hihi.
Was gelesen wird:
"die werden kontrollieren und Strafen verhängen"
Was tatsächlich gesagt wird:
"es wird kontrolliert, aber wir machen keine Angaben dazu, wie häufig das passiert. Außerdem weisen wir darauf hin, dass entsprechend der Verordnung ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR möglich ist."
wo kommen denn die 5.000EUR her? ich behaupte frech, dass es keine eigene Verordnung dazu gibt, keinen definierten Tatbestand mit Bußgeldbewährung.
Darum klammert man sich ans allgemeine Ordnungsrecht. Dort liegt die Obergrenze halt pauschal bei 5.000 EUR.
Egal wie schlimm und frech deine OWi ist: 5k sind Ende der Fahnenstange.
Und für Mülltonnen wird niemand 5.000 EUR Bußgeldbescheid kassieren. Weil das absolut und unter jeder denkbaren Konstellation einfach so krass im Missverhältnis zur Situation stehen wird.
Von daher: viel versprochener Aktionismus mit bisschen drohen.
Ok, wenns hilft..
ich glaub nich dran.