Beiträge von DMHH

    ... und von wem die Busspur noch so alles benutzt wird und wie der Radfahrer die busspur nicht so easy verlassen kann, weil die lücke, die gerade noch auf der nicht-busspur war, ganz plötzlich weg ist.

    aber da sind wir wieder beim Vollzugsdefizit. :sleeping:

    Radverkehr in Berlin: Die letzte Auto-Hauptstadt in Westeuropa
    Radfahrer auf Bürgersteigen, brüllende Autofahrer, Hass aufs Lastenrad: Als unser dänischer Autor nach Berlin zog, konnte er das Chaos der Verkehrspolitik kaum…
    www.zeit.de

    Ich mag direkt nach dem ersten Absatz nicht mehr weiterlesen...

    Zitat

    Natürlich radle ich in Berlin auch gelegentlich über den Zebrastreifen, auf dem Gehweg oder sogar ein Stückchen in die falsche Richtung auf dem Radweg. So machen es ja fast alle Radfahrer in Berlin, auch weil einem schlicht die Radwege fehlen.

    Und weil Autofahrern die Parkplätze vor der Tür fehlen, parken sie auf Rad- und Gehwegen. Was dann aber total doof ist, oder? :rolleyes:

    Zitat

    Eigentlich wäre der Weg entlang des Landwehrkanals am schnellsten. Klingt romantisch. Am Reichpietschufer und Schöneberger Ufer sind aber doppelspurige Straßen für Autos auf beiden Seiten – zum Teil ohne Fahrradwege, dafür mit Busspuren, Baustellen und geparkten Autos auf der Innenspur.

    das ist hier: StreetView

    und Gegenrichtung hier: Streetview (btw: unbedingt mal in Fahrtrichtung (Pfeiltaste nach unten bei mir) mit dem Kameraauto mitfahren und weiter nach hinten gucken, auf den weißen Kleinwagen sowie den Radfahrer achten :rolleyes:)

    hm. Aber sein eigentlicher Ansatz ist ja: Berlin kann nicht. Oder will nicht. Weil... Aber Kopenhagen! :/

    Hauptangriffspunkt gegen Radwegebenutzungspflichten innerorts:

    §45 Abs. 9 StVO:

    Zitat

    (9) 1Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

    2Dabei dürfen Gefahrzeichen [....]

    3Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

    So lange also keine besonderen örtlichen Verhältnisse bestehen, darf der fließende Verkehr (Radverkehr) nur dann beschränkt werden (Radwegebenutzungspflicht), wenn beim dem Fahren auf der Fahrbahn Gefahren bestehen, die über das übliche Maß hinausgehen.

    Seit 2016 gibt es aber in der StVO in §45 Abs. 9 den Satz:

    Zitat

    Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von

    [...]

    3. Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237, Zeichen 240, Zeichen 241) [...]

    [...]

    bedeutet also, dass es agO keine besonderen örtlichen Verhältnisse braucht, um den fließenden Verkehr zu beschränken.

    allerdings finde ich keine aktuellen Urteile, in denen sich mal mit RWBP agO auseinandergesetzt wurde.

    Was ich finde: den Kommentar Straßenverkehrsrecht von Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke:

    Zitat

    [Gefahrenlage ist zu bestimmen]. Auch kann bei der Einschätzung auf die ERA 2010 zurückgegriffen werden [...].

    Zu beachten ist jedoch, dass Abs. 9 durch die 1. VO zur Änderung der StVO v. 30.11.2016 vollkommen neu gefasst wurde und [...] eine Ausnahme von den Voraussetzungen des Abs. 9 S. 3 enthält.

    Randnummer 7b Außerdem sind bei der Anordnung von der Verwaltungsbehörde die Vorgaben nach Ziff. II Nr. 2 der VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 S. 2 zu beachten (insbes. Breite, baulicher Zustand des Radwegs, seine Linienführung in den allgemeinen Straßenverkehr an Kreuzungen und Einmündungen), wobei die VwV-StVO nicht nur für neu anzulegende Radwege gilt, sondern auch für den Altbestand [...]

    das liest sich jetzt so, dass, sobald die baulichen Anforderungen überwiegend eingehalten werden, ist eine RWBP außerorts erstmal zulässig? :/

    Und die Anführungszeichen kannst du auch weglassen. Unfälle resultieren aus Übersehen/Augenblicksversagen (oft genug auh durch den Radfahrer), und nicht aus Ignorieren/Absicht, [...]

    bei ignorieren / Absicht sind wir auch nicht mehr bei einem VU, sondern direkt bei einer Straftat, ohne VU - oder?

