Beiträge von DMHH

    Wie jetzt? Elektrotretroller müssen einen Angebotsradweg nutzen, wenn der vorhanden ist und dürfen nicht die Fahrbahn benutzen?

    ja

    Allerdings muss ein solcher Angebotsradweg mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgezeichnet sein?

    nein. ein baulich vorhandener Radweg (im gegenständlichen Foto abgebildet) benötigt für die Fahrtrichtung "rechts" kein [Zusatzzeichen 1022-10], es ist dort überflüssig.

    Aber ja, Elektrotretroller haben eine "verschärfte" Radwegebenutzungspflicht im Vergleich zu "normalen Fahrrädern". Vielleicht gibts auch irgendwo lustige Venn-Diagramme aller Fahrzeugklassen, wer wann wo fahren muss/darf/nicht darf :)

    Aber es ist doch sehr christlich und sozial, wenn man an die "Verkehrsbedürfnisse" denkt. Was passiert aber, wenn der Geflüchtete von Fürstenfeldbruck aus mit dem Rad nach München fährt, um Geld zu sparen, ihm dort die Kette reißt und er im Münchner Geschäft nicht zahlen kann, weil die Karte dort nicht freigeschaltet ist?

    Dann wird die AfD sagen, dass er Rad eh gestohlen hat...

    Zitat

    Sie zeige dem [...] Kfz-Verkehr an, dass sich die Fußgänger noch zu Recht auf der Straße befinden, auch wenn das Fußgängersignal Rot zeigt und die Straße schon nicht mehr betreten werden darf.

    <X

    und wer sich unberechtigt auf der Fahrbahn befindet, der darf weggehupt oder überfahren werden - oder wie?

    Wer bei grünem Fußgängersignal losgegangen ist, befindet sich IMMER zu Recht auf der Fahrbahn. Auch als Pirat mit Holzbein und Arthrose am anderen Bein und mit Eisenkugel an Kette dran, und mit 3m in der Minute darf man bei grün die Fahrbahn betreten und weitergehen.

    So ein planerischer Unfug, so eine finanzielle Unnötigkeit. Dass es wirklich Mitarbeitende gibt, die der Aufstellung so eines Blödsinns zustimmen! Dass es Beschäftigte gibt, die sich trauen, so eine Pseudo-Innovation überhaupt voranzubringen. Zündet den Kapitalismus an... :cursing:

    Teilerfolg für Anwohner im Pollerstreit
    In einer Lübecker Villenstraße sollen Granitpoller Autofahrer am Parken hindern. Jetzt werden die Stelen um 25 Zentimeter gekürzt. Doch Anwohner protestieren…
    www.abendblatt.de

    lesenswert. Wirklich lesenswert. :S

    einige Phrasen und Begründungen sind herrlich...

    Zitat

    Aus Erfahrung bei vielen anderen Straßenbaumaßnahmen kann ein Befahren allein durch Beschilderung niemals zu 100 Prozent verhindert werden

    ach was. :rolleyes::whistling:

    genau: sie dürfen es verdecken oder eine Ausführung wählen, die sich nachhaltig ein- und ausklappen lässt. Gern auch eine Hamburger Sonderlösung nach Vorbild der Herbert-Weichmann-Straße wählen (StreetView). Das sind mechanische Wechselverkehrszeichen. Das ZZ der zeitlichen Befristung ist dann in dem Fall so etwas wie ein [Zusatzzeichen 1012-32] unter dem [Zeichen 239]: ein netter Hinweis ohne Regelungsinhalt.

    Wer das Verdecken/Umklappen legal vornehmen darf? Die StVB oder von ihr Beauftragte, sogenannte Beliehene. Dabei würde ich aus dem Bauch heraus eher dazu tendieren, dass hier nicht einfach irgendein Elternteil beliehen werden darf, diese Aufgaben der StVB wahrzunehmen, denn für diese Art der Tätigkeit fehlt meiner Meinung nach die Grundlage. Ich schätze daher mal, dass die StVB da selbst hinfahren darf...

