Beiträge von DMHH

    Die Leute rechnen einfach nicht damit, dass auf einer kurvigen Strecke hinter einer der vielen Kurven auch mal ein langsames Fahrzeug unterwegs sein könnte. Das war absolut gruselig.

    Ich habe solche Erlebnisse hier am Fuße des Thüringer Waldes und rund um die Hänge des Saaletals sehr, sehr selten.

    Ja, bei jeder Runde außerhalb der Stadt gibt es mindestens ein Überholmanöver, bei dem ich mir denke: "hui, du vertraust aber auch drauf, dass hier niemand von vorn kommt, weil das war Blindflug". :|

    Aber das ist in meiner Wahrnehmung eine andere Baustelle und hat eher andere Problemlage als "huch, wieso gibts hier Radfahrer?"

    Wie in den Niederlanden: Kein vernünftiger, baulich getrennter Radweg = automatisch 60. Was meint ihr, wie schnell auf einmal Milliarden da wären, um solche zu bauen…

    und schon wirste an der nächsten Kreuzung/Einmündung/Querung umgenietet, weil

    • du auf deinen Vorrang vertraut hast
    • du das von hinten kommende KFZ, das rechts abbiegen will, nicht gehört hast
    • du vor Furtnutzung keinen Schulterblick nach links hinten gemacht hast
    • du den entgegenkommenden Linksabbieger doch deutlich gesehen und auf deinen Vorrang vertraut hast
    • du beim Wechsel der Führungsform linksseitig-rechtsseitig vor Fahrbahnquerung zwar geguckt hast, aber den dunklen PKW doch nicht gesehen hast

    Tja...

    Wohl doch ...

    uff.

    es ist noch nicht soooo lange her, dass ich ihn leicht genervt darauf hingewiesen hab, dass sein umfassende Dokumentation der Nah-Überholer bald als Grundlage herhalten könnte, den festgesetzten Mindestüberholabstand wieder zu streichen. Denn so viele Ereignisse ohne einen Sturz/Kontakt...

    Und jetzt das :|

    Aber gut, der Unfall sieht eher nach "ungebremst aufgefahren" auf. Daran hätte wohl keine Vorschrift zum Überholabstand etwas geändert. Vielleicht lediglich dein Tempolimit. Und dessen Einhaltung ?(

    So, das beauftragte Büro hat dann mal lustige Steckbriefe zu den einzelnden Maßnahmen gebastelt,

    die Stadtverwaltung hat die jeweiligen Beiräte und Gremien beteiligt und eine Prio-Liste daraus gestrickt.

    SessionNet | Radverkehrsplan Jena 2035+

    Das Radverkehrskonzept lässt sich grob in 3 Problemlösungskategorien einteilen:

    1. wirf [Zeichen 244] auf eine vermeintliche Problemstelle
    2. schlage neue Radwege durch die Natur oder bau Gehwege zu Radwegen um
    3. präsentiere Klein-Klein-Lösungen, die die Stadtverwaltung als Produktivitätsnachweis führen kann

    Ja, das Radverkehrskonzept ist günstig gewesen und auch bei derartigen Beauftragungen ist billig meist schlecht (gibt auch teuer und schlecht).

    Allein die Anzahl von "Fahrradstraße!"-Vorschlägen zeigt, dass das Büro vermutlich methodisch büschn dünn aufgestellt ist und Problemlösungen nicht ganz durchdrungen hat. Oder aber das Büro hat gelernt, kosteneffizient zu arbeiten. :rolleyes:

    es gibt einen(!) Vorschlag zur Abordnung einer B-Pflicht, der es nichteinmal in die Prio-Liste bzw. in einen Steckbrief geschafft hat. Dafür möchte man aber direkt an anderen Stellen einen 2-Richungs-Geh-Radweg vor einem Kreisverkehr herstellen.

    der hier links im StreetView-Bildchen. Allein der Vorschlag, hier einen linksseitigen Geh- und Radweg hinzubauen... von einem Planungsbüro. Da fällt mir die Tasse Kaffee aus der Hand und ich stehe kurz davor, da nach der Online-Beteiligung dem Büro eine E-Mail zu schreiben.