    Meine Bremse HS33 funktioniert kaum noch (vorne und hinten): Die Belagsverschleißschraube ist komplett reingedreht, aber man kriegt keine Kraft mehr auf die Beläge.

    technisch gesehen klingt das in meinen Augen danach, dass da Luft im System ist. Hat die HS33 einen Ausgleichsbehälter oder so? kann es sein, dass in dem noch Luft war?

    Im Zweifelsfall vielleicht einfach nochmal die Prozedur machen? ?(

    Billstedt & Horn: Test in Hamburg verschärft Parksituation – was dahintersteckt
    Für Anwohner in den Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn wird das Parken zu gewissen Zeiten schwieriger. Grund dafür ist ein ungewöhnliches Pilotprojekt.
    www.abendblatt.de

    Kurz:

    Parkblech am Fahrbahnrand verhindert Reinigung mit Maschinen. Also möchte man temporäre HV-Abschnitte einrichten.

    Ich finds einfach irre, was uns als Gesellschaft das meist kostenfreie Parken im öffentlichen Raum kostet. Jeder Straßeabschnitt reih-um:

    1. Antrag auf HV-Zone stellen (Formular, Karte)

    2. Antrag auf HV-Zone bearbeiten (StVB bei Polizei)

    3. HV-Zone beschildern (rechtzeitig, Regelkonform)

    4. HV-Zone zur richtigen Zeit nutzen (bestimmt nur 1 Tag gesperrt, weil: "die armen Bürger"), den einen Dauerparker abschleppen lassen...

    5. HV-Zone abschildern

    Und alles nur, weil "Haltverbot Mo, 7-10 Uhr" zu Unruhe und Widerwillen führt. Oder man lässt es sein und reinigt per Hand. "Ach, warum ist denn nur die Stadtreinigung so teuer?"

    und dann holst du dir noch Ärger/Kommunikation ins Haus wegen "die Schilder sind umgekippt!" oder "Stehen auf dem Radweg"...

    und in Berlin Mitte, Friedrichstraße

    Masterplan zur Berliner Mitte: Senat untersagt Bezirk vorerst Fahrradstraße und Kiezblock
    Bis über die Zukunft der Friedrichstraße entschieden ist, soll der Bezirk geplante Verkehrsmaßnahmen im Gebiet stoppen, fordert der Senat. Mittes…
    www.tagesspiegel.de
    Zitat

    „Für das überschaubare Gebiet der Berliner Mitte sollen Maßnahmen für den Zeitraum von eineinhalb Jahren unterbleiben“, sagte Verkehrs-Staatssekretärin Claudia Elfi Stutz (CDU)

    naja, so ein bisschen kann ich es nachvollziehen. Andererseits sind Teileinziehungen ja nun auch nicht unumkehrbar.

    Wenn man jetzt erstmal ein Büro mit einer Masterplanung beauftragen will, dann 2025 (ich prognostiziere: Juli 2026) Bürgerbeteiligung durchführen, dann Masterplanung überarbeiten, politische Gremien-pipapo...

    Das Ding ist niemals in 16 Monaten fertig geschnürt. Aber schon interessant, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße / FuZo als "Fakten schaffen" angesehen wird, das jahrelange Festhalten am Ist-Zustand aber nicht. Für mich ist das genauso Fakten-schaffen. Aber gut.

    E-Mobilität: E-Autos gefährlicher für Fußgänger als Verbrenner
    Wenn E-Autos auf Fußgängerinnen und Fußgänger treffen, kommt es vergleichsweise häufig zu Unfällen. Das könnte daran liegen, dass Fußgänger sie überhören –…
    www.spiegel.de

    Der Tagesspiegel meint zum gleichen Inhalt:

    Zu leise für Fußgänger: Doppelt so viele Unfälle mit Elektroautos wie mit Verbrennern
    Elektroautos sind für Fußgänger gefährlicher als Verbrenner – wenn man die zurückgelegten Strecken berücksichtigt. Dass sie leiser sind, ist wahrscheinlich…
    www.tagesspiegel.de

    ja klar, die Autos sind zu leise. :rolleyes:

    Ich bin der Meinung, dass es die gleiche Diskussion schon in der Wendezeit gab, als man hier im östlichen Teil der Republik noch meist laute 2-Takter gewohnt war, die dann auch sehr zügig durch relativ leise KFZ mit 4-Takt-Motor ersetzt wurden.

    tödlicher Unfall hier um die Ecke:

    Radfahrer stirbt nach Unfall auf Brauhauskreuzung in Saalfeld
    Experten der Polizei und Gutachter ermitteln zum genauen Unfallhergang. Was bisher zu dem Zusammenstoß mit einem Lkw bekannt ist.
    www.otz.de

    (Fahrrad = Symbolbild!)

    laut Beschreibung muss es diese Kreuzung gewesen sein:

    GoogleMaps

    Radfahrer fährt von links nach rechts, LKW in Blickrichtung, möchte nach rechts abbiegen.