    Begründung?

    ich werfe die VwV-StVO ein:

    Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, RdNr 14:

    Zitat

    Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 277.1, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h", zeitlich beschränkt werden. Vorfahrtregelnde Zeichen vertragen keinerlei zeitliche Beschränkungen.

    Verbot der Einfahrt = [Zeichen 267] = VZ.267


    und um wie viel wetten wir, dass selbst unter Annahme "Verkehrsversuch" das ZZ. nicht Teil der Genehmigung/Beantragung war? Das Ziel eines Verkehrsversuches ist doch, für einen begrenzten Zeitraum eine vom Ist-Zustand abweichende Regelung zu treffen, die man dann am Ende entweder:

    a) übernimmt / verstetigt

    b) verwirft

    Wie soll die Verstetigung denn in diesem Falle aussehen? :rolleyes:
    ZZ einfach dranlassen? :S

    Oder auch: wie Köln mal wieder zeigt, dass die VwV-StVO als unverbindliches oder unbekanntes Regelwerk gesehen wird.

    eine zeitliche Einschränkung von [Zeichen 267] ist nicht vorgesehen, mithin nicht erlaubt.

    Da können sie gerne jemanden morgens und abends antanzen lassen, der einen Müllsack übers [Zeichen 267] stülpt oder sie installieren ein klappbares VZ und lassen das dann ein-/ausklappen. Aber mit ZZ eine zeitliche Beschränkung auferlegen? X/

    Geht halt nicht.

    Wär ich in Köln unterwegs, würd ich aus Prinzip dagegen Widerspruch einlegen.

    Eine koordinierte Durchfahrt (grüne Welle) konnte aufgrund der Vielzahl an Fahr- und Abbiegerelationen an diesem Knotenpunkt nicht berücksichtigt werden und wurde der Verkehrssicherheit untergeordnet.

    Les ich das richtig, man kann als Radfahrer nicht in einem Rutsch durchfahren? :S

    Tja, 'Radwege in Mittellage sind teufelzeug und fürchterbar gefährlich', schrie es lange aus dem Off

    Was bekommen die Heulsusen? getrennte Signalisierung.

    Wenn ich nur darauf käme, was passieren wird, wenn immer mehr Radwege und Rechtsabbieger ... an Ampelkreuzungen... hm... :rolleyes:

    ah, ich habs: getrennte Signalisierung aller kreuzenden Verkehrsströme. also... der Radverkehrs-sonderwegs-Fahrströme. Mit winz-grünphasen. :S

    Pseudo-Innovation... X/

    E-Bike erkennt Hindernisse und streamt Fahrten per 5G
    Das US-Unternehmen Orbic zeigt auf dem MWC ein E-Bike mit 5G-Modem, das Hindernisse erkennt. Fahrten kann es filmen und live ins Internet streamen.
    www.heise.de

    Bestätigung des Erwartbaren:

    Zitat

    Es sei zudem verhältnismäßig gewesen, das Auto abzuschleppen. [...] Durch das Abschleppen der unberechtigt geparkten Fahrzeuge könne zudem eine negative Vorbildwirkung für andere Autofahrer verhindert werden, so das VG.

    oh Gott, da kräuseln sich bei mir die Fußnägel hoch vor Fremdschämeritis.

    Die Klamotten, der Helm, die Aussagen...

    Vorwurf an die MA des ehemaligen Nachrichtenmagazins: das ist zu keinem Zeitpunkt eine "Berichterstattung", sondern ein Bloßstellen und drüber-lustig-machen. Es erfolgt stets ein läppisches Kommentieren des Verhaltens des Anzeigenhauptmeisters - jedoch keine Einordnung des tatsächlichen Fehlverhaltens der Falschparker.