    Ich bin im Konzept bzw. eigentlich im Kommentar des FD Mobilität zur Stellungnahme des "Radentscheid Jena" nur von einer Stelle positiv überrascht:

    Zitat

    Schutzstreifen sind problematisch. Im Konzept wurden diese deshalb nur an drei Stellen empfohlen, an diesen Stellen war keine andere Lösung umsetzbar

    Nunja, anderen Lösungen sind schon umsetzbar - aber hey, schon ok :|

    wozu ist die Info, dass man in 400m linksseitig nicht mehr weiterkommt, wenn denn wichtig? :/

    in 400m müsste auf mich ja dann eine sichere Querungsmöglichkeit warten, oder? :whistling:

    Sodele. Heute erhielt ich einen Anruf vom Leiter der Schutzpolizei der Pol.Insp.Jena.

    Er wollte nur auf kurzem Wege nachfragen, ob die Antwort auf den Antrag auf Bestätigung der schriftlichen Weisung bei mir eingegangen sei und damit erledigt sei...

    In der Tat hätte ich durchaus kurz zurückschreiben können, ein Entwurf liegt auch im Mailprogramm. Ich habe aber verzichtet. Somit konnte ich dann nur telefonisch bestätigen: ja, die Sache ist erledigt. Ich hab noch kurz erwähnt, dass ich davon ausgehe, dass bei der Polizeiinspektion die Beamten darauf hingewiesen wurden, dass das Radfahren dort erlaubt sei: Ja, wobei er [Leiter SchuPol] natürlich nicht die Hand dafür hins Feuer legen kann, dass mich dort nicht doch irgendwann mal wieder jemand anhält. Personalfluktuation und so.

    Aber ja, das ist für mich auch ok. Mit endgültiger Sicherheit kann man wenig ausschließen. Mein Gegenüber meinte dann auch noch, dass, wenn so etwas doch passieren sollte, ich vor Ort auf ihn und den Schriftwechsel hinweisen solle. Natürlich hab ich das Dokument auch digital aufm Smartphone :S

    Mit dem Hinweis der Pol an den Straßenbaulastträger wird es wohl noch etwas dauern. Man hat wohl gerade etwas viel zu tun. :whistling:

    Ja gut, dass ich es damit nicht eilig hab, hab ich nicht gesagt... ;)


    Parallel dazu erreichte mich heute ein Schreiben eben jener Pol.Insp., in dem auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgekommen wird. Diese hatte ich im letzten Jahr ausführlich begründet und - sinngemäß - mit dem Angebot eines gemeinesamen klärenden Gespräches enden lassen.

    Im heutigen Schreiben wird angekündigt, dass ich in den kommdenen Tagen bzgl. einer Terminabstimmung kontaktiert werde. Nun gut. Schauen wir mal. Ich bin ja durchaus flexibel. Hauptsache kein Di oder Mi. :/:)

    wie kommst Du auf die Aussage mit dem parallel parken? Wüsste nicht, dass das bei einem Radstreifen verboten wäre. In der VwV steht nur was von "in der Regel nicht in betracht" was aus dem Beamtendeutsch übersetzt bedeutet "weiß eh keiner also egal bevor uns der Automob lyncht"

    Nach ERA sind bei Radfahrstreifen (und auch Radwegen, Schutzstreifen) Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkständen vorgesehen:

    0,5 - 0,75m

    Wer also Seitenstreifen zu Radfahrstreifen um-beschildert, der müsste nach ERA auch Sicherheitstrennstreifen markieren oder zumindest vorsehen. Bei den ohnehin schon schmalen Gehwegen in Richardstraße, Wagnerstraße, Ritterstraße (um mal nur die dort in meiner alten hood zu nennen) bedeutete das ein faktisches Ende von angeordnetem Gehwegparken (315). Denn die dann verfügbare Gehwegrestbreite läge bei <1m.