    Laut Artikel fuhr der Radfahrer (61) auf der B85. Ob hier wirklich gemeint ist, dass er auf der Fahrbahn fuhr? Ich kann es mir nicht vorstellen. unabhängig von der Frage, auf welcher Teilfläche er nun unterwegs war:

    Dienstag um 09:30 ist die LSA an der Kreuzung nicht deaktiviert... :/

    hm. klingt fast nach Rotlichtverstoß

    Ich halte das für keine gute Radverkehrsführung, wenn der Radverkehr zum Linksabbiegen über zwei Geradausspuren fahren soll.

    keine Sorge. Im Li-la-Laune-Land des sicheren Radverkehrs in Dänemark ist es nicht vorgesehen, dass der Radverkehr direkt links abbiegt. Es ist völlig sicher stets indirekt links abzubiegen... :rolleyes:

    Tooood. Tooood! (Knorkator: wir werden alle sterben 8))

    (S+) Radfahrstreifen in der Stadt: Bringt der Mittelweg den Tod?
    Mit aufgemalten Spuren wollten deutsche Städte mehr Platz für Radfahrer auf den Straßen schaffen. Doch ein schwerer Unfall in München verweist auf die Risiken.…
    www.spiegel.de
    Zitat

    Wie sicher sind solche Streifen zwischen den Fahrbahnen?

    Fahrstreifen... X/

    Zitat

    Während etwa die skandinavischen Länder oder die Niederlande dem Schutz von Fußgängern und Radfahrerinnen Priorität einräumen,

    vielleicht hab ich eine andere Definition von "Priorität" im Kopf, aber für Skandinavien.. mh... würd ich das so nicht unterschreiben. ?(

    Zitat

    Berlin und Hamburg verzichten inzwischen darauf, neue Mittelradwege zu planen

    :rolleyes:

    Zitat

    Vorhandende Wege dieser Machart geraten mit jedem Unfall stärker in Verruf.

    "dieser Machart" = Radwege in Mittellage. Warum geraten eigentlich die klassischen "rechts neben Rechtsabbiegern"-Radwege nicht in Verruf? Achso, daran hat man sich quasi gewöhnt ... oder wie?


    Komischer Artikel. Was ist die Kernaussage?

    #2 Fakt ist, dass man einen Falschparker anzeigen kann, wenn es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt.

    ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ist ein Tatvorwurf aus dem Strafgesetzbuch: §315b

    Wenn eine Tathandlung eine OWi ist, kann sie nicht gleichzeitig eine Straftat sein. Das trifft zum Beispiel für Falschparken zu. Im BKatOWi sind so viele Tatvorwürfe direkt aufgelistet. Die selben Tatvorwürfe können nicht gleichzeitig eine Straftat sein. Im übrigen sind die Anforderungen an die Realisierung von §315b doch schon recht erheblich.

    Dann ist nicht mehr das Ordnungsamt, sondern die Polizei zuständig.

    Für Ermittlungen rund um Straftaten sind Staatsanwaltschaft und deren Erfüllungsgehilfen, die Polizei, zuständig. Wenn es sich jedoch um keine Straftat handelt, jemand nur behindernd oder latent gefährdend parkt (zum Beispiel abschüssige Straße, hinter einer Kurve - wobei natürlich noch immer §3 StVO gilt!), dann ist nach den meisten(?) Landespolizeigesetzen die Polizei originiär nicht zuständig.

    Die Zuständigkeit kommt dann ins Spiel, wenn die eigentlich zuständigen Stellen (Ordnungsamt) nicht handeln können: Oft am Wochenende

    Oder die eigentlich zuständigen Stellen nicht rechtzeitig eingreifen können. Wenn z.B. eine Ampel an einer Baustelle defekt ist, wird es etwas dauern, bis die zuständige StVB das ausführende Unternehmen erreicht, die dann eine neue LSA hinstellen. Da ist die Pol zuständig, die Arbeitsstelle soweit abzusichern, bis Abhilfe geschaffen wurde.