    Und ich behaupte frech, dass der Anzeigenhauptmeister durchaus eine "Abweichung von der mentalen Normierung innerhalb unserer Gesellschaft" hat. Und da verbietet sich in meinen Augen eigentlich so eine Tagesbegleitung durchs TV-Team. Aber gut: meine "einschätzung", bin kein Mediziner...

    objektiv stelle ich aber fest: die fachliche Argumentation vom Anzeigenhauptmeister ist jetzt nicht wirr, sondern ganz im gegenteil dem Wortlaut der Verordnungen entsprechend. Das hat so gesehen: Hand und Fuß.

    den so ziemlich einzigen sachlichen/fachlichen Fehler, den ich sehe: die Betroffenheit der Behinderung beim Gehwegparken durch Fahrrad abstellen und extra vorbei gehen und wieder zurücklaufen herbeiführen zu wollen. Da meine ich, dass das so nicht funktioniert, weil das Vorbeilaufen-wollen eben nur wegen des Falschparkers besteht. Würde kein Falschparker dort stehen, würde er gar nicht auf die Idee kommen, dort zu Fuß 3 Meter in die eine Richtung zu gehen und dann umzudrehen.

    Schön, wenn Verwaltungsrecht mal in mehreren Zeitungsbeiträgen erläutert wird...

    ach, klar: Verwaltungsrecht als "Posse". und "erläutert" im Sinne von "Behörde darf auch etwas sagen".

    Worum geht es?

    der Kreisverkehr hier wurde neu gemacht

    Und weil Geometrie der Fahrbahn, des Gehweges und die Lage des Kreisverkehres so festgelegt sind, man Gebäude auch nicht versetzen wird...

    wurde aus der kurzen Gehwegüberfahrt hier rechts im Mapillary ...

    ... ein Gehweg von durchaus beachtlicher Länge, der am Kreisverkehr in einen FGÜ mündet (Streetview)

    Und in der Folge nimmt der Bezirk die vormals erteilte Genehmigung der Gehwegüberfahrt zurück. In Abwägung der Interessen der Allgemeinheit.

    Was natürlich für die Eigentümerin des Millionenobj... äh.. für die Erbengemeinschaft des Objektes eine Enteignung ist, eine Posse, eine erlittene Ungerechtigkeit ist. :rolleyes:

    FunFact: die Mit-Eigentümerin ist Rechtsanwältin, versteht den Sachverhalt aber nicht. Also ich weiß, welche RA'in ich in Hamburg nicht mandatieren würde :whistling:


    Artikel 1 - 26.01.2024: https://archive.ph/dvkC2

    Artikel 2 - 28.02.2024: https://archive.ph/gd9Ih

    für mich das schönste Bonmot:

    Zitat

    Mein Vater hat daraufhin einen Anwalt eingeschaltet, der versucht hat, einen Baustopp zu erwirken. Der wurde abgelehnt. Danach wurde umso schneller weitergebaut

    Wer kennt es nicht. Projektplanungen, in die man als externen Faktor "Rechtsstreitigkeit" einfügen kann und die sich dann positiv auf den Bauverlauf auswirken. Faktor 1,2 bis 2,0 oder so? :rolleyes:

    Kann man in Hamburg vielleicht mal bei der U5 probieren. Oder in Stuttgart. :S


    Wobei ich sagen muss, dass ich hier die prinzipielle Möglichkeit des begründeten Haltens (Umzugswagen) enorm eingeschränkt sehe. Die vermutlich einzige Option, bei der ich mir eine beantragte Sondernutzung/temp. HV-Zone zum Zwecke Umzug/Umbau vorstellen könnte, wäre hier: (StreetView) - aber eben: Schutzstreifen und Buskap. schwierig... Auf der anderen Seite ist auch klar, dass, sobald Lieferzonen oder "Sonderstellflächen" geschaffen werden, die als Privatparkplätze okkupiert werden.

    Mich wundert da auch ein wenig, dass noch nicht "aber die Feuerwehr!!!!" und "der Rettungsdienst!!!" als Einwand kamen :S

    natürlich bleiben die an der Allgemeinheit hängen.

    Meine Eltern berichteten mir unlängst davon, dass mal wieder ein Wohnmobil* am Gartengrundstück die Kurve nicht bekommen hätte, in den Graben abgerutscht sei und dabei Teile der Böschung und des Weges zerstört hätten. Da meine Eltern ein gewisses Interesse daran haben, dass der Graben seiner Funktion der Entwässerung nachkommen kann: bei Stadt nachgefragt. Dort wusste man von nix.