    Und spätestens mit der Anordung von Z237 müsste sich mit der Frage des Längsparkens auseinandergesetzt werden.

    Jetzt kann man sich noch klandestin herausreden mit "ist kein Radweg" und "VZ315 ist Bestand, wir kommen mit der Verkehrsschau nicht hinterher ... aber puh, wir gucken irgendwann mal"

    ist die Ecke immer noch so?

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    :S

    dann bin ich auf die Umsetzung der Anweisung gespannt :saint:

    Ebenso gespannt bin ich dann, wie mit eher untermaßigen Seitenstreifen umgegangen wird. Denn ich bin der Meinung, dass einige der "alten Streifen" die Mindestbreite nicht erreichen.

    Richardstraße:

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    vom parallel-Parken dort mal ganz abgesehen... Das müsste man dann nämlich auch verbieten :saint:

    Protestkonvoi fährt durch Kahla
    Eine weitere Protestaktion hat es am Dienstag in Kahla gegeben. Zahlreiche Fahrzeuge waren in einem Konvoi in der Stadt unterwegs.
    www.otz.de

    :S

    das Titelbild ist doch an Dumpfheit nicht zu unterbieten.

    Da steht also dieser kleine Hausmeister-Schlepper mit nicht-grünem Kennzeichen am Straßenrand, hinter ihm die PKWs der .. anderen Hausmeister im Landkreis? und die protestieren gegen die mittlerweile von der Koaliton schon zurückgenommene Abschaffung der Befreiung von der KFZ-Steuer?

    SHK: Saale-Holzkopf :*

    ja, genial...

    bei ungefähr 5:13

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    Bikes may use full lane

    speedlimit 30

    die Dinger fahren offenbar ohne Tretunterstützung 20 - aber man gurkt auf Gehweg rum? weil "gefääähärlich"

    was soll denn passieren? von hinten überfahren werden?

    und wenn das "Kind" in einem Fiat500 gesessen hätte, würden andere sagen: "welche Eltern setzen ihr Kind bitte in so eine Sardinendose. Wenn man da einen Unfall mit einem SUV hat... !"

    Also lieber ein "sicheres" KFZ fürs Kind.

    Und es mag ja auch sein, dass das Kind bisher sehr verantwortungsvoll mit Eigentum umgegangen ist, begleitetes Fahren praktiziert hat, dabei stets um- und vorsichtig war. Und dann eben 1x nicht aufmerksam gewesen mit dem Auto..

    Tjanun. Und wenns das einzige Auto der Familie war - was machste denn dann? Das Kind niemals fahren lassen? :S

    die Weisung des Verbotes der Weiterfahrt ist nichtig.

    Die Behauptung, einer Weisung (Straße verlassen, anhalten) nicht nachgekommen zu sein, stünde doch aber weiterhin im Raum - oder nicht?

    Denn sonst hätte ich vor Ort, als ich wusste, dass auf dem Abschnitt kein Verbot besteht, die Weisung "sie fahren hier nicht weiter" auch einfach missachten können.

    (S+) Schneeräumung in Großstädten: Vereiste Radwege, freie Autostraßen – wie kann das sein?
    Ob in Hamburg, Berlin oder München: Vielerorts werden Fahrradwege nach Schneefällen tagelang nicht geräumt. Daten zeigen, wie der Zweiradverkehr beim…
    www.spiegel.de

    (alternative)

    Radwege, so sicher.

    Übrigens findet sich drüben beim Felix von Leitner eine Aussage zu Hamburg:

    Fefes Blog

    wonach die Behörde für Umwelt und pi-pa-po auf der Website schreibt:

    Zitat

    Das Hamburgische Wegegesetz (HWG) sieht keine Verpflichtung zur Durchführung eines Winterdienstes auf Radwegen vor. Somit müssen die Anliegerinnen und Anlieger dort, wo sie zur Reinigung der Geh- und Radwege verpflichtet sind, die Radwege vor ihren Grundstücken nicht von Schnee befreien oder streuen.

