Sehr geehrter [...],
Sie haben unbestritten das Recht auf Ihrer Seite, wenn Sie in der Westbahnhofstraße in Jena stadtauswärts als Radfahrer die Fahrbahn nutzen.
Die Frage muss jedoch erlaubt sein, warum wohl die Straßenverkehrsbehörde mit der entsprechenden Beschilderung hier dem radfahrenden Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit anbietet, den parallel laufenden Gehweg benutzen zu dürfen.
Und es liegt die Vermutung nahe, dass dies so entschieden wurde, um mögliche „Konflikte“ zwischen motorisiertem Individualverkehr und Radfahrern, sowie Gefährdungen auf dieser hoch belasteten Straße tunlichst auf ein Minimum zu reduzieren.
Wir wissen nicht, ob der Busfahrer der irrigen Annahme gewesen ist, ein Recht des Stärkeren durchsetzen zu können.
Wir haben Ihre Mail dem Nachauftragunternehmer, der für uns diese Leistung erbringt, weitergeleitet und sind uns sicher, dass dort der disziplinarische Vorgesetzte des Fahrers mit diesem das Vorkommnis auswerten wird.
Freundliche Grüße