    Die Beschädigung der Böschung war allerdings so stark, dass mein Vater davon ausgeht, dass das WoMo dort niemals aus eigener Kraft herausgekommen sein kann...

    *Wohnmobil weil: Spuren normaler Reifen, kein Radlader oder Baustellen-LKW, meine Eltern haben ihren Garten an einem unbefestigten Weg, der "Luftlinie" zwischen Bundesstraße und Wohnmobilstellplatz am Fluss ist. Da irren gerade im Sommer gerne mal weiße Kästen auf Rädern durch über die unbefestigten, sehr schmalen Wege. Navi und so. Da spart man dann dran..

    Wo bitte ist diese Kommune, in der Autos 5 min nachdem sie auf einem Gehweg abgestellt wurden, am Haken eines Abschleppwagens hängen? Ich könnte auf die Idee kommen, dorthin zu ziehen.

    Hatten wir das nicht unlängst hier?

    Lübeck. eingelassene Sensoren.

    Lübeck setzt Parksensoren gegen Falschparker ein
    Neue Parksensoren zeigen dem Ordnungsamt Lübeck an, wenn Menschen ihre Autos an Stellen parken, die wichtig für die Feuerwehr sind, um schnell zu Einsatzorten…
    www.ndr.de

    Fing glaub ich mal in HH als feuchter Traum der Digitalisierungs-CDU an, die damit den berühmten "Parkplatz-Suchverkehr" beenden wollten, in dem einfach massenhaft derartige Sensoren angebracht und in irgendeine App geschaufelt werden sollten. Wurde aber nie was draus. Zu Recht.

    Tja. Die Frage könnte ich nur beantworten, wenn ich ein klares Ziel mit/gegen Polizei im Auge habe.

    Das habe ich so nicht mehr.

    1) Wurde festgestellt, dass die Weisung "Sie fahren hier nicht weiter" nicht rechtmäßig war?
    Ja. Sehr kurz nach dem Vorfall. schriftlich. = OK

    2) Wurde festgestellt, dass ich dort mit dem Rad fahren darf?
    Ja. Angeblich war das allen Beteiligten ja sogar am fraglichen Tage klar (und dennoch hat man mir das Radfahren verboten per Weisung...) :rolleyes: = OK

    3) muss ich damit rechnen, dass ich morgen wieder angehalten und der Straße verwiesen werde?
    nein, ich würde davon ausgehen, dass man mich dort jetzt "in Ruhe lässt" = OK

    Die Polizei ist bei uns in Jena - im Gegensatz zu Hamburg - eben nicht Straßenverkehrsbehörde; redet aber natürlich mit. Im Gespräch wurde mir gegenüber kommuniziert, dass die Polizei sich dafür ausspricht und wohl auch schon ausgesprochen hat, dort das Rad Fahren zu verbieten. Wegen "Gefährlich".

    Nach "oben eskalieren" lassen könnte ich also nur die Einstellung der Polizei, wann eine Gefahrenlage besteht, die ein Eingreifen rechtfertigt. Sei es durch

    A) Stellungnahmen bei verkehrsrechtlichen Anordnungen

    B) Weisungen vor Ort (Durchgreifen)

    Und bei A) müsste ich sagen: Verantwortung und Fachkompetenz liegt bei StVB
    bei B) muss ich stand jetzt feststellen, dass ich trotz vieler Fahrten auf Bundesstraßen innerorts, außerorts, Rush-hour, abend... erst genau 1x in so eine Situation kam. Das dürfte nicht reichen, um hier begründet einen Hebel ansetzen zu können für "ey, bekommt euren Laden in den Griff!"

    ja, das kann man machen. der von dir beschriebene Weg ist vorhanden und auch fahrbar. Nur eben nicht "gut".

    Aber die Alternative ist - wie so oft bei Einbahnstraßen - zwei Kreuzungen vorher abzubiegen...

    GoogleMaps

    :)

    Wobei man fairerweise sagen muss: das Stück Einbahnstraße ist Teil des übergeordneten Radwegenetzes. Aber hey, wer keine Umwege fahren möchte, kann auch gern auf der parallelen Bundesstraße fahren. direkter Weg. Aber das is ja auch wieder nich recht :whistling: