebnis: ich komm ans Ziel, muss aber auf mistigen Wegen fahren.

    Bei Abschnitt 4 falle ich jetzt gänzlich vom Glauben ab. Hier parken die Autos bisher an der Nordseite, während an der Südseite der Radverkehr stadteinwärts das vorherige Radeln auf der Bundesstraße umgehen kann. Warum will man jetzt den Parkstreifen auf die andere Seite legen? Und warum soll auch der wieder mittels Bäumen in seiner Existenz zementiert werden?

    auf der Nordseite hat es mehr Grundstückzufahrten:

    HsNr

    - 16

    - 14

    - 12/10

    auf der Südseite sind nur

    HsNr

    - 7

    - 3

    betroffen

    das macht in Summe schon einen Stellplatz mehr.

    Außerdem ist die Südseite bei dieser Planung "länger" als die Nordseite

    Und: auf der Südseite stehen die Glascontainer. Dass man dort an eine "(Be-)Ladezone gedacht hat: eigentlich gut irgendwie. Würde man den Parkstreifen auf die Nordseite legen, könnte man auf der Südseite keine "(Be-)Ladezone" einrichten, weil der Gehweg zu schmal wäre.

    [...] die ja schließlich auch mit gewaltigen Kostenersparnissen einhergehen, weil Einsparungen bei der sündhaft teuren Straßenverkehrsinfrastruktur möglich werden.

    doch aber nur dann, wenn eine hinreichend große Zahl von KFZ-Kilometern vermieden wird.

    Und selbst dann dürfte man meiner Meinung nach nur die Unterhaltskosten in die Rechnung aufnehmen. Also was wird kaputtgefahren und muss wieder neu gemacht werden. Bringen da LKW nicht ein Vielfaches der Belastung eines KFZ auf?

    Bei einer Straße ist es in Hinblick auf Grundausstattung vereinfacht gesagt erstmal egal, ob da 5 oder 500 KFZ pro Stunde durchfahren. Ich brauche immer sowas wie Leitpfosten, Wegweiser, Markierungen. Weniger Verkehr ist darum nicht direkt weniger Aufwand.

    Erst beim Neubau von Straßen könnten geringere Verkehrszahlen zu Einsparungen führen: 1 Fahrstreifen pro Richtung statt 2, eine LSA weniger, ein Kreisverkehr weniger usw.

    Das bringt aber aktuell oder im Zeithorizont von 5 Jahren nichts. Weil sich auch bei bestestem Angebot die zurückgelegten KFZ-Kilometer in Summe nicht reduzieren werden.

    Wieder mal so eine Planung aus den 1980ern, die man mit ein bisschen Chi-chi aufzuhübschen probiert:

    Grundhafter Ausbau der Erfurter Straße

    an der Erfurter Straße führen überregionale Radwanderwege entlang.

    Die B-Pflicht ist so ein bisschen ja-nein-vielleicht

    und die Strecke hat so ca. 3% Gefälle in Richtung stadteinwärts.

    bei Mapillary sieht das in Richtung stadteinwärts so aus

    und was möchte man machen?

    a) Fahrgastunterstand:

    Restbreite Geh- und Radweg [Zeichen 240] = 2,70m

    überhaupt möchte man diese südliche Nebenfläche gar nicht anfassen. Das sollen 3m bleiben. für den gesamten Fuß- und Radverkehr.

    den gesamten? ja, weil auf der nördlichen Seite der Gehweg nicht vorhanden ist und Fahrbahnradeln weitestgehend untersagt ist.

    b) fehlende Aufleitung

    hier kommt von links der Geh- und Radweg... und rechts ist es dann "Servicelösung" mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10]

    :rolleyes:

    irgendwie in beide Richtungen.

    Und man möchte auch weiterhin an dem 2-Richtungsmist festhalten.

    Ist auch total unauffällig von der Unfalllage da.

    also.. fast. Im Unfallbericht steht nun nicht, woher der Radfahrer kam,

    wer also mit dem Rad dort weiter geradeaus möchte und das nicht in Schrittgeschwindigkeit: huch, §10 StVO

    c) Einmündung

    rot: Fahrbahnverkehr

    violett: Radverkehr

    und der Radverkehr kommt hier auf der "Servicelösung" und... äh.. ja. ok, wer bis dahin auf dem Gehweg fährt, der macht das auch in der Humboldtstraße.

    darf man schließlich


    wenn man sich den kurzen Rechtsabbiegerstreifen von Erfurter Straße nach "unten" anschaut, ahnt man auch direkt, wie die LSA gesteuert werden wird. :rolleyes:

    nämlich sehr nachteilig für den Fuß- und Radverkehr.


    d) Gehweg, Radfahrer frei, Gehweg, Radfahrer frei

    (alles ist Parkplatz, alles ist Radweg) x alles ist Gehweg

    Hauptsache, die Fahrbahn bleibt für KFZ frei!

    Violett: wieder Radverkehr

    keine Aufleitung auf Fahrbahn. abschüssig. und auch das meiner Meinung nach nicht zulässig. Gehweg + Radverkehr frei geht nicht auf abschüssigen Strecken.

    Und der Radverkehr wird hier auch einen Teufel tun, Schritt zu fahren, wenn die Querung grün hat und der Fußverkehr losläuft...

    e) Aufleitung in Einmündungsbereich

    Radwege sind sicher!

    ach halt, ist ja kein Radweg, ist "Servicelösung". und wer ohnehin Schrittgeschwindigkeit fährt, der kann eh anhalten weil §10 StVO und so.

    und neinnein, die Schutzstreifen-Markierung verleitet üüüüberhaupt nicht zur Fehlannahme, man bliebe auf einem Radweg :rolleyes:

    Ich glaub, am letzten Donnerstag wurde die Planung dann doch nicht in dieser Form beschlossen.

    Welche Änderungen da gemacht werden: vermutlich kosmetische.

    an der grundsätzlichen Problematik der 2-Richtungs-Geh-Radwegelei will man garantiert festhalten. Denn soweit rollt man die Planung bestimmt nicht zurück. :cursing:

    und damit es nachher nicht heißt "wir haben von nichts gewusst, hätte uns das mal jemand gesagt":

    Stellungnahme_ErfurterStraße_edit.pdf