    Daraufhin meint ein Einsender beim Leitner (https://blog.fefe.de/?ts=9b62da60):

    Da fügt sich ja die Argumentation vom Rupert Schubert in Hamburg damals hervorragend ein, der ja argumentierte, dass ein 237/240/241 ein absolutes Verbot des Radfahrens auf der Fahrbahn bedeutet, auch bei Schnee und Eis. :S

    Stand jetzt wurde mir eine Bearbeitung meines Antrages zugesagt. Da gehe ich davon aus, dass vor Ort auch noch geprüft werden wird, ob ein VZ.254 an der vorherigen Zufahrt steht.

    Bereits am 20. Dezember 2023 wurde mein Antrag auf schriftliche Bestätigung bearbeitet und lag frühestens am 23. Dezember im Briefkasten. Ging dann doch fix.

    Ich hab das Ding mal gescannt und den relevanten Text aufgehübscht.

    TL;DR:

    Zitat

    Nach Prüfung ist jedoch zu konstatieren, dass der mündlich ausgesprochene Verwaltungsakt gern. § 44 ThürVwVfG nichtig ist.

    Die Untersagung der Weiterfahrt auf einer grundsätzlich für Ihre Verkehrsart freigegeben Strecke kann auf Grund von gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen notwendig sein. Die Polizei ist hierzu germ § 12 PAG befugt. Eine hinreichende Gefahrensituation lag zum Zeitpunkt Ihres Anhaltens durch die Polizei Jena jedoch nicht vor. Zwar befährt eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen die Stadtrodaer Straße, jedoch begründen sich durch ihr Fahrverhalten mit
    dem Rad keine Gefahrensituation. Insofern, so das Prüfergebnis, fehlt der ausgesprochenen Weisung die Ermächtigungsgrundlage, was zur Nichtigkeit des in Rede stehenden Verwaltungsaktes führt.

    Die Weisung erfolgte jedoch nicht aus Willkür, sondern trug dem aufgabenimmanenten Anspruch Rechnung, bereits im
    Ansatz gefahrenträchtige Situationen im Straßenverkehr frühzeitig zu begegnen. Dies schon vor dem Hintergrund, dass große Teile der Stadtrodaer Straße durch Beschilderung vom Radverkehr nicht freigegeben sind.
    Die Polizei Jena nimmt den Vorfall zum Anlass über den städtischen Straßenbaulastträger die Beschilderung prüfen zu lassen. Insbesondere aufgrund des vorhanden Fuß/Radweges könnte eine allgemeingültige Untersagung sämtlichen Radfahrverkehrs auf der doppelspurigen Fahrbahn geboten sein. Eine verbesserte Beschilderung könnte dabei zur Akzeptanz und Eindeutigkeit beitragen.

    :S

    der Straßenbaulastträger soll also die Beschilderung prüfen, weil der Beamte es nicht auf die Kette bekommt, dass ein [Zeichen 254] keine Zonenregelung darstellt, sondern sich am Aufstellort an den Radverkehr richtet und die Einfahrt verbietet; in der Folge auch nicht aufgehoben werden muss. Sonst dürft ich ich bis Gera nicht mehr auf der Straße weiterfahren :rolleyes:

    Und natürlich soll das Radfahren auch auf dem verbliebenen Teil verboten, und nicht etwa im übrigen Abschnitt davor ebenfalls erlaubt werden. :whistling:

    Nachdem ich den Beitrag von FragdenStaat / Arne Semsrott beim 3C27 gesehen hab, denk ich mir gerade so
    "Ach, wartest mal noch 3 Monate und fragst dann nach dem Schriftwechsel, den Polizei Jena dazu mit anderen Stellen aufgebaut hat" ^^
    würd mich ja durchaus interessieren, was die sich sich der Mail so aus den Fingern saugen, weshalb nun plötzlich weitere Verbote kommen sollen